Wikipedia:Jungwikipedianer/Abstimmung/§ 6a, § 7, § 8
Unser Regelwerk legt in § 7 f. aktuell fest, in welchen Situationen das Regelwerk gültig ist und unter welchen Umständen dieses geändert werden kann. Es bestehen jedoch folgende Probleme:
- Ein Außerkraftsetzen des Regelwerks und der Beschluss eines neuen Regelwerks gemäß § 7 stellen ebenfalls Änderungen des Regelwerks gemäß § 8 dar, verweisen aber nicht auf letzteren.
- Die wichtige Regelung zur Auflösung der JWP findet lediglich in § 7 Abs. 2 knappe Erwähnung und setzt diesen lediglich mit einer Außerkraftsetzung des Regelwerks in Verbindung.
a) Hier werden in der aktuellen Regelung nicht abstimmende JWP ignoriert und gleichzeitig die Teilnahme aller JWP bis auf drei vorausgesetzt. Nun ist ein Quorum erforderlich, wobei gleichzeitig wenige inaktive JWP den Beschluss nicht verhindern können. - Bislang ist eine Außerkraftsetzung des Regelwerks nur mit dem gleichzeitigen Beschluss eines neuen Regelwerks möglich.
- Falls die Mitgliederzahl nur noch 3 oder weniger beträgt, wird das Regelwerk zwar außer Kraft gesetzt, die Aufnahme neuer Mitglieder aber nicht in den Mittelpunkt gestellt und das erneute Inkrafttreten des Regelwerks bereits für die Aufnahme eines einzigen Mitglieds angesetzt, wodurch beim Ausscheiden eines Mitglieds das Regelwerk sofort wieder außer Kraft gesetzt würde.
Unten findet ihr den vollen Text des Vorschlags sowie eine kurze Zusammenfassung der Änderungen im Vergleich zum aktuellen Stand. --Ankermast (Diskussion) 14:20, 13. Feb. 2024 (CET)
Vorschlag
BearbeitenEs wird vorgeschlagen, § 7 f. des Regelwerks der Jungwikipedianer durch Folgendes zu ersetzen:
- § 6a Änderungen des Regelwerks
Änderungen dieses Regelwerks bedürfen der Zustimmung einer einfachen Mehrheit der abstimmenden JWP in einer zweiwöchigen Abstimmung zur exakten vorgeschlagenen Formulierung. Im Übrigen gelten die Regeln für Abstimmungen gemäß § 6. Eine Außerkraftsetzung des Regelwerks oder der Beschluss über ein neues Regelwerk gemäß § 8 stellen Änderungen im Sinne dieses Artikels dar.
- § 7 Auflösung der JWP
Eine Auflösung der JWP ist nur nach Abstimmung möglich. Hierfür müssen sich in einer zweiwöchigen Abstimmung zwei Drittel der Abstimmenden für die Auflösung aussprechen, mindestens aber die Hälfte aller Mitglieder.
- § 8 Gültigkeit dieses Regelwerks
Falls das Regelwerk in irgendeiner Weise mit Regeln kollidieren sollte, die nur für einen JWP-internen Wettbewerb oder eine andere JWP-Seite gelten, so haben letztere Vorrang. Falls dieses Regelwerk oder andere Regeln der JWP in irgendeiner Weise mit Regeln kollidieren sollten, die in der gesamten Wikipedia als verbindlich gelten, so haben ebenfalls letztere Vorrang.
Das Regelwerk tritt außer Kraft, wenn:
- gemäß § 7 die Auflösung der JWP beschlossen wurde.
- a) gemäß § 6a die Außerkraftsetzung des Regelwerks beschlossen wurde.
b) gemäß § 6a ein neues Regelwerk beschlossen wurde. - die Zahl der Mitglieder unter vier sinkt, da so die Einhaltung des Regelwerks nicht mehr garantiert werden kann. In diesem Fall tritt das Regelwerk erst wieder in Kraft, wenn die Zahl der Mitglieder nach deren ordentlicher Aufnahme gemäß § 2 wieder über fünf steigt. In der Zwischenzeit ruhen die offiziellen Aktivitäten der JWP.
