Zensur (Informationskontrolle)
Zensur (lateinisch censura) ist der Versuch der Kontrolle menschlicher Äußerungen. Sie führt bei Bedarf zu rechtskonformen oder außerrechtlichen Sanktionen, etwa zur Behinderung, Verfälschung oder Unterdrückung von Äußerungen vor oder nach ihrer Publizierung.[1] Durch restriktive Verfahren – ausgeübt u. a. durch staatliche Instanzen, religiöse oder private (etwa privatwirtschaftliche) Stellen[2] – soll die frei zugängliche Information durch Massenmedien oder durch persönlichen Informationsverkehr eingeschränkt oder unterbunden werden, um den Diskurs zu kontrollieren, den freien Wettbewerb von Ideen zu unterbinden und die Verbreitung unerwünschter oder gesetzeswidriger Inhalte zu unterdrücken oder zu verhindern.[3][4]
Etymologie
BearbeitenDer Begriff „Zensur“ ist abgeleitet vom lateinischen Wort censura, das eine strenge Prüfung bzw. Beurteilung und zugleich das Amt eines Sittenrichters (Censors) im römischen Staat bezeichnete.[5]
Mit dem Wort Zins ist der Begriff Zensur (mit der auch die Bewertung von Schülern bezeichnet wird) ebenfalls verwandt, und zwar über die gemeinsame lateinische Wurzel censere, die eigentlich „schätzen“ bedeutet. Zum Verb censere wurde das Substantiv censura gebildet, das „Prüfung, Begutachtung, Kritik“ bedeutet und im 15. oder 16. Jahrhundert ins Deutsche übernommen wurde.[6]
Ziele und Begründungen von Zensur
BearbeitenVor allem Nachrichten, künstlerische Äußerungen und Meinungsäußerungen sind Gegenstände der Zensur. Die Zensur dient dem Ziel, das Geistesleben in religiöser, sittlicher oder politischer Hinsicht zu kontrollieren. Diese Kontrolle wird damit begründet, man wolle oder müsse schutzbedürftige Gesellschaftsgruppen vor der schädlichen Wirkung solcher Inhalte bewahren.
- So begründete die katholische Kirche ihr Verbot häretischer Schriften (siehe auch Index Librorum Prohibitorum) mit dem Schutz des Glaubens (schon früh wurde auch Sittlichkeit als Argument herangezogen).
- Sittlich begründet wird eine Zensur z. B. mit dem Schutz Minderjähriger vor Inhalten und Darstellungen, die deren seelische Entwicklung gefährden (zum Beispiel Gewaltdarstellungen oder menschenverachtende Formen der Sexualität), siehe hierzu auch Jugendschutz.
Von Seiten der von Zensur Betroffenen und auch in wissenschaftlichen Untersuchungen wurde und wird der Vorwurf erhoben, der wahre Beweggrund der Zensur seien der Schutz und der Machterhalt der sie ausübenden Eliten.[7]
Maßnahmen zur Kontrolle
BearbeitenZur Kontrolle werden, je nach Staat und Gesetzeslage, folgende Maßnahmen angewendet:[8][9]
- Die Schaffung von Zensurkommissionen bzw. -behörden,
- Verbot von Medien,
- Verzeichnisse verbotener Medien (Schwarze Liste),
- Verbot des Besitzes von periodisch erscheinenden Medien (Indices),
- Beförderungs-, Verkaufs- und Erwerbsverbot von Medien,
- Vorzensur (Maßnahme zur Prüfung von Schriften vor der Drucklegung),
- Nachzensur (Kontrolle von bereits gedruckten und im Handel zugänglichen Druckwerken),
- Untersagung bestimmter Inhalte und Aussageformen,
- Impressumspflicht zur Identifikation von Urhebern,
- Bindung der Herausgeber von Medien an Konzessionen und Privilegien, die auch wieder entzogen werden können,
- Kautionszwang, d. h. die Verpflichtung, Geld bei der Zensurbehörde zu hinterlegen,
- Zeitungssteuern (die sogenannte Stempelsteuer),
- Beschränkungen von Berufszulassungen für Drucker,
- Berufsverbote für Drucker und Entzug von Druckkonzessionen,
- Geldbußen, Gefängnisstrafen sowie schließlich Landesverweis,
- Einziehen einzelner Ausgaben von Medien,
- Beschränkung der Erscheinungshäufigkeit periodischer Medien,
- erhöhte Beförderungsgebühren für Medien.
