Dieses MB ist bereits archiviert und sollte daher nicht mehr bearbeitet werden.

Vorschlagstext

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Ein paar Sachen sind mir aufgefallen:

  • kein Neuling weiß (mehr), was Guttenberg-Vandalismus ist (hat das was mit Kopieren zu tun?), bitte entweder auf passende Disk verlinken, ausführlicher erklären oder Beispiel ändern
  • wie ist mit einer unbelegten Akualisierung von Zahlen zu verfahren, gilt 2) oder 3)? Ist die Liste ein nach Priorität geordnetes Ranking?
  • Wieso ist Software-Aktualisierung grundsätzlich zu sichten? Ist der Punkt redundant zu 3), wenn etwas nicht zurückgesetzt wird ist es doch vertrauenswürdig genug um gesichtet zu werden?
  • Liste der Sichtungseinzelfälle klingt so bürokratisch und manifestiert. Sollen es nicht bloß Anhaltspunkte sein, von denen die Einzelfallentscheidung abweichen kann (abgesehn von WP:IAR :-)?

meint -- Bergi 21:05, 7. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Danke für die Tipps! Klar, der Vorschlagstext muss noch überarbeitet werden, da hast du Recht :). Ja, das sollten nur Anhaltspunkte sein aber mit konkreten Beispielen wie die Software-Aktualisierung (wo ich generell von guten Absichten ausgehen würde und hier Vandalismus für sehr unwahrscheinlich halte). --Wnme Fragen?/ Bew.?sichten, mach mit! 21:26, 7. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Einfache Mehrheit?

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Wahrscheinlich habe ich einfach was verpasst. Aber wie kommt es, dass in jüngster Zeit immer mehr Meinungsbilder initiert werden, bei denen eine einfache Mehrheit zu Annahme genügt? --Zinnmann d 10:44, 8. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Ehrlich gesagt hab ich mir darüber noch keine Gedanken gemacht, aber du hast vermutlich Recht, dass bei dieser Abstimmung eine 2/3 Mehrheit sinnvoller ist. --Wnme Fragen?/ Bew.?sichten, mach mit! 12:19, 8. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Zurücksetzen vs. Entfernen

