Wikipedia:Dateiüberprüfung/Fragen/Archiv/2008/April
Werden URV-Dateien etc. derzeit überhaupt gelöscht?
BLUbot hat zuletzt am 28. Januar editiert. Lt. seiner Benutzerseite ist er „gerade etwas defekt, ich komme wegen meinen Prüfungen jedoch leider erst Ende Februar dazu ihn wieder auf die Beine zu bringen.“ Ende Februar ist lange rum, wir haben jetzt Anfang April, und ich bemerke immer mal wieder, dass als URV markierte Dateien, die längst gelöscht sein sollten, immer noch da sind. Ist eine Wiederaufnahme des Betriebs von BLUbot abzusehen, oder gibt es anderenfalls alternative Überlegungen? Viele Grüße -- Rosenzweig δ 19:27, 1. Apr. 2008 (CEST)
- Der BLUbot ist immer noch in der Werkstatt. Allerdings soll er, neuesten Meldungen des Betreibers zufolge, an diesem Wochenende wieder seine Arbeit aufnehmen (wobei er nach der letzten Aussage ja schon seit Ende März wieder funktionieren müsste...). Da die Uploader aufgrund des Ausfalls des Bots nicht benachrichtigt werden und die getaggten Dateien auch nicht in die Tageskats einsortiert werden, ist es im Moment schwierig, die ganzen DÜP-Bilder abzuarbeiten. Richtiges Abarbeiten ist erst wieder möglich, wenn der Bot wieder arbeitet. -- Chaddy - DÜP 19:36, 1. Apr. 2008 (CEST)
Bild:SOTALOGO.gif
[1] Genügt der Genemigungstext nun den Anforderungen? --Butenbremer 20:47, 2. Apr. 2008 (CEST)
was muss ich tun, kann ich die email und wenn ja wohin schicken?--Kino 17:16, 3. Apr. 2008 (CEST)
- Hallo, unter Angabe des Bildnamens Bild:Thermostat-Schnittbild.PNG an permissions-de@wikimedia.org senden. Ein Freiwilliger des OTRS wird dann nach Abarbeitung das Bild entsprechend kennzeichnen. Grüße --diba 17:37, 4. Apr. 2008 (CEST)
Wie reagiere ich richtig auf diese Meldung: "Zu dieser Datei fehlen ausreichende, nachvollziehbare und korrekte Angaben über die rechtliche Situation. Der Benutzer, der diesen Baustein gesetzt hat, gibt dafür folgenden Grund an: (Noch kein Grund angegeben) Wird diese Information nicht vollständig und nachvollziehbar nachgereicht, so wird die Datei 14 Tage nach Benachrichtigung des Benutzers gelöscht werden müssen." ? Wahuwa 16:51, 4. Apr. 2008 (CEST)
- Hallo, da Du mittlerweile eine Lizenz nachgetragen hast, hat sich das ja erledigt. Grüße --diba 17:41, 4. Apr. 2008 (CEST)
Dieses Bild hatte ich mit DÜP gekennzeichnet, dies wurde vom Autor entfernt. Meiner Meinung nach reichen die Angaben nicht für die deutsche WP, speziell nicht die exklusive Erlaubnis zur Verwendung auf Wikipedia. Dies scheint mir nicht frei genug. Das "englische" en:Image:Blue October wiki.jpg auf das sich der Autor bezieht hat ebenfalls eine für DE unpassende Lizenz. Lieg ich da richig? --84.58.32.61 00:34, 6. Apr. 2008 (CEST)
- Da liegst du richtig. Ich habe den DÜP-Baustein wieder eingesetzt. -- Chaddy - DÜP 01:29, 6. Apr. 2008 (CEST)
- Kann man ihm das nochmal mitteilen (Mit den entsprechenden Links die ich nicht kenne). Auf seiner Disk gibt es schon einen Eintrag zu einem ähnlichen Fall. --84.58.32.61 01:35, 6. Apr. 2008 (CEST)
- Wenn der Bot gehen würde, würde er eine Mitteilung erhalten... Na gut, ich schreibe ihn mal an. -- Chaddy - DÜP 01:38, 6. Apr. 2008 (CEST)
- Kann man ihm das nochmal mitteilen (Mit den entsprechenden Links die ich nicht kenne). Auf seiner Disk gibt es schon einen Eintrag zu einem ähnlichen Fall. --84.58.32.61 01:35, 6. Apr. 2008 (CEST)
Bild:Contributions of traffic psychologists and physicians.gif ist Duplikat von Bild:Contributions of traffic psychologists and physicians.png
Hallo, das erste Bild (.gif) ist eine minderwertige, nicht benutzte Kopie vom Zweiten (.png). Wie kann man hier vorgehen, da meiner Meinung nach das Erste überflüssig ist?--kaneiderĐΛӢΙΞĻ ʖʖʖ 11:28, 6. Apr. 2008 (CEST)
- Einfach löschen lassen (per SLA). Wurde mittlerweile auch schon erledigt. -- Chaddy - DÜP 20:49, 6. Apr. 2008 (CEST)
Das obige Bild wurde von Benutzer:Ppmp3 hochgeladen und mit dieser Begründung im Jahr 2005 als Public Domain qualifiziert. Jetzt hat irgendwer das Bild auf Commons verschoben. Am 23. März wurde das Bild in de.wikipedia aus dem Artikel entfernt, weil es mit der Begründung NowCommons gelöscht worden war, das Bild auf Commons wurde aber nicht verlinkt, damit war der Artikel bilderfrei. Ich habe dann das Commons-Bild verlinkt, um nun festzustellen, dass das Bild auf Commons gelöscht wurde. Ich habe nun das alte Bild, das plötzlich wieder auf de.wikipedia vorhanden ist, wieder in den Artikel eingestellt. In dem Bild sind aber noch drei Bapperl drin:
- Löschantrag wegen NowCommons, dieser Löschantrag kann meines Erachtens weg, weil Commons das Bild ja nicht will.
- Bild nicht vorhanden, ist natürlich ein ganz tolles Bapperl, das Bild ist aber da
- DÜP, mit der Ankündigung einer Benachrichtigung des Benutzers, der das Bild hochgeladen hat. Auf dessen Diskussionsseite finde ich allerdings keine Benachrichtigung. Für meinen Geschmack ist die Freigabe des Bilderstellers ausreichend, wobei ich nicht weiß, ob 2005 bereits die OTRS-Freigabe Pflicht war. Wenn das Bapperl auf einem von mir hochgeladenen Bild wäre, wüsste ich jedenfalls nicht, was ich machen soll. Der nicht mehr sonderlich aktive Nutzer, der das Bild hochgeladen hat, wird es ohne Benachrichtigung wahrscheinlich erst recht nicht wissen.
Meine Fragen: Was ist der Sinn der drei Bapperl? Gibt es irgendeine Chance, das Bild zu retten, oder ist es durch die unselige Commons-Schaufelei ein für allemal verbrannt? --Geher 18:52, 6. Apr. 2008 (CEST)
- Der Baustein "Bild nicht vorhanden" gehört zum NowCommons-Baustein und ist ein Hinweis, weil das im Baustein angegebene Bild eben nicht vorhanden ist (es wurde ja auf Commons gelöscht). Die Benachrichtigung bzgl. DÜP wird von einem Bot automatisch übernommen, der aber leider schon wochenlang kaputt ist und immer noch nicht wieder lauffähig ist...
