Das Sozialgericht Mainz ist ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit von Rheinland-Pfalz.

Das Gebäude des Sozialgerichts Mainz, in dem auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz untergebracht sind.

Gerichtssitz und -bezirk

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Das Sozialgericht (SG) hat seinen Sitz in Mainz. Der Gerichtsbezirk umfasst die Städte Mainz und Worms, die Landkreise Mainz-Bingen, Alzey-Worms, Bad Kreuznach und Birkenfeld sowie im Rhein-Hunsrück-Kreis die Verbandsgemeinde Kastellaun, die Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück), die Verbandsgemeinde Rheinböllen und die Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück.

Es ist eines von vier Sozialgerichten im Bezirk des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz.

Gerichtsgebäude

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Das Gerichtsgebäude befindet sich am Ernst-Ludwig-Platz 1 im Bezirk Mainz-Altstadt. In ihm sind auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz untergebracht.

Übergeordnete Gerichte

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Dem Sozialgericht Mainz sind das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und das Bundessozialgericht übergeordnet.

Siehe auch

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Koordinaten: 50° 0′ 22,6″ N, 8° 16′ 7,4″ O