Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim
In der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim im baden-württembergischen Main-Tauber-Kreis haben sich eine Stadt und drei Gemeinden zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte zusammengeschlossen. Der Sitz der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft liegt am Marktplatz 8 in der Stadt Tauberbischofsheim.
Wappen | Deutschlandkarte | |
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Basisdaten | ||
Koordinaten: | 49° 37′ N, 9° 40′ O | |
Bestandszeitraum: | 1977– | |
Bundesland: | Baden-Württemberg | |
Regierungsbezirk: | Stuttgart | |
Landkreis: | Main-Tauber-Kreis | |
Fläche: | 229,95 km2 | |
Einwohner: | 23.992 (31. Dez. 2023)[1] | |
Bevölkerungsdichte: | 104 Einwohner je km2 | |
Kfz-Kennzeichen: | TBB, MGH | |
Verbandsschlüssel: | 08 1 28 5004 | |
Verbandsgliederung: | 4 Gemeinden | |
Adresse der Verbandsverwaltung: |
Marktplatz 8 74177 Tauberbischofsheim | |
Vorsitzender: | Anette Schmidt | |
Lage der Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim im Main-Tauber-Kreis | ||
Geschichte
BearbeitenDie vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim wurde am 1. Oktober 1977 aufgrund der §§ 59 ff. GO in Verbindung mit § 25 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit gebildet.[2]
Mitgliedsgemeinden
BearbeitenMitglieder dieser durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung entstandenen Verwaltungsgemeinschaft sind:
- Stadt Tauberbischofsheim, 13.621 Einwohner, 69,29 km²
- Gemeinde Großrinderfeld, 4109 Einwohner, 56,28 km²
- Gemeinde Königheim, 3007 Einwohner, 61,21 km²
- Gemeinde Werbach, 3255 Einwohner, 43,17 km²
Struktur
BearbeitenNach § 59 der baden-württembergischen Gemeindeordnung ist die Stadt Tauberbischofsheim die erfüllende Gemeinde, das heißt, sie erfüllt die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft. Ein gemeinsamer Ausschuss aus Vertretern der beteiligten Gemeinden entscheidet über die Erfüllungsaufgaben. Vorsitzender des gemeinsamen Ausschusses ist die Bürgermeisterin (Anette Schmidt) der erfüllenden Gemeinde (Tauberbischofsheim). Die „vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft“ ist nicht selbst rechtsfähig, da sie keine Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit auch kein Gemeindeverband ist.
Aufgaben
BearbeitenDen Umfang der übertragenen Aufgaben der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft bestimmt § 61 der baden-württembergischen Gemeindeordnung.
Gesetzliche Erledigungsaufgaben
BearbeitenDie Stadt Tauberbischofsheim berät die Nachbargemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Daneben erledigt die erfüllende Gemeinde für die Mitgliedergemeinden in deren Namen die folgenden Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung nach den Beschlüssen und Anordnungen der Gemeindeorgane:[2]
- die technischen Angelegenheiten bei der verbindlichen Bauleitplanung und der Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen sowie von Maßnahmen nach
dem Städtebauförderungsgesetz,
- die Planung, Bauleitung und örtliche Bauaufsicht bei den Vorhaben des Hoch- und Tiefbaues,
- die Unterhaltung und den Ausbau der Gewässer zweiter Ordnung
Weitere Erledigungsaufgaben
BearbeitenDaneben erledigt die erfüllende Gemeinde anstelle der Mitgliedergemeinden in eigener Zuständigkeit weitere Aufgaben:[2]
- die vorbereitende Bauleitplanung,
- auf Antrag der Gemeinden die Verpflichtung der Beseitigung des Abwassers[3] gemäß besonderer Vereinbarung.
Weblinks
Bearbeiten- VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT der Gemeinden Großrinderfeld, Königheim und Werbach und der Stadt Tauberbischofsheim, abgerufen am 5. Januar 2021.
- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim auf der Website service-bw.de
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Statistisches Landesamt Baden-Württemberg – Bevölkerung nach Nationalität und Geschlecht am 31. Dezember 2023 (CSV-Datei) (Hilfe dazu).
- ↑ a b c Stadt Tauberbischofsheim: Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. der Gemeinden Großrinderfeld, Königheim und Werbach und der Stadt Tauberbischofsheim. (PDF; 16 KB; 5 Seiten). Online auf www.tauberbischofsheim.de. Abgerufen am 17. Oktober 2017.
- ↑ gemäß Abwassergesetz vom 18. November 1975, GBl. S. 778