- Für dieses Bild gibt es bloß eine Freigabe "für Wikipedia". Das reicht leider nicht. -- Chaddy - DÜP 21:01, 6. Apr. 2008 (CEST)
- Also zusammengefasst: Es werden Bilder gelöscht, zu denen der Einsteller nicht binnen vierzehn Tagen eine andere Freigabe besorgt, aber der Einsteller wird nicht informiert. Großartige Sache das, ganz großartig. --Geher 21:58, 6. Apr. 2008 (CEST)
- Die Bilder würden gelöscht werden. Da aber der Benachrichtigungsbot nicht funktioniert werden im Moment auch keine Bilder gelöscht. -- Chaddy - DÜP 22:00, 6. Apr. 2008 (CEST)
- Also zusammengefasst: Es werden Bilder gelöscht, zu denen der Einsteller nicht binnen vierzehn Tagen eine andere Freigabe besorgt, aber der Einsteller wird nicht informiert. Großartige Sache das, ganz großartig. --Geher 21:58, 6. Apr. 2008 (CEST)
ich verstehe nicht wie ich die urheberschaft bzw. quellenangabe korrekt machen sollt. ich bin selbst urheber und quelle des bildes und möchte es unter {{Bild-GFDL}}-bedingungen veröffentlichen(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Mvd-han (Diskussion • Beiträge) 21:17, 6. Apr 2008) jodo 21:47, 6. Apr. 2008 (CEST)
- Du hast nicht geschrieben, dass du selbst Urheber der Datei bist, also sie selbst fotographiert hast. Deswegen wurde das Bild markiert. Habe es für dich jetzt gerichtet. Bitte beim nächsten Mal direkt dazuschreiben. Schönen Abend jodo 21:50, 6. Apr. 2008 (CEST)
Hallo,
Ich habe gestern BobbyDriscoll.jpg upgeloaded und jetzt deinen Servus darunter gefunden, daß keine "ausreichende, nachvollziehbare und korrekte Angaben über die rechtliche Situation" angegeben sei. Dieses Bild ist von www.findagrave.com, einer renommierten, amerikanischen Gräbersuch-website, die nur Bildmaterial aktzeptiert/toleriert, das, besonders was das Urheberrecht/Copyright angeht, nicht gegen ihre eigenen Vorschriften verstößt. Siehe: http://www.findagrave.com/disclaimer.html "Urheber" zeichnen dort aber oft nur mit Pseudonymen, müseen bei uploads aber angemeldet sein, also ihre persönlichen Daten hinterlassen haben. Was dort upgeloaded ist, ist danach eigentlich rechtlich unbedenklich. Das hatte ich auch als Anmerkung in die Bildbeschreibung geschrieben. Das gleiche Bild habe ich auch auf der US-Version meines Artikels über Bobby Driscoll (der auch von mir ist) abgeloaded, und dort wurde es bis jetzt aktzeptiert. Wo liegt also hier das Problem? Gruß--Bylot 03:14, 6. Apr. 2008 (CEST)
- Es ist erst mal kein Lizenzbaustein angegeben. Außerdem müssen Bilder hier Wikipedia wirklich frei sein. Lies mal bitte WP:LFA. -- Chaddy - DÜP 03:22, 6. Apr. 2008 (CEST)
Weißt du, wenn's nicht so lächerlich wäre, würde ich jetzt lachen. So heilig, wie ihr hier sein wollt, ist noch nicht einmal der Papst. Diese Rechte, die ihr in einem Fall wie meinem verlangt, sind damit praktisch ausgeschlossen; - selbst wenn ich tatsächlich der Photgraph des Bildes gewesen wäre. Ihr braucht euch nicht zu wundern, daß euch niemand wirklich ernst nimmt (nach Umfragen zählt die Wikipedia hierzulande nämlich nur als bessere Link- und Literatursammlung). Langsam wird mir auch immer klarer warum. Dann bleibt der Artikel eben ohne Bild. Ist in der deutschen fassung meines Artikels eh nicht relevant. Gruß--Bylot 03:51, 6. Apr. 2008 (CEST)
- Du bist ein bisschen realitätsfremd... -- Chaddy - DÜP 05:36, 6. Apr. 2008 (CEST)
Hallo,
Kleiner Auszug aus dem Gesetzbuch.
Zitat:
§ 23 KUG (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; 2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; 3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; 4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient. (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
4. Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte Besondere praktische Relevanz besitzt die Nr.1 „Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte.“ Mit diesem Tatbestand wird das Informationsinteresse der Allgemeinheit und der Pressefreiheit befriedigt. Dabei muss nicht unbedingt das Foto selbst einen zeitgeschichtlichen Vorgang darstellen, es reicht aus, wenn die Person auf dem Foto von zeitgeschichtlicher Bedeutung ist.
Der BGH hat im Rahmen des § 23 I Nr.1 KUG in Bezug auf den persönlichen Anwendungsbereich unterschieden zwischen absoluten und relativen Personen der Zeitgeschichte. Jedoch handelt es sich bei diesen Begriffen eher um eine „Vorprüfung“. Die Eigenschaft als absolute oder relative Person der Zeitgeschichte reicht allein nicht aus, um eine Abbildung einer Person zu rechtfertigen. Es ist stets eine Abwägung im Einzelfall vorzunehmen zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den berechtigten Interessen der abgebildeten Personen.
Wird eine so genannte absolute Person der Zeitgeschichte abgebildet, dann ist dies in weiterem Umfang zulässig, als bei relativen Personen der Zeitgeschichte. Absolute Personen der Zeitgeschichte müssen daher ein gewisses „Eindringen“ in ihr Privatleben dulden.
4.1. Absolute Personen der Zeitgeschichte Absolute Personen der Zeitgeschichte sind Personen, die unabhängig von einem bestimmten zeitgeschichtlichen Ereignis auf Grund ihres Status oder ihrer Bedeutung allgemein öffentliche Aufmerksamkeit finden und deren Bildnis die Öffentlichkeit deshalb um der dargestellten Person willen der Beachtung wert findet. Hierunter fallen: hohe Politiker (z.B. Willy Brandt), berühmte Künstler, Sportler (z.B. Boris Becker) etc. Der Bekanntheitsgrad ist jedoch nur ein möglicher Hinweis auf die Eigenschaft als absolute Person der Zeitgeschichte.
4.2. Relative Personen der Zeitgeschichte Relative Personen der Zeitgeschichte sind Personen, die in Abhängigkeit von einem bestimmten zeitgeschichtlichen Ereignis oder einer Person, über den oder das in den Medien berichtet wird, bekannt geworden sind. Beispiele für relative Personen der Zeitgeschichte sind Straftäter, aber auch Anwälte in Zusammenhang mit spektakulären Prozessen.
Zitat Ende.
Quelle: http://www.juraforum.de/forum/archive/t-187423/das-recht-am-eigenen-bild-im-%C3%9Cberblick
Dementsprechend sind also einfache Headshots in einer Künstler- Biographie in angemessenem Umfang (wie in einer öffentlichen Präsentation wie der Wikipedia) relativ problemfrei zulässig, da sie ja schließlich ursprünglich für solche Zwecke angefertigt worden waren.
Wenn dies aber nun mit eueren wikipedia-eigenen Vorstellungen kollidiert, dann ist das eine Sache, aber grundsätzlich verboten ist eine öffentliche Benutzung ohne irgendwelche Rechte nachweisen zu müssen in diesem Umfang nicht. Und die Gesetzeslage ist nun einmal so, dass Künstler einer "angemessenen" öffentlichen Darstellung ihrer Person nicht widersprechen können.
Du mußt nicht denken, daß ich das Grundprinzip der Wikipedia als reinen Informations-Selbstbdienungsladen nicht verstaden hätte. Ich finde es nur lächerlich, daß sich so etwas dann Enzyklopädie nennen will. Jedes konventionelle Lexikon hat in dieser Hinsicht mehr zu bieten als ihr, noch dazu, daß deren Einträge editorisch abgeschlossen sind und nicht von jedem Möchtegern-Lektor "bearbeitet" werden können. Und Menge/Masse (an Beiträgen) bedeutet nicht automatisch auch Qualität, an der Qualität aber wird besonders eine Enzyklopädie genessen.
Ich verstehe die Wikipedia-Grundregeln aber auch so, dass sie eigentlich nur bloß jedem Konflikt aus dem Weg gehen will, was den eigenen Inhalt angeht. Alles muß für jedermann und zu jedem Zweck frei zur Verfügung stehen können, - und das sind diese Bilder dann eben nur eingeschränkt.
Habt ihr euch fein ausgedacht: Wo keine Rechte, da auch keine Pflichten, und wo keine Pflichten, da auch keine Probleme mit Urhebern etc. Dann aber muß so manches Blatt eben mehr oder weniger leer bleiben.
Und was die öffentliche Meinung über die Wikipedia angeht, brauchst du nur mal durch die zahlreichen Diskussions-Foren und Blog-sites zu gehen um zu erfahren was die Leute über euch denken. Und egal, wie "seriös" und/oder "unseriös" diese Seiten auch sein mögen, - es ist nun einmal die öffentliche Meinung.
