Unterer Neckar

Natur- und Landschaftsschutzgebiet in Baden-Württemberg

Das Natur- und Landschaftsschutzgebiet Unterer Neckar wurde am 17. Dezember 1986 vom Regierungspräsidium Karlsruhe durch Verordnung ausgewiesen. Es liegt im Rhein-Neckar-Kreis und in den kreisfreien Städten Heidelberg und Mannheim.

Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Unterer Neckar“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Teilgebiet „Altneckar Wörth-Weidenstücker“

Teilgebiet „Altneckar Wörth-Weidenstücker“

Lage Deutschland, Baden-Württemberg, Rhein-Neckar-Kreis, Mannheim, Heidelberg
Fläche 7,357 km²
Geographische Lage 49° 29′ N, 8° 33′ OKoordinaten: 49° 28′ 35″ N, 8° 32′ 39″ O
Unterer Neckar (Baden-Württemberg)
Unterer Neckar (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 17. Dezember 1986
Verwaltung Regierungspräsidium Karlsruhe

Das Schutzgebiet umfasst den Neckar mit seinen Ufern vom Neckarwehr in Heidelberg-Wieblingen bis zur Mündung in den Rhein in Mannheim.

Teilgebiete

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Das Schutzgebiet besteht aus insgesamt elf zusammenhängenden Teilgebieten, die administrativ als separate Schutzgebiete geführt werden. Nähere Informationen sind den Hauptartikeln zu den einzelnen Teilgebieten zu entnehmen.

Von Heidelberg neckarabwärts besteht das Schutzgebiet aus folgenden Teilgebieten:

Schutzzweck

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Schutzzweck der Naturschutzgebiete ist laut Schutzgebietsverordnung

  1. „die Erhaltung des Unterlaufs des Neckars und seiner Flussufersäume, Auen und Vorländer, insbesondere der noch ursprünglich geformten, naturnahen, nicht schiffbaren Flussabschnitte mit Wildflusscharakter;
  2. die Erhaltung und Förderung der verschiedenen für die Flusslandschaft am unteren Neckar typischen und teilweise zunehmend gefährdeten Pflanzengesellschaften, deren Vegetationsmosaik der standörtlichen Vielfalt entspricht;
  3. die Erhaltung und Förderung einer auentypischen Fauna, insbesondere europäischer Vogelarten, die vielfach gefährdet und teilweise vom Aussterben bedroht sind;
  4. die Sicherung des räumlich engen Verbundes von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere, die insbesondere für wandernde Tierarten als Brut-, Rast-, Nahrungs- und Überwinterungsgebiet von lebenswichtiger Bedeutung sind;
  5. im Naturschutzgebiet "Maulbeerinsel" die Sicherung des Restbestandes einer zu Beginn des 19. Jahrhunderts zur Wiederbelebung der Seidenraupenzucht angelegten Pflanzung des Weißen Maulbeerbaumes (Morus alba).“[1]

Schutzzweck der Landschaftsschutzgebiete ist

  1. „die Ausweisung und Erhaltung der für die Naturschutzgebiet wichtigen Puffer- und Ergänzungszonen;
  2. die Sicherung ökologischer Grund- und Ausgleichsfunktionen, insbesondere die Erhaltung und Steigerung der Leistungsfähigkeit der Naturgüter Boden, Wasser und Luft;
  3. die Förderung, Erhaltung und die Wiederherstellung erholungswirksamer Landschaftsstrukturen und ihrer Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für die Allgemeinheit.“[1]

Siehe auch

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Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über das Natur- und Landschaftsschutzgebiet "Unterer Neckar" vom 17. Dezember 1986. Abgerufen am 2. Mai 2024.

Einzelnachweise

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  1. a b Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über das Natur- und Landschaftsschutzgebiet "Unterer Neckar" vom 17. Dezember 1986. Abgerufen am 2. Mai 2024.