Seelachwiesen

Naturschutzgebiet in Baden-Württemberg

Die Seelachwiesen sind ein vom Regierungspräsidium Karlsruhe am 27. April 1994 durch Verordnung ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinde Kürnbach im Landkreis Karlsruhe.

Naturschutzgebiet „Seelachwiesen“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

f1
Lage Kürnbach, Landkreis Karlsruhe, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 22,1 ha
Kennung 2.165
WDPA-ID 165539
Geographische Lage 49° 4′ N, 8° 52′ OKoordinaten: 49° 3′ 54″ N, 8° 52′ 12″ O
Seelachwiesen (Baden-Württemberg)
Seelachwiesen (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 27. April 1993
Verwaltung Regierungspräsidium Karlsruhe

Lage und Beschreibung

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Das 22,1 Hektar große Naturschutzgebiet liegt am Schlangenbach zwischen Leonbronn und Kürnbach. Es gehört naturräumlich zum Strom- und Heuchelberg und ist in das Landschaftsschutzgebiet Ravensburg und Alter Berg eingebettet.

Das Gebiet zeichnet sich durch einen kleinräumigen Wechsel aus Wald und offenen Feuchtbiotopen in der Aue des Schlangenbachs aus. Neben dem Bach und dem gewässerbegleitenden Auwaldstreifen sind auch Feuchtwiesen, Seggenriede, Schilfröhrichte sowie ein 0,45 ha großer Teich mit dem Seespiegel auf 234,7 m ü. NHN vorhanden.[1]

Schutzzweck

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Der wesentliche Schutzzweck ist laut Schutzgebietsverordnung „die Sicherung des Seelachtals mit seinen im Wald liegenden Quellbereichen und angrenzenden, von Feuchtigkeit geprägten Waldflächen sowie des schmalen, feuchten Wiesentals als Lebensraum von an Feuchtigkeit gebundenen und zum Teil seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere Amphibien, Vögeln, Libellen und Schmetterlinge.“[2]

Siehe auch

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Literatur

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  • Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Karlsruhe (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Karlsruhe. Thorbecke, Stuttgart 2000, ISBN 3-7995-5172-7
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Commons: Naturschutzgebiet Seelachwiesen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) (Hinweise)
  2. Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über das Naturschutzgebiet "Seelachwiesen" Gemeinde Kürnbach, Landkreis Karlsruhe vom 27. April 1993 (GBl. v. 30.06.1993, S. 345). Abgerufen am 19. Mai 2024.