deutschesprachige Commons-Richtlinie

Hallo, wäre es nicht sinnvoller, wenn eine Nutzer der deutschen Wikipedia nicht auf die englischsprachige sondern auf die deutschen Commons-Richtlinien geleitet wird? Könnte daher jemand den Link nach commons:Category:Commons policies in commons:Category:Commons Richtlinien ändern? --Cepheiden 18:55, 23. Jan. 2010 (CET)

Nichts lieber als das, aber wo genau? Ich kann umseitig nichts finden. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:36, 23. Jan. 2010 (CET)
Oh, mir war garnicht aufgefallen, dass ich umgeleitet wurde. Die Vorlage die ich meine ist Vorlage:NoCommons. --Cepheiden 08:45, 24. Jan. 2010 (CET)

Korrektur

Bitte bei der Vorlage Bild-frei „weiter gehenden“ nach „weitergehenden“ ändern. --Seth Cohen 23:33, 13. Mär. 2010 (CET)

Erledigt. --Flominator 10:02, 18. Mär. 2010 (CET)

Ist es Absicht, dass der Link Urheberrechtsgesetz in der Vorlage:Musik-Zitat auf eine BKL zeigt? Man könnte doch auch auf Urheberrecht verlinken. Dann hätte man mehr Informationen und dort sind auch noch mehr Urheberrechtsgesetze verlinkt als auf der BKL. Στε Ψ 21:00, 3. Apr. 2010 (CEST)

Irgendwie schon. Man wollte es halt möglichst allgemein halten. IMHO könnte man auf die Verlinkung auch ganz verzichten. --Isderion 08:50, 4. Apr. 2010 (CEST)

Vorlage:Bild-LogoSH

An den ersten Satz sollte der Nebensatz „und ist nicht urheberrechtlich geschützt“ angehängt werden. Ich weiß, das Thema hatten wir schon öfters, aber wir sollten die Weiternutzer auf den rechtlichen Rahmen hinweisen. Im Moment wird überhaupt nicht deutlich, weshalb wir die Logos überhaupt verwenden dürfen. Problematisch wird´s spätestens dann, wenn jemand mit Berufung auf die Formulierung in diesem Baustein auch Logos verwenden möchte, die Schöpfungshöhe haben (kommt öfters vor, als man denkt und dann gibt´s wieder die Arbeit mit DÜP, SF, usw...). Und der Rest des Bausteins ist immer noch dramatisierend genug forumuliert, um den von einigen gewünschten Effekt auf die Rechteinhaber weiter zu erhalten. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:22, 30. Mär. 2010 (CEST)

steter Tropfen höhlt den Stein? Murmeltiermonat? Neue Argumente oder Erkenntnisse? Nö! Ist aber aber wohl trotzdem mal wieder Zeit für eine Diskussion darüber. Viel Spaß dabei. --Isderion 06:09, 30. Mär. 2010 (CEST)
Volle Zustimmung, das hab ich vorgestern auch noch gedacht. Was ist das Argument, die zentrale Aussage des Bausteins nicht zu erwähnen? Yellowcard 15:21, 31. Mär. 2010 (CEST)
Das Problem dabei ist, dass Firmen uns zuhauf aufs Dach steigen, wenn wir direkt hinschreiben, dass das Logo nicht schützbar ist. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 01:08, 1. Apr. 2010 (CEST)
Dann schreiben wir eben hin, warum sie nicht geschützt sind. Klipp und klar. --Marcela   01:17, 1. Apr. 2010 (CEST)
Genau das wollen sie ja nicht hören. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:00, 1. Apr. 2010 (CEST)
Das Logo ist nur aus urheberrechtlicher Sicht nicht schützbar, markenrechtlich sind die meisten Logos vermutlich geschützt. Deswegen nutzen wir sie hier ja nur im enzyklopädischen Zusammenhang. Das sollte man den Firmen erklären können... Yellowcard 15:02, 1. Apr. 2010 (CEST)
Es ist die aktuelle Gesetzeslage. Ich habe keinerlei Verständnis für irgendwelche Firmen, die einfach drauflos poltern, ohne sich vorher bei einem Urheberrechtsjuristen beraten zu haben. Deshalb fand ich es damals auch gar nicht in Ordndung, dass wir so schnell vor der TUM eingeknickt sind (das Problem hat sich ja mittlerweile wieder geklöst - offenbar hat der TUM also jemand das deutsche Urheberrecht erklärt).
Zumal die Logos ja gar nicht nicht schützbar sind, das ist halt eine Frage welcher Schutz gemeint ist. Und dass die Logos marken- und namensrechtlich durchaus geschützt sein können, steht ja klipp und klar dran... -- Chaddy · D·B - DÜP 17:19, 1. Apr. 2010 (CEST)
Spricht irgendwas dagegen, diesen Vorschlag umzusetzen, außer die potenzielle "Gefahr", irgendwelche Firmen aufzuscheuchen? Yellowcard 22:10, 8. Apr. 2010 (CEST)
Ich halte den Vorschlag in dieser Form für kontraproduktiv. Auch für Otto Normalnutzer kann es verwirrend sein, wenn man ihm erzählt, ein durch das Markenrecht durchaus klar geschütztes Logo sei urheberrechtlich nicht geschützt - auch wenn das zutrifft. Die Unterscheidung zwischen Marken- und Urheberrecht ist manchmal wohl nicht mal den Leuten, die ein Logo kreiert haben, ganz klar; wir würden damit nur permanenten Erklärungsbedarf schaffen. So, wie es jetzt ist, haben wir uns abgesichert, können die Logos für die Wikipedia zu enzyklopädischen Zwecken nutzen, eine freie Weiternutzung ist ja sowieso nicht möglich, ob wir da nun noch auf dem Urheberrecht herumreiten oder nicht. Gestumblindi 22:46, 8. Apr. 2010 (CEST)
Tolles Totschlagargument. "Viele verstehen´s ja eh nicht, deshalb schreiben wir´s besser gar nicht hin"... -- Chaddy · D·B - DÜP 22:54, 8. Apr. 2010 (CEST)
Nunja, ich sehe einfach nicht recht, was für einen Vorteil wir gewinnen würden, wenn wir sozusagen aus Prinzip und Abneigung gegenüber "Firmen, die einfach drauflos poltern" etwas in den Baustein hineinsetzen, das niemandem wirklich weiterhilft. Dass wir die Logos hier für enzyklopädische Zwecke verwenden dürfen, ist uns ja bewusst, und der Baustein warnt den Weiternutzer davor, dass er sie nicht frei weiterverwenden darf - die durch den jeweils wahrscheinlich fehlenden urheberrechtlichen Schutz mögliche Weiternutzung ist durch das Markenrecht so eingeschränkt, dass man mit einem Hinweis darauf höchstens falsche Hoffnungen wecken würde. Gestumblindi 23:00, 8. Apr. 2010 (CEST)
Einen ganz großen Teil unserer Bilder darf man nicht wirklich frei nutzen, auch wenn´s dran steht. Panoramafreiheit z. B. erlaubt keine Bearbeitung, Bilder von Personen sind sowieso noch ganz besonders geschützt, Wappen, Flaggen, Siegel unterliegen dem Namensrecht, usw. Dann müssten wir im Grunde alle Bausteine auf diese Art "verschleiern" und dürften nur noch bei wirklich freien Bildern (also im Grunde nur Bilder, auf denen nichts von Menschen geschaffenes drauf ist, bzw. die bereits alt genug sind) klipp und klar hinschreiben, dass sie frei sind...
V. a. verstehe ich auch nicht, weiso das Markenrecht schwerer wiegen soll als das Persönlichkeitsrecht. Das Recht am eigenen Bild ist meiner Meinung nach das mit Abstand wichtigste dieser Bildrechte. Da geht es nämlich nicht nur um kommerzielles bzw. geistiges, sondern um die Privatspäre. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:05, 8. Apr. 2010 (CEST)
Komisch daß ich Chaddy immer zustimme ;) Solange RaeB hier nicht mehr beachtet wird, ist alles andere sowieso unwichtig. Da müßten wir zu allererst ansetzen. --Marcela   23:11, 8. Apr. 2010 (CEST)
Ich finde die Argumente gegen die Änderung nicht passend. Es widerspricht ganz einfach unseren Lizenzierungsprinzipien: Alle Dateien, die hier lagern, sind frei. Der Grund dafür wird im Lizenzbaustein beschrieben. Zusätzlich zu den Lizenzbausteinen können noch weitere Bausteine, die Hinweise zur Weiternutzung geben, gesetzt werden. (z.B. {{Logo}}) Selbst für diejenigen, die mit Bildrechten rein gar nichts zu tun haben, wird also immer sofort klar, wieso eine Datei frei ist. Bei {{Bild-LogoSH}} wird dies allerdings nicht klar (abgesehen vom Vorlagennamen, der vielleicht einen leichten Hinweis gibt). Das ist doch unlogisch. Yellowcard 23:21, 8. Apr. 2010 (CEST)
Dann aber bitte so ändern, dass der Fall ganz klar gemacht wird und Missverständnisse vermieden werden. Etwa so:
  Diese Datei stellt ein Logo oder ein ähnliches Objekt dar. Es ist daher in Deutschland als Werk der angewandten Kunst vermutlich urheberrechtlich nicht geschützt (vergleiche BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2005, Az. 1 BvR 1571/02), unterliegt aber dem Marken- und/oder Namensrecht.
Diese Schutzrechte müssen daher bei einer Weiterverwendung beachtet werden.

Auch in der Wikipedia unterliegt die Verwendung diesen Einschränkungen. Die Datei darf ausschließlich zu enzyklopädischen Zwecken und in mit dem Logo im Zusammenhang stehenden Artikeln verwendet werden.

Was würdet ihr dazu sagen? Das "vermutlich" ist mir persönlich wichtig, da wir keine gesicherten Aussagen über Logos, zu denen kein Gerichtsurteil vorliegt, treffen können. Da "Schöpfung" sehr im Auge des Betrachters liegt, könnte es in Grenzfällen durchaus vorkommen, dass hier jemand den Baustein setzt, der kein "deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung" sieht, ein Gericht ein solches Überragen dann aber bejahen würde. Gestumblindi 18:12, 10. Apr. 2010 (CEST)
Schöpfungshöhe liegt im Grunde überhaupt nicht im Auge des Betrachters. Da Logos als Geschmacksmuster eingetragen werden können, liegt die Hürde für SH sehr hoch mit der Folge, dass fast alle Logos keine SH haben. Eindeutig SH haben nur Logos, die Lichtbilder oder andere urheberrechtlich geschützte Elemente enthalten. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:34, 10. Apr. 2010 (CEST)
Wir drehen uns damit im Kreis und ich sehe auch keine Lösungsmöglichkeit. Spätestens hier gibts massiv Ärger. Jaja, darüber sollen wir nicht reden. Copyright und Urheberrecht sind nunmal inkompatibel. Ich kann mich noch daran erinnern, als zwei Ami-Admins im deutschen Chat aufgeschlagen sind und plötzlich alle geschwiegen haben und gerade ich mit en-0 mich mit denen herumschlagen mußte und wegen diesem Logo eine Office-Action durchgeführt und das Logo gelöscht habe. --Marcela   21:05, 10. Apr. 2010 (CEST)
(BK) Die Hürde liegt sehr hoch, aber irgendwo liegt sie. Das BVerfG-Urteil spricht ja davon, dass bei "deutlichem Überragen der Durchschnittsgestaltung" Werkqualität und damit Urheberrechtsschutz gegeben sein kann. Dass "fast alle Logos keine SH haben", glaube ich auch, aber bei den sehr aufwendig gestalteten liegt es im Bereich des Möglichen, dass ein schützbares Werk vorliegt. Und da der Baustein auch bei möglichen Grenzfällen zur Anwendung kommt, sollte man vorsichtig sein. In einer anderen Diskussion (ich werde dort später nochmal etwas schreiben) schreibst du selbst "Bei Menschendarstellungen nehmen wir fast immer Schöpfungshöhe an" - warum eigentlich gerade bei Menschendarstellungen? Was ist an der Darstellung eines Menschen automatisch schöpferischer als an jener, sagen wir, eines Elefanten oder eines, nunja, laufenden Auges? Worauf stützt sich deine Annahme? Das sind Dinge, bei denen eine Einschätzung schwierig wird... Gestumblindi 21:10, 10. Apr. 2010 (CEST)
Das mit den Menschendarstellungen steht im Schricker. Der liegt aber grad in der Firma ;) --Marcela   21:18, 10. Apr. 2010 (CEST)
Hm, und wenn es nur die Umrisse eines Menschen sind? Ein Kopf? Ein stilisierter Kopf? Usw. ... es geht mir darum, dass irgendwo die Grenze verläuft, die man aber nicht scharf ziehen kann. Darum das "vermutlich" für den allgemein einsetzbaren Baustein, das dann eben auch in sehr eindeutig wirkenden Fällen dastehen würde, wo es auch nicht schadet. Gestumblindi 21:24, 10. Apr. 2010 (CEST)
Das "vermutlich" finde ich gut. @Chaddy? --Marcela   21:37, 10. Apr. 2010 (CEST)
Naja, meinetwegen. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:33, 10. Apr. 2010 (CEST)
Ich finde obigen Vorschlag auch gut. Vielleicht noch eher „Es ist daher in Deutschland als Werk der angewandten Kunst mangels Schöpfungshöhe vermutlich urheberrechtlich nicht geschützt.“? Gefiele mir besser. Yellowcard 12:25, 11. Apr. 2010 (CEST)
Damit wäre ich auch einverstanden. Gestumblindi 21:29, 12. Apr. 2010 (CEST)
Dann, würde ich sagen, darfst Du diesen Vorschlag umsetzen (Vorlage ist vollgesperrt). :-) Gruß Yellowcard 13:32, 13. Apr. 2010 (CEST)
Hiiiilfe! Wir sind uns einig ??? ganz schnell umsetzen, bevor..... ich ssags lieber nicht. --Marcela   14:18, 13. Apr. 2010 (CEST)
Bevor was? Meine Meinung hat sich nicht grundlegend geändert. Müssen wir wirklich jedem Markeninhaber und Markenschöpfer in brutalst möglicher Sprache an den Kopf werfen, dass sein Logo keine SH hat und keinen urheberrechtlichen Schutz hat? Auch wenn es das nicht/hat, sollten wir meiner Meinung nach weiterhin diplomatisch bleiben und den Baustein nicht ändern. Wir gewinnen nämlich nichts durch die angestrebte Änderung, beschwören aber Ärger herauf. — Raymond Disk. 15:05, 13. Apr. 2010 (CEST)
Dann fang bitte an, alle Bilder, die wir wegen der Panoramafreiheit hier verwenden, ebenfalls mit so einem "diplomatischen" Baustein zu versehen, nicht dass die Rechteinhaber der (in diesem Fall tatsächlich geschützten) Werke sich noch auf den Schlips getreten fühlen. Ach ja, und dann kannst du gleich bei den Persönlichkeitsrechten weitermachen und vergesse nicht die amtlichen Wappen, die zwar gemeinfrei sind, aber trotzdem nicht wirklich frei...
Also, entweder wir verschleiern konsequent alles für den Nachnutzer um ein bisschen mehr Rechtssicherheit für uns selbst zu erreichen (dann muss man sich aber unseren Anspruch, eine freie Enzyklopädie zu schreiben, hinterfragen), oder wir sind konsequent auch hier aufklärerisch bemüht und ehrlich. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:17, 13. Apr. 2010 (CEST)
Es gibt einen entscheidenden Unterschied:
1. Bei Logos standen uns bis zur Umstellung regelmäßig Markeninhaber auf den Füßen. Seitdem ist Ruhe.
2. Hingegen ist mir kein Fall bekannt, wo ein Architekt die Löschung von Bildern verlangte. Aufs Urheberrecht des Fotografen bezogen müssen wir nichts diplomatisch ausdrücken. Und einen FoP-Baustein gibt es auch (zumindest auf Commons)
3. Wappen werden uns sehr oft direkt von der Gemeinden freiwillig in hoher Qualität, oft direkt als .eps, geschickt, damit wir sie gegen die noch oft vorhandenen Wappen schlechter/veraltetet Qualität austauschen können. Nur ganz wenige Löschersuche durch Gemeinden gab es bisher, die das Support-Team alle abgewehrt hat.
4. Personenfotos, also RaeB, berührt nicht das Urheberrecht des Fotografen, ist also eine ganz andere Baustelle. Aufs Urheberrecht müssen wir hier auch gar nichts verschleiern und außerdem haben wir dafür einen ergänzenden Baustein.
Ich bin eben mehr ein pragmatischer Mensch. — Raymond Disk. 16:59, 13. Apr. 2010 (CEST)
Raymond, den Unterschied, den du hier siehst, gibt es so allerdings nicht. Logos sind nicht urheberrechtlich geschützt (die paar wenigen, die es doch sind, dürfen nicht mit dem LogoSH-Baustein verwendet werden, dafür brauchen wir eine Freigabe).
Es geht einzig und allein um´s Markenrecht. Und das ist ein nicht-urheberrechtliches Schutzrecht und von der praktischen Auswirkung für uns her mit dem Namensrecht bei Wappen, dem Persönlichkeitsrecht, der Panoramafreiheit usw. vergleichbar. Und für das Markenrecht gab es immer schon den ergänzenden Baustein Logo.
Solange wir das Markenrecht nicht verletzen, kann uns kein Markenrechtsinhaber die Verwendung verbieten (können tut er schon, und wie wir bei der TUM gesehen haben, geht die Foundation auch schnell darauf ein; juristisch durchsetzbar wäre das allerdings nicht gewesen, deshalb hat die TUM ja auch einen Rückzieher gemacht), genauso wenig wie eine Gemeinde die Verwendung ihres Wappens verbieten kann, solange wir uns an das Namensrecht halten (beides bedeutet, dass wir das Logo/Wappen nicht führen dürfen, eine reine Darstellung ist also unproblematisch).
Der Grund, dass so wenige Gemeinden ihre Wappen gelöscht haben wollen, aber einige Male Firmen sich auf den Fuß getreten fühlten, ist wohl hauptsächlich, da bei den Logos ein kommerzieller Aspekt mit eine bedeutende Rolle spielt. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:48, 13. Apr. 2010 (CEST)
Wenn das OTRS RaeB ignorieren kann, können die Mitarbeiter dort auch das Markenrecht ignorieren. Zumal das RaeB als Persönlichkeitsrecht höher angesiedelt ist. Ich würde die Office-Action wie damals bei Datei:Forest Stewardship Council Logo.svg (oder eben TUM) heute nicht mehr ausführen. --Marcela   04:36, 14. Apr. 2010 (CEST)

