Resolution 78 des UN-Sicherheitsrates

Resolution des UN-Sicherheitsrats

Die Resolution 78 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 18. Oktober 1949 beschloss.

UN-Sicherheitsrat
Resolution 78
Datum: 18. Oktober 1949
Sitzung: 452
Kennung: S/RES/78
Abstimmung: Dafür: 9 Dagegen: 0 Enthaltungen: 2
Gegenstand: Rüstungsbeschränkungen und Abrüstung
Ergebnis: angenommen
Zusammensetzung des Sicherheitsrats 1949:
Ständige Mitglieder:
China Republik 1928 CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Sowjetunion 1923 SUN Vereinigte Staaten 48 USA
Nichtständige Mitglieder:
Argentinien ARG Kanada 1921 CAN Kuba CUB
Agypten 1922 EGY Norwegen NOR Ukraine Sozialistische Sowjetrepublik USSR

Nachdem der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Vorschläge des Arbeitsdokuments über die Durchführung der Resolution 192 der Generalversammlung, das von der Kommission der Vereinten Nationen für konventionelle Rüstung angenommen wurde, erhalten und geprüft hatte, ersuchte der Rat den Generalsekretär, diese Vorschläge und die Protokolle der Diskussion über diese Frage im Rat und in der Kommission für konventionelle Rüstung an die Generalversammlung weiterzuleiten.

Abstimmung

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Die Resolution wurde mit neun Pro-Stimmen und zwei Enthaltungen der ukrainischen SSR und der Sowjetunion angenommen.

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Wikisource: United Nations Security Council Resolution 78 – Quellen und Volltexte (englisch)