Nachtrag: Auf Vorschlag von MrBenjo wurde an § 6a die folgende Formulierung angefügt: „Eine Außerkraftsetzung des Regelwerks oder der Beschluss über ein neues Regelwerk gemäß § 8 stellen Änderungen im Sinne dieses Artikels dar.“
Was ändert sich?
Bearbeiten- Änderungen am Regelwerk werden durch den neuen § 6a als Sonderfall der JWP-Abstimmung in das Regelwerk integriert, für den der § 6 ebenfalls gilt.
- Das Verfahren zur Auflösung der JWP erhält einen eigenen § 7 und wird verändert: statt der Stimmen aller Abstimmenden bis auf drei ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig, wobei eine einfache Mehrheit aller JWP die Auflösung befürworten muss.
- Das Regelwerk kann auch dann außer Kraft gesetzt werden, wenn noch kein neues Regelwerk vorgeschlagen oder beschlossen wurde. Hierfür gelten die Regeln des § 6a.
- Bei einer Mitgliederzahl von unter vier gilt es zunächst, den Fortbestand der JWP durch die Aufnahme von Neumitgliedern zu sichern. Erst beim Erreichen eines „Puffers“ von sechs Mitgliedern erlangt das Regelwerk wieder seine Gültigkeit.
Abstimmung
BearbeitenFür den Vorschlag
Bearbeiten- --ElBe 1 | 2 | JWP 16:39, 13. Feb. 2024 (CET)
- --Ankermast (Diskussion) 21:14, 13. Feb. 2024 (CET)
- --𝐌𝐫𝐁𝐞𝐧𝐣𝐨 • 𝐃𝐢𝐬𝐤 • 𝐉𝐖𝐏 15:52, 22. Feb. 2024 (CET)
- --Mojnsen (Diskussion) • JWP • 20:58, 26. Feb. 2024 (CET)
Gegen den Vorschlag
BearbeitenEnthaltung
BearbeitenErgebnis
BearbeitenOption | Stimmen (absolut) | Stimmen (relativ) |
---|---|---|
Pro | 4 | 100 % |
Kontra | 0 | 0 % |
Enthaltungen | 4 | / |
Abgegebene Stimmen | 8 | 22,9 % |
Stimmberechtigte | 35 | 100 % |
Es stimmten 4 (in Worten: vier) JWP für den Vorschlag und 0 (in Worten: null) gegen den Vorschlag; bei vier Enthaltungen. Es sprachen sich also 100 % der zählenden Stimmen dafür aus. Damit ist die zur Änderung des Regelwerks erforderliche einfache Mehrheit erreicht. Der Vorschlag wurde angenommen. f. d. R. Ankermast (Diskussion) 17:34, 27. Feb. 2024 (CET)
Diskussion
BearbeitenIch finde den Vorschlag allgemein gut. Jedoch sollte man die Möglichkeit der Außerkraftsetzung des Regelwerks in §6a erwähnen, wenn man schon in §8 darauf verweist. Außerdem finde ich, dass man Änderungen des Regelwerks nicht als Unterpunkt von Abstimmungen gruppieren sollte, sondern lieber als separaten Punkt aufstellen sollte. Man könnte die Änderung und Außerkraftsetzung des Regelwerks dann als §7a und b aufteilen. Grüße, 𝐌𝐫𝐁𝐞𝐧𝐣𝐨 • 𝐃𝐢𝐬𝐤 • 𝐉𝐖𝐏 18:02, 13. Feb. 2024 (CET)
- Dass die Regelwerksänderungen hier als Unterpunkt stehen, hat damit zu tun, dass Sonderfälle (als einzige Seite) nur im Regelwerk erwähnt werden können. Dann muss aber auch der Zusammenhang zu § 6 noch bestehen. Hinzu kommt, dass das Abstimmungssystem für BW und AdQ vollkommen anders ist, bei Regelwerksänderungen aber recht simpel. Somit finde ich eine knappe Erläuterung in § 6a gut. Einen Verweis von § 6a auf § 7 sehe ich hingegen als sinnvoll an. LG --Ankermast (Diskussion) 21:14, 13. Feb. 2024 (CET)
- Hab ich noch nicht so ganz verstanden. Also was sagst du jetzt zu:
- Außerkraftsetzung bei dem Abschnitt zur Regelwerksänderung erwähnen
- Regelwerksänderungen als eigenen Paragraf aufstellen
- Änderung und Außerkraftsetzung des Regelwerks in z.B. §7a und b unterteilen
- Grüße, 𝐌𝐫𝐁𝐞𝐧𝐣𝐨 • 𝐃𝐢𝐬𝐤 • 𝐉𝐖𝐏 12:00, 14. Feb. 2024 (CET)
- 1. Gute Idee (siehe meinen letzten Satz).