Soviel zu dem Thema: „realitätsfremd“
Persönlich habe ich mit der deutschen Wikipedia abgeschlossen, und wenn es nur irgendeine rechtliche Möglichkeit gäbe meinen Artikel über Bobby Driscoll wieder zurückzuziehen, würde ich sofort alles dafür in die Wege leiten. Meines Erachtens müßte die Wikipedia als (Online)Verlag ohnhin dem Verlagsrecht unterstellt werden, - damit auch die Autoren wieder etwas mehr Einspruchsrechte an ihren Arbeiten haben und diese im schlimmsten Fall sogar ganz zurückziehen könnten, - denn nur Masochisten sind langfristig bereits ihre Arbeiten und Recherchen in dieser Form einem anonymen Online-Mob zum Fraß vorzuwerfen. Gruß --Bylot 17:48, 6. Apr. 2008 (CEST)
- Erstens verwechselst du jetzt gerade das Urheberrecht (des Fotografen) mit dem Recht am eigenen Bild. Zweitens ist es etwas unklar, warum du nun so unsachlich wirst. --A.Hellwig 19:30, 6. Apr. 2008 (CEST)
gelöscht
das war ein zu klarer Fall. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 03:49, 8. Apr. 2008 (CEST)
Mal eine Frage: Wie kann es ein Gemeindewappen geben von einem Ort, der keine Gemeinde ist und auch nie eigenständige Gemeinde war? Ist dann vermutlich kein offizielles Wappen, dann wäre es wohl zu löschen? --Roterraecher Diskussion 00:58, 8. Apr. 2008 (CEST)
- Urheberrechtlich kein Problem, da keine Schöpfungshöhe Wenn es aber kein offizielles Wappen ist, dann würde ich eine Löschung wegen WP:TF vorschlagen jodo 01:04, 8. Apr. 2008 (CEST)
- Ok, sehe ich das richtig dass ich zur Dateiüberprüfung dann das ganze in der DÜP-Vorlage mit "Quelle" kennzeichnen muss? Kann man dort gar keine zusätzlichen Kommentare einbauen? --Roterraecher Diskussion 04:08, 8. Apr. 2008 (CEST)
- Der DÜP-Baustein ist eigenlich nur gedacht um urheberrechtliche Dinge zu klären, nicht um inhaltlich etwas herrauszufinden. Ich würde dir empfehlen einfach den Hochlader anzuschreiben (er ist noch aktiv) oder wenn du dir sicher bist, dass das Logo Theoriefindung ist einen SLA zu stellen. jodo 20:32, 8. Apr. 2008 (CEST)
- Ok, danke! --Roterraecher Diskussion 21:01, 8. Apr. 2008 (CEST)
- Der DÜP-Baustein ist eigenlich nur gedacht um urheberrechtliche Dinge zu klären, nicht um inhaltlich etwas herrauszufinden. Ich würde dir empfehlen einfach den Hochlader anzuschreiben (er ist noch aktiv) oder wenn du dir sicher bist, dass das Logo Theoriefindung ist einen SLA zu stellen. jodo 20:32, 8. Apr. 2008 (CEST)
- Ok, sehe ich das richtig dass ich zur Dateiüberprüfung dann das ganze in der DÜP-Vorlage mit "Quelle" kennzeichnen muss? Kann man dort gar keine zusätzlichen Kommentare einbauen? --Roterraecher Diskussion 04:08, 8. Apr. 2008 (CEST)
was genau für Angaben fehlen bei diesem Bild?--Bradelidu | Bewertung 12:44, 8. Apr. 2008 (CEST)
- Es fehlt ein Lizenzbaustein. Du hast nur den Baustein {{Logo}} gesetzt, der aber keine Lizenz enthält. Wenn du bei einem Logo fehlende Schöpfungshöhe siehst dann verwende {{LogoSH}}. Bei diesem Logo könnte man sich aber drüber streiten ob es SH hat jodo 14:42, 8. Apr. 2008 (CEST)
danke...du hast mir echt geholfen...ich dachte bei {{Logo}} wäre eine lizenz dabei --Bradelidu | Bewertung 17:57, 8. Apr. 2008 (CEST)
Richtiger Lizenzbaustein bei alten Bildern
Ich habe leider noch immer nicht verstanden, wann beim Hochladen die Vorlage
{{Bild-PD-alt}}
und wann die Vorlage
{{Bild-PD-alt-Vervielfältigung}}
benutzt werden soll. Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand den Unterschied erklären könnte. --KLa 20:01, 8. Apr. 2008 (CEST)
- Kurz und bündig: Es gibt keinen Unterschied. Beide werden zumindest vom Gebrauch hier nebeneinander verwendet. Ob es irgendwelche urhebeerrechtlichen Spitzfindigkeiten gibt müsste jemand anderes erklären. jodo 20:34, 8. Apr. 2008 (CEST)
- Vielen Dank! --KLa 21:14, 8. Apr. 2008 (CEST)
Besitzt das genannte Logo Schöpfungshöhe? (Siehe auch: OTRS-Ticket #2008030710010349). --my name Schon das Luftfahrtbild der Woche auf deine Benutzerseite gestellt? 02:22, 11. Apr. 2008 (CEST)
- Man kann sich drüber streiten. Ich würde ja sagen, wegen der Figur. Histo würde aber vielleicht anders entscheiden. -- Chaddy - DÜP 15:14, 11. Apr. 2008 (CEST)
- P. S.: Könntest du deine Signatur vielleicht ein klein wenig verkleienern? Die ist nämlich schon arg lang... -- Chaddy - DÜP 15:15, 11. Apr. 2008 (CEST)
- Ich würde die SH auch bejahen jodo 15:15, 11. Apr. 2008 (CEST)
- Dann werden wir das Logo löschen müssen. --my name Schon das Luftfahrtbild der Woche auf deine Benutzerseite gestellt? 16:04, 11. Apr. 2008 (CEST)
Die Unterschrift wird bald wieder gekürzt…
- Dann werden wir das Logo löschen müssen. --my name Schon das Luftfahrtbild der Woche auf deine Benutzerseite gestellt? 16:04, 11. Apr. 2008 (CEST)
Wie füge ich denn nachträglich eine Lizenz in eine Bilddatei ein? Benutzer:ovrandow 14:55 12. Apr. 2008 (CEST)
- Du gehst auf die Bildbeschreibungsseite(zB über den Link in derÜberschrift von dem Abschnitt und klickst wie bei jeder anderen Seite auf editieren. Dann kannst du Lizenzvorlagen von Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder einfügen. Dort musst du jeh nach Lizenz die du geben willst zB. {{Briefmarke-PD-Deutschland}} einfügen. jodo 15:25, 12. Apr. 2008 (CEST)
Hi, jetzt hat mich die DÜP auch mal erwischt ;). Aber ich bin ehrlich gesagt überrascht - das Bild ist weit über 100 Jahre alt, trägt daher den Baustein Bild-PD-alt. Der Urheber ist mir unbekannt, sonst hätte ich ihn ja angegeben, aber mir ist keine Regelung bekannt, wonach der Urheber bekannt sein muss bei solch alten Werken. Daher verstehe ich den DÜP|Urheber-Vermerk nicht - der Baustein soll ja gesetzt werden, wenn das Bild gelöscht werden müsste, wenn die entsprechenden Daten nicht nachgetragen werden. Das ist in dem Fall nicht so (nach meinem Verständnis von WP:Bildrechte). Ich habe jetzt mal die Lizenz zur neuen Bild-PD-alt-100 geändert, war die alte Vorlage das Problem? --APPER\☺☹ 15:49, 13. Apr. 2008 (CEST)
- Ja, die war wohl das Problem. Die gilt nämlich nur, wenn der Urheber seit mindestens 70 Jahren tot ist. Jetzt passt´s aber. -- Chaddy - DÜP 16:01, 13. Apr. 2008 (CEST)
- Evtl. kann man das irgendwo notieren. Damals gabs einfach diese Lizenz noch nicht, und die Aussage, man solle doch den Urheber nachtragen verwirrt da nur. Also wenn nur "Urheber" ausgewählt ist, dass noch der Satz "Falls das Bild über 100 Jahre alt ist..." irgendwie mit auf die Diskussionsseite packen. --APPER\☺☹ 16:28, 13. Apr. 2008 (CEST)
- Ergänzende Kommentare zum DÜP-Baustein sind eigentlich nicht vorgesehen, aber ich selbst bringe doch immer mal wieder welche an. Was die anderen machen, kann ich aber nicht beeinflussen. Nur in diesem Fall gab es halt auch keinen wirklichen Anhaltspunkt, dass das Bild alt genug sein könnte (wie hätte der DÜP-setzende Benutzer da drauf kommen sollen?). Wenn ich mich nicht täusche, ist es ja nicht mal in einem Artikel eingebunden. -- Chaddy - DÜP 16:43, 13. Apr. 2008 (CEST)
