Sörenberg (Landschaftsschutzgebiet)

Landschaftsschutzgebiet in Baden-Württemberg

Sörenberg ist ein Landschaftsschutzgebiet (Schutzgebietsnummer 1.19.011) im Rems-Murr-Kreis.

Landschaftsschutzgebiet „Sörenberg“

IUCN-Kategorie V – Protected Landscape/Seascape

Der Sörenberg

Der Sörenberg

Lage Waiblingen und Korb im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 57,6 ha
Kennung 1.19.011
WDPA-ID 324700
Geographische Lage 48° 51′ N, 9° 20′ OKoordinaten: 48° 51′ 0″ N, 9° 20′ 28″ O
Sörenberg (Landschaftsschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Sörenberg (Landschaftsschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 4. November 1968
Verwaltung Rems-Murr-Kreis

Lage und Beschreibung

Bearbeiten

Das Schutzgebiet entstand durch Sammelverordnung des ehemaligen Landratsamts Waiblingen zum Schutz von Landschaftsteilen im Kreis Waiblingen vom 4. November 1968. Durch Verordnung des Landratsamts Rems-Murr-Kreis vom 15. August 2016 wurde die Rechtsgrundlage neu gefasst. Die Verordnung von 1968 trat dabei außer Kraft, soweit sie Flächen des bisherigen Landschaftsschutzgebietes Sörenberg betraf.

Es umfasst im Wesentlichen den Sörenberg mit seiner landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft, insbesondere seinen großen zusammenhängenden Streuobstwiesen und Weinbauhängen zwischen Korb und dem Waiblinger Stadtteil Neustadt. Der überwiegende Teil des Landschaftsschutzgebiets liegt westlich, ein kleiner Teil östlich der Bundesstraße 14 und gehört zum Naturraum 107-Schurwald und Welzheimer Wald innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit 10-Schwäbisches Keuper-Lias-Land.

Schutzzweck

Bearbeiten

Wesentlicher Schutzzweck gemäß Landschaftsschutzverordnung ist es, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit und die besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft, auch wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung, sowie die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter einschließlich der Lebensstätten und Lebensräume bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten zu erhalten, zu entwickeln und wieder herzustellen.

Insbesondere umfasst der Schutzzweck den Erhalt der großen zusammenhängenden Streuobstwiesen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, die Sicherung und Entwicklung der charakteristischen Vielfalt des Landschaftsbildes und die Erhaltung der Landschaft als störungsfreien und frei zugänglichen Erlebnisraum für die Erholung. Außerdem die Erhaltung und bestandsschonende Entwicklung der Trockenmauern, Hohlwege, Feldhecken, Feldgehölze und Streuobstwiesen als landschaftsprägende Gelände- und Nutzungsformen am Sörenberg zur nachhaltigen Sicherung und Wiederherstellung einer landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft.

Siehe auch

Bearbeiten
Bearbeiten