[[Wikipedia:Stuttgart]]
Photodrohne DJI Phantom III Advanced, mit der das Gewinnerfoto bei Wiki Loves Monuments 2015 gemacht wurde

In einem Vortrag von Raymond im Juni 2020 wurde die Drohnenfotografie in Köln vorgestellt.

Workshop Drohnenfotografie

Wir waren begeistert und wollen auch in Stuttgart solche Fotos machen.

Interessenten

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Bitte gerne sich selbst hinzufügen!

  1. --Schrauber5 (Diskussion) 20:42, 18. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]
  2. --Mussklprozz (Diskussion) 16:21, 19. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]
  3. --Rudolf Simon (Diskussion) 10:46, 24. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]
  4. --Silesia711 (Diskussion) 23:27, 14. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]
  5. --Ra Boe --watt?? -- 21:48, 2. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]
  6. ?

Mit der Anschaffung und Nutzung der Fotodrohne werden konkrete Zielsetzungen verbunden. Als messbare Ergebnisse sollten durch die Anschaffung bis Ende 2022 folgende Ziele erreicht werden:

  • mindestens 2.000 Bilder von mind. 100 Objekten, Kosten pro Bild sollten < 1,00 € sein
  • mindestens 6 organisierte Fototouren mit je mindestens 5 Teilnehmern in Baden-Württemberg
  • mindestens 10 verschiedene Personen sollen das Fotografieren mit der Drohne lernen
  • Teilnahme mit Bildern der Drohne an den Wettbewerben WLM und WLE 2021 (soweit Drohnenbilder zugelassen sind)

Projekt-Status

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  • 15.6.20 Vortrag von Raymond: Wikipedia:Stuttgart/Workshops/Drohnenfotografie
  • 18.6.20 Unterseite von Stuttgart angelegt: Drohnenfotografie
  • 21.7.20 Förderantrag erstellt (in Ausarbeitung)
  • 26.7.20 Beschlussfassung in Stuttgart
  • 4.8.20 Antrag an community@wikimedia.de von Raboe001 verschickt
    • 14.8.20 Abfrage durch WMDE in Hamburg
    • 21.8.20 Antrag abgelehnt, es soll stattdessen die 2016 in Köln angeschaffte Drohne, die aktuell in Hamburg ist, über einen externen Dienstleister im Technikpool verfügbar gemacht werden. (14.10.2020 erl.) (2024: Externer Dienstleister ist nicht mehr vorhanden, Drohne ist wieder in Hamburg, neuestes Bild in der Wikimedia Categorie ist von 2020)
    • 28.8.20 Videokonferenz, gemeinsam mit Hamburger Fliegern, zum weiteren Vorgehen
      • abgestimmter Vorschlag an WMDE kommuniziert
      • 14.10.20 Konto beim Technikpool angelegt und Drohne bis Mitte Nov. bestellt.
      • 16.10.20 Drohne eingetroffen
      • 18.10.20 erster Erprobungs-Flug und erstes Foto
         
        Fotodrohne in Stuttgart erstes Bild
      • 22.10.20 erste Fotos zur Nutzung in Wikipedia
         
        Gemeinde im Strohgäu
      • 01.11.20 zweiter Nutzer beim Drohneneinsatz am Kaiserstein
         
        Kaiserstein bei Münchingen
      • Bilder in Commons: 15, Nutzung in Wikipedia: 9 (Stand 5.11.20)
  • ? Antrag genehmigt
  • ? Fotodrohne bestellt
  • ? erster Flug
  • ? erste Fotos nach Commons eingestellt
  • ? pauschale Aufstiegsgenehmigung BW

2024 Status: Antrag abgelehnt, stattdessen (nicht praktikable) Leihe, keine Nutzung seit 2020

Förderantrag

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Ideen- und Wunschliste

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  • Gemeinden im Strohgäu
  • Großbaustellen
  • Gebäudekomplexe und Infrastrukturobjekte
  • Naturschutzparks
  • Landtag (wie 2013 in Schwerin)
  • Neckar und andere Flüsse/Bäche
    • Um unterhalb von Wernau über dem Neckar zu fliegen wird eine Genehmigung benötigt, die für einen bestimmten Korridor [1] ohne Rücksprache mit dem Wasser und Schifffahrtsamt erteilt werden kann.
  • Schönbuch
  • Neckarstädte: Oberer Neckar
  • Weinhänge vor und nach der Ernte
  • Kernenturm
  • Donautal

Vorschriften und Regeln

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- für unseren Anwendungsbereich: nicht gewerblich, < 2 kg, keine Klasse (C0...C4) durch den Hersteller festgelegt (weil Altmodell)

