Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle/Archiv/2011/Mai
Schöpfungshöhe? -- Yellowcard 22:23, 2. Mai 2011 (CEST)
- Nein. -- ⚖.suhadi 22:28, 2. Mai 2011 (CEST)
- Sehe ich auch so. Quedel auch. Yellowcard 22:49, 2. Mai 2011 (CEST)
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siehe auch Uploaderdisk. Grenze der Einfachheit überschritten, Gestaltung weist individuelle Züge auf, künstlerische Gestaltung. Damit kann ich "keine Schöpfungshöhe" nicht mehr unterstützen. -- Quedel 23:22, 13. Mai 2011 (CEST)
- Das ist keineswegs kreativer als das laufende Auge. -- Chaddy · D – DÜP – 00:45, 14. Mai 2011 (CEST)
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Aus meiner Sicht keine SH, aber da gabs Einwände. Der Helm evtl. doch SH? -- Quedel 18:25, 21. Mai 2011 (CEST)
- Verglichen mit etlichen anderen Logos, die wir haben, sollte dieses Logo kein Problem darstellen. --Leyo 14:40, 23. Jun. 2011 (CEST)
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12 Dateien von Benutzer:Souffleuse
- Datei:Berlintitle.ogg, Datei:Duisburg.ogg, Datei:Hohentwieltitle.ogg, Datei:Jestettentitle.ogg, Datei:Koelntitle.ogg, Datei:Muenchentitle.ogg, Datei:Quadrattitle.ogg, Datei:Schaffhausentitlte.ogg, Datei:Singentitle.ogg, Datei:Stuttgarttitle.ogg, Datei:Troisdorftitle.ogg, Datei:Waldshuttiengentitle.ogg
Inwiefern weisen solche Aufnahmen von Städenamen Schöpfungshöhe auf bzw. welche Leistungsschutzrechte sind zu beachten? Oder könne wir diese Dateien (bisher ohne Lizenz) behalten, da keine SH? -- Yellowcard 19:17, 3. Mai 2011 (CEST)
- Es muss hier zwischen der Aufnahme und dem Aufgenommenen unterschieden werden. Das Aufgenommene, also Beispiel der Ausspruch "München", ist wohl kaum urheberrechtlich geschützt. Jedoch entfaltet die Aufnahme für den Aufnehmenden, nach dem Gesetz also dem Hersteller des Tonträgers, ein Leistungsschutzrecht nach § 85. Dabei ist irrelevant, was der Hersteller auf seinem Tonträger aufnimmt, also Stimmfolgen genauso für das Leistungsschutzrecht geeignet sind wie wirre Tonfolgen.-- ⚖.suhadi 22:14, 3. Mai 2011 (CEST)
- Da mittlerweile überall Quelle, nämlich "selbsterstellt", und Lizenz nachgetragen war, habe ich nun alle auf "Behalten" entschieden und jeweils einen Commonstransfer angeleiert. Daher: --JuTa 22:00, 11. Jul. 2011 (CEST) :Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --JuTa 22:00, 11. Jul. 2011 (CEST)
LogoSH ist der falsche Baustein. Die Frage ist, ob sowas als Amtliches Werk gelten kann. -- Quedel 12:36, 21. Mai 2011 (CEST)
- commons:COM:LICENSE#Namibia (und dort verlinktes) suggerieren, dass rechte beansprucht und keine verwertungsrechte im erforderlichen maß eingeräumt sind; zustehende inländerbehandlung macht bewertung nach deutschem recht erforderlich; hierbei ist nicht ersichtlich, dass die bedingungen, die sich durch die schon für sich rechtlich fragwürdige behandlung von wappen ergeben, d.h. diejenigen des § 5 urhg, erfüllt sind (konkret die veröffentlichung in einer der dortig aufgeführten arten). das pauschal anzunehmen hielte ich vorsichtig gesagt für mutig. —Pill (Kontakt) 17:27, 12. Jun. 2011 (CEST)
- Das ist das Wappen der Verwaltungseinheit eines Staates, das geht auf jeden Fall als amtliches Werk durch. Außerdem hat es keine SH. -- Chaddy · D – DÜP – 02:03, 7. Aug. 2011 (CEST)
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Datei:Catsmusical-logo.svg (bleibt)
Hallo, bitte um eine Beurteilung der Schöpfungshöhe, danke schön schonmal.Shaddim 12:10, 21. Mai 2011 (CEST)
- Ich stimme Quedel zu und denke nicht, dass wir von mangelnder Schöpfungshöhe ausgehen können. Grüße, --ireas :disk: :bew: 17:12, 12. Jun. 2011 (CEST)
- das ist interessant, könnt ihr mir bitte deutlich machen welcher Aspekt SH erreicht? habe probleme das nachzuvollziehen. danke Shaddim 18:40, 19. Jun. 2011 (CEST)
