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Willkommen bei WikipediaWikipedia ist ein Projekt zum Aufbau einer Enzyklopädie aus freien Inhalten in über 280 Sprachen, zu dem du mit deinem Wissen beitragen kannst. Seit Mai 2001 sind 1.695.792 Artikel in deutscher Sprache entstanden. | |
Wikipedia aktuellFür den 20. Schreibwettbewerb können bis einschließlich 31. März Artikel nominiert werden. Artikel des TagesDas Internationale Privatrecht der Bundesrepublik Deutschland ist der Teil des deutschen Rechts, der entscheidet, welches (materielle) Privatrecht inländische Behörden und Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung anzuwenden haben. Trotz seines Namens sind lediglich die vom Internationalen Privatrecht (kurz: IPR) geregelten Sachverhalte, nicht jedoch die entsprechenden Rechtsnormen international. Bei der Rechtsquelle handelt es sich nämlich um nationales (deutsches) Recht, hauptsächlich kodifiziert im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch sowie in spezialgesetzlichen Regelungen. Daneben existieren im Bereich der Europäischen Union vereinheitlichende Rechtsakte, etwa für das Vertrags-, für Teile des Deliktsrechts und die Ehescheidung (Rom-I-, Rom-II- und Rom-III-Verordnung). Zur Anwendung gelangt das IPR nur dann, wenn ein deutsches Gericht international zuständig ist, weshalb eine enge Verbindung zum Internationalen Zivilverfahrensrecht besteht. Eine Verwandtschaft besteht ferner zur Rechtsvergleichung. Die Entscheidung, welches Recht anwendbar ist, wird im deutschen Recht durch sogenannte Kollisionsnormen getroffen. mehr Was geschah am 9. März?
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