Rettungsdienstbereich

Tätigkeitsgebiet eines Rettungsdienstträgers

Der Rettungsdienstbereich ist jener gebietstechnische Bereich, der einem Rettungszweckverband oder einem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung als zu betreuendes Gebiet per Gesetz oder Verordnung zugewiesen wurde. Innerhalb dieses Gebietes, der in der Regel aus mehreren Landkreisen besteht, kann der Zweckverband Vergaben für Krankentransporte, Rettungswachen und Rettungsdienst machen.[1]

Einzelnachweise

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  1. Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) in der Fassung vom 2. Oktober 2007. Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS), 27. Dezember 2012, abgerufen am 19. April 2020.