Seit April 2009 wabert bei Wikimedia Deutschland e. V. die Zusage für ein Rechtsgutachten zu dauerhaft umstrittenen Lizenzfragen durch die langen Entscheidungsgänge des Vereinswesens. Letzter Stand der Dinge ist die Sorge, dass die bisherigen Fragen die Diskussionen und strittigen Lizenzthemen in der Wikipedia nicht ausreichend abdecken könnten. Das Thema wird im Mai in die Mitgliederversammlung eingebracht und voraussichtlich zu Beschluss gegeben. Deshalb hier nun der Aufruf, eine gemeinsame Frageliste auf die Beine zu stellen. --Martina Nolte Disk. 10:53, 16. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Angemessene Nennung des Urhebers entsprechend der Lizenz

Bearbeiten
  1. In welcher Form ist die Nennung des Urhebers im Rahmen der Lizenzen für
    1. Creative Commons-Lizenzen und
    2. GFDL „angemessen“, wann nicht mehr?
  2. Was bedeutet „Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.“ in allen cc-by-Lizenzen konkret?
  3. Müssen Wasserzeichen im Bild, die den Urheber nennen, erhalten bleiben oder dürfen sie entfernt werden?
  4. Ist die hiesige Vorgehensweise, die Urheber erst nach einem Klick auf einzelne Bilder bzw. den Button "Versionen" zu nennen, überhaupt lizenzkonform?

Weitere Aspekte bitte ergänzen und das Ganze angemessen zurecht formulieren.

Recht am eigenen Bild

Bearbeiten

Die derzeitige Vorgehensweise bei Bildern, die möglicherweise das Recht am eigenen Bild verletzen und bei denen eine Freigabe der abgebildeten Person weder dokumentiert noch offensichtlich (z.B. durch Posieren) ist, ist mehr als unbefriedigend. Hier sollte eine Lösung gefunden werden; ob dafür ein Rechtsgutachten benötigt oder nur die interne Organisation definiert/verbessert wird, muss aber noch ausdiskutiert werden. Yellowcard 13:30, 16. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]