- Es ist in keinem Artikel eingebunden, ja. Ich kann mich nichtmal erinnern, es hochgeladen zu haben ;). Und ich erwarte auch nicht von den DÜP-Überprüfern, dass sie jetzt recherchieren, wie alt das Bild ist (wobei das in dem Fall insofern einfach ist, dass die abgebildete Person schon 116 Jahre tot ist). Aber in dem Fall, dass PD-alt gesetzt ist aber der Urheber fehlt (und nur der), halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass es sich um ein PD-alt-100-Bild handelt, die Vorlage existiert halt noch nicht so lange... daher wäre in diesem Fall ein Hinweis (im Übrigen automatisch vom Bot), dass es sich evtl. um diese Konstellation handelt, sehr hilfreich. --APPER\☺☹ 19:23, 13. Apr. 2008 (CEST)
- Ähm, Bots sind im Moment noch nicht ganz so intellegent wie Mennschen. ;) Also automatisch vom Bot brauchst du so einen Hinweis nicht verlangen (wir können froh sein, wenn er überhaupt mal irgendwann wieder funktioniert...). Und außerdem kann man eben nicht darauf schließen, dass PD-alt-100 gemeint ist, wenn der Urheber fehlt. Es kommt sehr häufig vor, dass einfach kein Urheber dabeisteht, ganz unabhängig von der Lizenz. -- Chaddy - DÜP 20:44, 13. Apr. 2008 (CEST)
- Eine Erkennung "Vorlage PD-alt vorhanden und NUR urheber fehlt" sollte kein großes technisches Problem sein... und dann einen Hinweissatz, dass es sich um dieses Problem handeln könnte - also das ist nun wirklich nicht kompliziert (aber muss jemand machen, ich weiß). Und wenn mir gedroht wird, dass ein Bild von mir in 14 Tagen gelöscht wird, wenn ich nicht den Urheber nachtrage, obwohl ichs nur versäumt hab, die sich alle Nase lang ändernden Lizenzvorlagen anzupassen, dann stößt mir das unangenehm auf. Der Lösch-Mangel ist einfach nicht "Urheber" sondern "falsche Lizenzvorlage". Ich kenne mich eigentlich mit den Lizenzregeln für Bilder aus und ich hab trotzdem daraufhin erstmal 10 Minuten gesucht, wieso neuerdings Uralt-Bilder gelöscht werden, wenn kein Urheber ermittelt werden kann. Solche Zeit kann ich auch sinnvoller nutzen... das ändern des Bots für sowas dauert vermutlich kürzer und betrifft nur eine Person. --APPER\☺☹ 23:15, 14. Apr. 2008 (CEST)
Ich weiss leider nicht, was ich da machen soll. Die Fotos sind von mir, wie auch in der Beschreibung angegeben. Ich ging davon aus, dass Geldscheine public domain sind. --Archwizard 18:07, 14. Apr. 2008 (CEST)
- Wenn die Scheine unfrei sind, müssen die Bilder wieder gelöscht werden. Evtl. gehen die Scheine als amtliches Werk durch, aber das muss erst noch geklärt werden. -- Chaddy - DÜP 18:46, 14. Apr. 2008 (CEST)
Ist es zutreffend, dass bei Bildern aus WWII die Schutzdauer abgelaufen ist? --my name 00:31, 15. Apr. 2008 (CEST)
- Nein. Zumindest auf de werden solche Bilder ohne Erlaubnis des Urhebers nicht akzeptiert, daß ein amtliches Werk vorliegt oder die Schutzdauer abgelaufen ist (i. A. 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers) ist nicht ersichtlich. --Noddy 23:47, 15. Apr. 2008 (CEST)
- Nein, ganz sicher nicht. Der Urheber müsste vor 1938 gestorben sein, um schon über 70 Jahre tot zu sein. Im Artikel U-Boot-Klasse XXI steht aber, dass diese Klasse von 1943 bis 1945 gebaut wurde, also ist die Zeichnung wohl kaum deutlich älter. Und ein amtliches Werk (so wie es auf Commons steht) ist das wohl auch nicht. -- Chaddy - DÜP 23:50, 15. Apr. 2008 (CEST)
Erledigt, herzlichen Dank für eure Auskunft. --my name 00:45, 16. Apr. 2008 (CEST)
Bei dem Bild ist keine Quelle und kein Urheber angegeben. Das müsste überprüft werden. Aber ich habe nicht begriffen, wie man das veranlassen kann (Wikipedia:Dateiüberprüfung habe ich nicht wirklich begriffen). Darum versuche ich es hier. Bitte um Entschuldigung, falls das falsch ist. --Uwe Rumberg 22:52, 15. Apr. 2008 (CEST)
- Das Bild liegt auf Commons, da haben wir hier keinen Einfluss darauf. Wende dich am bestens ans dortige Forum (ist deutschsprachig). -- Chaddy - DÜP 23:52, 15. Apr. 2008 (CEST)
- (BK)Das Bild liegt auf Commons, deswegen sind "wir" hier eigentlich nicht zuständig und das auf WP:DÜP Gesagte greift nicht. Unabhängig davon ist das Luftbild offensichtlich von Google Maps und nicht frei; Schnelllöschantrag gestellt.
- Auf WP:DÜP/Anleitung findest Du eine Anleitung zum Markieren unzureichend lizenzierter Bilder in der deutschen WP, wenn Du dazu Verbesserungsvorschläge hast: nur her damit! --Noddy 23:58, 15. Apr. 2008 (CEST)
Hallo, ich habe leider nicht so viel Ahnung von Bilderrechten. Ich habe die Datei aus der englischen Wikipedia geholt und hochgeladen. Es gibt die Datei sowohl bei winamp.com zum promoten frei runterladbar und ich hab die Datei auch von einem Admin von shoutcast.com zugeschickt bekommen per Mail, in .eps Form für Photoshop. Reichen die aktuellen Lizenzangaben oder muss noch was verbessert werden?--Chuckeh 01:41, 16. Apr. 2008 (CEST)
- Da das Logo keine Schöpfungshöhe hat, dürfen wir es mit dem Baustein {{LogoSH}} verwenden. Ich habe die Bildbeschreibungsseite angepasst. -- Chaddy - DÜP 17:01, 16. Apr. 2008 (CEST)
In wie weit sind hier noch Fragen abzuklären? Ist Brooke Oberwetter als Person der Zeitgeschichte zu werten?Spiegel-Online Artikel zur Verhaftung von Brooke Oberwetter, 16.04.2008 (nicht signierter Beitrag von Web108 (Diskussion | Beiträge) )
- Unabhängig davon, ob eine Person der Zeitgeschichte auf einem Bild zu sehen ist, hat der Fotograf des Originalbildes die Urheberrechte und muß der Veröffentlichung zustimmen. --Noddy 18:27, 16. Apr. 2008 (CEST)
- Das Bild entspricht nicht mehr der ursprünglichen Fotographie da es von mir nachgezeichnet bzw. entfremdet ist. Also wenn das nicht ausreicht wäre es besser das Bild schnell zu löschen.Web108 18:36, 16. Apr. 2008 (CEST)
- Nein das ist keine freie Bearbeitung. Ich habe das Bild gelöscht jodo 18:38, 16. Apr. 2008 (CEST)
- Das Bild entspricht nicht mehr der ursprünglichen Fotographie da es von mir nachgezeichnet bzw. entfremdet ist. Also wenn das nicht ausreicht wäre es besser das Bild schnell zu löschen.Web108 18:36, 16. Apr. 2008 (CEST)
... hier ist plötzlich die komplette Beschreibung eine andere, als ich sie geschrieben habe. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von SandroC (Diskussion • Beiträge) 18:18, 16. Apr 2008) - Chaddy - DÜP 18:44, 16. Apr. 2008 (CEST)
- du hast ein Bild unter einem Namen hochgeladen unter dem es schon ein anderes gab. Damit hast du das Bild ersetzt, nicht aber die Bildbeschreibungsseite. Lade das Bild bitte unter einem anderen aussagekräftigen Namen hoch. --Isderion 19:02, 16. Apr. 2008 (CEST)
- So, um die Verwirrung komplett zu machen, habe ich gerade oben genanntes Bild löschen lassen, da das ursprüngliche Bild unzureichend lizenziert war. Lies dir bitte erst Hilfe:FAQ zu Bildern & Wikipedia:Bildrechte durch. Falls du dann der Meinung bist, dass das Bild den Richtlinien entspricht, lade es bitte unter einem einschlägigem Namen erneut hoch. --Isderion 19:14, 16. Apr. 2008 (CEST)
Wolfgang_penk_lowres.jpg
Hi,
welche Angabe fehlt denn??
