Saures Natriumaluminiumphosphat

Gruppe chemischer Verbindungen

Saures Natriumaluminiumphosphat (kurz auch SALP) ist ein Lebensmittelzusatzstoff, der in der Europäischen Union als E 541[1] zugelassen ist. Er kommt unter anderem bei der Herstellung von Biskuitgebäck zum Einsatz.

Beschreibung

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Bei diesem Zusatzstoff handelt es sich um einen Abkömmling der Phosphorsäure (E 338), der als weißes geruchloses Pulver vorliegt und unlöslich in Wasser ist. Er besteht aus den Formen Trinatriumdialuminiumpentadecahydrogenoctaphosphat (Na3Al2H15(PO4)8 mit der CAS-Nummer 10305-76-7) und Natriumtrialuminiumtetradecahydrogenoctaphosphattetrahydrat (NaAl3H14(PO4)8·4H2O mit der CAS-Nummer 7785-88-8).[2]

Verwendung

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Zutatenliste mit präziser Inhaltsstoffangabe von Natriumaluminiumphosphat mit E-Nummer

Das Natriumaluminiumphosphat fungiert als Backtriebmittel, Trennmittel und Säureregulator.[3] In der Lebensmittelindustrie darf es bei der Herstellung von Scones und Biskuitgebäck verwendet werden. Auf der Zutatenliste kann dieser Zusatzstoff auch als Phosphat oder unter Angabe der E-Nummer deklariert werden.[4]

Rechtliche Situation

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In der Europäischen Union sind die Lebensmittelzusatzstoffe gemäß dem Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021[5]) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020[6]) aufgelistet. Das Natriumaluminiumphosphat ist weiterhin für Scones und Biskuitgebäck zugelassen. Es gilt eine Höchstmengenbeschränkung von einem Gramm Zusatzstoff pro Kilogramm Lebensmittel.[7]

Gesundheitliche Risiken

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Das Natriumaluminiumphosphat zählt zu den umstrittenen Lebensmittelzusatzstoffen. Es gilt in geringen Mengen jedoch als unbedenklich. Es wurde eine erlaubte Tagesdosis von 7 Milligramm des Phosphats pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt.[4]

Einzelnachweise

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  1. Eintrag zu E 541: Sodium aluminium phosphate acidic in der Europäischen Datenbank für Lebensmittelzusatzstoffe, abgerufen am 13. Juli 2022.
  2. VERORDNUNG (EU) Nr. 231/2012 DER KOMMISSION vom 9. März 2012 mit Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe. In: eur-lex.europa.eu. Abgerufen am 13. Juli 2022.
  3. Antioxidanzien, Säuerungsmittel, Säureregulatoren Teil 6 – Serie Lebensmittelzusatzstoffe. Schweizer Zeitschrift für Ernährungsmedizin, 2013, abgerufen am 12. Juli 2022.
  4. a b Eintrag zu Natriumaluminiumphosphat. In: Lexikon der Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe im Essen. Frank Massholder, abgerufen am 12. Juli 2022.
  5. Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe in der konsolidierten Fassung vom 8. August 2021
  6. Verordnung des EDI über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln. (PDF) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), 1. Juli 2020, abgerufen am 20. Dezember 2020.
  7. VERORDNUNG (EU) Nr. 1129/2011 DER KOMMISSION vom 11. November 2011 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine Liste der Lebensmittelzusatzstoffe der Europäischen Union. In: eur-lex.europa.eu. Abgerufen am 13. Juli 2022.