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Im Vorschlag steht derzeit als Alternative zum Sichten lediglich das Zurücksetzen. Dieses kommt m.E. z.B. bei klarem Vandalismus in Frage. Ansonsten sollten die häufig von IPs vorgenommenen Änderungen mit einem kurzen Kommentar entfernt werden. Das kommentarlose Zurücksetzen führt sonst nur zur Frustration. --Joe-Tomato 16:19, 9. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Ja stimmt, das ist noch sehr missverständlich formuliert und muss noch in die Regel. Es wär sicher auch sinnvoll darauf hinzuweisen, dass man auf jeden Fall einen Grund dem einfachen Zurücksetzten vorziehen sollte. Ich setze zweifelfafte Änderungen, die belegt werden sollten auch nur mit Hinweis auf die Belegpflicht zurück. Hier gibt es ja die drei Möglichkeiten: 1. das Entfenen der Änderung mit Begründung, 2. das Verwerfen und 3. den Revert (mit PDD's monobook.js), was ich immer mache, weil es am einfachsten ist. --Wnme Fragen?/ Bew.?sichten, mach mit! 18:45, 9. Mär. 2011 (CET)Beantworten
In der bisherigen Formulierung wäre ich klar gegen die vorgeschlagenen Regelungen, da zwischen Zürücksetzen und Entfernen nicht differenziert wird. Ich sehe bei mir auch nur diese zwei Möglichkeiten. Wo die Unterschiede zwischen dem Verwerfen und dem Revert liegen, die du noch anführst, weiß ich nicht. Diese Begriffe tauchen bei mir nicht auf, wenn ich die Versionsgeschichte und die Änderungsansicht vor mir habe. --Joe-Tomato 09:24, 15. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Mit Verwerfen ist der Button „Änderungen verwerfen“ im Sichtungsfenster gemeint, der auf die letzte gesichtete Version zurückspringt und dabei ebenfalls die Angabe einer Begründung ermöglicht. Revert meint den Button „Zurücksetzen“ aus der History. Mithilfe einer Anpassung der persönlichen Javascript-Dateien (besagte PDD's monobook.js) ist es bei Benutzung des Monobook-Skins auch hier möglich, die Zusammenfassung zu bearbeiten. --FalconL Dis Bew Akt 19:27, 15. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Wieder was gelernt. Dennoch halte ich es für erforderlich, in der Regel zu sagen, wann eine Begründung des Zurücksetzen/Revert/Entfernen angesagt ist und wann nicht. Zumindest dürfte in der Regel nicht als Standard-Fall das Zürücksetzen beschrieben werden. BTW: Handelt es sich beim Verwerfen-Kommentar um einen Eintrag, der im Sichtungs-Log (oder wie das Ding heißt) gezeigt wird, oder um einen, der in der History gezeigt wird? Ersteren Kommentar fände ich sinnlos, da das Log - gerade von IPs oder Neulingen - wohl kaum gelesen wird. --Joe-Tomato 18:30, 16. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Durch das Verwerfen wird ein neuer Edit erzeugt, und dieser trägt die Begründung als Zusammenfassung. --FalconL Dis Bew Akt 18:35, 16. Mär. 2011 (CET)Beantworten
@FalconL: Ich habe in meinem monobook mal die Ergänzung installiert (bzw. hat man mir gesagt, was da rein muss), im Moment funktioniert das aber nicht. Warum nicht? Wer ist so lieb und schaut da mal rein? Leider bin ich in dieser Hinsicht nicht sonderlich fit. (Ich bin zur Zeit nicht viel in der WP unterwegs, schaue aber immer mal wieder auf die Artikel zu meiner Beobachtungsliste, und setze bei einer Sichtung auch schon mal zurück.) Grüße--Gwexter 18:52, 12. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Zu dem Script, das du auf deiner monobook.js verwendest, kann ich dir leider nicht sagen, da ich selbst den Vector-Skin nutze und nicht eigens für diesen Test eine monobook.js anlegen möchte. Allerdings habe ich ein anderes Tool, das du verwenden könntest, und das (bei mir) funktioniert: Ändere einfach den Text in deiner monobbok.js ab zu
importScript('Benutzer:Revolus/vector.js/safe-rollback.js'); // [[Benutzer:Revolus/vector.js/safe-rollback.js]]
Falls es dann immer noch nicht klappen sollte, melde dich bitte nochmal. Grüße, FalconL ?!+- 19:50, 12. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Bin nicht so häufig hier, deshalb erst jetzt Vollzugsmeldung: Tatbestand: zu sichtende, allerdings vandalierende Änderung im Artikel Bad Oeynhausen zurückgesetzt ohne Möglichkeit eines Kommentars. Vandalismus offensichtlich, deswegen ist nicht unbedingt ein Kommentar erforderlich, aber wenn es funktionieren soll, dann in jedem Falle. Vielleicht bin ich aber auch zu blöd. Wo finde ich eigentlich eine genauere Beschreibung zu monobook? --Gwexter 07:42, 25. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Du hast in Deiner monobook.js das falsche Script drin. Richtig ist:
importScript('Benutzer:Revolus/monobook.js/safe-rollback.js'); // Benutzer:Revolus/monobook.js/safe-rollback.js
Bei mir funzt das so. Gruß --Astrobeamer Chefredaktion 08:16, 25. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Ich sag's ja: Ich bin zu blöd und brauche irgendwas, was mir monobook genauer erklärt computermäßig denke ich immer noch in DOS 5.5 *g* --Gwexter 15:29, 25. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Was soll "gesichtet" bewirken?

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Bei einer Änderung von Sichterrechten (über reinen Vandalismus hinausgehend) sollte Folgendes im Vordergrund stehen:
Der Sichter sollte primär nur über darüber entscheiden: Halte ich diese Version für geeignet oder ungeeignet, dass sie dem breiten Publikum präsentiert wird (etwas anders gefragt: Ist die neue Version eine Verbesserung oder nicht).
Bei Vandalismus ist das sofort klar; Vandalismus zu revertieren ist ja kein "Sichten", sondern "eine gesichtete Version wieder herstellen". Das soll ein Sichter überall dürfen.
Bei Sachänderungen ist das für einen Sichter nicht immer und überall erkennbar, deshalb sollte sich ein (neues, erweitertes) Sichterrecht "auf die von ihm beobachteten Artikel" beschränken, womit ich voraussetze, dass das genau die Artikel sind, bei denen er sich auskennt. Sollte letzteres im Einzelfall nicht zutreffen, muss er ja nicht sichten und darf das ruhig einem Anderen überlassen.
Etwas Zusätzliches wäre nötig bei Mitarbeitern von Redaktionen. Bei der WP:RC gibt es zum Beispiel eine ständig aktualisierte Liste einschlägiger nachzusichtender Artikel. Die sollte weiterhin für sichtungsberechtigte Redaktionsmitarbeiter zum Sichten freigegeben sein, auch wenn der jeweilige Sichter den Artikel nicht auf seiner Beobachtungsliste hat.
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 14:05, 8. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Ich bin der Meinung, dass -über offensichtlichen Vandalismus hinausgehend- entscheidend für eine Sichtung sein sollte, dass Änderungen plausibel sind, d.h. es sollte eine Plausibilitätskontrolle stattfinden. diese Begrifflichkeit sollte m.E. auch im Text des Meinungsbildes vorkommen. Freundliche Grüße.--Lutheraner 13:35, 28. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Start

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Wann wird das MB starten? Wer hat Lust für Diskussionen? Ich würde es gerne bald starten lassen. -- ianusius ✆ Disk. ✪ (Art.) 21:41, 26. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Verschärfung der Sichtungsfunktion aus juristischen Gründen inakzeptabel