--Satellit 21:03, 16. Apr. 2008 (CEST)
- Du schreibst, dass es ein offizielles Pressefoto ist. Dann bist doch du wohl nicht der Fotograf, oder? Du brauchst eine Erlaubnis des Fotografen, andernfalls muss das Bild gelöscht werden. -- Chaddy - DÜP 21:17, 16. Apr. 2008 (CEST)
Was ist hier falsch an der Lizensierung? Ich habe die Genehmigung dieses Bild zu veröffenzlichen. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von SandroC (Diskussion • Beiträge) 18:18, 16. Apr 2008) -- Chaddy - DÜP 18:44, 16. Apr. 2008 (CEST)
- Dann leite diese Genehmigung an das OTRS weiter. --Connum 16:28, 17. Apr. 2008 (CEST)
Recht am eigenen Bild
- 1.) Wozu muss eine Person zustimmen, damit ein Foto einer nicht berühmten Person auf Commons stehen darf und Wikiweit verwendet werden kann?
- 2.) Einem deutschsprechenden Person kann ich das dann noch so halbwegs verklickern. Aber gibt es einen guten englischen und spanischen Text der das erklärt? Recht am eigenen Bild hat kein enlisches und spanischen Pendant.
- 3.) Das wird ja nicht das erste mal sein. Gibt es vorgefertigte Texte in deutsch/englisch/spanisch die man für eine Einverständniserklärung benutzen kann? --Franz (Fg68at) 01:04, 17. Apr. 2008 (CEST)
- Die Person muss einer vollkommen freien Verwendung (im gesetzlichen Rahmen natürlich, also z. B. keine abwertende Verwendung) ihres Abbildes zustimmen. Bei absoluten und relativen Personen der Zeitgeschichte ist diese Zustimmung aber nicht nötig. -- Chaddy - DÜP 17:18, 17. Apr. 2008 (CEST)
Bobby&Bob.jpg Mangel: Freigabe WalkOfFame.jpg Mangel: Freigabe Bobby1961.JPG Mangel: Freigabe Bobby1967.JPG Mangel: Freigabe Sots1.JPG Mangel: Freigabe BobbyLuanaBurlIves.jpg Mangel: Freigabe Bobbydriscolll.jpg Mangel: Freigabe SDFAS.jpg Mangel: Freigabe The smuggler.jpg Mangel: Freigabe ThePartyCrashers.jpg Mangel: Freigabe TheWindow.jpg Mangel: Freigabe ABC 13th.jpg Mangel: Freigabe BibiBonnard.jpg Mangel: Freigabe
Hallo,
leider ist es mir nicht möglich die erforderlichen Rechte bzw. Urheber- Informationen zu beschaffen. Zum einen, weil es in diesem Fall (Bobby Driscoll) nicht mehr nachvollziehbar ist, wer die eigentlichen Urheber bzw. Autoren der betreffenden Bilddateien sind/waren und zum anderen, weil die betreffende Person (Bobby) vor 40 Jahren verstorben ist und es heute auch keine ausreichend autorisierte Personen mehr gibt, die mir solche Rechte gewähren könnten. Die meisten Bilder, die ich upgeloaded habe, sind entweder heute noch allgemein verfügbare Promo-Shots, die mindestens dem amerikanischen Prinzip des "Fair Use" entsprochen hätten, oder low-resolution Filmbilder von Filmen, die bereits in der Public Domain sind, wobei der direkte Beweis dafür aber schwer bis gar nicht zu beschaffen ist, die Filme selbst aber legal auf speziellen Webseiten (wie eBay, die bekanntermaßen extrem pingelig mit Urheberechtsverstößen sind) erhältlich/zugänglich sind. Euer Formular (auch in der englischen Version) ist zwecklos, da ich keinen Ansprechpartner finden könnte, der mich entsprechend autorisieren könnte oder würde, wenn er dafür sein "Werk" gemeinfrei stellen müßte. Ich habe mich daher entschlossen, wie in der US-Version meines Artikels völlig auf Bilder zu verzichten, wobei die US-Wikipedia unter strengen Vorgaben (Fair Use) wenigstens in der Info-Box das Photo von www.findagrave.com aktzeptiert hat. (Disclaimer von www.finagrave.com: Any text, images, photos or other content you submit to Find A Grave, Inc. (Find A Grave) is subject to editorial review. All content you submit must not conflict with the copyright laws of any country, state or other legal entity. No copyright is claimed on non-original or licensed material. Was also bedeutet, daß jedes Bild bei findagrave.com eigentlich rechtlich unbedenklich ist. Erklärung/Rationale der US-Wikipedia zum Bild in der Info-Box: 1.No free equivalent exists that would effectively identify the article's subject - no free images have been allocated for this person. 2.The image does not in any way limit the ability of the copyright owners to market or sell their product. 3.The image is only used once and is rendered in low resolution to avoid piracy. 4.The image has been published outside Wikipedia; see source above. 5.The image meets general Wikipedia content requirements and is encyclopedic. 6.The image meets Wikipedia's media-specific policy. 7.The image is used in the article wiki-linked in the section title. 8.No free images have been allocated for this person 9.The image is needed to identify the person for educational purposes in an encyclopedia entry and significantly improves the quality of the article. 10.The image has a brief description that identifies the image, notes the source, and provides attribution to the copyright holder. 11.A replaceable free image for this person is impossible as he/she is deceased) Siehe auch dort. Frage: Gibt es eine solche Möglichkeit auch in der deutschen Wikipedia? Wenn nicht, muß der Artilkel eben ohne Bilder auskommen. Gruß--Bylot 20:54, 17. Apr. 2008 (CEST)
- Fair use wollen wir hier nicht, weil das nichts mehr mit "Freiheit" zu tun hat. Und die Bilder (und auch die Filme) sind nach deutschem Recht noch lange nicht gemeinfrei. Der Urheber müsste 70 Jahre tot sein. Bei unbekanntem Urheber gilt unsere interne Regelung: Das Bild muss vor über 100 Jahren veröffentlicht worden sein. Das ist hier nicht der Fall. Insofern bleibt leider nur die Löschung. Pressefotos sind übrigens nicht frei. Deshalb können wir diese auch nicht verwenden.
- Zum Bild Bild:WalkOfFame.jpg: Wenn du eine schriftliche Genehmigung des Fotografen hast, dann schicke sie bitte ans OTRS. -- Chaddy - DÜP 21:09, 17. Apr. 2008 (CEST)
Zum Bild Bild:WalkOfFame.jpg:
Ich habe zwar eine schriftliche Genehmigung des Photographen, die gillt aber nur für die Verwendung auf der Homepage und meiner Yahoo-group (für Bobby), bzw. zu freien Zwecken der Dokumentation betreffs Bobbys Leben und Karriere (auch ein entsprechender Artikel über ihn), wobei sein Urheberrecht dabei unangetastet bleibt und er diese Genehmigung auch jederzeit wieder zurückziehen könnte.
Ich bezweifle ganz stark, daß er die Genehmigung für die Wikipedia ausweiten würde, wenn er erfährt, daß Wikipedia auch heißt: einmal drin, nie wieder raus - und jeder kann, auch kommerziell, dann damit machen was er/sie will. - Ihr erwartet/verlangt ganz schön viel von den Leuten.
Zum anderen sehe ich auch nicht ein mir mit solchen Aktionen gute Freunde zu vergrätzen. Also löschen.