Es ist mir ja nun wirklich kein persönliches Anliegen, den Baustein zu ändern. Auch ich bin, wie weiter oben gesagt, grundsätzlich der Ansicht, dass eine Änderung, die den fehlenden urheberrechtlichen Schutz betont, uns kaum einen praktischen Vorteil bringen würde. Allerdings finde ich, dass der von mir oben vorgeschlagene Baustein (mit Yellowcards Ergänzung) den Markeninhabern und -schöpfern den fehlenden urheberrechtlichen Schutz keineswegs "in brutalst möglicher Sprache" an den Kopf werfen würde, sondern vielmehr mit dem extra noch im Gegensatz zum jetzigen Baustein gefetteten Hinweis Diese Schutzrechte müssen daher bei einer Weiterverwendung beachtet werden um Wahrung ihrer Belange bemüht ist (und durch den Link zum BVerfG-Zitat um Erklärung). Er ist als Kompromiss gedacht, um einerseits den Wunsch umzusetzen, einen Baustein zu haben, der auch erklärt, warum wir solche Dateien hier überhaupt zulassen (eben wegen des fehlenden urheberrechtlichen Schutzes), andererseits nicht den Eindruck erweckt, man könne sie frei weiternutzen. Wenn ich mich recht erinnere, war die Situation damals, als uns "Markeninhaber auf den Füßen" zu stehen pflegten, doch eine andere, indem ein grüner "urheberrechtlich frei"-Baustein verwendet wurde? Dahin zurück will ich nicht. Gestumblindi 21:48, 14. Apr. 2010 (CEST)

Meine vollste Zustimmung zu Gestumblindis Beitrag. Yellowcard 22:40, 14. Apr. 2010 (CEST)
Von mir ebenfalls. --Marcela   22:58, 14. Apr. 2010 (CEST)

CC Vorlage auf Commons

Ich habe es zwar dort auf irgendeiner Disk auch vermerkt, weiß aber nicht ob's dort vielleicht untergeht: Wir hatten doch mal diese (runterblättern) schöne Vorlage erarbeitet und mit den CC-Mitarbeitern abgestimmt. Das scheint irgendwie weggebügelt, ich sehe momentan zwei Texte, der eine babelfischt mich an ("Sie dürfen verbreiten und neu kombinieren") der andere ist mein Kumpel, verrät mir aber trotzdem nicht alles ("Kurz gesagt: Du darfst..."). Ich habe leider nicht den Durchblick, wann welcher von beiden zum Einsatz kommt, wo das zu ändern ist und mir fehlen wohl auch die Rechte das zu tun. Ich würde aber vorschlagen, die Vorlage wieder reinzunehmen und auch für 2.0 und 1.0 etc einzusetzen. --Tiſch-beynahe 16:45, 13. Apr. 2010 (CEST)

Eine detaillierte Erläuterung aller CC-Lizenzen wird es bei Skillshare geben. Mit wem bei CC hast du gesprochen? --Marcela   21:58, 14. Apr. 2010 (CEST)

Bild-LogoSH

Fehlt in Vorlage:Bild-LogoSH nicht noch der Hinweis auf die nicht gegebene SH? --Saibo (Δ) 04:45, 30. Apr. 2010 (CEST)

Nee, ist Absicht, siehe auch hier und hier. --Isderion 04:56, 30. Apr. 2010 (CEST)
Danke - ist mir nur viel zu lang, deswegen nur grob gescannt. Kurzum das Ding heißt zwar SH sagt aber nicht SH und hat auch nichts mit SH zu tun? Seeeehr sinnvoll - vorallem weil in den WP:BR zu Logos ohne SH nur steht, dass Bild-LogoSH verwendet werden soll. Dann fehlt doch bei zig Logos jetzt der Lizenzbaustein, oder wie soll ich das sehen. Viele Grüße --Saibo (Δ) 05:23, 30. Apr. 2010 (CEST)
Ne, SH steht nicht drinn, weil sich als wir Logos mit "keine Schöpfungshöhe" gekennzeichnet hatten, sich die Rechteinhaber beim OTRS-Team oder auch direkt bei der Foundation beschwert haben (eins der Höhepunkt war die Löschung des TUM-Logos als "office action", vgl. Diskussion:Technische_Universität_München#Logo). Die Nichtnennung ist also eher eine Risikovermeidungsstrategie. Trotzdem soll der Baustein nur für Bilder verwendet werden die keine SH haben. Soweit so kurz vor mir. Hoffe du willst den ganzen Themenkomplex nicht erneut diskutieren, die letzte große Diskussion darüber ist vor knapp zwei Wochen hier ins Archiv gewandert. --Isderion 06:19, 30. Apr. 2010 (CEST)

LogoSH bei Commons

Mit einer Kombination aus {{PD-textlogo}} und {{Trademarked}} lassen sich einige Bilder wohl doch bei Commons hochladen, oder? Matthias 13:06, 8. Mai 2010 (CEST)

Grundsätzlich ja, aber auch textlogos werden ab und an zum löschen vorgeschlagen, sodass man halt vorsichtig sein muss. Ich zumindest transferiere keine Logos nach drüben. --Isderion 13:36, 8. Mai 2010 (CEST)
Das geht nur mit sehr einfachen Logos. Und selbst dann kann man sich nicht sicher sein, dass sie dort bleiben... -- Chaddy · D·B - DÜP 14:30, 8. Mai 2010 (CEST)

Baustein für in der Schweiz nicht geschützten Fotos aus der Schweiz

Hallo. Ich würde zur Markierung von Fotografien aus der Schzeiz, die aufgrund des fehlenden individuellen Charakters dort und aufgrund des zwingend in der EU vorzunehmenden Schutzfristenvergleichs in Deutschland und Österreich nicht geschützt sind (vgl. Art. 2 URG, BGE 130 III 714 und WP:BR#Ausländisches Recht), folgenden Baustein vorschlagen. Was haltet ihr davon?

  Diese Fotografie aus dem Ursprungsland Schweiz weist keinen individuellen Charakter im Sinne des schweizerischen Urheberrechts auf (Art. 2 URG) bzw. ist nicht als Werk geistiger Schöpfung Ausdruck einer Gedankenäusserung mit individuellem Charakter (BGE 130 III 714) und geniesst in der Schweiz somit keinen Urheberrechtsschutz. Aufgrund des zwingend in der EU vorzunehmenden Schutzfristenvergleichs ist sie auch nicht in Deutschland und Österreich geschützt

Gruss. --Sstoffel 10:45, 20. Mai 2010 (CEST)

Keine Reaktion? Heisst das, es sind alle einverstanden mit dem Vorschlag? --Sstoffel 08:53, 27. Mai 2010 (CEST)
Diese Seite beobachtet kaum jemand. Stell deine Frage besser auf WP:UF. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:59, 27. Mai 2010 (CEST)
Auf Commons sicher denkbar und sinnvoll, hier gehts nicht, es gilt strengstes DACH-Recht. --Marcela   18:57, 27. Mai 2010 (CEST)
Das stimmt so nicht. Wegen des Schutzfristenvergleichs müssen wir bei schweizer Bildern Schweizer Recht anwenden. Wir hatten das auch mal vor kurzem auf UF. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:05, 27. Mai 2010 (CEST)
*Gnarf*, ich falle immer wieder darauf rein, hast natürlich Recht. Schweiz ist ja nicht EU. --Marcela   19:07, 27. Mai 2010 (CEST)
Was ist "Schöfpung" und "Urheberrchtsschutz"? SCNR ;-) - aber ich wäre da vorsichtig. Im Rahmen einer Diskussion zu dieser Frage in den Urheberrechtsfragen konnte die Frage, ob der Schutzfristenvergleich denn wirklich auch zur Anwendung kommt, wenn im Ursprungsland gar nie eine Schutzfrist zu laufen begann, weil das Werk dort als nicht schutzfähig d.h. als Nicht-Werk angesehen wird, nicht überzeugend geklärt werden. Einen entsprechend vorsichtig formulierten Baustein (vorsichtiger als der obenstehende) habe ich in der verlinkten Diskussion vorgeschlagen, aber mir ist bei dem Gedanken an sowas zunehmend unwohl. Sehr interessant dazu: Ausführungen von Lupo auf Commons. Gestumblindi 04:05, 29. Mai 2010 (CEST)
Korrigiert… Ich kenne die Rechtslage nicht. Gibt es keine Rechtsprechung dazu? --Sstoffel 10:42, 29. Mai 2010 (CEST)
Lupo, der sich mit solchen Dingen gut auskennt, scheint ja von keiner zu wissen. Historiograf, der seine Meinung wie immer sehr energisch vertritt, geht davon aus, dass der Schutzfristenvergleich anwendbar ist und spricht von einer "glasklaren und eindeutigen Rechtslage"; seine Auffassung ist zwar durchaus plausibel, aber Rechtsprechung dazu hat er auch nicht genannt. Dass es zu dieser doch sehr speziellen Situation einfach noch keine gibt, ist möglich. Die Meili-Entscheidung ist ja noch nicht so alt (2004); es würde mich nicht überraschen, wenn es in der Zwischenzeit schlicht noch nicht dazu gekommen ist, dass jemand unter Berufung auf diese Entscheidung ungenehmigt ähnlich "unkreative" Schweizer Fotos verwendet und dies darüber hinaus in einem EU-Land zu einem Prozess geführt hat. Man bewegt sich also mit sowas auf unsicherem, ungeklärtem Terrain. Gestumblindi 16:18, 29. Mai 2010 (CEST)
Dann lassen wir das mit dem Baustein bleiben und passen WP:BR#Ausländisches Recht entsprechend an? --Sstoffel 18:05, 29. Mai 2010 (CEST)
Ich habe das gleich mal probiert. Gestumblindi 19:20, 29. Mai 2010 (CEST)
Das passt aber nicht ganz: «Für Nicht-EU-Ausland gilt in der EU (Deutschland, Österreich) aufgrund der Schutzdauerrichtlinie der Schutzfristenvergleich. Ist das Werk im Ursprungsland frei, ist es auch in der EU nicht geschützt.» […] «Es ist jedoch nicht geklärt, ob der Schutzfristenvergleich auch zur Anwendung kommt, wenn eine Fotografie in der Schweiz aufgrund fehlenden "individuellen Charakters" gar nie urheberrechtlichen Schutz genoss (BGE 130 III 714 Blau Guggenheim) und daher keine Schutzfrist zu laufen begann.»
--Sstoffel 20:22, 29. Mai 2010 (CEST)
Ich habe dort jetzt auch noch (wie schon weiter unten) zu "Ist das Werk im Ursprungsland aufgrund abgelaufener Schutzfrist frei" umformuliert. Gestumblindi 20:33, 29. Mai 2010 (CEST)
Datei:Christoph Meili.jpg, Datei:HelenKeller.jpg, Datei:KarlOftinger.jpg und Datei:Fischergerhard.jpg müssen noch gelöscht werden. Geht das mit SLA, oder wie funktioniert das bei Bildern? --Sstoffel 20:43, 29. Mai 2010 (CEST)
Ich bin mir nicht sicher, ob man Datei:Christoph Meili.jpg wirklich löschen sollte, weil dieses eine Bild ein Spezialfall ist. Es handelt sich ja um das Bild, zu dem die Bundesgerichtsentscheidung gefällt wurde, ist damit in der Schweiz wirklich vom höchsten Gericht bestätigt nicht urheberrechtlich geschützt, während du für die anderen Bilder einen solchen fehlenden Schutz nur davon abgeleitet vermutest. Bei jedem anderen Bild als dem Meili-Bild besteht eine doppelte Ungewissheit: wir können uns a) nicht ganz sicher sein, dass wieder so entschieden würde (vielleicht würde für Datei:KarlOftinger.jpg künstlerische Beleuchtung attestiert? Aber dieses Bild müsste eh gelöscht werden, da kein Urheber genannt ist, damit ist nicht klar, ob es überhaupt von einem Schweizer Fotografen stammt) und b) wissen nicht, ob in der EU der Schutzfristenvergleich angewandt würde. Beim Meili-Bild bleibt nur die Unklarheit b). Derjenige, der es hier hochgeladen hat, scheint aber Schweizer zu sein, also hat er wohl kaum Probleme zu befürchten. Im übrigen siehe zu Bilderlöschungen WP:DÜP, aber die drei von dir hochgeladenen Bilder werde ich gleich mal löschen, wenn du es wünschst. Gestumblindi 20:59, 29. Mai 2010 (CEST)
Die Unsicherheit, ob das konkrete Bild Schöpfungshöhe hat, kann m.E. nicht ein Grund sein, überhaupt keine solchen Bilder hochzuladen. Solche Unsicherheiten bestehen ja regelmässig im Urheberrecht, das ist ja nicht besonders in unserem Problem. Das muss bei jedem Bild im Einzelfall entschieden werden. Das Argument, dass das beim Meili-Bild anders ist, stimmt auch nicht. Das wurde im Prozess zwischen der BBC und der Fotografin so entschieden, in einem weiteren Prozess zwischen anderen Parteien ist kein Gericht an diese Entscheidung gebunden. Im Übrigen spielt es keine Rolle, wer das hochgeladen hat, die Schweiz vollstreckt auch (euro-)ausländische Entscheide. Die alles entscheidende Frage ist, ob der Schutzfristenvergleich Anwendung findet oder nicht. Und falls die Antwort nein ist bzw. zu unsicher ist, dann muss auch das Meili-Bild gelöscht werden. --Sstoffel 21:08, 29. Mai 2010 (CEST)
Nun gut. Ist es nicht so, dass die Schweiz keine ausländischen Entscheide vollstreckt, wenn nach Schweizer Gesetzen keine Rechtsverletzung vorliegt? Aber löschen wir eben den Meili mit. So wichtig ist er auch nicht, und die Unsicherheit doch recht gross. Gestumblindi 21:13, 29. Mai 2010 (CEST)
Ich habe die Bilder gelöscht. Gestumblindi 21:15, 29. Mai 2010 (CEST)
Vielen Dank. (Ordre public ist die einzige materielle Schranke [vgl. Art. 27 LugÜ] bei der Anerkennung) --Sstoffel 21:20, 29. Mai 2010 (CEST)
Könnte man die Meili-Bilder vielleicht wie jedes andere Bild auch an die DÜP übergeben, statt per SLA gleich zu löschen? Gestumblindi, stellst du die Bilder wieder her oder muss ich mich an WP:AAF wenden? -- Chaddy · D·B - DÜP 22:07, 29. Mai 2010 (CEST)
"Die Meili-Bilder"? Es gab hier nur ein Meili-Bild, nämlich Datei:Christoph Meili.jpg. Dieses Bild war schon einmal in der DÜP, landete dann in den Urheberrechtsfragen und wurde, wie du weisst, schon recht ausgiebig diskutiert (siehe oben verlinkte Diskussionen), ohne dass geklärt werden konnte, ob der Schutzfristenvergleich nun anwendbar ist, woran auch ein erneuter Eintrag in der DÜP nichts ändern würde. So lange hier niemand eine Gerichtsentscheidung zitieren kann, weiss man es einfach nicht. Darum habe ich es nun vorsichtshalber eben doch gelöscht. Was genau würdest du dir von einer Wiederherstellung und einer Wiederholung der ganzen Diskussion versprechen? Hast du neue Erkenntnisse? Wenn du mit den "Meili-Bildern" auch die drei anderen Bilder meinst, die Sstoffel unter Bezugnahme auf die Meili-Entscheidung hochgeladen hat, so habe ich sie gelöscht, weil er selbst, der Hochlader, darum gebeten hat und mir dieser Wunsch angesichts der unklaren Rechtslage ausserhalb der Schweiz verständlich scheint. Das Prozedere der DÜP kann daran rein gar nichts ändern. Gestumblindi 23:30, 29. Mai 2010 (CEST)
Stimmt, da hab ich zu vorschnell meinen Beitrag geschrieben, ich meine natürlich die anderen Bilder, die ja keine Meili-Bilder sind.
Aber seit wann löschen wir Bilder, weil der Hochlader darum bittet? Wenn sie frei sind (zugegeben, so sicher scheint das nicht, allerdings dann irgendwie wieder doch...), dann müssen sie selbstverständlich behalten werden (wenn keine anderen Gründe dagegen sprechen). Wenn´s dem Hochlader zu strittig ist, dann soll er eben eine Socke verwenden. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:34, 29. Mai 2010 (CEST)
Wir löschen natürlich keine Bilder, weil der Hochlader aus einer Laune heraus darum bittet, oder weil er z.B. die Wikipedia nicht mehr mag. Wenn aber rechtliche Bedenken ins Spiel kommen und diese nicht ganz unbegründet sind, neige ich dazu, unbürokratisch zu löschen - wie es z.B. Jodo mal mit einem Atomiumbild von Athenchen gemacht hat (siehe Diskussion), du wirst dich daran erinnern können, die Diskussion hatte auf deiner Diskussionsseite begonnen). Hier kann nun wirklich niemand sagen, was bei einer Klage z.B. in Deutschland passieren würde, wie es scheint (so lange Historiograf seine energisch vertretene Meinung nicht mit Gerichtsentscheiden untermauert). Gestumblindi 23:45, 29. Mai 2010 (CEST)
Hm, da dämmert´s, ist aber schon wieder eine zeitlang her. Mit der Löschung war (und bin) ich aber nicht wirklich einverstanden, auch wenn ich mich dann am Ende nicht quergestellt habe... -- Chaddy · D·B - DÜP 00:00, 30. Mai 2010 (CEST)
Wie ich es damals bei dir schrieb, ich würde es so formulieren: In Einzelfällen können Bilder auf nachvollziehbar begründeten Wunsch des Uploaders auch dann gelöscht werden, wenn keine rechtlichen Probleme erkannt werden. Ein Anspruch besteht jedoch nicht. Gestumblindi 00:03, 30. Mai 2010 (CEST)
Nur, dass ich nicht falsch verstanden werde: es ist natürlich nicht mein Wunsch, dass diese Bilder gelöscht werden. Ich hatte es so verstanden, dass der Konsens ist, dass die Anwendbarkeit des Schutzfristenvergleichs zu unsicher ist. Aber ich wehre mich natürlich nicht, wenn das anders gesehen wird, ganz im Gegenteil. Ich kann halt nichts dazu beitragen, kenne mich da überhaupt nicht aus. --Sstoffel 02:48, 30. Mai 2010 (CEST)
"Datei:Christoph Meili.jpg, Datei:HelenKeller.jpg, Datei:KarlOftinger.jpg und Datei:Fischergerhard.jpg müssen noch gelöscht werden" hatte ich so verstanden, dass du die von dir hochgeladenen Bilder angesichts der Unsicherheiten jetzt gelöscht haben möchtest. Du würdest das Risiko auf dich nehmen wollen, wenn wir diese Bilder wiederherstellten, womöglich derentwegen in Deutschland erfolgreich verklagt zu werden? Wobei ich eben auch nicht sagen kann, ob das Risiko überhaupt besteht, dass kann scheint's hier niemand mit Sicherheit. Gestumblindi 03:03, 30. Mai 2010 (CEST)
Sorry, weil du WP:BR geändert hattest, dachte ich, das würde «offiziell» hier nicht mehr geduldet. Die Bilder können gerne wiederhergestellt werden, das Risiko nehme ich in Kauf (Meili ist nicht von mir). Aber einen Baustein brauchts dann schon. Wenn neue Bilder hochgeladen werden, soll sich dann eine allfällige Diskussion auf den individuellen Charakter iSv URG 2 beschränken und nicht jedesmal eine Grundsatzdiskussion über die Anwendbarkeit des Schutzfristenvergleisch geführt werden.
Neuer Vorschlag (Gern durch eine bessere Formulierung ersetzen):
  Diese Fotografie aus dem Ursprungsland Schweiz weist keinen individuellen Charakter im Sinne des schweizerischen Urheberrechts auf (Art. 2 URG) bzw. ist nicht als Werk geistiger Schöpfung Ausdruck einer Gedankenäusserung mit individuellem Charakter (BGE 130 III 714) und geniesst in der Schweiz somit keinen Urheberrechtsschutz. Ob der Schutzfristenvergleich Anwendung findet und das Bild auch nicht in Deutschland und Österrech geschützt ist, ist unklar.
--Sstoffel 03:34, 30. Mai 2010 (CEST)
Die Frage ist, ob wir wirklich Bilder bei unklarer rechtlicher Situation in Deutschland und Österreich hochladen wollen. Ich würde eher davon abraten. Gestumblindi 18:27, 30. Mai 2010 (CEST)
Ja was jetzt? Zuerst wird gesagt, die Bilder seien meinetwegen gelöscht worden und dann sind die Bilder doch wieder unerwünscht? --Sstoffel 19:00, 30. Mai 2010 (CEST)
*seufz*, es ist beides: ich passte Wikipedia:BR#Ausländisches Recht ja nur dem aktuellen Stand unserer Erkenntnisse bzw. Nicht-Erkenntnisse an ("Es ist jedoch nicht geklärt, ob ..."). Ob diese Nicht-Geklärtheit nun bedeutet, dass wir's hier mit solchen Bildern wagen wollen oder nicht, ist damit auch noch nicht geklärt. Deine Antwort, dass die Bilder gelöscht werden sollten, fasste ich so auf, dass für dich "nicht geklärt" eben auch "zu unsicher, müssen gelöscht werden" bedeutet. Ich gebe zu, dass das durchaus mit meiner eigenen Position vereinbar ist. Aber ich werde dich nicht daran hindern, den von dir oben vorgeschlagenen Baustein auf eigenes Risiko anzulegen, und dann kannst du die Bilder meinetwegen über WP:AAF von einem anderen Administrator wiederherstellen lassen. Ich will damit nichts mehr zu tun haben und wasche meine Hände in Unschuld. Nur auf den Tippfehler "Österrech" will ich noch hinweisen. Gestumblindi 19:33, 30. Mai 2010 (CEST)

