Resolution 3 des UN-Sicherheitsrates

Resolution des UN-Sicherheitsrats

Die Resolution 3 des UN-Sicherheitsrats wurde am 4. April 1946 angenommen. Der Sicherheitsrat stellt in der Resolution fest, dass die sowjetischen Truppen nicht fristgemäß aus iranischem Gebiet abgezogen wurden. Die Sowjetunion wird ersucht, die Truppen so schnell wie möglich abzuziehen; alle anderen Staaten, den Truppenabzug nicht zu behindern. Für den Fall, dass der Truppenabzug gefährdet werden sollte, wünscht der Sicherheitsrat informiert zu werden.

UN-Sicherheitsrat
Resolution 3
Datum: 4. April 1946
Sitzung: 30
Kennung: S/RES/3
Abstimmung: Dafür: 9 Dagegen: 0 Enthaltungen: 2
Gegenstand: Irankrise 1946
Ergebnis: angenommen
Zusammensetzung des Sicherheitsrats 1946:
Ständige Mitglieder:
China Republik 1928 CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Sowjetunion 1923 SUN Vereinigte Staaten 48 USA
Nichtständige Mitglieder:
Australien AUS Brasilien 1889 BRA Agypten 1922 EGY
Mexiko 1934 MEX Niederlande NLD Polen POL

Die Resolution wurde mit 9 Stimmen angenommen. Australien enthielt sich der Stimme, die Delegation der Sowjetunion war nicht anwesend.

Am 8. Mai nahm der Sicherheitsrat in der Resolution 5 zur Kenntnis, dass die iranische Regierung den Abzug der sowjetischen Truppen nicht feststellen konnte und verschob weitere Schritte bis zum 20. Mai.

Siehe auch

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Wikisource: Text der Resolution – Quellen und Volltexte (englisch)