Vorlage Diskussion:Navigationsleiste Römische Ämter
Welche Ämter noch?
Bearbeiten- Es gibt noch unzählige Ämter, die theoretisch mit reinmüssen (Praefectus urbi, Prätorianerpräfekt).
- Sollen militärische Ämter ebenfalls mit rein?
- Die englische Wiki hat es designtechnisch, wie ich meine, ganz gut gelöst (siehe en:Template:Roman government). Die Vorlage umfasst fast alles zur römischen Regierung, ist an manchen Stellen aber dann doch ungenau bzw unvollständig Bsp.: Wirft sie den Begriff der Kollegialität in den Raum, sagt aber nichts zur Annuität oder sonstigen Regeln. Da muss man ne andere Lösung finden.
--Das Robert 02:58, 5. Okt 2006 (CEST)
- Ich persönlich würde mir eine solche Leiste auf keinen Fall so ausführlich wünschen wie die englische (die, wie richtig bemerkt, ja nie alle relevanten Aspekte abdecken kann), dafür lieber einen vernünftigen Überblicksartikel über römische Politik und Verwaltung, der natürlich eine teuflisch schwere Aufgabe ist. Was zur Zeit unter "Weitere Ämter und Ehrentitel" steht, ist noch arg unsortiert. Liktoren z. B. würde ich eher rausnehmen (sonst müssen auch Praecones, Viatores usw. rein). "Imperator" taucht zweimal auf, einmal als militärischer Titel, einmal als Synonym für Kaiser; das sollte man besser zu klären versuchen. "Münzmeister" (tresviri monetales) gehörten zum Vigintisexvirat. Wenn ich es nicht übersehen habe, fehlt Prokurator. Rein militärisch verwendete Bezeichnunungen wie Centurio würde ich auf jeden Fall rauslassen.--StefanC 07:05, 5. Okt 2006 (CEST)
Tribunat und Ädilität
BearbeitenIst zwischen den beiden bewusst ein / statt eines | oder ist das ein Versehen? --Polemos 08:49, 26. Aug. 2008 (CEST)
- Abgeändert sowie die Reihenfolge geändert, tr. pl. nun am Ende, was nicht bedeutet, dass es das höchste Amt sei. S. auch Einleitung des Artikels --Polemos 12:36, 30. Aug. 2008 (CEST)
Cursus honorum
BearbeitenDas Volkstribunat kann nicht eindeutig zu den cursus honorum gezählt werden. So steht es zumindest unter dem Artikel selber (Welche Stellung das Amt im cursus honorum hatte und ob es überhaupt dazu gezählt werden kann, ist umstritten). Daher sollte man diesen Umstand auch entsprechend kennzeichnen, ich schlage vor indem wir es in Klammern setzten --80.238.191.43 23:06, 12. Feb. 2009 (CET)
- Soweit korrekt, doch da er seit 82 Teil des curs. hon. war, passt er da auch hinein. Über die Vorlage wird schon länger diskutiert bzw. immer mal wieder, s. auch hier. Gruß Polemos 00:08, 13. Feb. 2009 (CET) PS: Danke für den Hinweis, ich habe es im Artikel zum tr. pl. leicht modifiziert.
