Schütze (Dienstgrad der Bundeswehr)

Dienstgrad

Der Schütze ist, neben vielen anderen, eine Dienstgradbezeichnung für einen Soldaten der Bundeswehr im niedrigsten Dienstgrad. Die Dienstgradbezeichnungen des niedrigsten Dienstgrades der Bundeswehr werden unter der Sammelbezeichnung Soldat zusammengefasst.

Schütze
Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger des Militärmusikdienstes (Offizieranwärter).
Schulterklappe[1][A 1]
Dienstgradgruppe Mannschaften[2]
NATO-Rangcode OR-1[3]
Dienstgrad Heer/Luftwaffe Schütze
Dienstgrad Marine Matrose[4]
Abkürzung (in Listen) Schtz (S)[5]
Besoldungsgruppe A 3 nach BBesO[6]

Der Dienstgrad der Bundeswehr Schütze wird durch den Bundespräsidenten mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten[4] auf Grundlage des Soldatengesetzes[7] festgesetzt. Die Abkürzung ist Schtz – in Listen S für Soldat.[5]

Im Wesentlichen führen alle Heeresuniformträger im niedrigsten Dienstgrad in den Truppenteilen der Feldjägertruppe, der ABC-Abwehrtruppe, der Heeresaufklärungstruppe, des Militärmusikdienstes, der Logistiktruppe in der Streitkräftebasis sowie in den meisten Truppenteilen der Heereslogistiktruppen den Dienstgrad Schütze. Dies galt auch für Soldaten im niedrigsten Dienstgrad in der früheren Fernspäh- und Feldnachrichtentruppe.

Geschichte

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Die Bezeichnung Schütze hat in deutschen Streitkräften sowohl als Funktions- als auch als Dienstgradbezeichnung eine lange Tradition.

Äquivalente und übergeordnete Dienstgrade

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Der Schütze entspricht dem Dienstgrad Jäger, Funker, Panzergrenadier usw. (→ vgl. hier) anderer Truppengattungen. Sammelbezeichnung für alle diese niedrigsten Dienstgrade ist häufig die Bezeichnung „Soldat“. In den Streitkräften der NATO ist der Schütze zu allen Dienstgraden mit dem NATO-Rangcode OR-1 äquivalent.[3] In der Laufbahngruppe der Mannschaften ist ein Schütze gemäß ZDv 20/7 unter dem ranghöheren Gefreiten eingeordnet.[8][A 2]

  Mannschaftsdienstgrad
Niedrigerer Dienstgrad[9]   Höherer Dienstgrad[9]
- Schütze Gefreiter

Dienstgradgruppe: MannschaftenUnteroffiziere o.P.Unteroffiziere m.P.LeutnanteHauptleuteStabsoffiziereGenerale

Anmerkungen

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  1. Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger des Militärmusikdienstes (Offizieranwärter)
  2. ZDv 20/7 auf Grundlage § 44 der Soldatenlaufbahnverordnung (Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002, § 44 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730). Online (Memento des Originals vom 7. April 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.gesetze-im-internet.de)

Einzelnachweise

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  1. Hartmut Bagger, Führungsstab der Streitkräfte I 3, Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 37/10. Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr. Juli 1996. Neudruck von Oktober 2008. Bonn 16. Juli 2008, 4 Kennzeichnungen, S. 539 (Digitalisat [PDF; 3,5 MB] Neudruck Oktober 2008 ersetzt Erstausgabe von Juli 1996).
  2. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)).
  3. a b Agreed English texts. STANAG 2116. NATO standardization agreement (STANAG). NATO codes for grades of military personnel. 5. Auflage. 1992 (englisch, NATO Rank Codes – 1992 [abgerufen am 25. März 2014]).
  4. a b Der Bundespräsident (Hrsg.): Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten. BPräsUnifAnO. 14. Juli 1978 (PDF – Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist). PDF (Memento des Originals vom 11. August 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.gesetze-im-internet.de
  5. a b Bundesminister der Verteidigung; Führungsstab der Streitkräfte IV 1 (Hrsg.): Abkürzungen für den Gebrauch in der Bundeswehr – Deutsche Abkürzungen – ZDv 64/10. Bonn 19. Januar 1979 (PDF – Stand 17. September 1999).
  6. Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) Bundesbesoldungsordnungen A und B. (Online [abgerufen am 25. März 2014] Bundesbesoldungsordnungen (BBesO) gelten nur für Berufssoldaten sowie Soldaten auf Zeit und sind Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)).
  7. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG). Bonn 19. März 1956, § 4 Abs. 3 (2) – (PDF [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730).
  8. Der Bundesminister der Verteidigung; Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (Hrsg.): ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten. Bonn 27. März 2002, Art. 635 (PDF (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) [abgerufen am 26. März 2014] DSK AP210100187, Neudruck Januar 2008).
  9. a b Die äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).