Wikipedia:Projektdiskussion/Reformierung der Benutzersperrverfahren - Recht zur Verteidigung

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Jeder angemeldete Benutzer sollte das Recht zugestanden bekommen, eine Gegendarstellung bzw. Verteidigung einbringen zu können. Ist der angemeldete Benutzer abwesend (d.h. er editiert nicht) kann er infolgedessen keinen Schaden in Wikipedia anrichten, und hat daher jedes Verfahren zu ruhen.

Regel:
Jeder angemeldete Benutzer, gegen den ein Benutzersperrverfahren läuft, hat das Recht eine Gegendarstellung als Verteidigung einzubringen. Sofern der Benutzer keine anderen Artikel editiert, kann ein diesbezügliches Verfahren bei Fehlen dieser Gegendarstellung nicht abgeschlossen werden.

--Ohrnwuzler (Diskussion) 08:54, 23. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Verstehe ich jetzt nicht. Der Benutzer hat ja das Recht eine Gegendarstellung einzubringen (siehe Abschnitt Stellungnahme des Betroffenen). Der zweite Teil (Abwesenheit) ist etwas problematisch, da sich der Benutzer durch Anlegen einer Sockenpuppe leicht dem Verfahren entziehen könnte. -- Hans Koberger 09:05, 23. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]
Da steht nichts darüber.--Ohrnwuzler (Diskussion) 09:29, 23. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]
Und wenn es eine echte Sockenpuppe mit anderer IP ist, dann ändert es nichts, ob der Benutzer gesperrt ist oder nicht, er editiert nicht mehr unter dem Namen (und dann bräuchte er nicht gesperrt werden).--Ohrnwuzler (Diskussion) 09:33, 23. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ack Hans Koberger. Ob ein Benutzer von der Community gesperrt wird, darf nicht davon abhängen, ob er jetzt eine Socke benutzt. Im Gegenteil: fällt die Socke in das sperrwürdige Verhalten zurück, wird sie auch gesperrt. --Drahreg01 10:16, 23. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]