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Artikel des TagesAls Keilschriftrecht bezeichnet man die in keilschriftlichen Quellen überlieferten Rechtsordnungen der altorientalischen Hochkulturen, vor allem der Sumerer, Akkader, Assyrer, Babylonier, Elamer, Hethiter und Hurriter. Es ist vor allem in Form von privaten Rechtsurkunden, Gerichtsurkunden und Prozessprotokollen überliefert, die dem zivilrechtlichen Bereich entstammen. Hinzu treten zeitweise Rechtssammlungen, die Regelungen zum Privatrecht, öffentlichen Recht, Dienstrecht und Strafrecht betreffen. Ferner stehen auch Erlasse und Instruktionen, Staatsverträge, Briefe und einige weitere Quellen zur Rekonstruktion der keilschriftlichen Rechtsordnungen zur Verfügung. Die Forschung zum Keilschriftrecht wurde in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts vor allem von deutschen Rechtshistorikern aus dem Umfeld von Paul Koschaker und Mariano San Nicolò vorangebracht. Seit deren Tod werden wissenschaftliche Betätigungen in diesem Feld aber vor allem von Vertretern der Assyriologie geleistet. Recht früh beschäftigte sich auch die französische Rechtswissenschaft mit den keilschriftlichen Rechtskulturen, jedoch ohne dass sich dort eine zur deutschen vergleichbare Schule herausgebildet hätte. Inzwischen ist Keilschriftrecht zu einem internationalen Forschungsfeld geworden. mehr Was geschah am 20. August?
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