Als würzende Zutaten wird im Deutschen Lebensmittelbuch eine Gruppe von Nahrungsmitteln bezeichnet, die zum Würzen von Speisen und Lebensmitteln als Zutaten verwendet werden.

Grüner, weißer und schwarzer Pfeffer

Rechtsgrundlage

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Die Regelung wurde in den Leitsätzen für Gewürze und andere würzende Zutaten festgelegt.[1] Würzende Zutaten und Würzmittel sind damit fast identisch definiert, außer dass z. B. Speisesalz oder Essig keine würzenden Zutaten sind, diese bei manchen Definitionen von Würzmittel aber enthalten sind.

Man unterscheidet mehrere Gruppen von würzenden Zutaten:

Einzelnachweise

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  1. Leitsätze für Gewürze und andere würzende Zutaten. Neufassung. In: Bundesanzeiger. 183a, 27. Mai 1998 (PDF beim BMEL [abgerufen am 16. August 2016]).