Luftverkehrsordnung, Darstellung bei BVMI, bei Stiftung Warentest

Achtung, ab 2021 gelten neue Vorschriften, siehe [2]

  • Dort festgelegte Anwendungsszenarien:
    • Open A3: Flug weit von Menschen, 150 m Abstand zu Wohn-, Industrie-, Erholungsgebiet: EU Kompetenznachweis
    • Open A2: Abstand von Unbeteiligen > 30 m, ausnahmeweise und mit Langsam-Modus > 5 m: EU-Fernpiloten-Zeugnis!
    • Open A1: Flug in der Nähe von Menschen, nicht über Menschenansammlungen, nicht über Unbeteiligten: EU-Fernpiloten-Zeugnis!
  • Registrierung des Drohnenbetreiber (ab 1.5.21, ausstehend)
  • Für Open A3: EU Kompetenznachweis des Piloten (online, 5 Jahre gültig) nötig. Link zum LBA, Direkt zum Kurs
  • Für Open A2, A1: EU-Fernpiloten-Zeugnis (Prüfung ca. 100 €, 5 Jahre gültig) nötig. Förderprogramm der WMDE
  • Plakette [3] mit iD.
  • Verbotszonen (typ. 100 m seitlicher Abstand)
    • Karte von Airmap, Flynet
    • Smartphone Apps zur Darstellung: DFS-DrohnenApp, ...
    • Wohngebiete, Naturschutzgebiete (0 m)
    • Industieanlagen, Kraftwerke, Gefängnisse, Krankenhäuser, Polizei- und Feuerwehrstationen
    • bestimmte Verkehrswege: Autobahn, Bundesstraße, Bundeswasserstraßen (Neckar), Bahnanlagen, Hochspannungsleitungen, ...
    • Flughäfen, Landeplätze, Helipads (1,5 km, Katharinenhospital deckt die Stadtbibliothek ab)
    • Menschenansammlungen (24 Personen?), Einsätze von Polizei, Rettungskräften
    • Aktuelle Sperrungen durch die Flugsicherung
  • Flughöhe 120 m
    • In der Kontrollzone eines Flughafens 50 m
       
      Kontrollzone des Flughafens Stuttgart (rötlich), mit Start- und Landebahn (blau).
      • Nicht alle Flughäfen sind Flughäfen: Z.B. ist Pattonville ein "Sonderlandeplatz" und hat keine Kontrollzone
    • Antrag zu Abweichung bei zuständiger Behörde (bnl@rps.bwl.de)
  • Flug nur zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang
  • Keine Bildaufnahme von Personen in Bereichen, die gegen Einblick besonders geschützt sind [4]
  • Bei der Veröffentlichung von Bilder von Gebäuden kann das Urheberrecht des Architekten (endet 70 Jahre nach dem Tod[1]) oder das Eigentumsrecht zu berücksichtigen sein. (Panoramafreiheit gilt nicht).
  • Zum Fotografieren von Privatbereichen: Das ist Richterrecht in der Abwägung zwischen allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 mit Art. 1 Abs. 1 GG und den berechtigen Ansprüchen des Piloten. Es kommt dabei u. a. auf die Häufigkeit an. [5]
  • Aus Gründen des Datenschutzes sollten zu den Aufnahmen keine genauen Adressen ("Hauptstr.1") oder Namen ("Wohnhaus von xyz") genannt werden.

Organisatorische Hinweise

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  • Viele Menschen stehen der Fotografie von sich oder ihrem Eigentum oder Besitz ablehnend gegenüber, selbst wenn es zulässig ist (siehe z. B. Pegizei). Die Rechtslage ist oft nicht einfach. Deshalb kann es sinnvoll sein, vorab das Gespräch zu suchen.
  • Zu Stromleitungen muss man nicht nur Abstand halten, sie können auch im Bild sein
  • Gegen die Sonne ist schlecht zu fotografieren, das bei Festlegung der Uhrzeit berücksichtigen
  • Bei Wind ist die Drohne deutlich unruhiger
  • Mit Google Earth kann man bei Überblicksbildern vorab prüfen, wie etwas aussehen wird. Dort ist auch die Höhe angezeigt.

Fotodrohnen-Projekte

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Ansprechpartner für das Projekt

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Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Die Panoramafreiheit in der Architekturfotografie | Zeilenabstand.net - Kultur & Digitales. In: Zeilenabstand.net. 19. Januar 2019, abgerufen am 14. Oktober 2020 (deutsch).