Ich finde es ziemlich daneben, dass Gestumblidi hier handstreichartig einen lange bestehenden Konsens kippt, weil er meine Kompetenz anzweifelt. Ich kann für seine Änderung keine hinreichenden Gründe erkennen und entnehme dem Verlauf der ziemlich unqualifizierten Diskussion auch nichts anderes. ich habe den folgenden Unsinn wieder entfernt: "Es ist jedoch nicht geklärt, ob der Schutzfristenvergleich auch zur Anwendung kommt, wenn eine Fotografie in der Schweiz aufgrund fehlenden "individuellen Charakters" gar nie urheberrechtlichen Schutz genoss (BGE 130 III 714 Blau Guggenheim) und daher keine Schutzfrist zu laufen begann." Er lässt eine fundamentale Unkenntnis des Prinzips des Schutzfristenvergleichs erkennen, der unabhängig von der Schweiz gegeben ist. Wie ich bereits seinerzeit ausführte: Ein Schweizer Datenbankwerk ist in der EU nicht geschützt, da die kürzere Frist (= kein Schutz) in der Schweiz zur Anwendung kommt. Es ist also sehr wohl geklärt, was Gestumblidi als ungeklärt bezeichnet. Wie ein Schutzfristenvergleich vorzunehmen ist, regelt sich nach RBÜ bzw. dem Europarecht. Da braucht es keine Schweizer Gerichtsentscheidung. --Historiograf 02:08, 31. Mai 2010 (CEST)

Es ist deine ganz persönliche Auffassung und kein Konsens, dass "im Ursprungsland nicht schutzfähig" einer kürzeren Frist gleichkommt. Wie Lupo schrieb, geht der Schutzfristenvergleich davon aus, "dass es überhaupt Fristen gibt, die zu vergleichen wären". Seine Ausführungen scheinen mir mehr Hand und Fuss zu haben als deine meinungsstark geäusserten, aber unbelegten Ansichten. Die Gleichsetzung "im Ursprungsland nicht schutzfähig = kürzere Frist" sehe ich als höchst wacklige Historiograf-Privattheorie an (zumal du ebensowenig Jurist bist wie ich, soviel ich weiss), bis du deine Meinung belegen kannst. Es ist keine "Schweizer Gerichtsentscheidung", die es dafür bräuchte - sondern eine in Deutschland bzw. in der EU zu einem Bild, das in der Schweiz nicht schützbar ist, und in der festgestellt würde, dass in einem solchen Fall tatsächlich der Schutzfristenvergleich zur Anwendung kommt. Gestumblindi 02:24, 31. Mai 2010 (CEST)
Ein neuer Kommentar von Lupo: commons:User_talk:Lupo#Mal_wieder_Schutzfristenvergleich - seinem abschliessenden Satz "Und wenn Histo tatsächlich Belege beibringen können sollte, die seine Ansicht unterstützen und die auch einer kritischen Betrachtung durch Dritte standhalten: um so besser" möchte ich mich ausdrücklich anschliessen. Ich möchte ja sehr gerne, dass es so ist, wie du schreibst, Historiograf, es wäre mir ausgesprochen recht - die Anzahl verwendbarer Fotos würde deutlich steigen. Aber man sollte sich einigermassen sicher sein. Gestumblindi 13:04, 31. Mai 2010 (CEST)
Bin grad über den Fall gestolpert: Wie wär's denn, die Dateien nach Commons hochzuladen? Dort muss für Bilder aus der Schweiz kein DA-Recht beachtet werden und in der USA wären sie wohl frei, weil dort der Schutzfristenvergleich fehlt. Eine Vorlage dafür gibt's jedenfalls. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 13:47, 4. Jun. 2010 (CEST)
Dann ist aber immer noch nicht geklärt, ob die Bilder hier verwendet werden dürfen (auch wenn wir mittlerweile so gut wie alles von Commons einbinden...). -- Chaddy · D·B - DÜP 15:34, 4. Jun. 2010 (CEST)
Hmm... Genaugenommen richtig. Läuft also auf die Frage heraus, ob im Fall eines Rechtsstreits in jedem Fall die Schweiz Gerichtsstand wäre. Ist dem so, wäre die Verwendung wohl problemlos (dass das Bundesgericht zwei ganz ähnliche Fälle unterschiedlich bewerten würde, ist nicht anzunehmen). In der Frage des Gerichtsstandes bei URV kenne ich mich aber nicht aus. - Interessant allerdings, dass der Meili-Fall überhaupt in der Schweiz entschieden wurde, denn die Beklagte war ja die britische Firma. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 21:06, 4. Jun. 2010 (CEST)
Wieso sollte die Nichtanwendbarkeit des Schutzfristenvergleichs Schweizer Fotos in den USA eher frei machen? Verstehe ich nicht. Der Schutzfristenvergleich ist es ja gerade, der sie in der EU frei werden lässt, wenn tatsächlich "kein Schutz = kürzere Schutzfrist" gilt. Nach US-amerikanischem Recht wären die Fotos an sich wahrscheinlich geschützt. Die Frage ist dann, ob ein Gericht zum Schluss "work uncopyrightable in source country → no copyright owner → nobody who has standing to sue → de-facto PD in the U.S." käme oder doch demjenigen, der den Schutz beansprucht, ein Copyright nach amerikanischen Massstäben zusprechen würde, wie von Lupo geschrieben (siehe letzten Absatz im Abschnitt). Die Diskussion wurde übrigens in den Urheberrechtsfragen fortgesetzt. Gestumblindi 21:53, 4. Jun. 2010 (CEST)

Bild doch nicht frei?

Warum ist in der Vorlage Bild-frei das Copyrightzeichen nicht durchgestrichen:

  Der Urheberrechtsinhaber dieser Datei hat ein unbeschränktes Nutzungsrecht ohne jegliche Bedingungen für jedermann eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht gilt unabhängig von Ort und Zeit und ist unwiderruflich.

Das Nutzungsrecht wurde ausdrücklich oder – aufgrund einer noch weitergehenden, im deutschen Sprachraum aber rechtlich nicht möglichen Übergabe in die „public domain“ oder der rechtlich ebenfalls nicht möglichen Deklarierung eigener Werke als „gemeinfrei“ – konkludent eingeräumt.


 

Dabei sind die Bilder doch gemeinfrei und müssten folgendes Logo haben:

So steht es zumindestens bei Gemeinfreiheit. --Delta82 23:08, 14. Jun. 2010 (CEST)

Ich vermute, weil echte Gemeinfreiheit, wie es der Bausteintext sagt, nicht möglich ist. Afaik sind hier (D oder DACH?) Urheberrechte nicht aufgebbar. Immerhin ist das C grün und nicht rot, wie z.B. in der Vorlage hier nachfolgend Viele Grüße --Saibo (Δ) 17:09, 15. Jun. 2010 (CEST)
  Diese Datei kann nach deutscher, österreichischer und schweizerischer Rechtslage nicht problemlos genutzt werden, obwohl sie auf Wikimedia Commons verfügbar gehalten wird. Daher darf diese Datei in der deutschsprachigen Wikipedia nicht verwendet werden. Deshalb wurde möglicherweise die Einbindung gesperrt.  
Weil Bilder mit dem "Bild-frei"-Baustein nicht gemeinfrei sind. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:59, 15. Jun. 2010 (CEST)

In der Schweiz ist es möglich, auf sein Urheberrecht an einem Werk zu verzichten, das Urheberrecht erlischt dadurch, Bilder werden also gemeinfrei. So der renommierte Urheberrechtskommentar von Barrelet/Egloff, siehe den Artikel zum URG. Der grüne Baustein müsste also mal angepasst werden. Gestumblindi 22:45, 17. Jun. 2010 (CEST)

Mal ein Vorschlag für eine Neugestaltung:

  Der Urheberrechtsinhaber dieser Datei hat ein unbeschränktes Nutzungsrecht ohne jegliche Bedingungen für jedermann eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht gilt unabhängig von Ort und Zeit und ist unwiderruflich.

Das Nutzungsrecht wurde ausdrücklich oder – aufgrund einer noch weitergehenden, in Deutschland und Österreich aber rechtlich nicht möglichen Übergabe in die „public domain“ oder der rechtlich ebenfalls nicht möglichen Deklarierung eigener Werke als „gemeinfrei“ – konkludent eingeräumt. In der Schweiz ist es möglich, auf sein Urheberrecht zu verzichten, wodurch das Urheberrecht am betreffenden Werk erlischt.

Meinungen? Gestumblindi 23:03, 17. Jun. 2010 (CEST)

Gefällt mir. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:44, 17. Jun. 2010 (CEST)

Dann habe ich das mal geändert. Gestumblindi 18:39, 19. Jun. 2010 (CEST)

Vorlage:Bild-LogoSH

Mal direkt gefragt: Ist das ein Baustein der einen Urheberrechtsstatus anzeigt oder nicht? Der Namen der Vorlage spricht von Schöpfungshöhe, der Baustein selber sagt davon nichts mehr sondern spricht ausschließlich von Markenrechten. Der Baustein müsste schon darauf hinweisen, dass nach Meinung des Uploaders der Datei die nötige Schöpfungshöhe fehlt und nach deutschem Recht nicht schützbar ist, dass allerdings andere Beschränkungen, die ausserhalb des Urheberrechts liegen, zu beachten sind. Da die Vorlage nur markenrechtliche Beschränkungen anmahnt und über das Urheberrecht kein Wort verliert tendiert sie zu Fair-Use (Verwendung nur zu enzyklopädischen Zwecken, Urheberrecht ist egal). Das stimmt so nicht und ist mit der deutschen Wikipedia, so wie ich sie kenne, nicht vereinbar.
Ferner finde ich, dass der Baustein viel zu breit verwendet wird und auch Werken die Schöpfungshöhe schlichtweg abgesprochen wird, wo man eine Schöpfungshöhe durchaus erkennen kann oder zumindest mal drüber sprechen könnte, z.B. Datei:2010 FIFA World Cup logo.svg: nur weil das Logo eine Computergrafik ist, ist sie nicht unkreativ und unterhalb der Schöpfungshöhe, der kreative Gehalt entspricht durchaus der Komposition eines einfachen Gemäldes und liegt weit über dem laufenden Auge. --Martin H. Diskussion 15:54, 16. Jun. 2010 (CEST)