Gruß--Bylot 06:34, 18. Apr. 2008 (CEST)
Bild:Asriel andre 00.png Bild:Asriel andre 01.png
Der Artikel ist über Prof. Andre Asriel. Die Bilder sind privat von Prof.Asriel erststellt und in seinem Auftrag eingestellt worden. Was ist also in diesem Fall einzutragen als Prof.Asriel? Gruß P.-A.Asrie - dabizi (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Dabizi (Diskussion • Beiträge) 23:40, 17. Apr 2008) -- Chaddy - DÜP 14:30, 18. Apr. 2008 (CEST)
- Deine Frage ist etwas wirr... Wer hat das Bild aufgenommen? Doch nicht Andre Asriel selbst, oder? Er ist ja der Abgebildete... Der Fotograf muss eine Freigabe erteilen und diese ans OTRS schicken. Falls die Fotos wirklich im Auftrag von Andre Asriel entstanden sind, und diesem vertraglich alle Nutzungsrechte an den Fotos übertragen wurden, dann kann er eine Freigabe erteilen. Die muss er dann auch ans OTRS schicken. Außerdem sollte er dann nachweisen können, dass er die Nutzungsrechte besitzt. -- Chaddy - DÜP 14:30, 18. Apr. 2008 (CEST)
Bild:S64bussard klasse143.jpg
So ich suche mir eine lizens aus, setzte ich die dann einfach unter das bild und gut, muss ich noch etwas beachten, mich irgendwo registrieren oder dergleichen??? abgesehen von der mail an permissions-de@wikimedia.org! (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Apnoe0381 (Diskussion • Beiträge) 2:14, 18. Apr 2008) -- Chaddy - DÜP 14:25, 18. Apr. 2008 (CEST)
- Wer hat das Bild aufgenommen? Bist du der Fotograf? Wenn ja, dann kannst du dir die Mail an permissions-de@wikimedia.org sparen. Wenn nein (was ich annheme), dann muss der Fotograf eine Freigabe erteilen, d. h. dieser muss sich eine Lizenz aussuchen und die Erlaubnis dann an permissions-de@wikimedia.org schicken. -- Chaddy - DÜP 14:25, 18. Apr. 2008 (CEST)
Hallo, dieses Bild könnte leider vorerst wieder gelöscht werden, da z.Zt. noch keine Genehmigung dafür eingereicht werden kann. Reicht es, wenn ich es im Artikel lösche oder was muß ich weiter tun? Für Ihre Antwort vielen Dank --Mel007 15:25, 18. Apr. 2008 (CEST)
- Ich hab das Bild gelöscht. jodo 17:30, 18. Apr. 2008 (CEST)
Hi hab ein Prob mit diesem Bild zu meinem Artikel. Es ist das Logo der beschriebenen Organisation. Dachte es reicht aus, wenn ich diese Lizens da eintrage, hab eigentlich vorher geschaut, wie es bei ähnlichen Bilder in Artikeln funktioniert, d.h. bei Logos von Firmen in deren Artikel. Oder hat derjenige der über die NBA oder VW zum Bsp. geschrieben hat, vorher dort angefragt?
Was soll ich machen?
Gruss
Marc
Cram 22:32, 18. Apr. 2008 (CEST)
- Zu dem Zeitpunkt, als der DÜP-Baustein gesetzt wurde, war noch keine Lizenz eingetragen. Das hast du ja mittlerweile nachgeholt. Insofern ist der DÜP-Grund entfallen. Das Logo ist jetzt so ok. -- Chaddy - DÜP 22:59, 18. Apr. 2008 (CEST)
O.k. Das war klar, bloss ich hatte heute eine Mail bekommen. Zwecks Lisenz. Aber trotzdem Danke. Cram 23:21, 18. Apr. 2008 (CEST)
Hinweis: Das gelöschte Bild kann unter [2] eingesehen werden.
Ich bitte um eine Stellungnahme zu der Diskussion auf Benutzer_Diskussion:My_name#Bild:Gpap.PNG. mfg --Albtalkourtaki 00:52, 16. Apr. 2008 (CEST) Noch ein Hinweis: Das Poster wird auch in der en-WP [[3]] als "official" = amtlich bezeichnet, obwohl diese Eigenschaft dort gar keine Rolle spielte.--Albtalkourtaki 08:47, 16. Apr. 2008 (CEST)
- Auf en-WP wird es als "fair use" verwendet. Fair use ist hier in de-WP aber nicht erlaubt. Die Tatsache, dass das Plakat überall rumhing, heißt noch lange nicht, dass es ein amtliches Werk ist. Werbeplakate hängen auch überall rum, das sind aber sicher keine amtlichen Werke. Das Plakat ist ja aus den 1970ern, damit ist PD-alt noch lange nicht möglich.
- Es gibt drei Möglichkeiten: 1. Du findest heraus, dass es doch ein amtliches Werk ist, das muss aber belegt sein. 2. Du findet die Rechteinhaber heraus und bittest sie um eine Freigabe. 3. Wenn das Plakat öffentlich und dauerhaft aushing, dann ist eine Fotografie von diesem öffentlich und dauerhaft aushängendem Plakat in Ordnung (falls die Fotografie selbst frei ist). Wenn keiner dieser Punkte zutrifft, dann muss das Bild gelöscht bleiben. -- Chaddy - DÜP 16:57, 16. Apr. 2008 (CEST)
- Zustimmung in allen Punkten. Wahrscheinlich würde zwar niemand irgendwelche Nutzungs-/Urheberrechte am Bild geltend machen, allerdings könnte man mit dem Wird-sich-schon-keiner-beschweren-Argument wohl sehr viele unfreie Bilder hochladen - kompatibel zu unseren Lizenzen werden sie dadurch trotzdem nicht. --Noddy 17:23, 16. Apr. 2008 (CEST)
- Das ist ja alles korrekt. Aber weshalb wird angezweifelt, dass das Plakat öffentlich und dauerhaft aushing? Ist das etwa unglaubhaft beim gedruckten Poster eines Diktators ? Beleg : die Begründung in der en-WP [[4]]; mit der wird zwar dort fair use begründet, sie passt aber genauso zur Begründung von Amtliches Werk. Das Poster wird dort als "official" bezeichnet, obwohl die amtliche Eigenschaft dort gar keine Rolle spielte. --Albtalkourtaki 19:27, 16. Apr. 2008 (CEST)
- Zustimmung in allen Punkten. Wahrscheinlich würde zwar niemand irgendwelche Nutzungs-/Urheberrechte am Bild geltend machen, allerdings könnte man mit dem Wird-sich-schon-keiner-beschweren-Argument wohl sehr viele unfreie Bilder hochladen - kompatibel zu unseren Lizenzen werden sie dadurch trotzdem nicht. --Noddy 17:23, 16. Apr. 2008 (CEST)
- In der englischen WP steht, daß das Bild "widely circulated in the press, in the schools, Dictatorship Government offices, all over Greece in general". Ob diese unbelegte Behauptung ausreicht, damit Panoramafreiheit (Schule etc. != öffentlicher Raum) greift oder das Bild als amtliches Werk (große Verbreitung != amtliches Werk) durchgeht, wage ich zu bezweifeln. Am besten fragst Du auf WP:UF noch einmal nach (es gibt hier inzwischen 137 Stellen, an denen solche Fragen diskutiert werden können...). --Noddy 20:11, 16. Apr. 2008 (CEST)
- Vielen Dank für den Hinweis, dass ich 137 Addressen abklppern kann. Bevor ich damit anfange, bitte ich um einen Hinweis, welcher Beleg euch denn ausreichen würde? Da 1. meine Versicherung offenbar nicht als seriös genug angesehen wird, 2. die Bildbegründung in der en-WP auch nicht (in der es im "summary" ausdrücklich heißT: "official poster" und in der Begründung "widely circulated in the press, in the schools, Dictatorship Government offices" - gibt es öffentlichere Orte als Schulen und andere Regierungsbehörden ?) und 3. aus mir unbegreiflichen Gründen anscheinend zweifelhaft erscheint, dass eine Diktatur das Bild des Diktators aushängt: Muss es eine notariell bestätigte Eidesstattliche Versicherung sein, muss sie vom griech. Ministerpräsident stammen oder kann die Latte etwas tiefer gelegt werden ? Sorry wenn das ironisch klingt, ich bitte ernsthaft um konstruktive Hinweise.--Albtalkourtaki 08:56, 17. Apr. 2008 (CEST)
- 1. Grundsätzlich glaube ich Dir natürlich schon, aber ich sehe keinen Beleg in Deinen Ausführungen, daß das Bild ein amtliches Werk ist.
