Resolution 79 des UN-Sicherheitsrates
Resolution des UN-Sicherheitsrats
Die Resolution 79 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 17. Januar 1950 beschloss.
UN-Sicherheitsrat
Resolution 79 | |
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Datum: | 17. März 1950 |
Sitzung: | 462 |
Kennung: | S/RES/79 |
Abstimmung: | Dafür: 9 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0 |
Gegenstand: | Rüstungsbeschränkungen und Abrüstung |
Ergebnis: | angenommen |
Zusammensetzung des Sicherheitsrates 1950: | |
Ständige Mitglieder: | |
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Nichtständige Mitglieder: | |
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Inhalt
BearbeitenNachdem der Sicherheitsrat die Resolution 79 verabschiedet und den Text der Resolution 300 der Generalversammlung über die Regelung und allgemeine Reduzierung konventioneller Waffen und Streitkräfte erhalten hatte, beschloss der Rat, die Resolution der Kommission für konventionelle Rüstung zur weiteren Prüfung gemäß dem Arbeitsplan der Kommission zu übermitteln.
Abstimmungsergebnis
BearbeitenDie Resolution wurde mit neun Stimmen angenommen. Jugoslawien war anwesend, stimmte aber nicht ab, und die Sowjetunion war abwesend.
Weblinks
BearbeitenWikisource: United Nations Security Council Resolution 79 – Quellen und Volltexte (englisch)