Da machst du ein Fass auf... Natürlich ist der Baustein in der vorliegenden Form Müll, allerdings hat er eine starke Lobby.
Das WM-Logo hat ganz sicher keine Schöpfungshöhe, es ist reine Gebrauchsgrafik und bei einer solchen ist die SH-Hürde sehr hoch anzusetzen. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:43, 16. Jun. 2010 (CEST)
/me ist unschuldig! --Marcela   18:02, 16. Jun. 2010 (CEST)
Wäre es nicht so langsam an der Zeit für ein Meinungsbild über den Baustein und die Erwähnung der Schöpfungshöhe? --Flominator 07:40, 17. Jun. 2010 (CEST)
MBs zu Themen, über die man nicht demikratisch entscheiden kann, sind nicht wirklich sinnvoll... -- Chaddy · D·B - DÜP 14:41, 17. Jun. 2010 (CEST)
Nicht schon wieder diese Diskussion *stöhn* Im realen Leben [tm] hat es sich bisweilen bewährt, lieber etwas wolkiger zu formulieren, als Tatsachen brutalst möglich auszuformulieren. Seitdem wir diesen Baustein haben, gibt es keine Beschwerden seitens der Markeninhaber mehr. Im Gegenteil, wir erhalten freiwillig die neuesten Logos als EPS zugesandt mit der Bitte um Austausch usw. Die Wikipedia gewinnt dadurch. Ansonsten würden wir nur weitere Office Actions oder teure Prozesse riskieren, die von Spendengeldern bezahlt werden müssten. — Raymond Disk. 08:59, 17. Jun. 2010 (CEST)
Wurde vor nicht allzu langer Zeit erst diskutiert. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 10:12, 17. Jun. 2010 (CEST)
Ich sehe, dass es in Wikipedia_Diskussion:Lizenzvorlagen_für_Bilder/Archiv/2010#Vorlage:Bild-LogoSH bereits diskutiert wurde und unterstütze den Vorschlag, den Gestumblindi zuletzt dort schrieb. Die Diskussion bedarf also nicht unbedingt einer Fortsetzung. Zwei Beiträge weiter in dem Archiv kommt ja auch schon die nächste Frage die meiner entspricht. Der Baustein ist, wie Gestumblindi richtig sagt ([...] der auch erklärt, warum wir solche Dateien hier überhaupt zulassen), unvollständig. Durch das Nichterwähnen der Schöpfungshöhe entsteht der Eindruck, das Logo sei geschützt, die Argumentation von Isderion in Wikipedia_Diskussion:Lizenzvorlagen_für_Bilder/Archiv/2010#Bild-LogoSH, dass der Baustein trotzdem nur für Bilder verwendet werden solle die keine SH haben ist zwar richtig, dass weiß aber weder der Aussenstehende noch der unerfahrene Benutzer. Wahrscheinlich auch nicht das Unternehmen und entsteht der Eindruck, bei Wikipedia könne man Bildmaterial hochladen dessen Verwendung ausschließlich zu enzyklopädischen Zwecken gestattet ist, z.B. ein Foto vom Firmengebäude, ein Bild vom Chef, etc. und dass Wikipedia gar kein Projekt für freie Inhalte ist. Was Raymond an dem Baustein in gegenwärtiger Form als Gewinn empfindet ist eine Art Fair-use durchs Hintertürchen basierend nicht auf dem von foundation:Resolution:Licensing policy geforderten Weg - der Ausformulierung einer EDP bzw. der Markierung als frei - sondern auf dem Weg des Nichterwähnens. Und auf diesem Hintergrund empfinde ich die von Raymond genannte Bereitstellung von Logos durch Unternehmen nicht als Gewinn sondern als Katastrophe. Wenn die Blase des Nichterwähnens irgendwann platzt wird die Beschwerde umso größer sein - und solange wir keine EDP formulieren (was de.wp hoffentlich nie tun wird) wird die Blase zwangsweise platzen, da sich die Uploads nunmal primär durch fehlende Schöpfungshöhe Begründen und nicht durch enzyklopädische Nutzung wie manch ein Unternehmen vielleicht im Moment denkt. --Martin H. Diskussion 17:17, 19. Jun. 2010 (CEST)
Die von dir so formulierte Art Fair Use entsteht nicht durch LogoSH, sondern durch die Beschränkungen des Markenrechts. Nachnutzer unserer Logos werden auf die Nutzungsbeschränkungen durch den Markenrechtshinweis aufmerksam gemacht. Verwendet ein Nachnutzer ein Logo nicht im Sinne des Markeninhabers, so wendet sich der Markeninhaber an den Nachnutzer, nicht an uns. Daher sehe ich auch nicht die Gefahr des Platzens einer Blase, da die Logos bei uns sowieso nur enzyklopädisch verwendet werden (dürfen). Oder übersehe ich hier einen Punkt? Auch das Argument, dass eine Firma meint, sie könnte Bildmaterial unfrei hier hochladen, sticht nicht wirklich, da sie entweder a) sofort eine freie Lizenz wählen oder b) die DÜP anläuft und die Firma spätestens dann über freie Lizenzen urheberrechtlich geschützter Werke aufgeklärt wird und sich Gedanken machen muss. — Raymond Disk. 19:22, 19. Jun. 2010 (CEST)
Die einfachste Lösung: Der Baustein wird per Office Action gesperrt. Dann haben wir ein Argument in der Hand, warum darüber nicht mehr diskutiert wird. Eins ist klar: Der Baustein entspricht nicht unserem Standard, er ist fehlerhaft, er ist ja überhaupt kein Lizenzbaustein. Es wird immer wieder derartige Fragestellungen geben. --Marcela   19:46, 19. Jun. 2010 (CEST)

Satz der Vorlage:Bild-LogoSH

Diese Datei stellt ein Logo oder ein ähnliches Objekt dar. Da es dem Marken- oder Namensrecht unterliegt, müssen bei der Weiterverwendung diese Schutzrechte beachtet werden. Auch in der Wikipedia unterliegt die Verwendung diesen Einschränkungen. Die Datei darf ausschließlich zu enzyklopädischen Zwecken und in mit dem Logo im Zusammenhang stehenden Artikeln verwendet werden.

Woher stammt dieser Text her? -- Auto1234 20:38, 17. Jun. 2010 (CEST)

Siehe Versionsgeschichte. --Marcela   20:41, 17. Jun. 2010 (CEST)
Ich meine irgend wo müsst ihr den Text aus dem Internet haben der im Orangen Kasten steht. -- Auto1234 20:48, 17. Jun. 2010 (CEST)
Warum? --Marcela   21:11, 17. Jun. 2010 (CEST)
Mausi, es soll auch Leute geben, die selbst Texte verfassen... SCNR -- Chaddy · D·B - DÜP 22:32, 17. Jun. 2010 (CEST)
Lol, wie kommt Auto nur darauf das der Text aus dem Internet stammt? Auto, was hast du "getankt"? --Wikijunkie Disk. (+/-) 12:12, 20. Jun. 2010 (CEST)

Aus der Vorlage kann NoCommons eigentlich entfernt werden. Einfache Textlogos dürfen dort hochgeladen werden. Taucht das Logo in einem Foto irgendwo auf, gilt wohl commons:Commons:De minimis. Gruß Matthias 23:42, 29. Jun. 2010 (CEST)

Nein nicht überall. Bspw. nutze ich die Vorlage aktuell bei Trikotgrafiken (Beispiele) die auf Commons auf Grund der Logos darin zu 99% nicht gehen, weshalb ich diese Grafiken der Vollständigkeit halber auch nur hier hochladen werde. Und selbst reine Logos sind leider auf Commons immernoch nicht ganz sicher. Die Frage ist für viele Admins was ein "Einfaches Textlogo" ist. Die Auslegung geht da weit auseinander, weshalb es immernoch unsicher ist, Logos auf Commons hochzuladen. Wir sollten daher auch Abstand nehmen. Zu "De minimis" herrscht ebenfalls geteilte Meinung und unterschiedliche Auslegung. Schon deshalb würde ich NoCommons unbedingt drinlassen. --Wikijunkie Disk. (+/-) 23:51, 29. Jun. 2010 (CEST)
Das ist keine gute Idee, denn diese Vorlagen wird bei allen Arten von Logos verwendet, nicht nur bei sehr einfachen Textlogos. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:46, 30. Jun. 2010 (CEST)

Vorlage:Lizenzdesign2 etc., Verschiebung auf Commons

Bei Datei:Adolph_Strecker.gif habe ich eine wesentlich bessere Version hochgeladen. Die alte Version stammte aus derselben Quelle (Berichte der dt. chem. Ges. 5 (1872)), jedoch vom BW-scan auf Gallica und wurde am 28. März 2002 auf der angeführten Seite gespeichert.

Ich denke, die Lizenzlage ist nunmehr klar und das Bild kann auf Commons verschoben werden. Das dort bereits vorhandene Schwarzweiß-Bild in der Kategorie Adolph Strecker, das offenbar auf dem selben Originalbild fußt, ist lediglich als 'fair use' aufgenommen. --Gorup 14:40, 23. Aug. 2010 (CEST)

Ich glaube, dass du hier falsch bist. Auf dieser Diskussionsseite geht es nur um die Lizenzvorlagen, nicht um deren Einsatz auf Dateien.
-- Suhadi Jorhaa'ir 16:56, 23. Aug. 2010 (CEST)
(Ja, du bist hier falsch ...) Fair use ist auf Commons aber nicht erlaubt. Das Bild ist jedoch so alt (jüngstens 1872), dass von mir aus von Tod länger als 70 Jahre ausgegangen werden kann. Insbesondere weil der Herr (*1822-1871) auf dem Bild noch nicht sehr alt aussieht. Ich korrigiere und verschiebe das Bild nach Commons. Viele Grüße --Saibo (Δ) 17:13, 23. Aug. 2010 (CEST)
Nun alle in der Commons-Kategorie commons:Category:Adolph_Strecker. Viele Grüße --Saibo (Δ) 17:42, 23. Aug. 2010 (CEST)
Vielen Dank für die gute Erledigung! Ich lade Bilder immer gleich auf Commons hoch, daher wusste ich nicht, wie ich die Verschiebung bewerkstelligen kann ... --Gorup 17:45, 23. Aug. 2010 (CEST)
Ich habe hier in dem Spezialfall auch nichts Automatisches gemacht - weil ich auch gleichzeitig das unerwünschte gif-Format loswerden wollte (bei der Konvertierung nach png geht nichts verloren, im Gegensatz zur Konvertierung nach jpg). Einfach per Hand und alles per Links dokumentiert und dann im Original Vorlage:nowCommons gesetzt. Generelle Infos gibt's übrigens hier, falls du die noch nicht kennst: Hilfe:Dateien nach Commons verschieben. Viele Grüße --Saibo (Δ) 18:00, 23. Aug. 2010 (CEST)

CC-Vorlagen

Moin! In Bezug auf eine zurückliegende Diskussion, in der es zwar einen Konsens gab, dieser jedoch nicht umgesetzt wurde, hat Suhadi hier neue Texte für die CC-Vorlagen entwickelt, die sich an den Deeds anlehnen und einfacher verständlich sind. Da es ja bereits einen Konsens gab, braucht es hier eigentlich keine neue Diskussion. Deshalb nur die kurze Vorwarnung: Sollte sich innerhalb der nächsten zwei Tage 24 Stunden niemand wehren, werde ich die bisherigen Texte durch Suhadis Entwürfe ersetzen. Viele Grüße, --ireas {d · c · b} 18:47, 23. Aug. 2010 (CEST)

Wehret den Ansätzen, irgendwas an geheiligten Lizenzvorlagen zu ändern! Nein, natürlich nicht. --Marcela   23:50, 23. Aug. 2010 (CEST)

Größe der Bausteine

Hab eben mit Saibo schon im IRC kurz gesprochen: die Dinger sind ja schön, aber etwas zu groß. Denn wenn man sich die Multilizensierung anschaut, die auf Commons da schonmal herrscht, dann sieht so aus. Ein Ding der Unmöglichkeit. Auch im Druck (mal links die PDF-Funktion nutzen) wäre überbläht, hier müsste man evtl. die Erläuterungen auf "noprint" oder so setzen? (Als Vorschlag). Weiterer Vorschlag: warum nicht ähnlich Commons einen Multi-Lizenz-Baustein schaffen? Also nicht für alle CC-Lizenzen einen, aber alle CC-by-sa/*.*/*-Lizenzen, so dass z. B. dann für CC-by-sa/2.0, CC-by-sa/2.5, CC-by-sa/3.0 ein Baustein verwendet wird (z. B. a la {{CC-by-sa|2.0|2.5|3.0|3.0/de}}. Oder aber auch das Feld "Namensnennung" als optionalen Parameter (a la Commons?), da wir ja den Urheber in reiner Namensform haben wollen, aber eine Zuschreibung/Namensnennung a la CC auch anders aussehen darf bzw. Dritten zugeschrieben werden kann (z. B. Urheber ist Person XY, aber später soll Organisation ABC dastehen). Sorry dass ich damit erst jetzt ankomme, hatte von der Diskussion damals nix mitbekommen. -- Quedel 15:51, 24. Aug. 2010 (CEST)

Wer druckt sich Dateibeschreibungsseiten aus? ;) Das mit dem noprint könnte man machen: Dann bekommen eben nur Bildschirmbenutzer die Erläuterungen.
Alternative 1: Wir nehmen die Erläuterungen raus und verlinken nur auf ne Erläuterungsseite.
Alternative 2: Zusätzlich zum Vom-Druck-Ausschließen könnte man die Erklärung per CSS/JS (wie Naviboxen) verstecken, bis jemand auf "Erläuterungen zeigen" klickt. Quedel meinte aber "Barrierefreiheit steht dem entgegen mit dem Ausklappen". Viele Grüße --Saibo (Δ) 16:16, 24. Aug. 2010 (CEST)
Prinzipiell finde ich das Einklappen keine schlechte Idee. Das Barrierefreiheit-Argument zieht nicht: Mann könnte den Text auslagern, standardmäßig sowas wie „Hier gibt’s nähere Infos“ schreiben und bei Möglichkeit das durch einen ausklappbaren Text ersetzen. Allerdings finde ich die Länge nicht so problematisch. (Für erfahrene Benutzer gibt es ja Suhadis Ausblendscript; und für Neulinge überwiegen in meinen Augen die Vorteile.) Grüße, --ireas {d · c · b} 16:24, 24. Aug. 2010 (CEST)
Man müsste mal die Einklapp-Varianten auf Barrierefreiheit testen :) Aber prinzipiell, selbst wenn man es nicht ausdruckt, finde ich solche Ungetüme unübersichtlich, weil letztendlich 99% identisch ist und nur ein oder zwei Ziffern abweichen. Sollte man da nicht in Richtung Multilizenz mal drüber nachdenken, so dass zumindest alle CC-by-sa und alle CC-by - Lizenzen egal welcher Version in einem Baustein unterkommen. Das wäre jeweils nur wenige Zeichen oben und ein Link darunter zusätzlich pro Kasten. Ich habs mal versucht: Benutzer:Suhadi Sadono/Vorlage:Bild-CC-by-sa/multi - man müsste es über Parameter konfigurieren (also welche Versionen angezeigt werden sollen), das zu programmieren überlass ich wen anderes. Das fände ich als langfristiges Ziel sinnvoller als diese Einzelvorlagen. -- Quedel 00:31, 25. Aug. 2010 (CEST)
Benutzer:Suhadi Sadono/Vorlage:Bild-CC-by-sa/klapp
-- Suhadi Jorhaa'ir 01:24, 25. Aug. 2010 (CEST)
Barrierefreiheit der Klappboxen mit lynx und links getestet: Keine Probleme - der Text in der Box wird voll angezeigt, als wäre keine Box da. Getestet mit Opera Mini auf Nokia N95: In der Wikipedia-Mobil-Ansicht ist der Inhalt, wie in lynx und links voll da, in der normalen Wikipediaansicht, aber mit Opera-Mobil-Ansicht ist die Box eingeklappt und klappt sich nach klick auf "ausklappen" aus. Ohne Ooera-Mobil-Ansicht, ebenso. OT: Was interessanterweise immer unbenutzbar ist, ist die Vector-Werkzeugbox links am Bildrand: eingeklappt und keine Möglichkeit sie auszuklappen. Mit Monobook-Skin kein Problem.
Unter [1] (unten) habe ich die vor zwei Stunden im Chat diskutierten Vorschläge notiert. Viele Grüße --Saibo (Δ) 03:13, 25. Aug. 2010 (CEST)
  • Zur Frage "Wer druckt sich Dateibeschreibungsseiten aus": Jeder, der ein Bild weiternutzt und ein bisserl Grips im Kopf hat: es stellt für ihn die einfachste Möglichkeit des Nachweises dar, daß das Bild zu dem Zeitpunkt tatsächlich unter der genannten Lizenz stand. Und dann schön irgendwo abheften ;-) --Matthiasb   (CallMeCenter) 16:21, 25. Aug. 2010 (CEST)
PS: Bitte nix einklappen. Diese Krankheit gehört aus der Wikipedia verbannt und nicht noch weiter hoffähig gemacht. --Matthiasb   (CallMeCenter) 16:22, 25. Aug. 2010 (CEST)
Also ich habe kein Problem damit, dass die Lizenzvorlage eine gewisse Größe haben. Dass jemand ein Bild mit mehr als 2 CC-Lizenzen lizenziert kommt eh relativ selten vor. Ich sehe die positive Seiten der neuen Lizenz überwiegen das Problem der Größe ganz klar.
-- Suhadi Jorhaa'ir 17:12, 25. Aug. 2010 (CEST)

Alles - nur nicht einklappen! Diese Unsitte nicht auch noch bei Lizenzen! --Marcela   18:12, 25. Aug. 2010 (CEST)

@Matthiasb, das mit dem Ausdrucken war wohl hoffentlich ein Scherz, oder?
@Matthiasb und Ralf, was ist denn daran die Unsitte? Wenn es eingeklappt ist, ist es so wie vorher ohne Erklärung. Eine ernst gemeinte Frage. :) Dann bleibt's eben so, wie vorher der Entwurf: ausgeklappt, wenn das erwünschter ist. Viele Grüße --Saibo (Δ) 02:57, 26. Aug. 2010 (CEST)
Vorlage:Bild-CC-by-sa/1.0 - Diese Vorlage wurde letztens wiederhergestellt und wird kaum benutzt. Ich hab da einfach mal das neue Design reingeklatscht.
-- Suhadi Jorhaa'ir 12:20, 26. Aug. 2010 (CEST)
Und was hältst du von meinen Vorschlägen ("Fav. (Saibo)") unten in [2]? Viele Grüße --Saibo (Δ) 15:45, 26. Aug. 2010 (CEST)
Sehen auch ganz schick aus. Aber das Design ist eher zweitrangig. -- Suhadi Jorhaa'ir 15:52, 26. Aug. 2010 (CEST)

Beim Klick auf das Bild muß alles erscheinen, eigentlich ist es da schon zu spät (meine Interpretation der CC). Aber ganz gewiß nicht erst noch einen Klick später. --Marcela   18:15, 29. Aug. 2010 (CEST)

Es ging doch nur darum das rechtlich sowieso Irrelevante - nämlich die nun neu hinzugekommene Zusammenfassung - einzuklappen. Viele Grüße --Saibo (Δ) 18:21, 29. Aug. 2010 (CEST)

Einklappen halte ich für kontraproduktiv. Für den unbedarften Nutzer ist das nicht einfacher zu durchschauen, als ein link auf das deed - und das hat ja erfahrungsgemäß nicht jeder hinbekommen. Lizenzversionen in einem Baustein zusammenzufassen ist da schon eine deutlich bessere Lösung. An dieser Stelle möchte ich jedoch auch einmal die ketzerische Frage stellen: Brauchen wir diese Information (dass die datei auch unter alten Lizenzen steht) denn überhaupt? Was spricht dagegen sie einfach wegzulassen (d.h. nicht mehr anzuzeigen - nicht, diese zu löschen)? --trm 19:32, 31. Aug. 2010 (CEST)

Neues Symbol für Vorlage:NoCommons

 
vorher
 
nachher

Per WP:AAF hat Benutzer:Matthias M. die Vorlage:NoCommons von Bild:Icon Now Commons.svg nach Bild:NoCommons.svg ändern lassen.