- Es sind hier die figürlichen Darstellungen im Auge. Da gabs vor einiger Zeit erst ein Gerichtsverfahren, welches einfache Menschensilhouetten betraf. Das Logo wurde daher schon mehrfach hier gelöscht. -- Quedel 22:43, 28. Jun. 2011 (CEST)
- danke für die erläuterung, dachte bis jetzt nur bezug auf konkrete/individuelle menschen könnte problematisch werden, wenn jedoch auch abstrakte menschensilouetten geschuetzt sind OK. gruesse Shaddim 23:37, 28. Jun. 2011 (CEST)
- Menschensilhouetten sollen schützbar sein? Das geht ein bisschen zu weit... Welches Urteil meinst du? -- Chaddy · D – DÜP – 01:59, 7. Aug. 2011 (CEST)
- Es sind hier die figürlichen Darstellungen im Auge. Da gabs vor einiger Zeit erst ein Gerichtsverfahren, welches einfache Menschensilhouetten betraf. Das Logo wurde daher schon mehrfach hier gelöscht. -- Quedel 22:43, 28. Jun. 2011 (CEST)
- das ist interessant, könnt ihr mir bitte deutlich machen welcher Aspekt SH erreicht? habe probleme das nachzuvollziehen. danke Shaddim 18:40, 19. Jun. 2011 (CEST)
gelöscht nach eindeutiger Diskussion. -- Quedel 22:40, 6. Aug. 2011 (CEST)
Wiederhergestellt. Die Diskussion war nicht eindeutig und ich kann keinerlei Objekt erkennen, das SH aufweist. Grüße --h-stt !? 14:03, 8. Aug. 2011 (CEST)
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Aus meiner Sicht Schöpfungshöhe gegeben durch individuelle Farb-Licht-Kombinationen und ziemlich detaillierter Kartendarstellung. -- Quedel 23:16, 22. Mai 2011 (CEST)
- Hmm... dann gäbe es noch ein paar mehr Kartenlogos. Ich habe mal eine Galerie eingefügt. Viele Grüße --Saibo (Δ) 03:33, 10. Jul. 2011 (CEST)
- Ich seh da keine SH... -- Chaddy · D – DÜP – 02:06, 7. Aug. 2011 (CEST)
- Also Weltkarten, die Logos sind, haben keine SH? Viele Grüße --Saibo (Δ) 02:10, 7. Aug. 2011 (CEST)
- Also Karten haben grundsätzlich eine relativ niedrige Werkuntergrenze, sodass diese relativ schnell als Werk geschützt haben. Das haben wir ja alles schon diskutiert. ;) Jedoch ist dies keine Karte in diesem Sinne. Es handelt sich hier nur um ein Logo, deshalb kann man den Maßstab von Karten hier nicht anwenden. Da ich der Meinung bin, dass Logos nur bei besonderer schöpferischer Qualität geschützt werden soll (schließlich gibt es noch den Markenschutz, welcher das Logo ebenfalls schützt), sehe ich hier auch keine SH. -- ⚖.suhadi 11:54, 7. Aug. 2011 (CEST)
- Das heißt ich kann aus dem letzten Logo die Weltkarte frei verwenden? Das würde ja nur dann nicht gehen, wenn sie Beiwerk wäre. Oder sind die Karten hier Beiwerk? Viele Grüße --Saibo (Δ) 22:23, 7. Aug. 2011 (CEST)
- Ich denke schon, denn du kannst das kaum noch als Karte im technischen Sinne bezeichnen. Es handelt sich doch vielmehr um eine Länderdarstellung, welche keine kartografische Qualität aufweist. Das soll jedoch als technische Darstellung durch das Urheberrecht geschützt werden.-- ⚖.suhadi 19:34, 8. Aug. 2011 (CEST)
- Das heißt ich kann aus dem letzten Logo die Weltkarte frei verwenden? Das würde ja nur dann nicht gehen, wenn sie Beiwerk wäre. Oder sind die Karten hier Beiwerk? Viele Grüße --Saibo (Δ) 22:23, 7. Aug. 2011 (CEST)
- Also Karten haben grundsätzlich eine relativ niedrige Werkuntergrenze, sodass diese relativ schnell als Werk geschützt haben. Das haben wir ja alles schon diskutiert. ;) Jedoch ist dies keine Karte in diesem Sinne. Es handelt sich hier nur um ein Logo, deshalb kann man den Maßstab von Karten hier nicht anwenden. Da ich der Meinung bin, dass Logos nur bei besonderer schöpferischer Qualität geschützt werden soll (schließlich gibt es noch den Markenschutz, welcher das Logo ebenfalls schützt), sehe ich hier auch keine SH. -- ⚖.suhadi 11:54, 7. Aug. 2011 (CEST)
- Also Weltkarten, die Logos sind, haben keine SH? Viele Grüße --Saibo (Δ) 02:10, 7. Aug. 2011 (CEST)
