Satz von Nordhaus-Gaddum

Lehrsatz aus der mathematischen Graphentheorie

Der Satz von Nordhaus-Gaddum ist ein Lehrsatz aus dem mathematischen Teilgebiet der Graphentheorie, welcher auf eine Arbeit der beiden Mathematiker Edward Alfred Nordhaus und Jerry W. Gaddum aus dem Jahre 1956 zurückgeht. Der Satz formuliert vier grundlegende Ungleichungen über den Zusammenhang zwischen der chromatischen Zahl eines Graphen, der chromatischen Zahl des zugehörigen Komplementärgraphen und der Knotenzahl. Er war Anstoß für eine Anzahl von Folgearbeiten.[1]

Formulierung des Satzes

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Der Satz lautet wie folgt:[2][3][4][5]

Für einen endlichen schlichten Graphen   mit   Knoten   und seinen Komplementärgraphen   gelten stets folgende Ungleichungen:
(1)    
(2)    

Grenzfälle

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In einer Arbeit von 1966 hat sich der Mathematiker Hans-Joachim Finck die Frage aufgegriffen, für welche Graphen in den obigen Ungleichungen die unteren bzw. oberen Schranken angenommen werden, also die Gleichheit gilt. Es ergibt sich zusammengefasst Folgendes:[2][4]

Zu (1)
  1. Die untere Schranke nehmen (etwa) der vollständige Graph   oder auch der Kreisgraph   an.
  2. Die obere Schranke nehmen lediglich die vollständigen Graphen   und deren Komplementärgraphen   sowie die Kreisgraphen   an.
Zu (2)
  1. Die untere Schranke nehmen (etwa) alle   an.
  2. Die obere Schranke nehmen lediglich   ,   ,   sowie   an.

Literatur

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Originalarbeiten

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Übersichtsarbeiten

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Monographien

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Einzelnachweise und Fußnoten

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  1. Siehe etwa M. Aouchiche, P. Hansen: A survey of Nordhaus–Gaddum type relations. In: Discrete Appl. Math. 161 (2013), 466–546.
  2. a b Michael Capobianco, John C. Molluzzo: Examples and Counterexamples in Graph Theory. 1978, S. 5
  3. Frank Harary: Grapentheorie. 1974, S. 137–138
  4. a b Rudolf Halin: Graphentheorie I. 1980, S. 250 ff., 253–254
  5. Klaus Wagner: Graphentheorie. 1970, S. 129 ff., 137