Das Dreieck mit der Spitze oben heißt "Achtung". Das runde, durchgestrichene heißt: "Verbot". Die Aussage des Symbols stimmt nun also mehr mit dem Text überein. Vorher war es "Achtung Commons" und nun sagt das Bild "auf Commons verboten" - aber der Bausteintext weiterhin "es muss geprüft werden, ob es Commons-kompatibel ist. Nicht alle mit NoCommons markierten Dateien sind wirklich absolut nicht auf Commons erlaubt. Beispielsweise gilt für Vorlage:Bild-PD-alt-100-Bilder, dass der Uploader vielleicht nur zu faul war, den Autor und Todesdatum rauszufinden und der Autor eigentlich schon mehr als 70 Jahre tot ist und daher das Bild nach individueller Prüfung Commonsfähig ist.

Gibt es dazu schon irgendwo eine Diskussion? Ich hatte mich eben mit Quedel im Chat darüber unterhalten und wir waren obenstehender Meinung. Viele Grüße --Saibo (Δ) 18:10, 29. Aug. 2010 (CEST)

Wir wissen was los ist und alle anderen fassen es als Verbot auf. Finde ich genau richtig. --Marcela   18:13, 29. Aug. 2010 (CEST)
Naja... Das ist ähnlich wie mit Bild-LogoSH: Wir wissen was los ist und alle anderen... -- Chaddy · DDÜP 18:24, 29. Aug. 2010 (CEST)
(BK) Das Problem ist weniger der Ansinnen der Vorlage, nämlich dass die Dateien auf Commons nicht fähig sind, sondern die nunmehr geschaffene Diskrepanz zwischen Bildaussage und Bausteinaussage. Vorher wars "Achtung, bitte prüfen, ob Commonsfähig ist", nun steht ein Verbot da, aber der Text sagt weiterhin "man solle prüfen, obs …". Daher müsste man wenn auch den Text des Bausteins ändern. Und dass alle anderen es als Verbot auffassen, bezweifle ich aufgrund des Textes. Denn kaum jemand wird ein Symbol anstelle des Textes als Handlungsaufforderung nutzen. Wie gesagt, ganz oder gar nicht, dieser Halbschritt irritiert halt. -- Quedel 18:28, 29. Aug. 2010 (CEST)
Ich würde lieber den Halbschritt wieder rückgängig machen. Bei LogoSH wird ja wenigstens nur etwas weggelassen, hier stünde dann ja ein falscher Text da. Wir wollen doch den Benutzern helfen und sie nicht absichtlich verwirren. Viele Grüße --Saibo (Δ) 04:22, 30. Aug. 2010 (CEST)

Das Vorlage:NowCommons und Vorlage:NoCommons das gleiche Symbol hatten, fand ich etwas widersinnig, weshalb ich um Änderung gebeten habe, aber im Grunde ist es mir egal. Gruß Matthias 20:48, 29. Aug. 2010 (CEST)

NowCommons

Recht hast du. War mir gar nicht bewusst. Dann sollte eindeutig NowCommons ein anderen Symbol bekommen: irgendwas, was kein Warnsymbol ist, sondern zeigt, dass es nun etwas "neu" auf Commons gibt. Vielleicht ein Commonsymbol mit Sternchen dran oder so? Viele Grüße --Saibo (Δ) 22:01, 29. Aug. 2010 (CEST)
Oder eher ein Wikiball mit Pfeil aufs Commonssymbol. Mhm, auf Vorlage:NowCommons gibts weder Doku noch Vorschau. -- Quedel 22:04, 29. Aug. 2010 (CEST)
Wer suchet, der findet: File:Wikipedia to Commons.png -- Quedel 22:18, 29. Aug. 2010 (CEST)
Prinzipiell nicht schlecht. Die Farben von Pfeil und Commonslogo passen nur nicht zusammen. Dank Yellowcard hat die Vorlage:NowCommons nun auch eine Vorschau. In diese habe ich mal das Logo für mich mal eingebaut - ich finde es sollte nicht so eine große Breite haben. Besser wäre ein quadratisches oder gar ein Hochkant-Symbol. Viele Grüße --Saibo (Δ) 03:08, 30. Aug. 2010 (CEST)
Der Pfeil müsste noch etwas weiter aus dem Ball herausschauen. Aber so würde sich das in der Vorlage ganz gut machen. --Saibo (Δ) 04:17, 30. Aug. 2010 (CEST) Pfeil ist schon länger--Saibo (Δ) 03:55, 1. Sep. 2010 (CEST)
Mir gefällt das Hochkant-Symbol von Saibo. Matthias 23:23, 31. Aug. 2010 (CEST)
Und noch ein Vorschlag: für den Mängelbaustein. Testseiten: Benutzer:Saibo/NowCommons und Benutzer:Saibo/NowCommons/Mängel. Viele Grüße --Saibo (Δ) 03:55, 1. Sep. 2010 (CEST)
Mir war auch nicht bewusst, dass die das gleiche Symbol haben, aber die "NowCommons"-Symbole finde ich noch überarbeitungs bedürftig.
Bei "Nocommons" fand ich das Dreieck besser.
-- - Suhadi - 11:11, 1. Sep. 2010 (CEST)
Hier ist das ganze Ding noch mal in Gelb. Wie wäre es denn bei NoCommons das rot zu machen und bei NowCommons gelb? Ich frage mich überhaupt warum NowCommons so negativ alarm rot gefärbt ist. Ich mein, wenn das gelb oder blau wäre, würde man das genausogut sehen.
-- - Suhadi - 11:16, 1. Sep. 2010 (CEST)
Ich würde nowCommons nur im Mängelfall mit einem Warnzeichen versehen. Vielleicht da das orange Zeichen (mit dem nowCommons-Symbol innendrin) und bei noCommons das rote, wie bisher. Viele Grüße --Saibo (Δ) 19:18, 2. Sep. 2010 (CEST)
Ich habe nun erstmal genug gebastelt. Ich bevorzuge nun für nC "2. Quedel-2", für den Umbenennungsfall "2. Quedel-2 + Achtung anderer Name" und für den Mängelfall "Achtung Mängel -Saibo" falls es bei NoCommons nun beim runden Verbotsschild bleibt. --Saibo (Δ) 01:28, 3. Sep. 2010 (CEST)

Testseiten und Vorschläge

Also von den WP-Commons-Pfeil-Dingern gefällt mir momentan 2. Quedel-2 am besten; 2. Quedel-2 mit Schild finde ich aber … nunja, überladen. Grüße, --ireas :disk: :bew: 08:21, 3. Sep. 2010 (CEST)
Wie bereits gestern im Chat geschrieben: für NC mit identischem Dateinamen wär ich für 2. Quedel 2, für NC und abweichendem Dateinamen Now-Commons orange und für NC/Mängel für eins mit dem roten Dreieck drumherum. -- Quedel 09:59, 3. Sep. 2010 (CEST)
Ich habe auf Anregung von Beria noch "2. Quedel-2-B" erstellt. Es ist nun schon in pt:Template:nowCommons eingebaut. Ich bin mir unsicher, ob ich es besser als dir vorhergehende Version finde – ist mir relativ egal. Ja, mit dem "überladen" habt ihr schon Recht (Quedel bevorzugt für NC-abw.-Name und NC-Mängel ja, wenn ich es recht verstehe, auch die einfachen Schilder nur mit Commonslogo drin). --Saibo (Δ) 15:22, 6. Sep. 2010 (CEST)

Mir gefallen die jeweils ersten von Saibo am besten. --JuTa 22:02, 7. Sep. 2010 (CEST)

Abstimmung

Name NowCommons NowCommons/anderer Dateiname NowCommons/Mängel
Quedel 22:38, 7. Sep. 2010 (CEST) 7 13 mit 6 in der Mitte 10
--JuTa 22:43, 7. Sep. 2010 (CEST) 2 2 8
--Saibo (Δ) 22:47, 7. Sep. 2010 (CEST) 7 10 in orange 10
-- Cherubino 02:32, 8. Sep. 2010 (CEST) 8 in grün 8 in orange 8 (in rot)
..Darah Dan Doa.suhadi 12:23, 8. Sep. 2010 (CEST) 6 13 mit 6 in der Mitte 10 in gelb

Bild-LogoSH -> nach Schweizer Recht auch gültig?

Hallo, ich stelle mir bei manchen Rechtsansichten der deutschsprachigen Wikipedia immer wieder die Frage inwiefern dies auch für die Schweiz gedacht wurde oder nur für Deutschland. Da sind ja auch Mitarbeiter aus der Schweiz die fleissig mitarbeiten und spezifisch auch im Fall von Vorlage:Bild-LogoSH frage ich mich inwiefern dies auch nach Schweizer Recht giltet. So vermisse ich in anderen Fällen auch Lizenzvorlagen für den schweizerischen Teil der CC-Lizenzen oder der Rechtsstatus von Gemeindewappen ist immer noch nicht geklärt, was auf Commons schon die Löschung von mir hochgeladenen Wappen wegen ungenügender Lizenz zur Folge hatte. Ich weiss meine Frage ist ein bisschen ein Rundumschlag aber ja.... Greets fundriver Was guckst du?! Winterthur! 23:14, 6. Sep. 2010 (CEST)

Zumindest was Schöpfungshöhe angeht, ist das Schweizer Recht sogar noch freizügiger als das deutsche. Anders als in der BRD sind nämlich in der Schweiz nicht einmal sehr einfache Fotos (also solche ohne irgendeinen künstlerischen Anspruch) schützbar.
Das mit den Wappen ist schon seit langem irgendwie ungeklärt. Es ist immer noch Konsens, dass dank dem Schutzlandprinzip alle Wappen in DA(CH) gemeinfrei sind.
Schweizerische CC-Lizenzen sind genau wie die österreichischem den Verschlankungsaktionen zum Opfer gefallen (es sollten hier möglichst wenige verschiedene Lizenzbausteine vorhanden sein), die gibt es also nur noch auf Commons... -- Chaddy · DDÜP 23:53, 6. Sep. 2010 (CEST)
okay danke... naja lad ich das Logo nochmals rauf und hoffe diesmal kommt keiner auf die Idee das keine gültige Lizenz "vorhanden" ist. Und naja dann lizensiere ich halt unter der Schweizer CC-Lizenz ohne den Lizenzbaustein. Ich bin aber trotzdem der Meinung das das hier die DEUTSCHSPRACHIGE Wikipedia ist und nicht eine deutsche Wikipedia, und man daher auch die Existenz der Schweizer Lizenz erwarten darf. Auch wenn manche Deutsche das offenbar nicht ganz mitkriegen (siehe auch schweizbezogen-Abstimmung) Greets fundriver Was guckst du?! Winterthur! 01:09, 8. Sep. 2010 (CEST)
Das hat nicht mit schweizbezogen zu tun...
Um welches Logo geht es denn? -- Chaddy · DDÜP 01:21, 8. Sep. 2010 (CEST)
Indirekt für mich schon, nämlich darum dass das hier für mich ne deutschsprachige und keine deutsche Wikipedia ist. Aber naja daher mal eine allgemeine Frage. Ich wollte eine Datei von mir als Schweizer Creative Commons einstellen zuvor. Dann kam zuerst Person Nummer 1 und hat einen Lizenzbaustein für die allgemeine Creative Commons online gestellt - also nicht die Schweizer Lizenz (was rechtlich wohl NICHT das gleiche ist). Dann kommt Person Nummer 2 und stellt einen Lizenzbaustein rein das diese Datei nicht die nötige Schöpfungshöhe besitzt mit Referenz auf ein deutsches Rechtsbuch. Ich habe das vorerst mal beides zurückgestellt da ich finde als Einsteller des Bilds brauch ich eine für die Schweiz valide Lizenz und nicht für Deutschland. Zwar denke ich das die nötige Schöpfungshöhe auch in der Schweiz zur Anwendung kommen kann, weiss es aber nicht. (Datei: Beiträge fundriver winterthur.png) Greets ‎ fundriver Was guckst du?! Winterthur! 11:43, 8. Sep. 2010 (CEST)
Wie ich dir schon schrieb, Schöpfungshöhe gibt es auch in der Schweiz. Dort ist das sogar noch weitreichender als in Deutschland. Wir wenden keine unterschiedliche Rechtslage (es gibt ohnehin keine wirklich wesentlichen Unterschiede) für Deutschland oder Österreich oder die Schweiz an (mit der Ausnahme, dass wir sogar einfache Lichtbilder erlauben, die nach Schweizer Recht keine Schöpfungshöhe haben, nach deutschem aber schon, wenn sie von einem Schweizer in der Schweiz aufgenommen wurden).
Zu den Schweizer CC-Lizenzen: Von mir aus, kann man gerne diese und auch die österreichische Variante wiedereinführen. -- Chaddy · DDÜP 17:05, 8. Sep. 2010 (CEST)

Naja wie auch immer ist mir zu blöd.. Aber noch kurz eine Frage für mein Verständnis... Wo wird die deutschsprachige Wikipedia gehostet (in welchem Land - ich tippe auf die USA wie Wikicommons...)? fundriver Was guckst du?! Winterthur! 20:41, 8. Sep. 2010 (CEST)

Siehe Wikipedia#Technik: 370 Rechner in Florida und Amsterdam, dazu einige Yahoo-Rechner in Asien. Zentraler Knotenpunkt bleibt aber Florida, dort wird offiziell alles gehostet, was von der Wikimedia-Foundation ist. Ums mal statistisch wiederzugeben: „Wikipedia currently runs on dedicated clusters of Linux servers (mainly Ubuntu), with a few OpenSolaris machines for ZFS. As of December 2009, there were 300 in Florida and 44 in Amsterdam. Wikipedia employed a single server until 2004, when the server setup was expanded into a distributed multitier architecture. In January 2005, the project ran on 39 dedicated servers in Florida. This configuration included a single master database server running MySQL, multiple slave database servers, 21 web servers running the Apache HTTP Server, and seven Squid cache servers.“ (en:Wikipedia#Software and hardware) -- Quedel 23:30, 8. Sep. 2010 (CEST)
Für die Frage, welche Rechtsordnung in Frage kommt, ist der Serverstandort allerdings irrelevant, siehe Schutzlandprinzip. -- Chaddy · DDÜP 23:39, 8. Sep. 2010 (CEST)

Vorlage:Bild-GFDL

Da fällt mir ein, wieso durch da noch nicht das neue Design der CC-Lizenzen eingeführt? -- Chaddy · DDÜP 17:13, 8. Sep. 2010 (CEST)

Um eine Abgrenzung zu schaffen, da dies eine alte Vorlage ist, die nicht mehr verwendet werden soll. ..Darah Dan Doa.suhadi 17:59, 8. Sep. 2010 (CEST)
Zustimm. (oder für Chaddy: damit ireas' Beispiel oben nicht ganz so lang wird :D) -- Quedel 18:55, 8. Sep. 2010 (CEST)

Vorlage:Bild-GFDL/1.3,Vorlage:Bild-GFDL-Neu

Bezgl. dieser Bausteine steht vorne folgendes: „Dieser Bausstein gilt für Dateien, für die die Relizenzierung gemäß Wikipedia:Lizenzumstellung bei Dateien nicht möglich ist. Das sind insbesondere solche, die ab dem 1. August 2009 hochgeladen worden sind. Sobald der Lizenzumstellungsprozess beendet sein wird, werden beide GFDL-Bausteine wieder zusammen gefasst.“ Wie geht es also damit jetzt weiter? -- Chaddy · DDÜP 17:17, 8. Sep. 2010 (CEST)

