Wöllmen

Ortsteil von Jesewitz (Nordsachsen)

Wöllmen ist ein Ortsteil der Gemeinde Jesewitz im Landkreis Nordsachsen, Sachsen.

Wöllmen
Gemeinde Jesewitz
Koordinaten: 51° 25′ N, 12° 35′ OKoordinaten: 51° 24′ 45″ N, 12° 35′ 5″ O
Höhe: 123 m ü. NN
Eingemeindung: 20. Juli 1950
Eingemeindet nach: Pehritzsch
Postleitzahl: 04838
Vorwahl: 034241
Kirche

Der Ort liegt südöstlich des Hauptortes Jesewitz. Durch den Ort führt die Kreisstraße 742, die von Weltewitz im Westen über Gotha im Osten nach Kossen führt.

Geschichte

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Wöllmen wurde erstmals im Jahre 1363 unter dem Namen Welmyn erwähnt. Durch den Ort lief früher eine Salzstraße. Neben ihr wurde im Mittelalter die Wallfahrtskirche erbaut. Von zwei Mühlen im Ort ist nur noch eine erhalten. Wöllmen gehörte bis 1815 zum kursächsischen bzw. königlich-sächsischen Amt Eilenburg.[1] Durch die Beschlüsse des Wiener Kongresses kam der Ort zu Preußen und wurde 1816 dem Kreis Delitzsch im Regierungsbezirk Merseburg der Provinz Sachsen zugeteilt, zu dem er bis 1952 gehörte.[2]

1853 hat die Gemeinde Wöllmen 150 Thaler zur Aufstellung einer neuen Kirchenorgel verwendet.[3]

Am 20. Juli 1950 erfolgte die Eingemeindung nach Pehritzsch.[4] Im Zuge der zweiten Kreisreform in der DDR im Jahr 1952 wurde Pehritzsch mit Wöllmen dem Kreis Eilenburg im Bezirk Leipzig angeschlossen, welcher 1994 im Landkreis Delitzsch aufging. Mit der Bildung der Großgemeinde Jesewitz zum 1. März 1994 wurde Wöllmen ein Ortsteil der Ortschaft Pehritzsch.

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Commons: Wöllmen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Karlheinz Blaschke, Uwe Ulrich Jäschke: Kursächsischer Ämteratlas. Leipzig 2009, ISBN 978-3-937386-14-0; S. 56 f.
  2. Der Landkreis Delitzsch im Gemeindeverzeichnis 1900
  3. Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Merseburg. Nr. 26, 2. Juli 1853.
  4. Zweite Verordnung zum Gesetz zur Änderung der Kreis- und Gemeindegrenzen zum 27. April 1950 (GuABl. S. 161). In: Landesregierung Sachsen-Anhalt (Hrsg.): Gesetz- und Amtsblatt des Landes Sachsen-Anhalt. Halle (Saale) 5. August 1950, S. 275, Abs. 16 (PDF).