- Das Volkstribunat nach dem Konsulat aufzuführen, halte ich für sehr missverständlich; dann lieber in Klammern vor oder nach der Ädilität. Nebenbei bemerkt, könnte man für die Kaiserzeit auch das Vigintivirat zum Cursus honorum rechnen (obendrüber steht ja nicht "Römische Republik", sondern "Römisches Reich"). Ich schaue mal, ob mir am Wochenende noch weitere Dinge auffallen.--StefanC 09:09, 13. Feb. 2009 (CET)
- Vor der Ädilität wäre sicherlich sinnvoller; gegen Klammern bin nun ich entschieden, das ist zum einen missverständlich für unbeleckten Betrachter, zum anderen wertet es das Amt ab. Es stehen knapp
7400 außerhalb des curs. hon. gegen knapp 500 Jahre darin. --Polemos 11:22, 13. Feb. 2009 (CET)- Natürlich nur gut 400 Jahre außerhalb des Cursus.--StefanC 11:44, 13. Feb. 2009 (CET)
- 4 und 7 liegen zu nah beieinander auf dem Nummernblock ... --Polemos 13:12, 13. Feb. 2009 (CET)
- Natürlich nur gut 400 Jahre außerhalb des Cursus.--StefanC 11:44, 13. Feb. 2009 (CET)
- Vor der Ädilität wäre sicherlich sinnvoller; gegen Klammern bin nun ich entschieden, das ist zum einen missverständlich für unbeleckten Betrachter, zum anderen wertet es das Amt ab. Es stehen knapp
- Das Volkstribunat nach dem Konsulat aufzuführen, halte ich für sehr missverständlich; dann lieber in Klammern vor oder nach der Ädilität. Nebenbei bemerkt, könnte man für die Kaiserzeit auch das Vigintivirat zum Cursus honorum rechnen (obendrüber steht ja nicht "Römische Republik", sondern "Römisches Reich"). Ich schaue mal, ob mir am Wochenende noch weitere Dinge auffallen.--StefanC 09:09, 13. Feb. 2009 (CET)
Sprachliches
BearbeitenGibt es eigentlich eine Wikipedia-weite Regelung zur Schreibweise für die Ämter (auch in Artikeltiteln)? Es gibt z. B. die Artikel "Quaestur" und "Praetur", aber andererseits "Ädil" statt "Aedilität" oder "Aedilitas". Was halten die anderen davon, die Ämter sprachlich aneinander anzugleichen? Bis gerade eben war z. B. in dieser Leiste noch von der Prätur, aber von dem Diktator und dem Pontifex Maximus die Rede. Und gibt es eine Regelung dafür, ob oder wann man "Quästor" oder "Quaestor" schreibt? Eine Wikipedia-weite Angleichung wäre meiner Meinung nach wünschenswert.
Mein Vorschlag wäre, sämtliche Amtsbezeichnungen in dieser Leiste nach dem folgenden Schema zu benennen: Quästor, Volkstribun, Konsul, Decemvir... (und wenn mir genug Leute zustimmen, würde ich beispielsweise auch "Ädil" umbenennen). Eine vorherige Diskussion ist natürlich erwünscht! --Scheidewasser 15:30, 12. Feb. 2012 (CET)
- Dazu gab es ein wunderbares und richtig sinnvolles Meinungsbild, dessen Ergebnis dies ist: Wikipedia:Namenskonventionen/Latein. --Gruß Polemos Diskussion 15:45, 12. Feb. 2012 (CET)
- Danke für den Hinweis. Daraus schließe ich schon mal, dass die Artikel Quaestur, Praetur und Consulat eigentlich nach Quästur, Prätur und Konsulat gehören. Leider hast du zum Rest nichts gesagt. Sollte Ädil nicht nach "Ädilität" verschoben werden? Was ist mit dieser Leiste? Zu deinem Revert möchte ich noch sagen, dass ich sowohl in DNP als auch bei Bleicken/Verfassung der Röm. Rep. Gegenteiliges gefunden habe und eher dem zustimmen würde. Außerdem widerspricht es dem Artikel Cursus honorum selbst, in den die Vorlage eingebunden ist. Zum Zweck der Vereinheitlichung bin ich ja auch hier. --Scheidewasser 16:05, 12. Feb. 2012 (CET)
- Ich sage zu dieser NK lieber mal gar nichts, weil ich mich sonst erregen müsste. Also zum curs. hon. Ja, Bleicken sieht es als außerordentliches Amt, doch (ich gehe davon aus, Du bist zumindest ein wenig in der Materie) er ist weder unumstritten noch der Standard für "verfassungs"rechtliche Fragen. Da sind Kunkel/Wittmann: Staatsordnung und Staatspraxis der römischen Republik bspw. fundierter. Wer hat sich im DNP der Sache angenommen? --Gruß Polemos Diskussion 16:11, 12. Feb. 2012 (CET)
- Der Artikel "Cursus honorum" im DNP stammt von Christian Gizewski. Dort stehen die Censoren neben den Dictatoren unter den nicht zum "geregelten c.h." gehörenden Ämtern. Kunkel wird allerdings als Literatur angegeben. Ich bin allerdings nicht besonders in der Materie drin, was die Literaturlage betrifft. Ich bin nur ein interessierter Student, der diesen ganzen Bereich auf Wikipedia gerne lesenswerter und übersichtlicher gestalten würde. Wenn es eine Kontroverse über die Einordnung gibt, kann man sie ja vielleicht in den Artikeln Censur (komischerweise nicht "Zensur") und Cursus honorum erwähnen, denn beide Artikel geben momentan eine andere Auffassung wieder. --Scheidewasser 14:39, 13. Feb. 2012 (CET)
- Wenn wir mal die Literatur außen vor lassen, würde ich von der Frage ausgehen, warum ein "Amt", das regelmäßig gewählt wurde (wie die Cos. usf.), so außerordentlich sein sollte wie eine Diktatur oder ein Interregnum? Oder anders gesagt: Was unterscheidet - rein vom Zugang - einen Censor von einem Consul? --Gruß Polemos Diskussion 23:25, 13. Feb. 2012 (CET) PS: Der Artikel zum curs. hon. ist mäßig, der müsste mal grundsätzlich überarbeitet werden. --Gruß Polemos Diskussion 23:28, 13. Feb. 2012 (CET)
- Ich würde anders argumentieren, nämlich dass die Censur schon wegen der fehlenden Annuität nicht zu den gewöhnlichen Ämtern gehört, außerdem dass die Censoren ohne Imperium sind und insofern aus der Hierarchie fallen. Ich bin aber wie gesagt nur Student, ich werde mich in der nächsten Zeit aber mal in den Kunkel einlesen und das mit zur Verbesserung von Artikeln einfließen lassen. PS: Schade, dass hier so wenige Leute diskutieren. Gibt es einen Ort, an dem ich besser aufgehoben bin, wenn ich größere Änderungen an Artikeln zu Rom planen will? --Scheidewasser 14:08, 17. Feb. 2012 (CET)
- Oft läuft es so: Du fragst, keiner sagt was, Du änderst es, keiner will es. Oder so ähnlich. Es gibt die Redaktion Geschichte, da sind ein paar usual suspects. StefanC schaut auch mal rein, scheint zurzeit aber wenig on zu sein. --Gruß Polemos Diskussion 18:59, 17. Feb. 2012 (CET)
- Wenn wir mal die Literatur außen vor lassen, würde ich von der Frage ausgehen, warum ein "Amt", das regelmäßig gewählt wurde (wie die Cos. usf.), so außerordentlich sein sollte wie eine Diktatur oder ein Interregnum? Oder anders gesagt: Was unterscheidet - rein vom Zugang - einen Censor von einem Consul? --Gruß Polemos Diskussion 23:25, 13. Feb. 2012 (CET) PS: Der Artikel zum curs. hon. ist mäßig, der müsste mal grundsätzlich überarbeitet werden. --Gruß Polemos Diskussion 23:28, 13. Feb. 2012 (CET)
- Der Artikel "Cursus honorum" im DNP stammt von Christian Gizewski. Dort stehen die Censoren neben den Dictatoren unter den nicht zum "geregelten c.h." gehörenden Ämtern. Kunkel wird allerdings als Literatur angegeben. Ich bin allerdings nicht besonders in der Materie drin, was die Literaturlage betrifft. Ich bin nur ein interessierter Student, der diesen ganzen Bereich auf Wikipedia gerne lesenswerter und übersichtlicher gestalten würde. Wenn es eine Kontroverse über die Einordnung gibt, kann man sie ja vielleicht in den Artikeln Censur (komischerweise nicht "Zensur") und Cursus honorum erwähnen, denn beide Artikel geben momentan eine andere Auffassung wieder. --Scheidewasser 14:39, 13. Feb. 2012 (CET)
- Ich sage zu dieser NK lieber mal gar nichts, weil ich mich sonst erregen müsste. Also zum curs. hon. Ja, Bleicken sieht es als außerordentliches Amt, doch (ich gehe davon aus, Du bist zumindest ein wenig in der Materie) er ist weder unumstritten noch der Standard für "verfassungs"rechtliche Fragen. Da sind Kunkel/Wittmann: Staatsordnung und Staatspraxis der römischen Republik bspw. fundierter. Wer hat sich im DNP der Sache angenommen? --Gruß Polemos Diskussion 16:11, 12. Feb. 2012 (CET)
- Danke für den Hinweis. Daraus schließe ich schon mal, dass die Artikel Quaestur, Praetur und Consulat eigentlich nach Quästur, Prätur und Konsulat gehören. Leider hast du zum Rest nichts gesagt. Sollte Ädil nicht nach "Ädilität" verschoben werden? Was ist mit dieser Leiste? Zu deinem Revert möchte ich noch sagen, dass ich sowohl in DNP als auch bei Bleicken/Verfassung der Röm. Rep. Gegenteiliges gefunden habe und eher dem zustimmen würde. Außerdem widerspricht es dem Artikel Cursus honorum selbst, in den die Vorlage eingebunden ist. Zum Zweck der Vereinheitlichung bin ich ja auch hier. --Scheidewasser 16:05, 12. Feb. 2012 (CET)