Ich wär ja für das Commons-System mit einem zusätzlichen Parameter. Denn anders seh ich nicht, wie man die beiden Fälle unterschiedlich behandeln kann. Wobei evtl. zu fragen wäre, ob man nicht die alte Bild-GFDL in Bild-GFDL-alt umändern könnte, und anschließend die Bild-GFDL-Neu in Bild-GFDL, somit wäre das Problem, dass einige manuell Bild-GFDL bei neu hochgeladenen Bildern einsetzen und man dann nicht weiß "nur GFDL oder doch mit CC-by-sa/3.0?" Technisch sehe ich sonst keine Möglichkeit, da ja weder Uploaddatum noch das Fotografierdatum korrekt ausgelesen werden könnte für eine automatische Bestimmung (man denke nur an die Re-Uploads von Commons-Bildern). -- Quedel 18:54, 8. Sep. 2010 (CEST)

Vorlage Information mit Lizenz-Feld

Hi! Neulich war es schon mal Thema, ich glaube im DÜP-IRC-Channel: Wollen wir in der Vorlage {{Information}} ein Lizenz-Feld einführen? Wie euch vermutlich bekannt ist, verwendet man auf Commons das Feld Permission für die Lizenz und etwaige OTRS-Bausteine etc. Bei uns gibt es das Feld Genehmigung, das aber eher nur für OTRS-Bausteine oder solche Sätze wie »Urheber dann-und-dann verstorben« gedacht. Ich würde einfach zur Meinungssammlung eine kleine Pro-/Contra-Liste anlegen. Es war auch nur ein flüchtiger Gedanke; das heißt, wenn ihr nicht damit leben könnt, vergessen wir das einfach – ich fände es nur ganz gut. Grüße, --ireas :disk: :bew: 13:47, 8. Sep. 2010 (CEST)

PS: Es geht um Argumente, nicht um Abstimmung! --ireas :disk: :bew: 13:47, 8. Sep. 2010 (CEST)

IMHO ist auf Commons das Feld Permission für OTRS-Bausteine und Ähnliches da. Lizenzbausteine werden meist unterhalb des Information-Templates eingetragen (unter der Überschrift {{int:license}}). --Leyo 01:40, 16. Sep. 2010 (CEST)

Pro Lizenz-Feld

  • kompakter, eine Einheit
  • für Neulinge ist der Sinn der Bausteine deutlicher
  • Einheitliches System auf de und auf Commons
  • Ob nun die Lizenzen drunter stehen oder im Feld verändert kaum die Seitenlänge (sie wird nur etwas kürzer, weil die manchmal verwendete Überschrift wegfällt). -- Quedel 18:51, 8. Sep. 2010 (CEST)

Contra Lizenz-Feld

  • Uploader-Formular müsste verändert werden, damit die Lizenzen in der DropDownBox direkt in den entsprechenden Teil der Info-Vorlage gelangen.
  • Das linke Beschriftungsfeld müsste zumindest für das Lizenzfeld nicht horizontal mittig, sondern oben angeordnet sein, sonst sieht man nicht, worums geht. Damit wird das Design uneinheitlich (wenn man nicht alles oben anordnet mit 10px Abstand oder so).-- Quedel 18:51, 8. Sep. 2010 (CEST)

Meinungen

Ich sehe dafür eigentlich keine Notwendigkeit. Zumal die Vorlage:Information bei unseren Lizenzbausteinen (die neuen CC-Bausteine sind jedenfalls schon ein wenig arg riesig geraten...) ziemlich aus den Nähten platzen würde... Ein zugegeben etwas übertriebenes, aber theoretisch durchaus mögliches Beispiel:

Mal reinquetsch: Ich hatte gegen die großen CC-Vorlagen votiert, weil sie alles in die Länge ziehen. Auch auf das Argument, was denn bei den in Commons nicht unüblichen CC-by-sa|1.0|2.0|2.5|3.0 passiert, wurde mir gesagt, dass man hier nicht mehr als 2 CC-Lizenzen zu erwarten habe. Und für die Bausteineritis: sollten Bausteine wie Logo, RaeB etc. unter "Anmerkungen" Platz finden anstelle unter Lizenz? -- Quedel 18:51, 8. Sep. 2010 (CEST)
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 2.5

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Es folgt eine vereinfachte Zusammenfassung des Vertrags in allgemeinverständlicher Sprache ohne juristische Wirkung.


Es ist Ihnen gestattet,

 
Weiterverwendung erlaubt
 das Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen sowie
 
Bearbeitung erlaubt
 Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes anzufertigen,

sofern Sie folgende Bedingungen einhalten:

 
Namensnennung
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Ist schon etwas überladen, nicht? -- Chaddy · DDÜP 17:11, 8. Sep. 2010 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. ireas :disk: :bew: 00:22, 11. Sep. 2010 (CEST)

fehlerhafte Anzeige bei Lizenzbaustein in Aufzählung

Es geht um {{Bild-CC-by-sa/2.0}} (betrifft vermutlich auch andere Lizenzen): wenn der Lizenzbaustein in einer Aufzählung eingetragen wird, dann funktioniert der grünliche Rahmen um den gesamten Baustein nicht mehr richtig. Beispiel. -- Quedel 16:11, 15. Sep. 2010 (CEST)

Passiert mit allen CC-Vorlagen. Nicht aber mit {{Bild-GFDL}}: Testseite. Im HTML-Quelltext wird das grüne Div (wieso auch immer) einfach durch Mediawiki beendet. Auffälliger Unterschied von CC und GFDL ist, dass in GFDL {{Lizenzdesign1}} verwendet wird. Viele Grüße --Saibo (Δ) 01:15, 16. Sep. 2010 (CEST)
IMHO sollten Lizenzbausteine nicht in einer Aufzählung stehen, Punkt. --Leyo 01:35, 16. Sep. 2010 (CEST)
Richtig. Stehen sie aber manchmal fälschlicherweise. Anscheinend waren früher mal Aufzählungen üblich. Nicht so tragisch - so viele Bilder werden es nicht sein. Dennoch unschön, dass das passiert. Viele Grüße --Saibo (Δ) 02:42, 16. Sep. 2010 (CEST)
Es wäre wohl sinnvoll, solche Verwendungen zu finden. Wäre das etwas für Wikipedia:WikiProjekt Syntaxkorrektur? --Leyo 10:00, 16. Sep. 2010 (CEST)
Ich denke nicht, dass es dort sinnvoll wäre, denn es geht um Altfälle und nicht zuviele Dateien. Wenn das von Bild-erfahrenen Leuten übernommen wird, könnte gleich eine Überprüfung stattfinden. Wobei ich grundsätzlich es so sehe, dass solches Nicht-Funktionieren in irgendwie nicht-optimaler Vorlagenprogrammierung begründet liegt und man eher die Ursache denn die Auswirkung beheben sollte. -- Quedel 23:49, 16. Sep. 2010 (CEST)
Das Ende deines zweiten Satzes finde ich nicht ganz logisch.
Man könnte auch unter WP:B/A anfragen. --Leyo 01:02, 17. Sep. 2010 (CEST)
Es geht halt nicht darum, dass man Situationen vermeiden sollte, wo das Problem auftritt, sondern dass man lieber die Ursache abstellen sollte. Da hilft auch kein Bot :) Wenn ein Auto bei einer Linkskurve immer der Motor ausgeht, wäre es auch sinnvoller die Ursache zu beheben, anstelle Kartendienste zu beauftragen, Routen rauszusuchen die nur Rechtskurven aufweisen. Denn immerhin funktionieren alle anderen Vorlagen problemlos mit einem Aufzählungszeichen voran, nur die neuen CC-Lizenzen nicht (eine CC-Lizenz innerhalb Bild-GFDL wiederum funktioniert problemlos). Also scheints ja ein Vorlagenprogrammierproblem zu sein. -- Quedel 17:23, 17. Sep. 2010 (CEST)
Nun, es ist ein Fehler, der auftritt, wenn die Vorlage nicht bestimmungsgemäß (nach aktuellen Regeln) benutzt wird. Meines Erachtens lässt sich mit dem Fehler leben: Er tritt nicht oft auf, die Lizenz ist lesbar und die alten Dateiseiten sollten ja eh auf Infotemplate umgestellt werden oder gar commonsiert werden. Viele Grüße --Saibo (Δ) 01:15, 18. Sep. 2010 (CEST)

NoCommons

Bitte noch <!--NOCOMMONS--> einfügen. Einige Bots ignorieren systembedingt Text in geschwungenen klammern und erkennen somit die Vorlage nicht. 188.23.104.157 21:06, 21. Sep. 2010 (CEST)

Und welche Bots beispielsweise? Wo passierte ein Fehler? Viele Grüße --Saibo (Δ) 21:31, 21. Sep. 2010 (CEST)

Hinweis auf Katumbenennungsantrag

Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Diskussionen/2010/Oktober/2#Kategorie:Public-Domain-Bild (Amtliches Werk) nach Kategorie:Datei:Public-Domain-Bild (Amtliches Werk). -- Chaddy · DDÜP 18:45, 2. Okt. 2010 (CEST)

In diesem Zusammenhang auch ein Hinweis auf die Idee eines eigenen Namensraums für Dateikategorien. --Leyo 22:04, 3. Okt. 2010 (CEST)

Wartungskategorien für Vorlage:Information

Derzeit wird, wenn in der Informations-Vorlage eines der Felder Beschreibung / Quelle / Urheber nicht ausgefüllt wird, die Datei in der Wartungskategorie Kategorie:Wikipedia:Dateiüberprüfung/Informationsmängel eingeordnet. So sind derzeit rd 4500 Dateien dort drin. Ich würde eine Unterscheidung (aus Sicht der DÜP) sinnvoller finden. So ist eine fehlende Beschreibung zwar ärgerlich, aber nicht weiter tragisch. Fehlende Quelle oder Urheber aber kann schon ein Problem sein. Daher mein Vorschlag, dass die Fehlerbehandlung ausgeweitet wird und die Dateien dann je nach Situation in Kategorie:Wikipedia:Dateiüberprüfung/Informationsmängel/Beschreibung bzw. Kategorie:Wikipedia:Dateiüberprüfung/Informationsmängel/Quelle bzw. Kategorie:Wikipedia:Dateiüberprüfung/Informationsmängel/Urheber eingeordnet werden sollte. Da die Vorlage vollgesperrt ist und ich Vorlagenprogrammierung nicht so gut kann, hier zur Diskussion. -- Quedel 23:45, 4. Nov. 2010 (CET)

Das sollte wohl am besten mit der DÜP koordiniert werden. Oder gibt es dort eine Diskussion dazu? --Leyo 17:28, 25. Nov. 2010 (CET)
Nein, die Diskussion gibt es dazu bisher noch nicht, oder es war im IRC. Mal schauen, ob sich jemand von denen hier noch äußern wird dazu. Drauf schauen tun sie ja alle :D -- Quedel 23:33, 25. Nov. 2010 (CET)
Ich habe zwar mit diesen Kats nichts zu tun, aber ich wüsste nicht, was dagegenspräche. Per Catscan2 sollte sich eine komplette Liste der Dateien mit irgendwelchen Mängeln geordnet nach Datum ja auch im Falle von Unterkats erstellen lassen, falls das jemand bräuchte. Wer bearbeitet die Kat überhaupt? Bist das nicht nur du? ;) Viele Grüße --Saibo (Δ) 00:51, 26. Nov. 2010 (CET)
Das ist unterschiedlich, wer da reinschaut, gibt auch immer wieder eifrige Mitarbeiter, die sowas gerne machen, wie Benutzer:August+1-Abend oder andere. Problem ist halt, dass da viele Dateien drin sind, aber Dateien mit fehlender Beschreibung halt aus DÜP-Sicht irrelevant sind, nur die findet man nicht raus, ohne alle Dateien anzuschauen. -- Quedel 14:19, 26. Nov. 2010 (CET)

Benutzer:Ralf Roletschek/Vorlage:Nicht PD

Brauchen wir diese Privatvorlage. Ich finde die jeweiligen Vorlagen hier und bei Commons unterstreichen den Urheberrechtsstatus auch deutschsprachigen Ländern ausreichend. Matthias 20:13, 29. Nov. 2010 (CET)

M. E. kann das bleiben. Wer seine Bilder mit zusätzlichen Hinweisen ausstatten möchte, der mag das tun. Dazu eine Vorlage zu verwenden, bietet sich an. ---- ST 21:18, 29. Nov. 2010 (CET)

Bildzitat

Könnte man nicht ein Bildzitat erlauben, analog zu Vorlage:Musik-Zitat? Wäre dann wohl so etwas wie fair use in der englischen Wikipedia. Matthias 21:54, 29. Nov. 2010 (CET)

Genau da liegt das Problem: Das entspricht nicht unserem Begriff von Freiheit. Auch wenn wir letzendlich unfreie / problematische Inhalte an anderen Stellen leider durchgehen lassen, sollten wir hier streng bleiben. Grüße, --ireas :disk: :bew: 21:56, 29. Nov. 2010 (CET)
Diese Frage wurde schon etliche Male an verschiedenen Stellen diskutiert. Letztendlich sind Bildzitate in der deutschen Wikipedia, auch wenn sie rechtlich in bestimmten Fällen sicher möglich wären (z.B. in einem Artikel über ein bestimmtes Gemälde), aus dem von Ireas genannten Grund wohl nicht durchsetzbar: die zum Zwecke des Bildzitats hochgeladenen Bilder könnten nicht frei weiterverwendet werden. Das trifft zwar auch auf Musikzitate oder auf "fair use"-Bilder in der englischen Wikipedia zu (und übrigens auch auf Textzitate, die aus dem hiesigen enzyklopädischen Zusammenhang gerissen auch nicht einfach so frei weiterverwendet werden dürfen), aber es scheint hier so etwas wie einen Konsens zu geben, dass man an dieser Stelle eine Grenze ziehen will; dass man eben nicht zu viele unfreie Inhalte haben möchte. Gestumblindi 01:59, 30. Nov. 2010 (CET)
Auf Wikiversity.de sind Bildzitate gestattet. --Marcela   02:08, 30. Nov. 2010 (CET)

CC 0

Auf den Commons wird gerade über cc-zero diskutiert. Hier gibt es (noch?) keinen entsprechenden Lizenzbaustein. --Leyo 15:27, 25. Nov. 2010 (CET)

Brauchen die hiesigen Bilderlieferanten das? --Marcela   16:14, 25. Nov. 2010 (CET)
Ich verstehe deine Frage nicht. --Leyo 17:27, 25. Nov. 2010 (CET)
Die Leute, die hier hochladen, sind begrenzt. Wieviele lizensieren als gemeinfrei? Nur diese wären potentielle Klientel für CC-0. --Marcela   19:43, 25. Nov. 2010 (CET)
Vielleicht diejenigen, die bisher Vorlage:Bild-frei verwenden? Naja, es sollte vor allem ein Hinweis auf die Commons-Diskussion sein. --Leyo 19:49, 25. Nov. 2010 (CET)

CC-zero ist ein saubererer Ersatz für Bild-frei, weil es einen ausführlicher ausformulierten Versuch darstellt, das gleiche zu erreichen: Eine so weitgehende Freigabe, wie das jeweils rechtlich möglich ist, d.h. "public domain" in den Ländern, wo es geht, und sonst ein unbeschränktes Nutzungsrecht ohne jegliche Bedingungen für jedermann. Da man aber Bilder mit "Bild-frei" oder einem ähnlichen Baustein wohl nicht einfach zu "CC-zero" erklären kann, wurde auf Commons angeregt, die einzelnen Wikipedias, die noch keinen CC-zero-Baustein haben, entsprechend anzupassen; dies darum, weil doch immer wieder etwas nach Commons Übertragbares in einzelnen Wikipedias hochgeladen wird. Fände ich auch sinnvoll. Gestumblindi 00:24, 26. Nov. 2010 (CET)

