Wettin-Löbejün

Gemeinde in Deutschland
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Wettin-Löbejün ist eine Stadt im Saalekreis im deutschen Land Sachsen-Anhalt.

Wappen Deutschlandkarte
Wettin-Löbejün
Deutschlandkarte, Position der Stadt Wettin-Löbejün hervorgehoben
Basisdaten
Koordinaten: 51° 38′ N, 11° 54′ OKoordinaten: 51° 38′ N, 11° 54′ O
Bundesland: Sachsen-Anhalt
Landkreis: Saalekreis
Höhe: 144 m ü. NHN
Fläche: 127,1 km2
Einwohner: 9706 (31. Dez. 2023)[1]
Bevölkerungsdichte: 76 Einwohner je km2
Postleitzahl: 06193
Vorwahlen: 0345 (Brachwitz), 034603 (Domnitz, Löbejün, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Plötz), 034607 (Döblitz, Gimritz, Wettin), 034691 (Rothenburg), 034600 (Kösseln)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/Vorwahl enthält Text
Kfz-Kennzeichen: SK, MER, MQ, QFT
Gemeindeschlüssel: 15 0 88 216
Adresse der
Stadtverwaltung:
Markt 1
06193 Wettin-Löbejün
Website: www.stadt-wettin-loebejuen.de
Bürgermeisterin: Antje Klecar (parteilos)
Lage der Stadt Wettin-Löbejün im Saalekreis
KarteSachsenThüringenBurgenlandkreisHalle (Saale)Landkreis Anhalt-BitterfeldLandkreis Mansfeld-SüdharzSalzlandkreisBad DürrenbergBad LauchstädtBarnstädtBraunsbedraFarnstädtKabelsketalLandsberg (Saalekreis)LeunaWettin-LöbejünMerseburgMücheln (Geiseltal)Nemsdorf-GöhrendorfObhausenPetersberg (Saalekreis)QuerfurtSalzatalSchkopauSchraplauSteigraTeutschenthal
Karte

Geografie

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Wettin-Löbejün ist die nördlichste Gemeinde und Stadt im Saalekreis, sie liegt ca. 60 Kilometer südlich der Landeshauptstadt Magdeburg und 15 Kilometer nördlich der Großstadt Halle. Nach Dessau sind es in Richtung Nordosten rund 35 Kilometer. Das Gemeindegebiet wird im Südwesten fast durchgehend von der Saale begrenzt, nur ein Landzipfel um Zaschwitz am anderen Saaleufer gehört noch zur Stadt. Im Nordosten begrenzt der westliche Teil der Fuhne das Stadtgebiet. Im Stadtgebiet entspringen auch kleine Bäche, die in Fuhne und Saale abfließen. Die höchste Erhebung im Stadtgebiet ist der 180 Meter über dem Meeresspiegel liegende Haltberg bei Löbejün, die tiefste Stelle liegt im Saaletal bei Rothenburg mit einer Höhe von ca. 68 Meter über dem Meeresspiegel. Teile des Stadtgebietes liegen im Naturpark Unteres Saaletal.

Nachbargemeinden

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Nachbargemeinden sind Könnern (Salzlandkreis) und Südliches Anhalt (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) im Norden, Petersberg im Osten, die Stadt Halle (Saale) und Salzatal im Süden und Gerbstedt (Landkreis Mansfeld-Südharz) im Westen.

Ortschaften/Ortsteile

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Ortschaft Einwohner
 BrachwitzDöblitzDomnitzGimritzNauendorf (Saalekreis)Neutz-LettewitzPlötzRothenburg (Saale)WettinWettin, OT DößelLöbejünSaalekreis
Die Ortschaften von Wettin-Löbejün
(anklickbare Karte)
Brachwitz (mit Friedrichsschwerz) 988
Döblitz 162
Domnitz (mit Dornitz und Dalena) 736
Gimritz (mit Raunitz) 345
Löbejün (mit Gottgau und Schlettau) 2.247
Nauendorf a 1.761
Neutz-Lettewitz (mit Deutleben, Görbitz, Lettewitz und Neutz) 886
Plötz (mit Oberplötz, Kösseln und Unterplötz) 658
Rothenburg 796
Wettin b 2.355
a 
Mit Ortsteilen: Kleinmerbitz, Merbitz und Priester
b 
Mit Ortsteilen: Dobis, Dößel, Mücheln, Schachtberg und Zaschwitz

Geschichte

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Die Stadt ging am 1. Januar 2011 aus dem Zusammenschluss der Städte Löbejün und Wettin sowie den Gemeinden Brachwitz, Döblitz, Domnitz, Gimritz, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Plötz und Rothenburg hervor, die zuvor bereits in der Verwaltungsgemeinschaft Saalkreis Nord zusammengeschlossen waren.

