Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle/Archiv/2014/Mai

{{}}

Ist die Halbkugel als geschützt anzusehen? Es ist sowas wie stilisierte Zeichen vorhanden – ich weiß nicht, was sie darstellen sollen und ob sie dementsprechend schutzbegründend sein könnten. Ansonsten sehe ich nicht viel Schützenswertes. // Das Foto stammt wohl vom Uploader, das würde ich so akzeptieren. --Yellowcard (D.) 09:50, 26. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]

Wieso Halbkugel und wieso stilisierte Zeichen? Das ist eine Scheibe und aus der ist ein Kranz aus Silhouetten von Gebäuden ausgeschnitten. Ich bin ziemlich sicher, dass das durch einem anerkannten Künstler entworfen wurde. Grüße --h-stt !? 17:44, 26. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]
Die Medaille mit dem Namen Silberne Halbkugel ist eine Halbkugel. Wenn man von oben draufschaut, kann man natürlich fragen „Wieso Halbkugel?“ und behaupten, es sei eine Scheibe; es bleibt aber eine Halbkugel. Yellowcard (D.) 18:01, 26. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]
Ich sehe gerade, dass es zu der Auszeichnung sogar unter dem Begriff Silberne Halbkugel einen Artikel gibt. In diesen Artikel ist das auf Commons befindliche Bild Datei:Silberne Halbkugel.jpg, das ebenfalls diese Halbkugel zeigt, eingebunden. Dem Artikel kann man entnehmen, dass der Kranz eine Silhouette von Gebäuden sein soll und die Halbkugel von einem professionellen Bildhauer erstellt wurde.--Christian1985 (Disk) 00:43, 27. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]
Ich persönlich habe eigentlich keinen Zweifel, dass das geschützt ist. Das ist ein Kunstwerk; die Idee, das so darzustellen, geht m.E. doch weit über das bloß Handwerkliche hinaus. Zudem besteht auch ein Zusammenhang zwischen dem Gegenstand des Preises und dieser Darstellung, was noch einmal darauf hindeutet, dass hier eine Menge Kreativität im Spiel ist. — Pajz (Kontakt) 01:13, 27. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]
Auch meines Erachtens besitzt das Objekt selbst die nötige Schöpfungshöhe.
Da es hier aber nicht um das Objekt selbst, sondern um eine Abbildung desselbigen geht, reicht hier eine einfache Photographiererlaubnis des Urhebers dch eigentlich aus?! Und falls diese der zugehörigen Photographin nicht eh schon vorliegt, sollte sowas doch verhältnismäßig einfach zu beschaffen sein?! Der Urheber ist ja bekannt und der Auftraggeber des Preises sollte auch ein nicht geringes Interesse an dessen Abbildung in der WP haben... --Martin K. (Diskussion) 16:35, 6. Jun. 2014 (CEST)[Beantworten]
„sollte [...] einfach zu beschaffen sein“ sagt sich immer ziemlich einfach, nur einer muss sich drum kümmern.    Das ist in der Regel mit nicht wenig Arbeit verbunden (Kontaktaufnahme, Erklärung des Sachverhalts, Beantworten von Rückfragen bis wasserdichte Erlaubnis eingegangen ist, Weiterleiten ans Support-Team). @Martin Kraft: Hast Du Zeit und Lust, Dich drum zu kümmern? Bis dahin sollten wir die Löschung dann aufschieben. Grüße, Yellowcard (D.) 20:19, 7. Jun. 2014 (CEST)[Beantworten]
@Yellowcard: Mit der Zeit ist das bei mir gerade so eine Sache – zumal der Denkmalschutz als solcher so garnicht mein Kompetenzfeld ist.
Ich hatte das auch weniger als Aufforderung an die hier Aktiven formuliert, sondern als Anregung, diejenigen, die das Bild hochgeladen haben und den zugehörigen Artikel pflegen, um die Besorgung eben einer solchen Abbildungserlaubnis zu bitten. Zumal wahrscheinlich ist, dass die die zugehörigen Ansprechpartner bereits kennenen.
Ich weiß ja nicht, wie ihr das im Support-Team sonst so regelt, aber wenn ich mich Recht entsinne, gibt es doch sogar einen Baustein, der den Uploader zum Nachliefern einer Freigabe auffordert?! --Martin K. (Diskussion) 20:29, 7. Jun. 2014 (CEST)[Beantworten]
@Martin Kraft: Nunja, ob der Uploader des Fotos – dem die Medaille offenbar verliehen wurde, der sie aber nicht entworfen hat – mit dem Bildhauer in Kontakt steht bzw. ihn persönlich kennt, will ich doch mal stark in Zweifel ziehen. Letzterer ist offenbar Fritz Koenig, wird in ein paar Tagen 90 Jahre alt und ich weiß nicht, wie gut/schlecht er (vor allem per E-Mail) kontaktierbar ist.
Die allgemeine Vorgehensweise ist das Setzen von {{Dateiüberprüfung|Freigabe}}, das wird aber nicht vom Support-Team übernommen. Das Support-Team bearbeitet lediglich die E-Mail-Anfragen und geht nicht proaktiv vor bzw. auf Urheber zu.
Zum konkreten Fall: Entweder jemand nimmt das Heft in die Hand und kontaktiert Fritz Koenig (wie auch immer – eine E-Mail-Adresse habe ich spontan jedenfalls nicht gefunden) oder diese beiden Bilder müssen zeitnah gelöscht werden. Grüße, Yellowcard (D.) 23:35, 7. Jun. 2014 (CEST)[Beantworten]
Nach Aufschub gelöscht, keine Freigabe für gezeigtes Werk via OTRS.--wdwd (Diskussion) 21:34, 10. Jun. 2014 (CEST)[Beantworten]
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: wdwd (Diskussion) 21:34, 10. Jun. 2014 (CEST)[Beantworten]