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Altlast. Seht ihr eine Möglichkeit für 1923er-Regelung? Solche Fotos werden eigentlich ja nur gemacht, wenn sie auch veröffentlicht werden sollen. -- Quedel 23:06, 15. Mai 2011 (CEST)
- Ist der Hochlader noch in der Wikipedia aktiv? Denn dann könnte er mal auf die Rückseite des Bildes schauen und uns sagen, in welcher Form dieses Bild bei ihnen im Archiv vorliegt. Das könnte evtl helfen. Ansonsten müssen wir halt noch vier Jahre warten und die 100-Jahre-Regel anwenden. --h-stt !? 17:20, 16. Mai 2011 (CEST)
- Hochlader seit 5 Jahren inaktiv. -- Quedel 20:47, 17. Mai 2011 (CEST)
Gehört eher nach DÜP-1923, hier erledigt (notfalls die Datei löschen und in knapp 3 Jahren mit PD-100 wiederherstellen). -- Chaddy · D – DÜP – 22:02, 3. Mär. 2012 (CET)
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Unklar, ob amtliches Werk oder nicht. Wertpapier von 1941 einer Landesbank. -- Quedel Disk 18:13, 8. Mär. 2012 (CET)
- Das Wertpapier dient nicht der öffentlichen Kenntnisnahme, sondern dem Gebrauch, ähnlich wie Briefmarken, Geldscheine etc., die nach der herrschenden Literaturmeinung nicht unter § 5 Abs. 2 UrhG fallen und kein amtliches Werk darstellen. Daher bin ich hier für die Löschung. --ireas :disk: :bew: 19:03, 29. Apr. 2012 (CEST)
-- Übertrag aus Bildseite --
Wohl kaum ein amtliches Werk, das war eine AG. Nacktaffe 17:45, 27. Mai 2011 (CEST)
- Und dennoch von der Landesbank herausgegeben. Wenn das nicht als amtliches Werk durchgeht, habe ich auch keine andere Lizenz. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:25, 2. Jun. 2011 (CEST)
-- Ende Übertrag Bildseite --
Gemäß ireas. Gelöscht. -- Quedel Disk 08:57, 12. Mai 2012 (CEST)
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eine technische Zeichnung übersteigt es, amtliches Werk ist es nicht, es ist kein rein technische Zeichnung. Das Aussehen ist auch nicht national festgeschrieben, sondern vom jeweiligen Verband festgelegt. -- Quedel 22:22, 16. Mai 2011 (CEST)
- Stark beeinflusst durch Normen, die hier vom Verband vorgegeben werden. Die Entscheidung hängt also daran, ob überhaupt noch Spielraum bei der Ausführung einer normgerechten Zeichnung verbleibt. Ich mag das nicht entscheiden, aber wenn jemand hier mehrere Sicherheitsrollen unterschiedlicher Schiffe, vielleicht auch verschiedener Reedereien kennt, dann würde sein Urteil hier viel zählen. Grüße --h-stt !? 19:14, 27. Aug. 2012 (CEST)
- Da es hier nicht nach einer weiteren Meinung aussieht, werde ich das Bild jetzt sicherheitshalber löschen. Yellowcard 16:39, 29. Sep. 2012 (CEST)
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Hat dieser Turm Schöpfungshöhe? Panoramafreiheit zählt ja hier nicht, da es ja aus dem Luftraum aus fotografiert wurde. -- Quedel 10:39, 21. Mai 2011 (CEST)
- Vielleicht ist die geringe Auflösung ein Argument. --Leyo 14:06, 12. Mär. 2012 (CET)
- Das wäre Fair Use oder Beiwerksregelung, ersteres gibts bei uns nicht, zweiteres würde ich hier verneinen. Wäre nur die Frage weiterhin, ob der Turm überhaupt als (urhebrrechtlich) geschütztes Objekt anzusehen ist-- Quedel Disk 16:11, 4. Jun. 2012 (CEST)
- Puh, hatten wir bisher noch keine ähnlichen Fälle? --Leyo 16:16, 4. Okt. 2012 (CEST)
- Also ich sehe bei dem Turm nichts schützenswertes. Und warum das Bild sonst noch problematisch sein. Also wenn ich mir Luftbild#Rechtliches anschaue, denke ich hat das Bild bei uns keine Probleme. --Wikijunkie Disk. (+/-) 19:16, 7. Feb. 2013 (CET)
- Puh, hatten wir bisher noch keine ähnlichen Fälle? --Leyo 16:16, 4. Okt. 2012 (CEST)
- Das wäre Fair Use oder Beiwerksregelung, ersteres gibts bei uns nicht, zweiteres würde ich hier verneinen. Wäre nur die Frage weiterhin, ob der Turm überhaupt als (urhebrrechtlich) geschütztes Objekt anzusehen ist-- Quedel Disk 16:11, 4. Jun. 2012 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Yellowcard (Diskussion) 10:19, 23. Apr. 2013 (CEST)