Virale hämorrhagische Septikämie
Die virale hämorrhagische Septikämie (VHS, Syn. Egtved-Krankheit) ist eine mit Blutungen (Hämorrhagien) in die Organe einhergehende Viruserkrankung, die vor allem Forellenfische (Salmoniden), aber auch andere Fischarten befällt. Sie gehört zu den Anzeigepflichtigen Tierseuchen.
Erreger
BearbeitenDer Auslöser der Erkrankung ist das Virale hämorrhagische Septikämievirus (VHSV). Die virale Ursache der Krankheit wurde 1963 von M. H. Jenson entdeckt.[1]
Verschiedene Stämme des Virus treten auf in verschiedenen Regionen und bei den verschiedenen Wirtsarten. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass die Krankheit die menschliche Gesundheit beeinträchtigt. VHS ist auch bekannt als Egtved-Krankheit, und das Virus als Egtved-Virus.[2]
Epizootiologie
BearbeitenDie Erkrankung tritt akut vor allem bei Regenbogenforellen und Hechten auf, andere Forellenfische sind meist nur symptomlos infiziert. Wichtig für die Bekämpfung ist die Tatsache, dass Fische die die Krankheit überleben und symptomlos infizierte Fische lebenslang Virusträger bleiben und somit ein Erregerreservoir darstellen. Die Übertragung erfolgt über verseuchtes Wasser, infizierte Fische und Wasservögel, aber auch Geräte und Personal von Teichwirtschaften.
Symptome
BearbeitenDie VHS kann in verschiedenen Krankheitsbildern auftreten.
Die akute Form ist durch plötzlich auftretendes Massensterben gekennzeichnet. Die Fische sind apathisch, färben sich dunkel, haben blasse Kiemen und hervortretende Augäpfel (Exophthalmus). Pathologisch-anatomisch finden sich punktuelle Blutungen in Muskulatur, Haut, Augen und inneren Organe sowie eine Enteritis, erkennbar an einer Füllung des Darmes mit gelbem Schleim.
Die chronische Form schließt sich an die akute Form an. Die Symptome sind ähnlich, die Anzahl der Todesfälle jedoch gering.
Bei der nervösen Form treten kaum Todesfälle auf und auch die klassischen Symptome fehlen. Stattdessen zeigen die Fische Anzeichen einer Störung des Zentralnervensystems wie Gleichgewichtsstörungen und abnorme Schwimmbewegungen.
Gesetzliche Grundlagen
BearbeitenIn Deutschland sind die Maßnahmen zur Bekämpfung der VHS geregelt durch:
- das Tiergesundheitsgesetz (TierGesG), bis 1. Mai 2014 das Tierseuchengesetz (TierSG)
- die Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
- die Fischseuchenverordnung[3]
In der Schweiz ist die Virale hämorrhagische Septikämie eine auszurottende und somit meldepflichtige Tierseuche.[4]
In Österreich ist die Virale Hämorrhagische Septikämie Anzeigepflicht.[5] Tiere, bei denen die Erkrankung nachgewiesen wurde, sind zu töten.[6]
Nachweis
BearbeitenFür den definitiven Nachweis der Erkrankung ist in einem Verdachtsfall eine virologische Diagnostik gesetzlich vorgeschrieben. Sie erfolgt durch Anzüchtung des Virus in einer Zellkultur und Nachweis mittels VHS-Antikörpern. Auch ein Nachweis der Virus-Ribonukleinsäure durch Polymerase-Kettenreaktion (PCR) ist möglich.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Kipp, Rebekah M., Anthony Ricciardi: VHS Factsheet (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Februar 2022. Suche in Webarchiven). 2006-12-08. Abgerufen am 16. Juli 2007.
- ↑ McAllister, Philip E.: Fish Disease Leaflet 83: Viral Hemorrhagic Septicemia of Fishes ( des vom 30. August 2004 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. . United States Department of the Interior, U.S. Fish and Wildlife Service. 1990. Abgerufen am 12. Juli 2007.
- ↑ Fischseuchenverordnung
- ↑ https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierseuchen/uebersicht-seuchen/alle-tierseuchen/virale-haemorrhagische-septikaemie.html
- ↑ https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/krankheiten/anzeigepflichtig/anzeigepflichtig.html
- ↑ https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/krankheiten/VHS.html