Wie sind diese Dateien zu bewerten hinsichtlich

  • der Schutzfähigkeit der Abzeichen? Handelt es sich um Amtliche Werke wie angegeben? Es handelt sich um Abzeichen aus der DDR. Ich finde jedenfalls keinen Hinweis darauf, dass diese Abzeichen Amtliche Werke nach dem heute geltenden § 5 UrhG wären.
  • der Aussage des Uploaders, dass all diese Dateien eigene Fotos seien? Teilweise ist die Art der Fotos sehr unterschiedlich, die Auflösungen sind gering die Dateien liegen als PDF vor. Mich beschleichen da Zweifel. --Yellowcard (D.) 19:04, 25. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]
Ich sehe keinen Grund zu der Annahme, dass es sich um amtliche Werke handeln soll. Für § 5 Abs. 2 UrhG müssten die Werke „im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme“ veröffentlicht worden sein. „Nicht ausreichend ist das allgemeine Interesse, das die Allgemeinheit an jeder Veröffentlichung einer Behörde hat. Vielmehr muss ein besonderes Interesse vorliegen, das nach Art und Bedeutung der Information gerade darauf gerichtet ist, dass der Nachdruck oder die sonstige Verwertung des die Information vermittelnden Werks für jedermann freigegeben wird.“ (BGH. Urteil vom 20. 7. 2006 - I ZR 185/03 = GRUR 2007, 137, 138 – Bodenrichtwertsammlung) Das ist hier nicht erfüllt, im Gegenteil, das amtliche Interesse wird sein, dass solcherlei Medaillen gerade nicht vervielfältigt werden. Bei so etwas wie Datei:Med BHiA mr-B.pdf wird man schließlich auch eher schwerlich bestreiten können, dass das geschützt ist. — Pajz (Kontakt) 01:06, 27. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]

gelöscht. Urheberschaft zweifelhaft, keine amtlichen Werke.--wdwd (Diskussion) 20:17, 4. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: wdwd (Diskussion) 20:17, 4. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]