Ich schätze mal grob nach eigenen Erfahrungen, dass etwa 10% der hochgeladenen Dateien, die nach Lust und Laune lizensiert werden könnten (also ausgeschlossen alle PD-SH oder Logo, PD-alt etc.) mit Bild-frei derzeit lizensiert werden. Wo gibts eigentlich den "Legal Code" der CC-0? Irgendwie find ich auf den CC-Seiten nur Hilfeseiten. Wenn wir sowas einführen, dann nur zusätzlich zu Bild-frei und nicht Bild-frei einfach durch CC-0 ersetzen. Zum Vergleich: alle von de.wp nach Commons übertragenen Bilder (in Files_transfered_from_German_Wikipedia) (9860) sind 6,5% (640) PD-self. -- Quedel 14:56, 26. Nov. 2010 (CET)
Der "Legal code" ist wie immer bei CC-Lizenzen unter der "Deed" klein verlinkt und findet sich hier. - Ich sehe keine Notwendigkeit, Bild-frei weiterhin anzubieten, wenn wir hier CC-0 einführen sollten. "Bild-frei" ist ja der gleiche Versuch wie CC-0, aber ein hiesiges Hausgebräu und nicht juristisch so fein ausgearbeitet. Oder was hätte jemand, der CC-0 nehmen kann, für einen Grund, stattdessen Bild-frei zu wählen? Was würde es ihm bringen? Wohlgemerkt, es geht mir hier nur um künftige Uploads - ich will nicht bisherige "Bild-frei"-Bilder zu CC-zero erklären. Gestumblindi 21:09, 26. Nov. 2010 (CET)
Damit wäre auch das Verschieben von Bild-frei-Dateien nach Commons weniger chaotisch, da diese dort oft genug als Public Domain, manchmal aber auch nur als Copyrighted-free-use o.ä. markiert werden. CC-0 wäre da die elegantere und einfachere Lösung für neue Dateien. Scheint nur bislang keine deutsche Übersetzung zu geben, bei [3] sind nur die Überschriften in Deutsch. --Kam Solusar 21:44, 26. Nov. 2010 (CET)
@Gestumbli: für neue Bilder gäbe es tatsächlich keine Notwendigkeit, Bild-frei weiterhin anzubieten, da geb ich dir Recht. Jedoch war nur mein Einwand, dass man bestehende Bilder unter Bild-frei nicht in CC-0 überführen dürfte, da CC-0 ja eine Lizenz ist und wir nicht einfach "weils mal so ähnlich ist" irgendwelchen Dateien eine Lizenz verpassen dürfen. Als Ablösung ja, aber nicht Redirect von Bild-frei auf CC-0. Mich wunderts, dass seit der Veröffentlichung von CC-0 am 17.12.2007 diese Lizenz bisher unbeachtet blieb. -- Quedel 12:45, 27. Nov. 2010 (CET)
Damit bin ich völlig einverstanden :-) Gestumblindi 20:41, 27. Nov. 2010 (CET)
Ich sehe keinen Grund, Bild-frei abzuschaffen. CC-0 als Alternative ist ok, aber nicht als Ablösung... -- Chaddy · DDÜP 21:02, 27. Nov. 2010 (CET)
Dann müsste aber Bild-frei etwas bieten, das CC-0 nicht zu bieten hat. Was wäre das? Gestumblindi 21:04, 27. Nov. 2010 (CET)
Das sind zwei paar Stiefel. CC-0 bedeutet im Prinzip, dass das Werk gemeinfrei wird, soweit dies rechtlich möglich ist. Bild-frei dagegen erteilt "nur" ein unbeschränktes Nutzungsrecht. Praktisch kommts aufs selbe hinaus, das stimmt schon, es ist aber nicht dasselbe... -- Chaddy · DDÜP 21:22, 27. Nov. 2010 (CET)
Bild-frei legt sich diesbezüglich eigentlich nicht fest, es hat einen etwas unglücklich "beschreibenden" Charakter und beinhaltet durchaus auch die Möglichkeit, dass der Uploader public domain wollte: "Das Nutzungsrecht wurde ausdrücklich oder – aufgrund einer noch weitergehenden, in Deutschland und Österreich aber rechtlich nicht möglichen Übergabe in die „public domain“ oder der rechtlich ebenfalls nicht möglichen Deklarierung eigener Werke als „gemeinfrei“ – konkludent eingeräumt". Eigentlich müsste man also, wenn man "Bild-frei" verwendet, immer noch separat erklären, ob man nun "bloss" ein unbeschränktes Nutzungsrecht ohne jegliche Bedingungen für jedermann einräumt oder ob man in den Ländern, in denen es rechtlich möglich ist, die volle public domain möchte. Was wäre dann aus deiner Sicht der praktische Grund für einen Uploader, lieber Bild-frei als CC-0 wählen zu wollen? Was würde er sich davon versprechen? Man darf ja das Bild in beiden Fällen frei verwenden. Wie gesagt: Weil es nicht genau dasselbe ist, sollen bestehende Bilder natürlich den bisherigen Baustein behalten, aber ich würde bei Einführung von CC-0 keinen Grund sehen, Bild-frei für neue Uploads noch anzubieten. Gestumblindi 21:27, 27. Nov. 2010 (CET)
Es macht durchaus einen Unterschied, ob man nur ein unbeschränktes Nutzungsrecht für jedermann einräumt oder die Lizenz CC0 wählt und somit de facto das Werk auf einen gemeinfreien Status stellt. Bei einen unbeschränkten Nutzungsrecht bleiben dadurch die Urheberpersönlichkeitsrechte insbesondere § 14 Entstellung des Werkes gewahrt, während CC0 diese explizit ausschließt (vgl. Lizenzvertrag Punkt 1 II). Auch kann ein unbeschränktes Nutzungsrecht für jedermann in Ausnahmen wieder zurückgerufen werden. ..Darah Dan Doa.suhadi 21:27, 29. Nov. 2010 (CET)
Hm, ich frage mich... der von dir verlinkte § 14 sagt "Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden." Der Urheber hat also das Recht dazu. Wenn er aber hier per Bild-frei ausdrücklich ein "unbeschränktes Nutzungsrecht ohne jegliche Bedingungen" einräumt, könnte man das nicht so sehen, dass er mit "ohne jegliche Bedingungen" auch auf dieses Recht verzichtet? Allerdings ist die Frage auch, ob man in der jeweiligen Rechtsordnung überhaupt auf diese Urheberpersönlichkeitsrechte verzichten kann. Wenn nicht, dann tut man das auch mit CC-0 nicht. Gestumblindi 02:04, 30. Nov. 2010 (CET)
Würde man das Urheberpersönlichkeitsrecht als Bedingung des Urhebers bezeichnen, dann würde das im Umkehrschluss bedeutet, dass der Urheber verlangt, dass er auf sein Urheberpersönlichkeitsrecht verzichtet. Das wäre jedoch nicht logisch. Es ist daher davon auszugehen, dass ohne jegliche Bindungen keinen Einfluss auf das Urheberpersönlichkeitsrecht hat. Ferner ist es in der Tat fraglich, ob man das Urheberpersönlichkeitsrecht ausschließen kann. Dies wird wohl im vorher geeinigten Einzelfall kein Problem sein. So kann ein Urheber sein Musikwerk einem Pornofilm als Hintergrundmusik zur Verfügung stellen, was aber ohne explizite Zustimmung des Urhebers wohl eine Entstellung des Werkes nach § 14 UrhG darstellt. Das Urheberpersönlichkeitsrecht ganz umfassend aufzugeben, ist wohl nicht möglich (so sieht das auch die mir gerade Zugängliche Literatur). Ein solcher Vertrag würde wohl gegen § 138 BGB verstoßen. Es geht aber bei CC-0 nicht nur um das Urheberpersönlichkeitsrecht. Bei Bild-frei wird wie gesagt nur ein Nutzungsrecht zugesprochen. Auf mehr wird nicht verzichtet. CC-0 versucht jedoch jegliche Rechte des Urhebers in die "Gemeinfreiheit" zu übertragen. Darauf wollte ich eigentlich nur hinaus.
Fraglich ist, ob der CC-0 Gesamt nichtig ist, wenn auch ein Teil des Vertrages nichtig ist (vgl. § 139 BGB), der Vertrag also somit nicht anwendbar wäre. ..Darah Dan Doa.suhadi 17:49, 7. Dez. 2010 (CET)

Vorlage Bild-PD-Amtliches Werk

Ich schlag mal vor, in der o.g. Vorlage für den deutschen Raum den Text auf Absatz 1 zu beschränken: alter Text: ist nach § 5 UrhG (DE) neuer Text (Vorschlag) ist nach § 5 UrhG Abs. 1 (DE). Begründung: Werke nach Abs. 2 haben ein Änderungsverbot und sind daher hier nicht erwünscht, da sie nicht den Kriterien für eine freie Lizenz entsprechen. Meinungen? -- Quedel 22:29, 16. Dez. 2010 (CET)

Inhaltlich bin ich mir nicht sicher. Nur zur Durchführung: Dann müsste man aber mal alle Bilder mit dieser Vorlage durchgehen und schauen, ob manche nur durch den Abs. 2 ein amtl. Werk sind. ich könnte mir vorstellen dass das einige wären und somit wohl einiges zu löschen wäre. Viele Grüße --Saibo (Δ) 23:27, 16. Dez. 2010 (CET)
Inhaltlich wäre durchaus das Problem, dass man nun noch genauer unterscheiden muss, obs ein Gegenstand nach Abs. 1 oder Abs. 2 ist. Policy-mäßig wäre halt sonst nur die Möglichkeit, á la Bild-LogoSH Ausnahmen von der Definition freier Werke hier zu schaffen (also ein Änderungsverbot zuzulassen), nur sollte man das dann durchaus transparent machen. Zur Durchführung könnte man einen Parameter mit angeben, der "ist geprüft" angibt und die Datei in eine Wartungskategorie (zusätzlich) mit einsortiert, so dass man via Catscan dann eine Liste erstellen kann. Sicherlich, für DÜP und WP:UF wäre das bei aktuell 8842 Dateien 'ne Menge Arbeit. Ist halt die Frage, wie Änderungsverbot – PublicDomain-Deklarierung – WM-Policy zusammenzubringen ist. -- Quedel 14:21, 17. Dez. 2010 (CET)
Ich sehe keinen Änderungsbedarf. ..Darah Dan Doa.suhadi 15:24, 22. Dez. 2010 (CET)
Und was machen wir mit den Bildern nach Abs. 2? Löschen weil sie nicht "frei" sind, oder dem Weiterverwender die Recherche überlassen, ob es ein Änderungsverbot (ND-Klausel) gibt? -- Quedel 00:20, 23. Dez. 2010 (CET)
Welche Bilder wären das? ..Darah Dan Doa.suhadi 09:41, 23. Dez. 2010 (CET)
Müsste ich jetzt suchen. Ausschlaggebend für den Vorschlag war letztens die Diskussion im IRC um eben ein Bild nach Abs. 2, was mit der Lizenz versehen war. Nach Diskussion, obs Abs. 1 oder Abs. 2 ist, hatte ich dann SLA gestellt. Aber es gibt sicherlich noch mehr Bilder, die davon betroffen wären, auf die schnelle nur gefunden: Datei:Ac-zusatz.jpg und Datei:Begleitschein.pdf und ähnliche Formulare. -- Quedel 10:21, 23. Dez. 2010 (CET)
Ohne mir die genannten Dateien genau anzuschauen, gehe ich davon aus, dass dies stimmt. Wenn wir jedoch Abs. 2 des § 5 ausschließen, müssten wir konsequenterweise auch Bilder mit Werken der Panoramafreiheit verbieten, denn diese haben genauso eine Änderungsverbot. ..Darah Dan Doa.suhadi 16:53, 23. Dez. 2010 (CET)

Neues Symbol für Vorlage:NoCommons

 
vorher
 
nachher

Per WP:AAF hat Benutzer:Matthias M. die Vorlage:NoCommons von Bild:Icon Now Commons.svg nach Bild:NoCommons.svg ändern lassen.

Das Dreieck mit der Spitze oben heißt "Achtung". Das runde, durchgestrichene heißt: "Verbot". Die Aussage des Symbols stimmt nun also mehr mit dem Text überein. Vorher war es "Achtung Commons" und nun sagt das Bild "auf Commons verboten" - aber der Bausteintext weiterhin "es muss geprüft werden, ob es Commons-kompatibel ist. Nicht alle mit NoCommons markierten Dateien sind wirklich absolut nicht auf Commons erlaubt. Beispielsweise gilt für Vorlage:Bild-PD-alt-100-Bilder, dass der Uploader vielleicht nur zu faul war, den Autor und Todesdatum rauszufinden und der Autor eigentlich schon mehr als 70 Jahre tot ist und daher das Bild nach individueller Prüfung Commonsfähig ist.

Gibt es dazu schon irgendwo eine Diskussion? Ich hatte mich eben mit Quedel im Chat darüber unterhalten und wir waren obenstehender Meinung. Viele Grüße --Saibo (Δ) 18:10, 29. Aug. 2010 (CEST)

Wir wissen was los ist und alle anderen fassen es als Verbot auf. Finde ich genau richtig. --Marcela   18:13, 29. Aug. 2010 (CEST)
Naja... Das ist ähnlich wie mit Bild-LogoSH: Wir wissen was los ist und alle anderen... -- Chaddy · DDÜP 18:24, 29. Aug. 2010 (CEST)
(BK) Das Problem ist weniger der Ansinnen der Vorlage, nämlich dass die Dateien auf Commons nicht fähig sind, sondern die nunmehr geschaffene Diskrepanz zwischen Bildaussage und Bausteinaussage. Vorher wars "Achtung, bitte prüfen, ob Commonsfähig ist", nun steht ein Verbot da, aber der Text sagt weiterhin "man solle prüfen, obs …". Daher müsste man wenn auch den Text des Bausteins ändern. Und dass alle anderen es als Verbot auffassen, bezweifle ich aufgrund des Textes. Denn kaum jemand wird ein Symbol anstelle des Textes als Handlungsaufforderung nutzen. Wie gesagt, ganz oder gar nicht, dieser Halbschritt irritiert halt. -- Quedel 18:28, 29. Aug. 2010 (CEST)
Ich würde lieber den Halbschritt wieder rückgängig machen. Bei LogoSH wird ja wenigstens nur etwas weggelassen, hier stünde dann ja ein falscher Text da. Wir wollen doch den Benutzern helfen und sie nicht absichtlich verwirren. Viele Grüße --Saibo (Δ) 04:22, 30. Aug. 2010 (CEST)

Das Vorlage:NowCommons und Vorlage:NoCommons das gleiche Symbol hatten, fand ich etwas widersinnig, weshalb ich um Änderung gebeten habe, aber im Grunde ist es mir egal. Gruß Matthias 20:48, 29. Aug. 2010 (CEST)

NowCommons

Recht hast du. War mir gar nicht bewusst. Dann sollte eindeutig NowCommons ein anderen Symbol bekommen: irgendwas, was kein Warnsymbol ist, sondern zeigt, dass es nun etwas "neu" auf Commons gibt. Vielleicht ein Commonsymbol mit Sternchen dran oder so? Viele Grüße --Saibo (Δ) 22:01, 29. Aug. 2010 (CEST)
Oder eher ein Wikiball mit Pfeil aufs Commonssymbol. Mhm, auf Vorlage:NowCommons gibts weder Doku noch Vorschau. -- Quedel 22:04, 29. Aug. 2010 (CEST)
Wer suchet, der findet: File:Wikipedia to Commons.png -- Quedel 22:18, 29. Aug. 2010 (CEST)
Prinzipiell nicht schlecht. Die Farben von Pfeil und Commonslogo passen nur nicht zusammen. Dank Yellowcard hat die Vorlage:NowCommons nun auch eine Vorschau. In diese habe ich mal das Logo für mich mal eingebaut - ich finde es sollte nicht so eine große Breite haben. Besser wäre ein quadratisches oder gar ein Hochkant-Symbol. Viele Grüße --Saibo (Δ) 03:08, 30. Aug. 2010 (CEST)
Der Pfeil müsste noch etwas weiter aus dem Ball herausschauen. Aber so würde sich das in der Vorlage ganz gut machen. --Saibo (Δ) 04:17, 30. Aug. 2010 (CEST) Pfeil ist schon länger--Saibo (Δ) 03:55, 1. Sep. 2010 (CEST)
Mir gefällt das Hochkant-Symbol von Saibo. Matthias 23:23, 31. Aug. 2010 (CEST)
Und noch ein Vorschlag: für den Mängelbaustein. Testseiten: Benutzer:Saibo/NowCommons und Benutzer:Saibo/NowCommons/Mängel. Viele Grüße --Saibo (Δ) 03:55, 1. Sep. 2010 (CEST)
Mir war auch nicht bewusst, dass die das gleiche Symbol haben, aber die "NowCommons"-Symbole finde ich noch überarbeitungs bedürftig.
Bei "Nocommons" fand ich das Dreieck besser.
-- - Suhadi - 11:11, 1. Sep. 2010 (CEST)
Hier ist das ganze Ding noch mal in Gelb. Wie wäre es denn bei NoCommons das rot zu machen und bei NowCommons gelb? Ich frage mich überhaupt warum NowCommons so negativ alarm rot gefärbt ist. Ich mein, wenn das gelb oder blau wäre, würde man das genausogut sehen.
-- - Suhadi - 11:16, 1. Sep. 2010 (CEST)
Ich würde nowCommons nur im Mängelfall mit einem Warnzeichen versehen. Vielleicht da das orange Zeichen (mit dem nowCommons-Symbol innendrin) und bei noCommons das rote, wie bisher. Viele Grüße --Saibo (Δ) 19:18, 2. Sep. 2010 (CEST)
Ich habe nun erstmal genug gebastelt. Ich bevorzuge nun für nC "2. Quedel-2", für den Umbenennungsfall "2. Quedel-2 + Achtung anderer Name" und für den Mängelfall "Achtung Mängel -Saibo" falls es bei NoCommons nun beim runden Verbotsschild bleibt. --Saibo (Δ) 01:28, 3. Sep. 2010 (CEST)

Testseiten und Vorschläge

Also von den WP-Commons-Pfeil-Dingern gefällt mir momentan 2. Quedel-2 am besten; 2. Quedel-2 mit Schild finde ich aber … nunja, überladen. Grüße, --ireas :disk: :bew: 08:21, 3. Sep. 2010 (CEST)
Wie bereits gestern im Chat geschrieben: für NC mit identischem Dateinamen wär ich für 2. Quedel 2, für NC und abweichendem Dateinamen Now-Commons orange und für NC/Mängel für eins mit dem roten Dreieck drumherum. -- Quedel 09:59, 3. Sep. 2010 (CEST)
Ich habe auf Anregung von Beria noch "2. Quedel-2-B" erstellt. Es ist nun schon in pt:Template:nowCommons eingebaut. Ich bin mir unsicher, ob ich es besser als dir vorhergehende Version finde – ist mir relativ egal. Ja, mit dem "überladen" habt ihr schon Recht (Quedel bevorzugt für NC-abw.-Name und NC-Mängel ja, wenn ich es recht verstehe, auch die einfachen Schilder nur mit Commonslogo drin). --Saibo (Δ) 15:22, 6. Sep. 2010 (CEST)

Mir gefallen die jeweils ersten von Saibo am besten. --JuTa 22:02, 7. Sep. 2010 (CEST)

Hab die Bilder der Vorlage jetzt einfach mal geändert bei Vorlage:NowCommons und Vorlage:NowCommons/Mängel. ..Darah Dan Doa.suhadi 01:13, 24. Dez. 2010 (CET)
6 wurde eingebaut. Dementsprechend habe ich noch eine Bildversion (10 in orange. 10 mit blau habe ich getestet: sah sich beißend (dunkelblau und grellblau) aus) für abweichenden Namen in Vorlage:NowCommons eingebaut. So etwas wie eine herrschende Meinung oder gar Konsens gibt es wohl nicht so ganz hier. ;) Viele Grüße --Saibo (Δ) 22:49, 26. Dez. 2010 (CET)

Abstimmung

Name NowCommons NowCommons/anderer Dateiname NowCommons/Mängel
Quedel 22:38, 7. Sep. 2010 (CEST) 7 13 mit 6 in der Mitte 10
--JuTa 22:43, 7. Sep. 2010 (CEST) 2 2 8
--Saibo (Δ) 22:47, 7. Sep. 2010 (CEST) 7 10 in orange 10
-- Cherubino 02:32, 8. Sep. 2010 (CEST) 8 in grün 8 in orange 8 (in rot)
..Darah Dan Doa.suhadi 12:23, 8. Sep. 2010 (CEST) 6 13 mit 6 in der Mitte 10 in gelb

Eugen Ulmer (erl.)

