Stettener Halde

Naturschutzgebiet in Baden-Württemberg

Die Stettener Halde ist ein mit Verordnung vom 14. Mai 1996 durch das Regierungspräsidium Freiburg ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Stadt Mühlheim an der Donau.

Naturschutzgebiet „Stettener Halde“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

f1
Lage Mühlheim an der Donau, Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche/Ausdehnung 8,3 ha / 1015 m
Kennung 3.223
WDPA-ID 165737
Geographische Lage 48° 2′ N, 8° 52′ OKoordinaten: 48° 1′ 48″ N, 8° 51′ 50″ O
Stettener Halde (Baden-Württemberg)
Stettener Halde (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 14. Mai 1996
Verwaltung Regierungspräsidium Freiburg

Das Naturschutzgebiet Triebhalde liegt nördlich von Mühlheim-Stetten im Stettener Tal, welches sich hier in den Mittleren Oberjura und die Oxfordschichten des Oberjuras eingeschnitten hat. Es liegt an der Grenze der Naturräume Hohe Schwabenalb und Baaralb und Oberes Donautal.

Schutzzweck

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Schutzzweck ist laut Schutzgebietsverordnung „die Erhaltung der Wacholderheide auf der »Stettener Halde« als Lebensraum für eine Vielzahl seltener und geschützter, auf offenes und extensiv genutztes Gelände angewiesener, wärme- und trockenheitsliebender Tiere und Pflanzen [und] ein vom Menschen durch jahrhundertelange Nutzung geprägter Landschaftsteil mit Magerrasen, Wacholdern und landschaftsprägenden Einzelbäumen und Gebüschgruppen.“[1]

Landschaftscharakter

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Die Triebhalde ist ein schmaler Wacholderheidenstreifen, der sich an einem südwestexponierten Hang am Waldrand entlangzieht.

Zusammenhängende Schutzgebiete

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Die Stettener Halde grenzt im Südwesten an das Landschaftsschutzgebiet Stettener Tal, ist Bestandteil des FFH-Gebiets Großer Heuberg und Donautal und liegt im Naturpark Obere Donau.

Siehe auch

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Commons: Naturschutzgebiet Stettener Halde – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg über das Naturschutzgebiet »Stettener Halde« vom 14. Mai 1996 (GBl. v. 05.07.1996, S. 452). Abgerufen am 15. Juni 2021.