- 2. Was genau soll "official" heißen (amtlich? offiziell?)? Wo ist das belegt? Damit Panoramafreiheit greift, muß das Bild "sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden" (§ 59 UrhG), Schulen und Büros zählen nicht dazu.
- 3. Daß das Bild ausgehängt wurde, bezweifle ich nicht, aber hing es auch legalerweise dauerhaft an öffentlich zugänglichen Orten?
- Ich habe nicht grundsätzlich etwas gegen das Bild und will auch nicht sinnlos schikanieren, bin aber (noch) nicht davon überzeugt, daß es unter einer unserer Lizenzen hochgeladen werden darf. Ich habe mal hierhergelotst. --Noddy 14:35, 17. Apr. 2008 (CEST)
Ich habe zwar keine Ahnung davon, aber irgendwie scheint mir das doch ein offizielles Bild zu sein. Dazu folgende Frage: dieses immer recht jugendlich wirkende Honecker-Foto, das in der DDR überall rumhing, ist das denn frei? Panorama ja wohl auch eher nicht; auf den offiziellen Aufmärschen war es ja nicht fest, sondern wurde getragen; ansonsten hing es ja drinnen. Aber so offiziell - dürfte man das denn verwenden? Oder bekäme man dann eine Rechnung aus Chile? BerlinerSchule 14:47, 21. Apr. 2008 (CEST)
Hat "Karl Klammer" als wohl geschützte Comic-Figur nicht doch eine ausreichende Schöpfungshöhe, als dass er hier in einer Bildkomposition verwendet und hier hochgeladen werden darf? --87.168.60.30 16:42, 20. Apr. 2008 (CEST)
- Dieser "Karl Klammer" ist selbst kreiert (wie man aus der Beschreibungsseite herauslesen kann) und darf daher unter dieser Lizenz veröffentlicht werden. Gruß Crownmaster 16:53, 20. Apr. 2008 (CEST)
- Ähm nein, dieser Karl Klammer ist offenbar einfach nur aus einem Screenshot wiederverwendet - und zwar aus einer sehr alten Office ('97?) oder Windows-Version, in der er noch nicht als freigestellte Figur ohne eigenes Fenster agierte, nur die Optionen seiner Sprechblase sind selbst erstellt. --87.168.54.127 23:25, 21. Apr. 2008 (CEST)
- vgl. hier --87.168.54.127 23:32, 21. Apr. 2008 (CEST)
- Ich sehe keine Schöpfungshöhe im Vergleich zum Laufenden Auge. jodo 20:51, 22. Apr. 2008 (CEST)
- Dennoch ist selbst kreiert als Urheberquelle doch wohl eindeutig falsch. --87.168.47.231 00:22, 24. Apr. 2008 (CEST)
Moin, ich hoffe daß ich hier mit meiner Frage an der richtigen Stelle bin.
Ich habe drei Schuhkartons mit ca. 60 bis 40 Jahre alten Bildern und Negativen von einem Bekannten bekommen.
Der Bekannte ist das einzige Kind des verstorbenen Fotografen, somit der alleinige Erbe des Urheber- und Nutzungsrechts. Er hat nichts dagegen daß ich die Bilder nach meinem Gutdünken ("Mach damit was Du willst...") verwende. Daß ich mir dieses mündliche Einverständnis mit Angabe der Lizenzierung auch noch in schriftlicher Form geben lassen muß mir klar.
Wenn ich nun eins der Bilder hier verwenden will gebe ich den Autor (Vater des Bekannten) an, auch soweit klar.
Aber was ist hiermit: Erlaubnis/Permission?
Muß der Rechteinhaber (also mein Bekannter) wirklich für jedes einzelne Bild sein Einverständnis per email an permissions-de@wikimedia.org mailen, der Mann hat in seinem Leben bisher noch keine Tastatur angefasst?
--Hohbuoki 15:17, 22. Apr. 2008 (CEST)
- Er kann doch generell sagen, die und die Bilder stehen alle unter einer freien Lizenz (welche Lizenz muss er aber schon sagen). Am besten ist es wohl, wenn in einer Mail alle Dateinamen genannt werden. Da braucht man dann nicht für jedes einzelne Bild eine eigene Mail verschicken. -- Chaddy - DÜP 16:22, 22. Apr. 2008 (CEST)
- Hallo, wandle den Freigabetext am besten so um: "Hiermit erkläre ich in Bezug auf alle von Benutzer:Hohbuoki hochgeladenen Bilder, deren Urheber [Name des Vaters] ist (Beispiel: [hier ein Beispielbild verlinken]), dass ich der Inhaber des vollumfänglichen Nutzungsrechts bin." usw.
- Der Mailbearbeiter wird dann den Baustein Vorlage:OTRS auf der Beschreibungsseite des Beispielbildes eintragen; diesen Baustein mit der Ticketnummer (Parameter für Unterschrift weglassen) setzt Du dann bei allen weiteren Bildern, für die die Freigabe gilt, auf die Bildbeschreibungsseite.
- Wenn der Mann die Mail nicht selbst schreiben will, dann drucke den Freigabetext am besten aus, lass ihn unterschreiben, scanne ihn wieder ein und maile ihn an die bekannte Adresse. Alternativ geht das auch per Fax/Post. --Noddy 17:11, 22. Apr. 2008 (CEST)
- Wenn der Text so abgewandelt werden kann werd ich es so machen, vielen Dank. --Hohbuoki 10:17, 25. Apr. 2008 (CEST)
Darf ein User ein Bild zu Public Domain erklären, wenn er weder Quelle noch Urheber ist und der Urheber keine 70 Jahre tot? Woran erkennt man, dass der Urheberrechtsinhaber sein Einverständnis erteilt hat? Bitte mich aufzuklären, ich bin neu hier und habe keine Antwort nirgends gefunden. Danke. --Gwynplain 18:02, 25. Apr. 2008 (CEST)
- Freigaben erkennt man an der Vorlage:OTRS. Gruß --Isderion 18:10, 25. Apr. 2008 (CEST)
- Danke, es sieht wohl so aus, als hätte ich - möglichweise - Recht, dass da etwas fehlt, bei dem Bild. Danke für die Antwort. --Gwynplain 18:14, 25. Apr. 2008 (CEST)
- Zum ersten Teil der Frage: Das darf er nicht, natürlich sowieso nicht, wenn er die "Quelle" ist. Und auch der Urheber kann sein Werk nicht für gemeinfrei erklären. Im deutschen Recht ist es nicht möglich, auf sein Urheberrecht zu verzichten. Und "Public Domain" gibt es im deutschen Recht nicht. -- Chaddy - DÜP 18:16, 25. Apr. 2008 (CEST)
Bilder mit Hakenkreuz
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich des rechtlichen Status von Abbildungen NS-bezogener Orden und Ehrenzeichen: Darf ich selbst gemachte Fotos von Orden mit Hakenkreuz ohne Bedenken hochladen (bei Commons) und im (deutschen) Artikel zum jeweilgen Orden verwenden? Welche Lizenz wäre hier angebracht?
