Die Wahl zur Volkskammer der DDR 1958 war die Wahl zur 3. Volkskammer der DDR und fand am 16. November 1958[1] statt. Sie war eine Scheinwahl. Es konnte lediglich über die Einheitsliste der Nationalen Front abgestimmt werden. Die Wahl hatte auf die Stärke der Fraktionen keinen Einfluss. Deren Größe wurde im Voraus festgelegt. Das Wahlrecht der DDR erlaubte auf dem Papier die öffentliche Kontrolle der Wahlauszählung. In der Praxis fand dies aus Angst vor Repressionen nicht statt.
Aufgrund des Viermächte-Status der Stadt Berlin wurden die 66 Abgeordneten von Ost-Berlin indirekt durch den Magistrat von Ost-Berlin bestimmt. Gemeinsam mit der Volkskammerwahl fand die Bezirkstagswahlen in der DDR 1958 statt.
Wahlergebnis
BearbeitenDie Wahlbeteiligung lag nach offiziellen Angaben bei 98,90 %. Dem Wahlvorschlag der Nationalen Front stimmten 99,87 % zu, 0,13 % der Stimmen waren ungültig.
Partei/Gruppe | Akronym | Sitze | |
---|---|---|---|
Sozialistische Einheitspartei Deutschlands | SED | 117 | |
Freier Deutscher Gewerkschaftsbund | FDGB | 55 | |
Christlich-Demokratische Union Deutschlands | CDU | 52 | |
Liberal-Demokratische Partei Deutschlands | LDPD | 52 | |
Demokratische Bauernpartei Deutschlands | DBD | 52 | |
National-Demokratische Partei Deutschlands | NDPD | 52 | |
Freie Deutsche Jugend | FDJ | 29 | |
Demokratischer Frauenbund Deutschlands | DFD | 29 | |
Kulturbund | KB | 18 | |
Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe | VdgB | 12 |
Siehe auch
BearbeitenLiteratur
Bearbeiten- Gerhard A. Ritter, Meredith Niehuss: Wahlen in Deutschland 1946–1991, ISBN 3-406-35207-3, S. 189.
Weblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ wahlrecht.de - Wahlsystem der DDR-Volkskammerwahlen, abgerufen am 6. Juni 2015.