Schwimmabzeichen (DDR)
Das Schwimmabzeichen (umgangssprachlich Schwimmstufe) wurde in der DDR in drei Stufen verliehen und diente dem Nachweis schwimmsportlicher Leistungen.
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Bedingungen für die Verleihung
BearbeitenAls Schwimmarten konnten Brustschwimmen, Rückenkraulen, Kraulschwimmen oder Schmetterlingsschwimmen gewählt werden. Die nachfolgenden Anforderungen galten in den 1980er Jahren (Grundstufe bis Leistungsstufe III), davor galten davon abweichende Anforderungen. (Stufe I bis Stufe III).
Grundstufe
BearbeitenFür das Erreichen der Grundstufe mussten 100 m in einer beliebigen Schwimmart geschwommen werden. Dazu ein beliebiger Sprung ins tiefe Wasser.
Leistungsstufe I
BearbeitenLeistungsstufe II
BearbeitenLeistungsstufe III
BearbeitenSiehe auch
BearbeitenLiteratur
Bearbeiten- Gerhard Lewin: Neufassung des Schwimmabzeichens des Deutschen Schwimmsportverbandes der DDR. In: Körpererziehung. Nr. 33, 1983, S. 454–456.
Weblinks
Bearbeiten- Mein Schwimmunterricht in der DDR (mit Scans der Urkunden)
- Sport in der DDR