Steinbach (Michelstadt)

Stadtteil von Michelstadt im Odenwaldkreis

Steinbach ist ein Stadtteil von Michelstadt im südhessischen Odenwaldkreis. Überregional bekannt ist der Ort durch die Einhardsbasilika und Schloss Fürstenau.

Steinbach
Wappen von Steinbach
Koordinaten: 49° 41′ N, 9° 0′ OKoordinaten: 49° 41′ 13″ N, 8° 59′ 50″ O
Höhe: 215 m ü. NHN
Fläche: 7,41 km²[1]
Einwohner: 2099 (30. Juni 2023) [2]
Bevölkerungsdichte: 283 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. August 1972
Postleitzahl: 64720
Vorwahl: 06061
Die Einhardsbasilika, das Wahrzeichen von Steinbach
Schloss Fürstenau
Schloßstraße mit Laufbrunnen
Denkmalgeschütztes Tagelöhnerhaus aus Fachwerk in der Einhardstraße

Geschichte

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Mittelalter

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Besiedelt war der Ort schon in römischer Zeit. Im Frühmittelalter stand hier vermutlich ein Gehöft, an dessen Stelle Einhard einen neuen baulichen Komplex mit einer 827 fertiggestellten Basilika errichten ließ. Die älteste erhalten gebliebene urkundliche Erwähnung als Steinbach steht im Lorscher Codex und datiert von 1095.[3] Sie bezeugt der Cella Michelstadt den dortigen Besitz einer Hube. 1310 wurde hier erstmals die Burg erwähnt, deren Nachfolger das Schloss Fürstenau ist. Um Burg und Basilika herum entwickelte sich das Dorf.

Steinbach gehörte zum Amt Fürstenau der Grafschaft Erbach-Fürstenau, die mit der Mediatisierung 1806 Teil des Großherzogtums Hessen wurde. Ab 1822 gehörte Steinbach zum Landratsbezirk Erbach, ab 1852 zum Kreis Erbach (ab 1939: „Landkreis Erbach“), der – mit leichten Grenzberichtigungen – seit 1972 Odenwaldkreis heißt. Zum 1. Oktober 1936 wurde die nördlich angrenzende Gemeinde Asselbrunn nach Steinbach eingegliedert.

Am 1. August 1972 wurde Steinbach im Zuge der Gebietsreform in Hessen in die Stadt Michelstadt eingegliedert.[4][5] Wie für jeden Michelstädter Stadtteil wurde ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung eingerichtet.[6]

Gerichte

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Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung sind die Ämter neben der Verwaltung für die Rechtsprechung (meist Niedere Gerichtsbarkeit bzw. Erste Instanz) zuständig. Bis 1820 lag Steinbach im Bereich des Zentgerichts Michelstadt.[7] In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg (ab 1815 Provinz Starkenburg) wurde das „Hofgericht Darmstadt“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde weiter durch die Ämter, hier das Standesherrliches Amt Füstenau ausgeübt.

Mit Bildung der Landgerichte im Großherzogtum Hessen war ab 1822 das Landgericht Michelstadt das Gericht erster Instanz. Die zweite Instanz war weiter das Hofgericht Darmstadt. In der erstinstanzlichen Rechtsprechung wechselte die Zuständigkeit:[1]

Verwaltungsgeschichte im Überblick

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Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Steinbach angehört(e):[1][8][9]

Bevölkerung

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Einwohnerstruktur 2011

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Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Steinbach 2049 Einwohner. Darunter waren 105 (5,1 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 312 Einwohner unter 18 Jahren, 789 zwischen 18 und 49, 498 zwischen 50 und 64 und 441 Einwohner waren älter.[11] Die Einwohner lebten in 888 Haushalten. Davon waren 255 Singlehaushalte, 285 Paare ohne Kinder und 249 Paare mit Kindern, sowie 75 Alleinerziehende und 24 Wohngemeinschaften. In 192 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 591 Haushaltungen lebten keine Senioren.[11]

Einwohnerentwicklung

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  • 1623: 39 Häuser mit 152 Einwohnern[1]
Steinbach: Einwohnerzahlen von 1829 bis 2017
Jahr  Einwohner
1829
  
1.012
1834
  
1.215
1840
  
1.352
1846
  
1.387
1852
  
1.457
1858
  
1.353
1864
  
1.285
1871
  
1.233
1875
  
1.248
1885
  
1.202
1895
  
1.242
1905
  
1.322
1910
  
1.355
1925
  
1.385
1939
  
1.367
1946
  
1.864
1950
  
1.968
1956
  
1.897
1961
  
1.889
1967
  
1.907
1970
  
1.904
1980
  
?
1990
  
?
2000
  
?
2011
  
2.049
2017
  
2.086
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS[1]; Stadt Michelstadt[2]; Zensus 2011[11]

Historische Religionsangehörigkeit

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1961 wurden 1471 evangelische (= 77,87 %) und 382 katholische (= 20,22 %) Einwohner gezählt.

Verkehr und Infrastruktur

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Steinbach liegt an der Bundesstraße 47, der Nibelungenstraße, die von Worms über Bensheim und Lindenfels im Westen zur benachbarten Kernstadt Michelstadt im Osten führt. Der Bahnhof Michelstadt der Odenwaldbahn ist etwa 500 Meter vom Ortskern entfernt. Das Flugfeld des Flugplatzes Michelstadt liegt im Südwesten der Steinbacher Gemarkung.

Kulturdenkmäler

In der Liste der Kulturdenkmäler in Michelstadt sind für Steinbach 31 Kulturdenkmäler aufgeführt.

Literatur

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Commons: Steinbach – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen und Einzelnachweise

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Anmerkungen

  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Mediatisierung infolge der Rheinbundakte.
  3. Trennung zwischen Justiz (Landgericht Michelstadt) und Verwaltung.
  4. Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Starkenburg aufgelöst.
  5. Infolge des Zweiten Weltkriegs.
  6. Am 1. August 1972 als Ortsbezirk zur Stadt Michelstadt.

Einzelnachweise

  1. a b c d e Steinbach, Odenwaldkreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 1. März 2022). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. a b Zahlen und Fakten. In: Webauftritt. Stadt Michelstadt, abgerufen am 10. Juli 2024.
  3. Minst, Karl Josef [Übers.]: Lorscher Codex (Band 1), Urkunde 141, 27. Oktober 1095 – Reg. 3628. In: Heidelberger historische Bestände – digital. Universitätsbibliothek Heidelberg, S. 194, abgerufen am 11. Juni 2018.
  4. Gesetzes zur Neugliederung des Landkreises Erbach (GVBl. II 330–16) vom 11. Juli 1972. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1972 Nr. 17, S. 224, § 4 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
  5. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 359 (Statistische Bibliothek des Bundes und der Länder [PDF]).
  6. Hauptsatzung. (PDF; 105 kB) § 5. In: Webauftritt. Stadt Michelstadt, abgerufen im März 2022.
  7. M.A. Gert Kumpf: Der Odenwald mit Zenten und Grafen. Ingersheim 2021, ISBN 978-3-346-53241-1, S. 14.
  8. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  9. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 1. Großherzoglicher Staatsverlag, Darmstadt 1862, OCLC 894925483, S. 43 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  10. Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
  11. a b c Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,8 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 38 und 92, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 11. Juli 2021;.