UN-Sonderberichterstatter zu Menschenhandel

Die Stelle des Sonderberichterstatters zu Menschenhandel (engl.: Special Rapporteur on trafficking in persons, especially women and children) wurde 2004 vom UN-Menschenrechtsrat geschaffen, um Informationen zum Handel mit Menschen, insbesondere von Frauen und Kindern, zu sammeln und Konzepte zu seiner Bekämpfung zu entwickeln.

Sonderberichterstatter zu Menschenhandel, speziell von Frauen und Kindern
Special Rapporteur on trafficking in persons, especially women and children
 
Organisationsart Sonderberichterstatter
Kürzel sr-trafficking-in-persons
Leitung Siobhán Mullally
Irland Irland seit 2020[1]
Gegründet 2004
Hauptsitz Palais des Nations, Genf
Oberorganisation UN-Menschenrechtsrat
ohchr.org/en/special-procedures/sr-trafficking-in-persons

Menschenhandel

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Menschenhandel stand für die Vereinten Nationen von Anbeginn auf der Agenda, 1949 wurde die Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels verabschiedet.

Nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) von 2014 wird durch Menschenhandel jährlich ca. 150 Mrd. US$ Gewinn erzielt.[2]

Das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) führt seit 2003 eine offizielle Statistik über Opferzahlen von Menschenhandel, die es von Mitgliedsstaaten erhält. 2016 hat das UNODC so in 97 Staaten über 25.000 Opfer von Menschenhandel dokumentiert, wobei aber von einer erheblichen Dunkelziffer auszugehen ist.[3]

In einer Veröffentlichung der ILO wurde geschätzt, dass 2021 ca. 50 Mio. Menschen Opfer von moderner Sklaverei waren. Davon wurden ca. 28 Mio. Menschen zur Arbeit gezwungen und ca. 22 Mio. sexuell ausgebeutet. Da es einen engen Zusammenhang zwischen dem Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung und der Ausbeutung selbst gibt, muss man bei hohen Zahlen für moderne Sklaverei auch von vielen Opfern von Menschenhandel ausgehen.[4]

Nach der UNODC-Studio von 2016 sind 49 % der Opfer von Menschenhandel Frauen, 23 % der Opfer sind Mädchen, 7 % Jungen. Während Männer hauptsächlich zum Zweck der Zwangsarbeit gehandelt werden, werden 83 % der Frauen und 72 % der Mädchen sexuell ausgebeutet.[3]

Das UN-Mandat

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2004 schuf der UN-Menschenrechtsrat das Mandat für den Sonderberichterstatter zu Menschenhandel durch seine Resolution E/CN.4/2004/110. Seither wird es jedes Jahr verlängert. Er ist der einzige internationale Menschenrechtsmechanismus, der sich ausschließlich auf die Bekämpfung des Menschenhandels konzentriert. Das Mandat gilt weltweit und arbeitet eng mit staatlichen Institutionen sowie der Zivilgesellschaft zusammen.[5]

Der Sonderberichterstatter hat die Aufgabe, Informationen von allen relevanten Akteuren zu sammeln, die Menschenrechtssituation zu beurteilen und Empfehlungen für Verbesserungen abzugeben.[6] Diese sollen in jährlich zu erstellenden Berichten an den Menschenrechtsrat und die UN-Generalversammlung niedergelegt werden.[7][8]

Der Sonderberichterstatter ist ehrenamtlich tätig und nicht an Weisungen gebunden, er ist kein Mitarbeiter der Vereinten Nationen, erhält von der UN aber ein Mandat,[9][10] für das ein vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedeter Verhaltenskodex gilt.[11] Der unabhängige Status des Mandatsträgers ist für die unparteiische Wahrnehmung seiner Aufgaben wesentlich. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal zweimal drei Jahre begrenzt.[12]

Amtsinhaber

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Publikationen (Auswahl)

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Fußnoten

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  1. https://spring96.org/en/news/90934 abgerufen am 1. Januar 2023
  2. https://www.ilo.org/global/about-the-ilo/newsroom/news/WCMS_243201/lang--en/index.htm International Labour Office. Profits and Poverty: The Economics of Forced Labour, 2014, abgerufen am 2. August 2023
  3. a b https://www.unodc.org/documents/data-and-analysis/glotip/2018/GLOTiP_2018_BOOK_web_small.pdf United Nations Office on Drugs and Crime. Global Report on Trafficking in Persons 2018, abgerufen am 2. August 2023
  4. https://www.ilo.org/global/topics/forced-labour/lang--en/index.htm Forced labour, modern slavery and human trafficking, Genf, 2017, abgerufen am 11. Juli 2019
  5. https://www.ohchr.org/en/special-procedures/sr-trafficking-in-persons abgerufen am 2. August 2023
  6. Empfehlungen. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  7. Jahresberichte allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
  8. Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  9. Ernennung der Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  10. Sonderverfahren. In: Menschenrechtsrat. Hrsg: Deutsches Institut für Menschenrechte, archiviert vom Original am 18. April 2019; abgerufen am 5. April 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.institut-fuer-menschenrechte.de
  11. Verhaltenskodex. (Word) In: A/HRC/RES/5/2. UN-Menschenrechtsrat, 18. Juni 2007, abgerufen am 28. April 2019 (englisch).
  12. Handlungshandbuch. (PDF) UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 28. April 2019 (englisch).
  13. OHCHR | Special Rapporteur on trafficking. Abgerufen am 15. August 2018 (amerikanisches Englisch).
  14. https://www.ohchr.org/en/special-procedures/sr-trafficking-in-persons abgerufen am 2. Januar 2023