Wikipedia:Meinungsbilder/Begriffsveränderung (Beispiel: kognitive vs. geistige Behinderung)

Abstimmung 4 Wochen bis 20.06.05, 12:00 Uhr

Kurze Übersicht

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Wie soll mit der Anwendung von Begrifflichkeiten verfahren werden, die sich "in Bewegung" befinden? Es gibt in vielen Gebieten Bezeichnungen, die (durch neue Erkenntnisse, 'political correctness' oder anderen Gründen) sich im Wandel befinden. Ein vielen geläufiges Beispiel dürfte das Down-Syndrom (auch Trisomie 21 genannt) sein, welches früher als Mongoloismus bezeichnet wurde.

Hier wäre das aktuelle Beispiel die sich ändernde Benennung kognitive Behinderung, wie sie heute aus verschiedenen Gründen in der Lehre genannt wird (Google:26.300), gegenüber dem älteren, aber noch in der Literatur verbreiteteren Begriff geistige Behinderung (Goggle:113.000). (Details zum Beispiel siehe Diskussion:Geistige Behinderung bzw. Diskussion:Kognitive Behinderung).

Fragestellung

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Ab wann soll in der WP ein Begriff als der Begriff der Wahl definiert werden (der Inhalt unter dem Lemma abgehandelt, vom anderen Lemma darauf redirected werden):

  • Variante 1: wenn er in der (typischerweise älteren) Literatur überwiegt, auch wenn die Lehre bereits davon abgeht
  • Variante 2: wenn er in der Lehre bereits Standard wurde, auch wenn die neuere Literatur noch in der Minderzahl gegenüber den älteren Veröffentlichungen ist
  • Variante 3: wenn die Verwendung aus moralischen, erkenntnistechnischen oder 'politischen' Gründen angezeigt ist, obwohl der Begriff sich noch nicht durchgesetzt hat


Ganz wertfrei möchte ich anmerken, dass Publikationen naturgemäß immer 'älteren Datums' sind, also eine gewisse 'Beharrungskraft' entwickeln. Andererseits wird für die Inhalte der WP festgehalten, diese sollten ausschließlich den aktuellen Stand des Wissens abbilden. Da sehe ich einen gewissen Widerspruch, zu dessen Auflösung das Meinungsbild dienen soll. Ich habe leider keine andere aussagekräftige Passagen gefunden, die in diesem Teilebereich Klarheit schaffen - falls diese existieren, bitte melden ;-). --NB > + 11:56, 23. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Abstimmung

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Variante 1

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interressiert mich net..xDDDDDD[[Media:Unformatierten Text hier einfügen]][[Datei:Beispiel.jpg]]

Variante 2

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Variante 3

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Kommentare

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Kritik an der Fragestellung

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Das genannte Beispiel kognitive<->geistige Behinderung ist nicht gut für die Fragestellung geeignet, weil es hier keine einheitliche Lehre / Fachliteratur gibt. Die Lehre in Teilen der Sonder-/Heilpädagogik ist hier auf einem anderen Stand wie diejenige in der Medizin/Psychiatrie. Außerdem sind internationale Standards wie der ICD-10 in der Diagnostik / Begutachtung einzuhalten. --Superbass 17:07, 23. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Variante 2 und 3 haben jeweils Vorzüge, aber ob etwas in der Lehre bereits Standard geworden ist oder nicht wird im Einzelfall zu Streit führen (Variante 2) und bei Variante 3 werden Diskussionen wie unter Diskussion:Schokoladblablablablablablaenkuss entstehen, die uns auch nicht zwingend weiterbringen. Vermutlich wird man das bei jedem Lemma individuell klären müssen. --Berlin-Jurist 18:52, 23. Mai 2005 (CEST) geistlich gestörte sind halt geistlich gestörte xD Ich denke auch, dass sich das häufig nur im Einzelfall klären lässt. Dazu kommt, dass es bei einer Thematik, die kein reines "Fachthema" ist, meiner Meinung nach nicht ausreicht, auf die Literatur (gemeint ist ja wohl Fachliteratur) zu schauen. Verwendung in Medien und dem allgemeinen Sprachgebrauch sollten da mit Sicherheit auch hinzugezogen werden. -- lley 19:24, 23. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

ich möchte mich superblasen anschließen und darauf hinweisen, dass man an der uni würzburg beispielsweise die begrifflichkeit "kognitive behinderung" gar nicht verwendet. ebenso ist z.b. "menschen mit förderschwerpunkt..." nur in ausnahmefällen zu vernehmen. deshalb kann man also in sachen "kognitive behinderung" absolut nicht von einem mittlerweile-de-facto-aktuelle-forschung-standard sprechen. aber hier geht es ja um die grundsätzlichkeit. --JD {æ} 12:32, 25. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

@Berlin-Jurist: Stimme zu, Klärung im Einzelfall ist angesagt.
Zu meiner Meinung: Ich bin grundsätzlich für Variante 2, weil die Wikipedia trotz ihres "revolutionären" Projekt-Charakters keine inhaltliche Avantgarde ist, sondern vielmehr die aktuelle Wirklichkeit abbilden soll. Wir können/wollen/sollen keinen besseren Menschen (inkl. besserer Sprache) schaffen, sondern den "schlechten" Menschen von heute dokumentieren ;-) --Langec 08:39, 27. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Das ist eine Einzelfall-Entscheidung. Man kann dieses Meinungsbild nicht beantworten, da man die unterschiedlichsten Begriffe nicht über einen LKamm scheren kann. 2. Habe ich gerade auf Wikipedia:Meinungsbilder gelesen: "Inhaltliche Kontroversen sollten nach Möglichkeit nie per Meinungsbild, sondern immer in der Diskussion nach den vorgebrachten Argumenten und Belegen entschieden werden." Das ist meiner Meinung ein solcher Fall. --Sweets 18:27, 3. Jun 2005 (CEST)

Irgendwo bringt die Fragestellung nichts. Wie jedes Lexikon braucht Wikipedia nicht jedem Trend bzw. Mode hinterherzurennen, gerade wenn fraglich ist, ob es dabei bleibt. So einige p-c Begriffe sind selbst einem Wandel unterworfen. Wieviel Zeit nun verstreichen muss, bis ein Begriff als dauerhaftes Standardwort gelten kann, muss fachweise entschieden werden. Wie ja schon gesagt. GuidoD 03:00, 12. Jun 2005 (CEST)

Klarstellung

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Natürlich ist es immer eine Einzelfallentscheidung! Es geht hier nur um die Frage, wie würdige ich die Argumente!? Und da muss eine Definition des Ziels her, nichts anderes ist hier gefragt:

  • simple Nennungsmehrheit
  • Nennungsmehrheit in aktuellen Medien / universitären Bereich
  • neueste Begrifflichkeiten zur Ausnahme von aktuellen Zeitströmungen

Bitte also nicht Missinterprtieren ;-) --NB > + 09:23, 31. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]