Die Pressezensur umfasst das Verbot der Verbreitung (Ausstrahlung, Vertrieb) oder die inhaltliche Veränderung bzw. Kürzung. Bei Filmen werden beispielsweise zensurwürdige Szenen herausgeschnitten, Objekte verdeckt oder Ausdrücke mit einem Piepston (engl. Bleep) überlagert, letzteres auch bei der Wiedergabe von Tonaufnahmen.
Unterscheidungen in Deutschland
BearbeitenZensur als juristischer Vorgang
BearbeitenHäufig wird – wie etwa im Grundgesetz – unter Zensur die Kontrolle von Presseerzeugnissen vor ihrer Veröffentlichung verstanden. Zensur in diesem Sinne, die sogenannte Vorzensur, ist ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, das in Art. 5 Abs. 2 GG festgelegt ist. Davon unterscheidet man die Nachzensur, bei der erst nach der Veröffentlichung in die freie Meinungsäußerung eingegriffen wird:[10]
Bei der Vorzensur müssen Medien (Filme, Bücher, Zeitschriften usw.) vor Veröffentlichung entsprechenden Institutionen zur Prüfung vorgelegt werden, die dann gegebenenfalls Abänderungen fordern oder das Werk indizieren, also in eine Schwarze Liste aufnehmen.
Die Nachzensur ist Bestandteil auch jener Rechtssysteme, in denen Vorzensur laut Verfassung verboten ist. Jeder darf seine Meinung zum Ausdruck bringen, kann aber nachträglich zur Verantwortung gezogen werden, wenn er dabei gegen Gesetze verstößt. Die Konsequenzen können Einziehung und Indizierung des betreffenden Werkes oder Bestrafung der Person sein. Ein Beispiel aus der deutschen Nachkriegsgeschichte ist die Kontroverse um die sog. Lex Soraya.
Da Grundrechte traditionell als Abwehrrechte Privater gegenüber dem Staat zu verstehen sind (Art. 1 Abs. 3 GG), ist in Deutschland eine verbotene Zensur im Sinne von Art. 5 Abs. 1, S. 3 Grundgesetz nur die Zensur durch den Staat oder dem Staat zurechenbare Stellen.
Eine Vorauswahl privater Stellen, ob Beiträge veröffentlicht werden oder nicht (z. B. einer Zeitungsredaktion vor der Veröffentlichung von Leserbriefen oder eines Forenmoderators vor oder nach der Veröffentlichung von Beiträgen in Online-Foren), ist daher keine Zensur im Sinne des Grundgesetzes und verfassungsrechtlich unbedenklich. Im Zuge der sogenannten mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten kommt je nach Sachverhalt der Stellenwert von Art. 5 Grundgesetz zwischen Privaten indirekt zum Tragen. Dabei handelt es sich dann allerdings um ein Auslegungsinstrument für andere Gesetze, nicht um eine direkte Anwendung des Zensurverbotes aus dem Grundgesetz.[11]
Zensur als sozialer Vorgang
BearbeitenDie bloß juristisch aus dem Grundgesetz hergeleitete Definition von Zensur bildet lediglich einen Teilausschnitt des umgangssprachlich als „Zensur“ verstandenen sozialen Vorgangs ab.[12]
Eine Verbindung juristischer Dogmatik mit umgangssprachlicher Verwendung wird durch Johanne Noltenius vorgeschlagen. Sie definiert Zensur im materiellen Sinne als „Beeinflussung der öffentlichen Meinung“ dahingehend, „dass ein möglicher Beitrag zum Prozess der Meinungsbildung der Öffentlichkeit durch eine intervenierende Instanz entzogen oder verändert zugänglich gemacht wird.“[13]
Zensur wird als Diskurskontrolle im Sinne der Ausübung semantischer Herrschaft verstanden und bedeute eine „faktische, strukturelle Zensur […], die auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Alltags stattfindet“.[14] Sie beruht auf dem Eigentum an Produktionsmitteln und wird durch staatliche Macht abgesichert. Wirtschaftlich und politisch wirksame Lobby-Gruppen bedienen sich des Staates, indem sie ihn zur Sanktion unwillkommener Ansichten auffordern. „Zensur ist ein Mittel sozialer Kontrolle zur Aufrechterhaltung bestehender Produktionsverhältnisse“, wie Kienzle und Mende ausführen. Der Staat belohne herrschaftskonformes Verhalten und werde vor allem dann tätig, wenn von gesellschaftlichen Akteuren sexualmoralische, kulturelle, soziale, religiöse oder politische Normen hinterfragt würden, die er zur Aufrechterhaltung seiner Legitimität benötige.[15] Soziale Zensur wird auch jenseits staatlicher Akteure von Pressure Groups ausgeübt, etwa im Rahmen von Cancel Culture oder der Maßnahmen zur kulturellen Aneignung.
Sozial wirksame Zensur führt dazu, dass ein großes Potential von Phantasie, Kreativität und gesellschaftlichen Bewusstseins brachliegt oder vernichtet wird. Wirksam wird das in Form von Wissenschaftszensur, Rundfunkzensur, Pressezensur, Filmzensur, Bibliothekszensur, Theaterzensur und Kirchenzensur.
Literatur über Zensur
BearbeitenEine als klassisch geltende Stellungnahme gegen die Vorzensur ist die 1644 erschienene Rede Areopagitica von John Milton, ähnlich wie die 1859 von John Stuart Mill veröffentlichte Schrift On Liberty.[16] Die klassische soziologische Studie zur Zensur stammt aus dem Jahr 1911 und ist von Vilfredo Pareto: Le mythe vertuiste et la littérature immorale (dt. Der Tugendmythos und die unmoralische Literatur, 1968).
Siehe auch
Bearbeiten- Geschichte der Zensur
- Pressefreiheit
- Medienmanipulation
- Filmzensur
- Theaterzensur
- Briefzensur
- Zensur im Internet
- Zensur von Landkarten
- Selbstzensur
Zensur in einzelnen Ländern
- Zensur in Algerien
- Zensur in der Volksrepublik China
- Zensur in Tunesien
- Zensur in der Bundesrepublik Deutschland
- Zensur in der DDR
- Zensur in der Sowjetunion
- Steyn-Kommission in Südafrika
- Zur Diskussion über mögliche Zensur in Ungarn siehe Nemzeti Média- és Hírközlési Hatóság
Literatur
Bearbeiten- Censorship : a world encyclopedia, hrsg. von Derek Charles Jones, London [u. a.] : Fitzroy Dearborn, 2001, 4 Bände
- Heinrich Hubert Houben: Hier Zensur – Wer dort? Antworten von gestern auf Fragen von heute. Der gefesselte Biedermeier. Literatur, Kultur, Zensur in der guten, alten Zeit. Philipp Reclam jun., Leipzig 1990, ISBN 3-379-00532-0. (Reclams Universal-Bibliothek 1340)
- Werner Pieper (Hrsg.): 1000 Jahre Musik und Zensur in den diversen Deutschlands. (= Der grüne Zweig. Band 209). Pieper & Die Grüne Kraft, Löhrbach 2001, ISBN 3-922708-09-9.
- Werner Pieper (Hrsg.): Musik & Zensur – weltweit. (= Verfemt, verbannt, verboten. 1 = Der Grüne Zweig. Band 206). Pieper & Die Grüne Kraft, Löhrbach 1999, ISBN 3-922708-06-4.
- Bodo Plachta: Zensur. Reclam, Stuttgart 2006, ISBN 3-15-017660-3 (Inhaltsverzeichnis).
- Hubert Wolf: Index: Der Vatikan und die verbotenen Bücher, C.H. Beck, München 2007
- Siegfried Lokatis u. a. (Hrsg.): Vom Autor zur Zensurakte. Abenteuer im Leseland DDR. Mitteldeutscher Verlag, Halle (Saale) 2014, ISBN 978-3-95462-110-1 (books.google.at).
- York-Gothart Mix (Hrsg.): Kunstfreiheit und Zensur in der Bundesrepublik Deutschland. de Gruyter, Berlin/Boston 2014, ISBN 978-3-11-025999-5.
- Robert Darnton: Censors at Work: How States Shaped Literature. W. W. Norton, New York 2014, ISBN 978-0-393-24229-4.
- Ernst Bollinger, Georg Kreis: Zensur. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 25. Januar 2015.
Weblinks
Bearbeiten- Zensur ( vom 18. März 2013 im Internet Archive), in: Basislexikon Literaturwissenschaft, Bochum. (Archiv)
- Zeichen - Bücher - Netze, virtuelle Ausstellung des Deutschen Buch- und Schriftmuseums, unter anderem mit einem Themenmodul zu Zensur
- Beacon for Freedom of Expression (Datenbank mit mehr als 40.000 Einträgen zu zensierten Büchern, Zeitschriften, Sendungen und Internetseiten sowie internationale Literatur über Zensur)
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Michael Kienzle, Dirk Mende (Hrsg.): Zensur in des Bundesrepublik Deutschland. Neu bearbeitete, ergänzte Taschenbuchausgabe. Wilhelm Heyne Verlag, München 1981, ISBN 3-453-01508-8, S. 284.
- ↑ Oliver Bendel: Definition: Was ist "Zensur"? In: Gablers Wirtschaftslexikon. Springer Gabler | Springer Fachmedien Wiesbaden, abgerufen am 1. Mai 2023.
- ↑ Duden | Zensur. Duden, abgerufen am 23. Oktober 2011.
- ↑ Klaus Schubert, Martina Klein: Das Politiklexikon. 4. Auflage. Dietz, Bonn, 2006, abgerufen am 23. Oktober 2011.
- ↑ Zensur. In: ruhr-uni-bochum.de. Archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 18. Dezember 2013; abgerufen am 18. Mai 2023. (Archiv)
- ↑ wissen.de: Wortherkunft Zensur ( vom 19. Mai 2013 im Internet Archive)
- ↑ Ulla Otto: Die Zensur als Problem der Soziologie der Politik. 1969, S. 107–114, 130–146; Vilfredo Pareto: Der Tugendmythos und die unmoralische Literatur (entnommen aus Otto).
- ↑ Heinz Pürer, Johannes Raabe: Presse in Deutschland. 3. Auflage. UVK, Konstanz 2007, ISBN 978-3-8252-8334-6, S. 59 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Michael Schaffrath: Zeitung. In: Werner Faulstich (Hrsg.): Grundwissen Medien. 5. Auflage. UVK, Konstanz 2004, ISBN 3-8252-8169-8, S. 491 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Melanie Bär: Präventive Aufsichtsmaßnahmen im Bereich des privaten Fernsehens. Inaugural-Dissertation. Tübingen 2003 (PDF; 1,4 MB), S. 81 f.
- ↑ BVerfGE 7, 198 – Lüth.
- ↑ Michael Kienzle: Einleitung. In: Micael Kienzle, Dirk Mende (Hrsg.): Zensur in der Bundesrepublik. Fakten und Analysen (= Heyne-Buch. Band 7167). Neu bearbeitete, ergänzte Taschenbuch Auflage. Wilhelm Heyne Verlag, München 1981, ISBN 3-453-01508-8, S. 8.
- ↑ Johanne Noltenius: Die freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft und das Zensurverbot des Grundgesetzes,. In: Göttinger Rechtswiss. Studien. Göttingen 1958, S. 107.
- ↑ Michael Kienzle: Einleitung. In: Michael Kienzle, Dirk Mende (Hrsg.): Zensur in der Bundesrepublik. Fakten und Analysen (= Heyne-Buch. Band 7167). Wilhelm Heyne Verlag, München 1981, ISBN 3-453-01508-8, S. 8.
- ↑ Michael Kienzle, Dirk Mende: Stichwort "Zensur". In: Michael Kienzle, Dirk Mende (Hrsg.): Zensur in der Bundesrepublik. Fakten und Analysen (= Heyne-Buch. Band 7167). Neu bearbeitete, ergänzte Taschenbuch Auflage. Wilhelm Heyne Verlag, München 1981, ISBN 3-453-01508-8, S. 284.
- ↑ Ulla Otto: Die literarische Zensur als Problem der Soziologie der Politik. 1969, S. 41.