Der Zusammenschluss erfolgte vor dem Hintergrund der Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt. Nachdem es in der von der Landesregierung angesetzten freiwilligen Phase zu keiner Bildung einer Einheitsgemeinde gekommen war, beschloss der Landtag von Sachsen-Anhalt am 18. Juni 2010 mit den Stimmen der Regierungskoalition eine gesetzliche Neugliederung (GemNeuglG SK).

Ursprünglich lautete der Name der neu gebildeten Stadt „Löbejün-Wettin“. Die konstituierende Sitzung des Stadtrates legte als Stadtnamen „Wettin-Löbejün“ fest, der seit dem 7. April 2011 gilt.[2]

Eingemeindungen
Ehemalige Gemeinde Datum Anmerkung
Brachwitz 1. Januar 2011
Dalena 20. Juli 1950 Eingemeindung nach Domnitz
Deutleben 1. Oktober 1938 Eingemeindung nach Neutz
Dobis 20. Juli 1950 Eingemeindung nach Dößel
Döblitz 1. Januar 2011
Domnitz 1. Januar 2011
Dornitz 20. Juli 1950 Eingemeindung nach Domnitz
Dößel 20. Juli 2008 Eingemeindung nach Wettin
Friedrichsschwerz 20. Juli 1950 Eingemeindung nach Brachwitz
Gimritz 1. Januar 2011
Görbitz 1. Oktober 1938 Eingemeindung nach Lettewitz
Kösseln 20. Juli 1950 Eingemeindung nach Plötz
Lettewitz 1. Oktober 1965 Zusammenschluss mit Neutz zu Neutz-Lettewitz
Löbejün 1. Januar 2011
Merbitz 20. Juli 1950 Eingemeindung nach Nauendorf
Mücheln 30. September 1928 Eingemeindung nach Wettin
Nauendorf 1. Januar 2011
Neutz 1. Oktober 1965 Zusammenschluss mit Lettewitz zu Neutz-Lettewitz
Neutz-Lettewitz 1. Januar 2011
Plötz 1. Januar 2011
Priester 20. Juli 1950 Eingemeindung nach Nauendorf
Raunitz 1. April 1938 Eingemeindung nach Gimritz
Rothenburg 1. Januar 2011
Schlettau 20. Juli 1950 Eingemeindung nach Löbejün
Wettin 1. Januar 2011
Zaschwitz 20. Juli 1950 Eingemeindung nach Wettin

Gemeinderat

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Die Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 führte zu folgendem Ergebnis: [3]

Partei / Liste Stimmenanteil Sitze
CDU 17,6 % 4
AfD 13,3 % 3
Linke 11,1 % 2
SPD 8,3 % 2
Grüne 9,4 % 2
FDP 15,2 % 3
Wählergruppen 25,0 % 4
Wahlbeteiligung: 57,6 %

Das Wappen wurde am 11. Juni 2012 durch den Landrat des Saalekreises genehmigt. Da der Text der Blasonierung auf dem Wappenbrief mehrfach falsch abgeschrieben war (geviertelt statt geviert, Stockacker statt Stockanker) wurde der Vorgang der Ausstellung des Wappenbriefes wiederholt. Der nachgereichte Wappenbrief stammt vom 9. November 2012.[4]

 
Wappen von Wettin-Löbejün
Blasonierung: „Schild geviert; 1: in Rot eine silberne Burg mit Zinnenmauer und geöffnetem goldenen Tor, mit einem niederen gezinnten Mittelturm mit schwarzer Fensteröffnung zwischen zwei spitzbedachten gezinnten Seitentürmen mit drei (1:2) schwarzen Fensteröffnungen; 2: in Silber ein roter Stockanker; 3: in Silber ein grüner Einscharpflug; 4: in Grün zwei schräggekreuzte, die Bärte auswärts kehrende, silberne Schlüssel.“
Wappenbegründung: Es war Vorschlag der neuen Stadt Wettin-Löbejün, die Wappensymbolik in Anlehnung an die ehemaligen namensgebenden Stadtwappen unter Hinzuziehung eines Bezugs zu den ehemaligen ländlichen Gemeinden zu verbinden. Weiterhin sollte die saalenahe Lage symbolisch Aufnahme im Wappen finden. Die heraldische Umsetzung erfolgte, indem das Wettiner Wappen leicht verändert in Feld 1 eines quadrierten Schildes gestellt wurde; in Feld 4 kamen die gekreuzten Schlüssel aus dem Löbejüner Wappen, die sich auf den Schutzpatron der Petrikirche beziehen. Anzumerken ist hierzu, dass die Rosen im Ortswappen von Löbejün keinerlei inhaltliche Bedeutung haben. Sie waren nur bestimmt, die Freiflächen zu füllen. Überdies waren zwei der Rosen heraldisch falsch (rot) tingiert, sodass ihre Aufnahme nicht genehmigungsfähig wäre. Im Hinblick auf die nahe Lage zur Saale, die historisch nicht nur ein Wasserversorger, sondern auch Transportweg der Schiffe war, trägt Feld 2 einen Stockanker. Dieser unterscheidet sich vom Flunkenanker durch den oberen Querstab, der seitlich ausgestellt ist und garantiert, dass sich die Ankerflunke im Grund einhakt.[5] Erarbeitet wurde das Wappen vom Kommunalheraldiker Jörg Mantzsch.