In den folgenden Vorlagen wird Eugen Ulmer als Quelle genannt:

Ich schlage vor die Quelle wie folgt zu ändern:

Von
Vgl. Eugen Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. neubearb. Auflage, Berlin 1980
zu
vgl. BGH GRUR 90, 669 - Bibelreproduktion oder vgl. BGH AktZ. I ZR 14/88 - Bibelreproduktion

Begründung: Der Herr Ulmer mag zwar den Begriff der Gestaltungshöhe (=Schöpfungshöhe) eingeführt haben, jedoch ist diese Entscheidung Bibelreproduktion maßgebend für Reproduktionsfotografien, wobei es sich bei Ulmer "nur" um eine Stimme der Literatur handelt. Der Kompletttext des Urteils ist hier einsehbar. Dort heißt es:

Ein solches Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung hat das BerG zu Recht in den Fällen verneint, in denen ein Lichtbildschutz für Lichtbilder oder ähnliche Erzeugnisse beansprucht wird, die sich lediglich als bloße Vervielfältigung anderer Lichtbilder (oder ähnlich hergestellter Erzeugnisse) - hier: der Photographien des H. und C.-Verlags der Original-Kupferstiche der Merian-Bibel von 1630 - darstellen, bei denen also ein Original-Lichtbild so getreu wie möglich egal ob im selben Format oder im Wege der Mikro- oder Makrokopie - lediglich reproduziert (kopiert) wird.

Somit wäre das in den Vorlagen genannte Zitat weiter gültig, da dies fast exakt vom BGH übernommen wurde. Ich sehe keinen Grund, warum wir diese höchstrichterliche Entscheidung nicht als Quelle nehmen sollten. ..Darah Dan Doa.suhadi 20:42, 23. Dez. 2010 (CET)

Umgesetzt. ..Darah Dan Doa.suhadi 17:27, 26. Dez. 2010 (CET)
Entsperrt, von Suhadi aktualisiert und wieder gesperrt. Damit wohl erledigt ;-) -- Ra'ike Disk. LKU WPMin 17:36, 26. Dez. 2010 (CET)

Vorlage Bild-frei

Ich finde die Vorlage sollte überarbeitet werden, denn diese ist zum einen rechtlich nicht ganz richtig und zum anderen nicht verständlich:

  1. In der Schweiz ist es möglich, auf sein Urheberrecht zu verzichten, wodurch das Urheberrecht am betreffenden Werk erlischt.: Der Satz kann so bleiben.
  2. Dieses Nutzungsrecht (...) ist unwiderruflich.: Das ist jedoch nicht richtig, denn es gibt im Urheberrecht unverzichtbare Rückruf- und Widerrufsrechte sowie das Urheberpersönlichkeitsrecht auf welchen man nicht komplett verzichten kann. Daher sollte diese Passage gestrichen werden.
  3. unbeschränktes Nutzungsrecht ohne jegliche Bedingungen für jedermann: Unbeschränkt und ohne jegliche Bedingungen ist m.E. redundant. Ich bin für die Formulierung unentgeltliches, einfaches Nutzungsrecht ohne inhaltliche, zeitliche oder räumliche Beschränkungen. Dies ist näher am Gesetz (§ 31 Abs. 1 S. 2, § 32 Abs. 3 S. 3) und hört sich verständlicher an.
  4. unabhängig von Ort und Zeit: Dieser Abschnitt ist somit überflüssig.
  5. Das Nutzungsrecht wurde ausdrücklich oder – aufgrund einer noch weitergehenden, in Deutschland und Österreich aber rechtlich nicht möglichen Übergabe in die „public domain“ oder der rechtlich ebenfalls nicht möglichen Deklarierung eigener Werke als „gemeinfrei“ – konkludent eingeräumt.: Da werfen sich gleich 2 Fragen bei mir auf:
  • Wieso wird das Nutzungsrecht konkludent eingeräumt. Dadurch, dass ich es dahin schreibe, ist es doch ausdrücklich. Konkludent kann ich eine Willenserklärung nur mit Handeln abgegeben, z.B. Handheben bei einer Auktion.
  • Was soll der mit Gedankenstrichen umfasste Text zwischen oder und konkludent? Das bringt doch niemanden, insbesondere mögliche Nachnutzer, weiter, wenn er dies durchliest. Neben der Unverständlichkeit dieses Abschnitts ist eine Übergabe in die Gemeinfreiheit nicht gegeben, da die oben genannten Rechte (Urheberpersönlichkeitsrechte, usw.) noch vorhanden sind.
  • Dieser Abschnitt sollte daher entfernt werden. Man könnte höchstens sowas schreiben, wie Die Übergabe in die Gemeinfreiheit wird analog auf dieses Werk angewendet.

Die Vorlage sollte nach meinen Vorschlägen aus genannten Gründen verändert werden..Darah Dan Doa.suhadi 15:21, 22. Dez. 2010 (CET)

Zu 5.: Damit ist gemeint, dass dieser Baustein auch gesetzt wird, wenn jemand sein Werk als "Public Domain" oder "gemeinfrei" bezeichnet. Dies ist nach deutschem Recht nicht möglich. Wenn er dies dennoch äußert, unterstellen wir, dass er jedermann die entsprechenden Nutzungsrechte einräumt, ohne dass er dies explizit geäußert hat – wodurch wir ihm also "konkludentes Handeln" unterstellen. Unverständlich mag es für die Nachnutzer sein, vielleicht im Baustein selbst sogar unnötig – aber als falsch sehe ich es keineswegs an. Yellowcard 15:28, 22. Dez. 2010 (CET)
Okay, dann habe ich das missverstanden. Dann schlage ich folgende Formulierung vor: Dieses Nutzungsrecht wird analog auf Werke der Public Domain und der Gemeinfreiheit angewendet. oder so ähnlich...Darah Dan Doa.suhadi 15:32, 22. Dez. 2010 (CET)
PS: Die ist auch doof... Ich denk mir noch was anderes aus. :D ..Darah Dan Doa.suhadi 18:24, 22. Dez. 2010 (CET)
Benutzer:Suhadi Sadono/Bild-frei-Neu -> Mein Vorschlag. ..Darah Dan Doa.suhadi 18:45, 22. Dez. 2010 (CET)
Zu 3+4: unbeschränktes Nutzungsrecht und ohne jegliche Bedingungen sind zwei unterschiedliche paar Schuhe, die beide durchaus so berechtigt sind. Unbeschränktes Nutzungsrecht heißt, ich darfs überall verwenden wo ich will (darf ich bei CC-Bildern, die kein RaeB/MarkenG o.ä. tangieren, ebenfalls!); ohne Bedingungen sagt dann nur aus, was ich beachten muss, wenn ich es verwende (in dem Fall also nichts). Der neue Vorschlag ist vor allem hinsichtlich des zweiten Teils "weg", die Formulierung ohne inhaltliche, zeitliche oder räumliche Beschränkung ist an sich okay, aber das kann auch bedeuten, dass man Zusatzbedingungen wie Namensnennung, Belegexemplar etc. reinnehmen dürfte. inhaltlich beschränkt sich nämlich nur auf den Kontext der Verwendung.
Zum Schweizer Aspekt: find ich (habs mir bisher nie angeschaut) etwas missverständlich: da steht, was in der Schweiz möglich ist, aber nicht, was jetzt konkret mit der konkreten Datei passiert: hat der Uploader auf sein Urheberrecht verzichtet und ist es damit erloschen oder räumt er einfach nur ein unbeschränktes Nutzungsrecht ohne Bedingungen ein?
Zum neuen Absatz mit der Willensbekundung: der erste Satz ist für mich unverständlich, ich kapier nicht was der mir sagen soll. Der zweite Satz ist aus meiner Sicht etwas mysteriös: eine widerrechtliche Tat wird als rechtlich-bindend hier erklärt? Wenn eine Übergabe widerrechtlich, also illegal ist, dann ist sie auch nicht gültig, wie kann man sowas dann auf einmal als "trotzdem gültig" erklären?
-- Quedel 00:19, 23. Dez. 2010 (CET)
Der erste Satz der Willensbekundung richtet sich nach § 133 BGB. Das heißt, wenn jemand eine Willenserklärung abgibt, dann soll man sich nicht am gesagten, sondern am gewollten orientieren. Beispiel: Wenn ich zum Beispiel ein Brötchen kaufe, bezeichne das Brötchen aber irrtümlich als Fahrrad und der Verkäufer erkennt das, dann kann der sich nicht darauf berufen, dass ich Fahrrad sage, denn es gilt nur das gewollte.
Das habe ich versucht hier auch einzubringen. Wenn z.B. jemand sagt, dass er das Werk in die Gemeinfreiheit oder Public Domain übergibt, dann ist dies nicht rechtlich möglich, also widerrechtlich. Jedoch will der Urheber das so weit wie möglich frei geben. Daher wird in solchen Fällen auch dieses Nutzungsrecht angewendet...Darah Dan Doa.suhadi 09:40, 23. Dez. 2010 (CET)
PS: Inhaltliche Beschränkungen umfassen auch die von hier aufgeführten Beschränkungen (vgl. z.B. Schack, 4. Aufl., Rdnr. 545). So wäre es Beispielsweise eine inhaltliche Beschränkung, wenn ich verbiete, dass das Werk unterlizenziert wird. Namensnennung ist durch § 13 UrhG vorgesehen und das Belegexemplar ist ebenfalls eine inhaltliche Beschränkung. Das gilt ebenso für bestimmte Vertriebswege, etc. ..Darah Dan Doa.suhadi 10:00, 23. Dez. 2010 (CET)
Ah okay, so macht das ganze mehr Sinn. Auch wenn ich dafür trotzdem noch eine verständlichere Formulierung mir wünschen würde. Findet sich eine abgemilderte Version für "widerrechtlich", klingt eher nach "der ganze Vorgang ist illegal" und nicht nur "die Formulierung entspricht nicht der Wortwahl des dt. Gesetzes". Wenn inhaltliche Beschränkung = lizenzgemäße Bedingungen sein sollten, wäre das okay. Ich sehs zwar anders, bin aber Jura-Laie. Gibts dazu noch eine weitere Meinung? -- Quedel 10:11, 23. Dez. 2010 (CET)
Ich habe die Vorlage noch einmal überarbeitet. Ich denke, dass sie jetzt verständlicher ist. Auch habe ich den Aspekt der Bedingung mit eingebaut. ..Darah Dan Doa.suhadi 17:14, 23. Dez. 2010 (CET)
unbedingtes Nutzungsrecht? ;) --Isderion 17:40, 23. Dez. 2010 (CET)
Achso, ... unbedingt = ohne Bedingung bzw. Bedingungslos. Das hört sich zwar komisch an, passt aber. :) ..Darah Dan Doa.suhadi 17:52, 23. Dez. 2010 (CET)
Ich weiß was gemeint ist... aber andere sollten das auch... für einen Großteil der Nutzer hört sich's nämlich blöd an und sie wissen nicht was gemeint ist. Und da ja wirkliche Wille des Urhebers und nicht der buchstäbliche Sinn des Ausdrucks erheblich ist, sollte der Baustein eben nicht doppeldeutig sein. Basta! :) --Isderion 21:34, 23. Dez. 2010 (CET)
Okay es heißt nun bedingungsloses Nutzungsrecht...Darah Dan Doa.suhadi 23:40, 23. Dez. 2010 (CET)

Ein Problem ist, dass dieser Baustein wohl nicht nur bei Dateien zur Anwendung kommt, deren Urheber sich selbst ausdrücklich diesen Baustein ausgesucht hat, sondern auch bei solchen, deren Urheber irgendwo anders erklärt hat, dass er sie "public domain", "gemeinfrei" o.ä. zur Verfügung stelle, und die dann von einem Dritten hier hochgeladen wurden. Das heisst, dass man bei einem Urheber aus der Schweiz unter Umständen nicht sagen kann, ob er wirklich auf sein Urheberrecht verzichten wollte (wie es nach Schweizer Recht ja möglich ist). Gestumblindi 23:52, 23. Dez. 2010 (CET)

Aber bedeutet das nicht, wenn jemand das Werk in die Gemeinfreiheit oder Public Domain übergibt, dass dieser auf sein Urheberrecht verzichten möchte, wie es in der Schweiz möglich ist? ..Darah Dan Doa.suhadi 00:42, 24. Dez. 2010 (CET)
PS: Es kann der schweizer Teil auch rausgenommen werden, sodass alle Urheber, egal woher, das gleiche Nutzungsrecht erteilen. ..Darah Dan Doa.suhadi 00:45, 24. Dez. 2010 (CET)
Da hast du wohl recht, ich ziehe meinen Einwand zurück :-). Den Schweizer Teil würde ich aber gerade so gesehen gerne drinlassen, denn sonst sagt der Baustein ja etwas Falsches, wenn ein Schweizer erklärt hat, auf seine Rechte zu verzichten. Gestumblindi 01:05, 24. Dez. 2010 (CET)
Also meinen Einwand oben ist ja nun ausreichend berücksichtigt. Zum Verständnis für mich in Sachen Schweiz: ist es möglich, ohne auf das Urheberrecht zu verzichten, solch ein bedingungsloses unentgeltliches Nutzungsrecht einzuräumen? Also gibts da einen Unterschied? -- Quedel 19:54, 26. Dez. 2010 (CET)
Ich denke schon, dass es auch in der Schweiz möglich ist ein solches Nutzungsrecht einzuräumen. Der Unterschied zwischen keinem und diesem Nutzungsrecht ist, zu mindestens in DE, obwohl hier die Aufgabe des Urheberrechts nicht möglich ist, der Erhalt des Urheberpersönlichkeitsrecht...Darah Dan Doa.suhadi 18:53, 27. Dez. 2010 (CET)
Die Frage ist halt, ob man die Abgabe der Urheberrechte wirklich in den Baustein mit reinnehmen sollte für die CH'ler oder für alle DACH'ler gleichermaßen nur die bedingungslose Nutzungsrechte einräumen soll. Mit zweiterer Version wäre zumindest ein einheitliches Recht gegeben und man müsste nicht zwischen CH'ler und DA'ler unterscheiden. -- Quedel 19:56, 27. Dez. 2010 (CET)
Habs mal rausgenommen. ..Darah Dan Doa.suhadi 16:19, 28. Dez. 2010 (CET)
So ich habe die Vorlage nun umgesetzt. Wenn es noch einwenden gibt, dann sollen diese bitte hier gut begründet dargelegt werden. ..Darah Dan Doa.suhadi 17:43, 11. Jan. 2011 (CET)


Hab es aufgrund des Diffs erst jetzt gesehen: Änderung von Urheberrechtsinhaber → Urheber finde ich nicht so gut. Denn immerhin würde es ja nicht mehr stimmen, wenn z. B. die Erben des Urhebers die Genehmigung erteilen. Würde vorschlagen, die Begrifflichkeit zurückzuändern. -- Quedel 17:01, 14. Jan. 2011 (CET)

Stimmt, habe ich nicht dran gedacht, als ich das änderte. Ich kümmere mich, falls es kein anderer tut, demnächst darum. ..Darah Dan Doa.suhadi 22:32, 15. Jan. 2011 (CET)
Habe es (hoffentlich wie beabsichtigt) zurückgeändert. Viele Grüße --Saibo (Δ) 22:17, 16. Jan. 2011 (CET)

Wikipedia:Löschkandidaten/27._September_2010#Vorlage:Geschützt

Chaddy meine statt des LA wäre hier der richtige Diskussionsort. Nachdem es aber vorher schon eine Disk auf URF gab, möchte ich nicht hier noch eine weitere Disk beginnen. Aber ich möchte hier auf den LA hinweisen und dort um Kommentare bitten, wie wir mit der Vorlage weiter verfahren sollten. Ich hatte nach dem Stellen des LA's bereits den Vorlagenersteller und einige DÜP-Leute im irc auf den LA hingewiesen. Merlissimo 15:48, 27. Sep. 2010 (CEST)

Mindestbeiträge=2 --Isderion 12:28, 13. Feb. 2011 (CET)