Testflakon

Probepackung für Parfüm

Ein Testflakon ist eine Probepackung für Parfüm. Die Testflakons mit 100 oder 125 Milliliter Inhalt sind nicht für den Verkauf gedacht, sondern ein freiwilliges Marketingangebot der Hersteller für den Handel. Auf 100 verkaufte Exemplare kommen in Deutschland etwa fünf Tester, in den USA sind es bis zu zehn.

Große Aufkleber („Tester – not for sale“) sollen verhindern, dass die Tester in den Verkauf geraten. Auch äußerlich heben sich die Testflaschen deutlich von der Handelsware ab: Es fehlt im Allgemeinen die Verschlusskappe und die Verpackung ist schmucklos weiß.

Während die Legalität des Handels mit Testflakons in der Vergangenheit umstritten war, hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 15. Februar 2007 (I ZR 63/04) entschieden, dass mit dem Inverkehrbringen von Ware durch den Markeninhaber eine alle Benutzungshandlungen umfassende Erschöpfung nach § 24 Abs. 1 Markengesetz eintritt. Der Verkauf ist danach zulässig.[1] Gerichte im europäischen Ausland halten den Vertrieb bislang allerdings für unzulässig, so dass letztlich der Europäische Gerichtshof die Rechtsfrage wird klären müssen.

  1. Urteil des Bundesgerichtshofes