Viele Grüße
--Devilsanddust 18:24, 28. Apr. 2008 (CEST)
- Ja, aber bitte mit dem Lizenzbaustein {{Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen}} und der Lizenz unter der es veröffentlicht wird, also cc-by, gfdl o.ä. Gruß Crownmaster 19:28, 28. Apr. 2008 (CEST)
- Der von dir genannte Lizenzbaustein wird nicht richtig angezeigt: http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Ostmedaille.jpg Und nun? --Devilsanddust 20:00, 28. Apr. 2008 (CEST)
- Erledigt! --Devilsanddust 20:03, 28. Apr. 2008 (CEST)
- Der von dir genannte Lizenzbaustein wird nicht richtig angezeigt: http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Ostmedaille.jpg Und nun? --Devilsanddust 20:00, 28. Apr. 2008 (CEST)
Ah wusste nicht, dass du das Bild auf Commons hochladen möchtest. Der Baustein heißt auf Commons {{Nazi symbol}} und auf der de-wiki {{Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen}} -Gruß Crownmaster 22:10, 28. Apr. 2008 (CEST)
Moin, ich hoffe, daß ich hier mit meiner Frage an der richtigen Stelle bin. Was soll ich noch machen, damit dieses Bild in Wikipedia bleibt? --Makedonia 10:43, 27. Apr. 2008 (CEST)
- Die Erlaubnis des Urhebers an das Wikimedia OTRS-System senden. Siehe dazu WP:TV - Gruß Crownmaster 14:23, 28. Apr. 2008 (CEST)
- Hi Crownmaster. Ich habe die Erlaubnis des Uehebers auf diesem Email gesendet: info-de@wikimedia.org Ist ok? - Gruß --Makedonia 08:29, 29. Apr. 2008 (CEST)
- Nein, das ist die falsche Adresse. Siehe Hilfe:FAQ zu Bildern#Was ist eine Erlaubnis (Permission)/Freigabe?. Die Freigabe sollst auch nicht Du senden sondern der Urheber/Rechteinhaber des Bildes. Unter welcher Lizenz will er es veröffentlichen? --Noddy 12:28, 29. Apr. 2008 (CEST)
- Hi Noddy. Der Piti meinnt dass das kommt schon auch so an den Richtigen. --Makedonia 17:45, 29. Apr. 2008 (CEST)
- Vermutlich kommt's auch so an.
- Hast Du die Mail geschrieben oder eine Mail des Urhebers weitergeleitet? Was stand in der Mail? --Noddy 18:15, 29. Apr. 2008 (CEST)
- Ich habe eine Mail des Urhebers weitergeleitet. Es steht drauf, dass er mir seine Erlaubnis gibt , dieses Bild in Wikipedia zu stellen. Er will dieses Bild veröffentlichen unter GNU-Lizenz für freie Dokumentation. --Makedonia 18:37, 29. Apr. 2008 (CEST)
- Naja, dann am besten einfach abwarten: Wenn alles okay ist, dann wird ein Mailbearbeiter die Freigabe auf der Bildbeschreibungsseite eintragen. Das kann ein paar Tage dauern. Wenn in zwei Wochen noch immer nichts passiert ist, meldest Du Dich am besten noch einmal. --Noddy 19:53, 29. Apr. 2008 (CEST)
- Ich habe eine Mail des Urhebers weitergeleitet. Es steht drauf, dass er mir seine Erlaubnis gibt , dieses Bild in Wikipedia zu stellen. Er will dieses Bild veröffentlichen unter GNU-Lizenz für freie Dokumentation. --Makedonia 18:37, 29. Apr. 2008 (CEST)
- Hi Noddy. Der Piti meinnt dass das kommt schon auch so an den Richtigen. --Makedonia 17:45, 29. Apr. 2008 (CEST)
- Nein, das ist die falsche Adresse. Siehe Hilfe:FAQ zu Bildern#Was ist eine Erlaubnis (Permission)/Freigabe?. Die Freigabe sollst auch nicht Du senden sondern der Urheber/Rechteinhaber des Bildes. Unter welcher Lizenz will er es veröffentlichen? --Noddy 12:28, 29. Apr. 2008 (CEST)
- Hi Crownmaster. Ich habe die Erlaubnis des Uehebers auf diesem Email gesendet: info-de@wikimedia.org Ist ok? - Gruß --Makedonia 08:29, 29. Apr. 2008 (CEST)
Obiges Bild ist in der DÜP gelandet. Seit mehreren Tagen habe ich eMail-Probleme, deshalb habe ich die Benachrichtigung wohl nicht erhalten. Quelle ist angegeben, Hinweis auf Gemeinfreiheit auch. Der Inhaber des Forums, Herr Honscha, hat für gemeinfreie Bilder die Gallerie eröffnet, siehe [5], der vorletzte Eintrag dieses Threads. Ausreichend? Gruss --Nightflyer 14:27, 26. Apr. 2008 (CEST)
- Hallo, bitte antworten :-) Gruss --Nightflyer 00:10, 30. Apr. 2008 (CEST)
- Ich finde das Bild in dem Thread nicht. Code·is·poetry 00:18, 30. Apr. 2008 (CEST)
- Nein, sicher nicht ;-) Die Gallery wurde aufgrund dieses Threads eingerichtet... Findet man links oben unter Gallery. Gruss --Nightflyer 00:22, 30. Apr. 2008 (CEST)
- Ich finde das Bild in dem Thread nicht. Code·is·poetry 00:18, 30. Apr. 2008 (CEST)
- Das Foto an sich ist nicht geschützt, da es eine 2D-Reproduktion ist (ein einfacher Scan halt). Die Münze selbst ist aber wohl geschützt. Sind Pfennig-Münzen amtliche Werke? -- Chaddy - DÜP 00:21, 30. Apr. 2008 (CEST)
- Zu dem Thema gibt es unter commons:Commons:When_to_use_the_PD-Art_tag#Photograph_of_an_old_coin_found_on_the_Internet eine kurze Darstellung. Ist das Bild ein Scan? Vermutlich, oder? Code·is·poetry 20:47, 3. Mai 2008 (CEST)
- Und auch wenn es eine Fotografie wäre, wäre es eine einfache 2D-Repro ohne jegliche schöpferische Leistung. Um die Abbildung an sich geht es nicht. Das ist eindeutig. Das Problem ist nur die Münze. -- Chaddy - DÜP 20:50, 3. Mai 2008 (CEST)
- Zu dem Thema gibt es unter commons:Commons:When_to_use_the_PD-Art_tag#Photograph_of_an_old_coin_found_on_the_Internet eine kurze Darstellung. Ist das Bild ein Scan? Vermutlich, oder? Code·is·poetry 20:47, 3. Mai 2008 (CEST)
- Das Foto an sich ist nicht geschützt, da es eine 2D-Reproduktion ist (ein einfacher Scan halt). Die Münze selbst ist aber wohl geschützt. Sind Pfennig-Münzen amtliche Werke? -- Chaddy - DÜP 00:21, 30. Apr. 2008 (CEST)
- Ich denke ja. Wenn du hier mit den Stichworten Ausprägung Bundesmünzen suchst, wirst du jede Menge Bekanntmachungen zu Münzprägungen finden, die ursprünglich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden. Die Internetfassungen haben keine Abbildungen, der ursprüngliche Abdruck dem jeweiligen Hinweis nach aber schon. Hier ist auch die entsprechende Bekanntmachung über die nationalen Seiten der deutschen Euro-Münzen. Damit wären die Bekanntmachungen nach § 5, Abs. 1 UrhG (Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.) gemeinfrei, die dazugehörigen Abbildungen der Münzen ebenso (gleiche Argumentation wie in Amtliches Wappen). Gesetzliche Grundlage ist heute § 4, Abs. 2 Münzgesetz, zuvor war es das Gesetz über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950. Auch das Zweites Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens (Emissionsgesetz) vom 20. Juni 1948 schrieb in § 1, Abs. 3 vor Die Bank deutscher Länder hat die Stückelung und die Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen Noten und Münzen öffentlich bekanntzumachen. Das UrhG, das die Gemeinfreiheit amtlicher Werke festschreibt, gibt es zwar erst seit 1965, aber im bis dahin geltenden Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst vom 19. Juni 1901 steht in § 16 auch schon Zulässig ist der Abdruck von Gesetzbüchern, Gesetzen, Verordnungen, amtlichen Erlassen und Entscheidungen sowie von anderen zum amtlichen Gebrauche hergestellten amtlichen Schriften.
- Ich bin kein Jurist, und wenn die Argumentation noch von anderen geprüft werden soll (Steschke?), geschieht das am besten auf WP:UF. Mir erscheint sie einleuchtend. Viele Grüße -- Rosenzweig δ 20:38, 3. Mai 2008 (CEST)
- Ich habe einen Bilderbettelbrief abgeschickt, also bitte abwarten. Scheint ja ein grösseres rechtliches Problem zu sein, und dabei sind in der Gallery wirklich schöne und auch hier brauchbare Bilder. Wenn unter jedem Bild folgendes steht: Der Uploader hat dieses sein eigenes Werk gemeinfrei gestellt , reicht dies aus? Bitte Antworten, ich bin in Kontakt mit dem Forum. Gruss --Nightflyer 21:59, 5. Mai 2008 (CEST)