Wiechs am Randen

Ortsteil von Tengen, Baden-Württemberg, Deutschland

Wiechs am Randen ist ein Stadtteil von Tengen im baden-württembergischen Landkreis Konstanz in Deutschland.

Wiechs am Randen
Stadt Tengen
Ehemaliges Gemeindewappen von Wiechs am Randen
Koordinaten: 47° 47′ N, 8° 38′ OKoordinaten: 47° 46′ 56″ N, 8° 38′ 19″ O
Höhe: 644 m ü. NHN
Fläche: 8,47 km²
Eingemeindung: 1. Januar 1975
Postleitzahl: 78250
Vorwahl: 07736
Wiechs am Randen (Baden-Württemberg)
Wiechs am Randen (Baden-Württemberg)
Lage von Wiechs am Randen in Baden-Württemberg

Lage und Verkehrsanbindung

Bearbeiten

Wiechs am Randen liegt südwestlich des Kernortes Tengen an der Kreisstraße 6137. Das Gebiet der ehemaligen Gemeinde grenzt im Osten, Süden und Westen an die Schweiz.

Geschichte

Bearbeiten

Der Verenahof war eine Exklave nicht nur der Gemeinde Wiechs am Randen, sondern auch des deutschen Staatsgebietes. Im Jahr 1806 wurde der Hof badisch. Schweizer Versuche, den Verenahof umzugliedern und hier die Grenze neu zu ziehen, scheiterten in den Jahren 1815 und 1839. In einem im Jahr 1964 von Deutschland und der Schweiz abgeschlossenen Staatsvertrag kam das 43 ha große Gebiet des Verenahofs im Zuge eines Gebietsaustauschs an die Schweiz.[1][2] Dieser Vertrag trat am 4. Oktober 1967 in Kraft. In Erinnerung an dieses Gebiet stehen in Wiechs beim Rathaus einige durch den Gebietstausch nicht mehr benötigte Grenzsteine.

 
Ausgemusterte, durch Gebietstausch im Jahr 1967 überflüssig gewordene Grenzsteine von der ehemaligen „Hauptgrenze“ im Schlauch in Wiechs am Randen

Die ehemals selbständige Gemeinde wurde am 1. Januar 1975 durch die Gebietsreform in Baden-Württemberg nach Tengen eingemeindet.[3]

Sehenswürdigkeiten

Bearbeiten
  • Katholische Pfarrkirche Herz Jesu (1922–1923)[4]
  • Pfarrhausneubau (1922–1932)[5]

Diese beiden Bauwerke entstanden unter der Mitarbeit des Architekten Julius Hitzel (1877–1934) im Rahmen seiner Tätigkeit beim Erzbischöflichen Bauamt Konstanz.

Siehe auch

Bearbeiten
Bearbeiten
Commons: Wiechs am Randen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. BGBl. 1967 II, S. 2041–2043
  2. Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Bereinigung der Grenze im Abschnitt Konstanz–Neuhausen am Rheinfall. Der Verenahof ist das in Artikel 1 Abs. 2 lit. e) erwähnte Gebiet, auf Teile des Schlauchs bezieht sich Artikel 1 Abs. 2 lit. f).
  3. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 519 (Statistische Bibliothek des Bundes und der Länder [PDF]).
  4. Quelle: Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 19. Mai 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.tengen.de
  5. kath-amrandentengen.de (Memento des Originals vom 7. Juni 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kath-amrandentengen.de