- 2. Nein, da spezielle Regeln für Regelwerks-Abstimmungen ja nicht, wie spezielle Regeln für Wettbewerbs-Abstimmungen, Aufnahme- und Ausschlussverfahren, auf eine andere Seite können. Für das Regelwerk gibt es nur das Regelwerk. Hier muss aber noch ein Bezug hergestellt werden, der über einen eigenen Artikel hinaus geht. Und da sich die besonderen Vorschriften für Regelwerksänderungen auf wenige Punkte beschränken, ist m. E. ein § a sinnvoll.
- 3. Nein, da eine Außerkraftsetzung die Gültigkeit des Regelwerks besonders und mehr als die Regelung durch § 6 berührt und deshalb im selben Artikel aufgeführt werden sollte.
- Ich hoffe, das war verständlicher. LG --Ankermast (Diskussion) 12:32, 14. Feb. 2024 (CET)
- Jap, klingt soweit logisch. Wenn 1. umgesetzt wird, würde ich mit Pro stimmen. Grüße, 𝐌𝐫𝐁𝐞𝐧𝐣𝐨 • 𝐃𝐢𝐬𝐤 • 𝐉𝐖𝐏 13:07, 14. Feb. 2024 (CET)
- @ElBe (du hast ja schon mit Pro gestimmt) Wie siehst du das? Ich würde die folgende Formulierung am Ende vorschlagen: „Eine Außerkraftsetzung des Regelwerks oder der Beschluss über ein neues Regelwerk gemäß § 8 stellen Änderungen im Sinne dieses Artikels dar.“ --Ankermast (Diskussion) 13:18, 14. Feb. 2024 (CET)
- Klingt gut. --15:21, 14. Feb. 2024 (CET) --ElBe 1 | 2 | JWP 15:21, 14. Feb. 2024 (CET)
- Ist umgesetzt. --Ankermast (Diskussion) 15:31, 14. Feb. 2024 (CET)
- Klingt gut. --15:21, 14. Feb. 2024 (CET) --ElBe 1 | 2 | JWP 15:21, 14. Feb. 2024 (CET)
- @ElBe (du hast ja schon mit Pro gestimmt) Wie siehst du das? Ich würde die folgende Formulierung am Ende vorschlagen: „Eine Außerkraftsetzung des Regelwerks oder der Beschluss über ein neues Regelwerk gemäß § 8 stellen Änderungen im Sinne dieses Artikels dar.“ --Ankermast (Diskussion) 13:18, 14. Feb. 2024 (CET)
- Jap, klingt soweit logisch. Wenn 1. umgesetzt wird, würde ich mit Pro stimmen. Grüße, 𝐌𝐫𝐁𝐞𝐧𝐣𝐨 • 𝐃𝐢𝐬𝐤 • 𝐉𝐖𝐏 13:07, 14. Feb. 2024 (CET)
- Hab ich noch nicht so ganz verstanden. Also was sagst du jetzt zu: