Verschwendete Stimme

Stimme, welche von keiner Partei vertreten wird

Als Verschwendete Stimme,[1][2] auch unberücksichtigte[3][4], verfallene oder unrepräsentierte Stimme, wird die Stimme angesehen, die von keiner Partei in der Legislative vertreten wird. Die verschwendeten Stimmen werden wie folgt berechnet:

,

wobei der Stimmenanteil der nicht vertretenen Partei und die Gesamtzahl der nicht vertretenen Parteien ist. Die verschwendeten Stimmen können in Prozent der Gesamtstimmenzahl oder als absolute Stimmenzahl angegeben werden. Die verschwendeten Stimmen steigt mit einer höheren Sperrklausel. Selbst ohne explizite Wahlhürde verursacht die Natürliche Sperrklausel verschwendete Stimmen. Eine Mehrheitswahl führt im Vergleich zur Verhältniswahl im Allgemeinen zu einem höheren Prozentsatz an verschwendeten Stimmen.[5] Beim Zweiparteiensystem können verschwendete Stimmen auch mit der Effizienzlücke gemessen werden.

Gelegentlich haben verschwendete Stimmen dazu geführt, dass eine Partei die absolute Mehrheit der Sitze gewann, ohne die absolute Mehrheit der Stimmen zu gewinnen, ein Ergebnis, das ein proportionales Wahlsystem verhindern sollte. Zum Beispiel bei der Landtagswahl in Bayern 2013 und Landtagswahl im Saarland 2022 verfehlten die CSU beziehungsweise SPD die Stimmenmehrheit, gewann aber jeweils die absolute Mehrheit der Sitze. Außerhalb von Deutschland gewann die Partei AKP bei den türkischen Parlamentswahlen 2002 mehr als zwei Drittel der Sitze im Parlament mit nur 34,28 % der Stimmen.

Beispiele für hohen Anteil in deutschsprachigen Staaten

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Bei der Bundestagswahl 2013 gab es 15,7 % oder 6,9 Millionen verschwendete Stimmen. In 1990 waren im Bundestag 8,05 % und 2002 7,03 % verschwendete Stimmen.[6] Bei der Europawahl in Deutschland 1994 gab es 19,6 % verschwendete Stimmen. Bei der Landtagswahl im Saarland 2022 betrug die Summe der verschwendeten Stimmen 22,3 %.[7][8][9] Bei der Bürgerschaftswahl in Hamburg 1997 waren 19,15 % verschwendete Stimmen. Bei der Landtagswahl in Thüringen 2004 und auch der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern 2016 waren 16,4 % verschwendete Stimmen. Weitere hohe Anteile von verschwendeten Stimmen bei Landtagswahlen sind 15,1 % in Sachsen-Anhalt 2011, 14,6 % in Brandenburg 2004, 14,0 % in Bayern 2013, 13,9 % in Sachsen-Anhalt 2016, 13,8 % Sachsen 2014, 13,7 % in Sachsen 2019, 13,6 % in Berlin 2006, 13,6 % in Rheinland-Pfalz 2011, 13,6 % in Rheinland-Pfalz 2006, 13 % in Niedersachsen 2022, 12,6 % in Bremen 2011, 12,0 % in Baden-Württemberg 2021, 11,9 % in Niedersachsen 1994, 10,6 % in Schleswig-Holstein 2017, 9,6 % in Hessen 2013 und 9,4 % in Nordrhein-Westfalen 2017.

Beispiele für hohen Anteil außerhalb von deutschsprachigen Staaten

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In Polen, in 1993, erreichten die verschwendeten Stimmen 35,14 %. Bei der Parlamentswahl in Russland 1995 wurden 44,8 % der Verhältnisstimmen (31 Millionen) nicht berücksichtigt. Bei den türkischen Parlamentswahlen 2002 wurden nicht weniger als 46,33 % (14.545.438) der Stimmen für Parteien abgegeben, die nicht im Parlament vertreten waren.[10] Bei der Parlamentswahl in der Ukraine 2006 wurden 22 % der Wähler effektiv entrechtet. In den Parlamentswahl in der Ukraine 2007, die unter demselben System abgehalten wurden, unterstützten weniger Wähler kleinere Parteien, und der Gesamtprozentsatz von entrechteten Wählern fiel auf etwa 12 %. In Bulgarien gaben 24 % der Wähler ihre Stimmen für Parteien ab, die bei der Parlamentswahl in Bulgarien 2013 keine Vertretung gewinnen würden. In Neuseeland betrug der Anteil der verschwendeten Stimmen bei den Parlamentswahl in Neuseeland 2017 4,62 % und in 2020 7,71 %. Bei den dänischen Parlamentswahlen auf den Färöer-Inseln erreichte der Anteil von verschwendeten Stimmen 51,3 % im Jahr 2015 und 46,2 % 2019, während 2015 21,96 % und 2019 34,2 % der Wähler auf Grönland nicht im Dänischen Parlament vertreten waren. Bei der Nationalratswahl in der Slowakei 2020 wurden 28,47 % aller gültigen Stimmen nicht vertreten.[11] Bei der Abgeordnetenhauswahl in Tschechien 2021 waren 19,76 Prozent der Wähler nicht vertreten.[12] Bei der Parlamentswahl in Slowenien 2022 gingen 24 % der Stimmen an Parteien, welche die Sperrklausel nicht erreichten.