Die Flagge ist grün-weiß (1:1) gestreift (Querform: Streifen waagerecht verlaufend, Längsform: Streifen senkrecht verlaufend) und mittig mit dem Stadtwappen belegt.[6]

Kultur und Sehenswürdigkeiten

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Bahnverkehr

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Wettin-Löbejün liegt mit den Haltepunkten Nauendorf (Saalkr) und Domnitz (Saalkr) an der Bahnstrecke Halle–Vienenburg.
Die Bahnstrecke Wallwitz–Wettin mit den ehemaligen Halten Gimritz und Wettin (Saale) und die Bahnstrecke Nauendorf–Gerlebogk mit den ehemaligen Halten Nauendorf (Saalkr) Nord, Domnitz (Saalkr) Kautzenberg, Löbejün (Saalkr) und Gottgau ist hingegen stillgelegt.

Wichtige Straßen

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Die Bundesautobahn 14, die von Dresden über Leipzig und Halle nach Magdeburg führt, und die noch nach Schwerin verlängert wird, führt auch durch das Stadtgebiet, in ihm liegt jedoch nur der Abzweig Löbejün. Die Trasse im Stadtgebiet wurde in zwei Etappen freigegeben, zwischen den Abzweigen Löbejün und Könnern im Norden im Jahr 1996 und zwischen Löbejün und Halle-Peißen im Osten im Jahr 2000. Älter war die Bundesstraße 6, die parallel zur Bundesautobahn verlief, und die Orte Domnitz und Dornitz durchquerte. Nach Freigabe der Autobahn 14 wurde sie zur Landesstraße 50 herabgestuft. Der Weiterbau der Bundesautobahn 143, die zurzeit nur bis nach Bennstedt geht und als Westumfahrung für Halle geplant wurde, wurde vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 17. Januar 2007 vorerst untersagt.[7]

Folgende Landesstraßen verlaufen in Wettin-Löbejün (nur der Verlauf im Stadtgebiet, bzw. der erste Ort außerhalb, ist genannt, wenn die Straßen weitergehen steht […] geschrieben)

  • 50 ([…] – Garsena – Dornitz – Domnitz – Beidersee – […])
  • 144 ([…] – Hohenedlau – Schlettau – Löbejün – Plötz – Kösseln – Abzweig bei Kösseln)
  • 147 (Abzweig bei Nauendorf – Nauendorf – Merbitz – Löbejün – Cattau – […])
  • 156 (Garsena – Dößel – Schachtberg – Wettin – Zaschwitz – Fienstedt – […])
  • 157 (bei Zaschwitz – Trebitz – […])
  • 161 (Wettin – Mücheln – Lettewitz – Abzweig bei Lettewitz)
  • 162 (Abzweig bei Lettewitz – Görbitz – Gimritz – Brachwitz – Neuragoczy – […])
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Commons: Wettin-Löbejün – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Bevölkerung der Gemeinden – Stand: 31. Dezember 2023 (Fortschreibung) (Hilfe dazu).
  2. Streit beendet: Doppelstadt heißt Wettin-Löbejün In: Mitteldeutsche Zeitung vom 27. Januar 2011
  3. Die Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalt: Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt 2019, Stadt Wettin-Löbejün - Saalekreis, Endgültiges Ergebnis
  4. Stadt Wettin-Löbejün (Memento vom 1. Juli 2013 im Webarchiv archive.today)
  5. Jörg Mantzsch: Das Wappen der Stadt Wettin-Löbejün, Dokumentation zum Genehmigungsverfahren, Hinterlegt beim Saalekreis 2012 (Gutachten: Landeshauptarchiv Magdeburg)
  6. 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wettin-Löbejün (PDF; 11 kB)
  7. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 2007