Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung im Kanton Schwyz

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Die Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung im Kanton Schwyz in der Schweiz sind durch die Trockenwiesenverordnung des Bundes geschützt (französisch Ordonnance sur les prairies sèches, italienisch Ordinanza sui prati secchi, rätoromanisch Ordinaziun davart ils prads sitgs).[1] Die Verordnung stützt sich auf das Bundesgesetz von 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz.[2]

Blick auf die Trockenwiese (Swisstopo:) Goldauer Bergsturz / (WDPA:) 398592.

Die aufgelisteten Trockenwiesen und -weiden sind Teil des Bundesinventars der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung. Die Europäische Umweltagentur (European Environment Agency) koordiniert die Daten der europäischen Mitglieder. Die inventarisierten Flachmoore von nationaler Bedeutung der Schweiz führen in der internationalen Datenbank den Code «CH06».[3]

Wesentliches Ziel ist die ungeschmälerte Erhaltung der inventarisierten Gebiete. Insbesondere zielt die Verordnung darauf ab, die spezifische Pflanzen- und Tierwelt, ihre ökologischen Grundlagen und die für die Trockenwiesen typischen Eigenart, Struktur und Dynamik in den inventarisierten Gebiete zu erhalten und nach Möglichkeit zu fördern. Dazu ist eine nachhaltig betriebene Land- und Forstwirtschaft erforderlich. Insbesondere dürfen nur Bauten und Anlagen errichtet und Bodenveränderungen durchgeführt werden, die dem Schutzziel nicht widersprechen. Neue und bestehende Nutzungen wie etwa durch die Land- und Waldwirtschaft, den Tourismus und die Nutzung zur Erholung müssen mit dem Schutzziel in Einklang stehen. Zudem sollen seltene und gefährdete Pflanzen- und Tierarten und ihre Lebensgemeinschaften gefördert werden.[4]

IUCN-Kategorie

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Die Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung in der Schweiz sind in der IUCN-Kategorie IV registriert. Diese umfasst Biotop- und Artenschutzgebiete mit einem Management, das ein gezieltes Monitoring und regelmässige Eingriffe zur Erhaltung des Schutzgebietes vorsieht, wie beispielsweise zur Verhinderung der Verbuschung und Verwaldung.

Die Trockenwiesen und -weiden (TWW) entstanden während Jahrhunderten in hohem Mass dank extensiver landwirtschaftlicher Nutzung. Sie sind für unsere Kulturlandschaft charakteristisch. Als Folge der Intensivierung der Landwirtschaft sind seit Beginn des 20. Jahrhunderts rund 95 % dieser besonders artenreichen Lebensräume verschwunden.[5] Entscheidend für die erfolgreiche Erhaltung dieser wertvollen Lebensräume ist es, die nachhaltig wirtschaftenden Landwirtschaftsbetriebe aufrechtzuerhalten und zu unterstützen.[6]

Liste der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung im Kanton Schwyz
Objekt-Nummer
(Link: Swisstopo)
Objekt­bezeichnung
Name des Gebiets
Standort-
gemeinde(n)
CDDA-Sitecode
(Link: WDPA)
Fläche
in ha
Koordinate Jahr der
Ausweisung
Bild
oder
11500 Goldauer Bergsturz Arth 398592 51,32 2010, 2017  
11501 Steinhüttli Oberiberg 398593 13,12 2010
oder
11502 Stöckplanggen Schübelbach 398594 9,32 2010
oder
11503 Mittler-Brunniberg Ingenbohl 398595 10,14 2010
oder
11504 Stapfenplangg Riemenstalden 398596 15,28 2010
oder
11505 Fönenbergen Gersau, Ingenbohl 398597 12,53 2010
oder
11506 Fron Morschach 398598 9,83 2010
oder
11507 Nollen Morschach, Riemenstalden 398599 10,82 2010
oder
11508 Martschen Riemenstalden 398600 11,79 2010
oder
11510 Dossen Arth 398602 4,26 2010
oder
11511 Roggenstock Oberiberg 398603 6,18 2010
oder
11515 Charenstöckli Morschach 398604 3,00 2010
oder
11518 Furggeli Morschach 398605 2,79 2010
oder
11519 Heubrigsflue Muotathal 398606 2,66 2010
oder
11521 Mittler-Urmi Gersau 398608 2,28 2010
oder
11523 Acherberg Riemenstalden 398609 2,12 2010
oder
11524 Steinhüttli Muotathal 398593 13,12 2010
oder
11525 Timpel Ingenbohl 398611 1,97 2010
oder
11526 Rübi Gersau 398612 1,91 2010
oder
11527 Masholdern Schwyz 398613 1,89 2010
oder
11528 Badegg Muotathal 398614 1,78 2010
oder
11529 Ratzli Riemenstalden 398615 2,62 2010
oder
11534 Husen Riemenstalden 398616 1,40 2010
oder
11537 Chalberweidli Morschach 398617 1,18 2010
oder
11539 Eggenwald Innerthal 398618 1,16 2010
oder
11541 Härzig Arth 398620 1,53 2010
oder
11542 Struss Ingenbohl 398621 1,12 2010
oder
11550 Sperlen Muotathal 398623 0,67 2010
oder
11555 Märis Gersau 398624 0,57 2010
oder
11556 Schlüsselflue Schwyz 555596698 1,07 2017
oder
11558 Gängigerhof Arth 555596699 0,55 2017
oder
32 Objekte insgesamt 199,98 ha Gesamtfläche aller Objekte
Quelle: Anhang 1 der Verordnung über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung, vom 29. September 2017, bereinigt gemäss Version vom 21. Oktober 2020, in Kraft seit 1. Januar 2021
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  • SPARQL-Abfrage zu den national bedeutenden Trockenwiesen und -weiden im Kanton Schwyz

Fussnoten

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  1. Bundesamt für Umwelt (Hrsg.): Verordnung über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung. Anhang 1: Liste der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (Fassung vom 29. Sept. 2017, bereinigte Fassung vom 21. Okt. 2020), in Kraft seit. 1. Januar 2021 (admin.ch).
  2. Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz. In: Fedlex. Die Publikationsplattform des Bundesrechts. Der Bundesrat, 24. März 1995, abgerufen am 1. März 2023.
  3. Designation type: Bundesinventar der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung. European Environment Agency, abgerufen am 15. Februar 2023.
  4. Bundesamt für Umwelt (Hrsg.): Verordnung über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung. Anhang 1: Liste der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (Fassung vom 29. Sept. 2017, bereinigte Fassung vom 21. Okt. 2020), in Kraft seit. 1. Januar 2021 (admin.ch).
  5. Beate Kittl: Artenreiche Trockenwiesen und -weiden im Gebirgsraum stehen unter Druck. In: Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL. Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL, 17. Oktober 2019, abgerufen am 14. Februar 2023.
  6. Bundesamt für Umwelt (Hrsg.): Erläuterungen zur Verordnung über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (Trockenwiesenverordnung). 1. März 2007, S. 1/11 (parlament.ch [PDF]).
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