Beispiele für niedrigen Anteil

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Bei den dänischen Parlamentswahlen 2015 lag der Anteil der verschwendeten Stimmen, die durch die obige Formel berechnet wurde, bei 0,92 %. Bei der Wahl zum Schwedischen Reichstag 2018 betrug der Anteil von verschwendeten Stimmen 1,5 %. Bei der Europawahl in Deutschland 2014 gab es nur 1,8 % verschwendete Stimmen, der niedrige Prozentsatz ist verursacht durch die Abwesenheit einer expliziten Sperrklausel seit 2014. In den Niederlanden waren die verschwendeten Stimmen 1,55 % in der Parlamentswahl in den Niederlanden 2017 und 1,99 % in 2021. Der systematisch niedrige Prozentsatz von verschwendeten Stimmen in den Niederlanden wird durch das Fehlen einer Sperrklausel, die über einen Sitz hinausgeht, verursacht.

Rechtsstatus

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Das Bundesverfassungsgericht lehnte 2011 und 2014[13] eine Sperrklausel für das Europäische Parlament wegen des Prinzips der Wahlgleichheit ab. Die bereits hohe Anzahl von 206[14] Parteien im Europäische Parlament zeigt, dass die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit des Parlaments selbst bei der Anwesenheit von Kleinstparteien gesichert ist. Im Fall der Türkei erklärte die Parlamentarische Versammlung des Europarates 2004 die 10 % Sperrklausel für offensichtlich zu hoch und forderte die Türkei auf, sie zu senken.[15] Am 8. Juli 2008 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit 13 zu vier Stimmen entschieden, dass die in der Türkei verhängte 10 %-Hürde nicht das Recht auf freie Wahlen verletzt. Es stellte jedoch fest, dass derselbe Schwellenwert gegen die Konvention verstoßen könnte, wenn er in einem anderen Land auferlegt würde. Im Fall der Türkei war dies gerechtfertigt, um die instabile politische Situation der letzten Jahrzehnte zu stabilisieren.[16] Das Bundesverfassungsgericht hat 2017 die Fünf-Prozent-Sperrklausel bei der Wahl des Deutschen Bundestages für verfassungskonform wegen des verfassungslegitimen Ziels, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit des Parlaments zu sichern, erachtet.[17]

Reduktion

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Eine Präferenzwahl bei der Parteienoption (z. B. Ersatzstimme auf die Zweitstimme) kann alle Stimmen berücksichtigten.[4] Eine Reduktion der Sperrklausel kann den Anteil der verschwendeten Stimmen reduzieren aber nicht ganz beseitigen, dies ist durch die natürlichen Sperrklausel verursacht, sichtbar am Beispiel der Niederlande.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. "Verschwendete Stimmen"?, Katapult-Magazin, 25. September 2021
  2. Behnke, Joachim. "Ein sparsames länderproporzoptimierendes parteienproporzgewährendes automatisches Mandatszuteilungsverfahren mit Ausgleich ohne negatives Stimmgewicht." Zeitschrift für Parlamentsfragen (2012): 675-693.
  3. Viele Stimmen bleiben unberücksichtigt
  4. a b https://www.jetzt.de/textmarker/ist-die-fuenf-prozent-huerde-gerecht-578098
  5. Ofer Kenig: The Electoral Threshold, Wasted Votes, and Proportionality. Israel Democracy Institute, 26. Januar 2015, abgerufen am 9. Februar 2023 (englisch).
  6. Wege aus dem Wahlrechtsdilemma: Eine komparative Analyse ausgewählter Reformen für das deutsche Wahlsystem (Parteien und Wahlen 21), Niels Dehmel, ISBN 978-3-8487-6697-0, 2019
  7. Ergebnisse Landtagswahl Saarland 2022. Die Landeswahlleiterin Saarland;
  8. Christoph Schmidt-Lunau: Landtagswahlen im Saarland: Eine Hürde für die Demokratie. In: taz.de. 30. März 2022, abgerufen am 7. März 2024.
  9. https://www.wahlrecht.de/news/2022/landtagswahl-saarland-2022.html
  10. Cem Toker: Why Is Turkey Bogged Down? In: Turkish Policy Quarterly. Turkish Policy, 2008, abgerufen am 27. Juni 2013 (englisch).
  11. Ergebnisse Nationalratswahl in der Slowakei 2020. Statistical Office of the Slovak Republic;
  12. Ergebnisse der tschechischen Parlamentswahlen 2021. Tschechisches Statistikamt;
  13. Karlsruhe vs. EU-Wahlrechtsreform könnte in die dritte Runde gehen. EURACTIV MEDIA NETWORK BV.;
  14. Europäisches Parlament: Fakten und Zahlen März 2022
  15. Resolution 1380 (2004) des Europarats
  16. Yumak und Sadak gegen die Türkei, Nr. 10226/03.
  17. Jürgen P. Lang: Bundestagswahl: Ist die Fünf-Prozent-Hürde verfassungswidrig? | BR24. In: br.de. 29. August 2021, abgerufen am 13. März 2024.