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Ich verweise mit Nachdruck auf die vollkommen unüberschaubaren Haftungsfolgen, wenn die Anforderungen für die Sichtung erhöht werden. Denn nach der etablierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs würde sich der Sichter den gesichteten Text zu eigen machen und damit nicht nur auf Unterlassen, sondern auch auf Schadenssersatz haften. Ich verweise auf die Chefkoch.de-Entscheidung (Kurzfassung: Die Betreiber einer Webseite, in der user-generated content in Form von Rezepten eingestellt werden können, hat unter anderem erklärt, hochgeladene Bilder zu prüfen. Dazu waren sie rechtlich nicht verpflichtet, sondern taten es wohl um sich als jugendschutzfreundlich und vertrauenswürdig darzustellen. Als dann Bilder hochgeladen wurden, für die der Hochlader keine Nutzungsrechte hatte (klassische URV), haben zunächst das Hanseatische OLG und in der Folge der BGH nicht nur im Rahmen der Störerhaftung einen Anspruch auf Unterlassen bestätigt, sondern sogar den weitergehenden auf Schadenssersatz, weil die Seite sich durch die Prüfung die Bilder zu eigen gemacht hat.) Dieses Risiko dürfen wir unter gar keinen Umständen für unsere Sichter eröffnen. Die blanke Vandalismus-Prüfung ist wohl in diesem Rahmen noch unschädlich, aber alle weitergehenden Anforderungen würden zB dazu führen, dass ich die Sichterrechte sofort zurückgeben würde. Dieses MB darf nicht starten und schon gar nicht Erfolg haben. Ich bitte darum es sofort zu archivieren. Grüße --h-stt !? 14:18, 27. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Kapier ich nicht. Wieso mache ich mir einen Text zu eigen, wenn ich ein Knöpfchen drücke? XenonX3 - (:±) 14:38, 27. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Lies den verlinkten Text. Grüße --h-stt !? 15:02, 27. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Da werden Äpfel und Birnen vermischt. Bei Chefkoch ging es nur um Bilder, die trotz Urheberrechten Dritter „Chefkoch“-Wasserzeichen erhielten. Hier aber geht es um Text (um Bilder-URVs kümmert sich WP eh schon vorbildlich). Bei Bearbeitungen werden Editoren im Redaktionsschwanz auf URV-Problematik hingewiesen. Der Editor bestätigt mit Klick, dass URV nicht vorliegt oder er Einwilligung beibringt bzw. beibringen wird. Vor diesem Hintergrund kann dem Sichter komplette URV-Kiste egal sein. Ihm geht es also nur um Vandale, und ggf. auch um Stil, Quellenlage, Zeichensetzung, Grammatik. Beim Sichten selbst wird er im Sichten-Modus nicht auf Nutzungsrechteproblematik hingewiesen, sondern als Adressat nur der Leserm, den man vor dem Begehen einer URV bewahren möchte. (Vgl. Redaktionsschwanz auf x-beliebiger Sichten-Diff).
OLG HH griff aber im Chefkoch-Fall nicht die Editeure an, sondern den Website-Betreiber. Übertragen auf WP: Nicht Benutzer (weil meist anonymisiert, so argumentierte ja das Chefkoch-OLG: Weil uns das Herausfinden der Identitäten zu viel Arbeit machen würde, halten wir uns an den Betreiber [der das Verfahren ja genau so eingefädelt hat]), sondern WP-Betreiber. Dem Sichter kann das egal sein, es sei denn (aber das sind sehr wenige und auch dann hielte ich Regress für wenig aussichtsreich), er hat Arbeitsvertrag o. ä. mit WP. Insofern: Sichtern bitte nicht bange machen. Faltenwolf 21:44, 27. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Bitte abstrahiere von der Entscheidung des Hanseatischen OLG. Wenn wir hier eine inhaltliche Prüfung jedes Edits einführen, werden wir für die Inhalte verantwortlich. Nicht mehr nur der individuelle Autor, sondern auch der Sichter. Ich werde diese Verantwortung nicht übernehmen und würde im Fall der Fälle die aktive Sichterfunktion sofort ablegen. Und ich müsste das jedem einzelnen Mitarbeiter der Wikipedia dringend nahelegen es auch zu tun. Bitte nehmt diese Bedenken ernst, euer Vorschlag ist inhaltlich verständlich, aber im deutschen Rechtssystem gefährdet er das weitere Bestehen der Wikipedia. Das ist so dramatisch gemein wie es klingt. Dieser Vorschlag darf unter gar keinen Umständen umgesetzt werden. Ich fordere euch alle auf, ihn sofort zu beerdigen. Grüße --h-stt !? 21:25, 28. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Ich akzeptiere deine Forderung hier ja auch ausdrücklich, auch wenn mir die Zusammenhänge wie den anderen auch nicht ganz klar erscheinen. Denn sicher hast du Recht, wenn ein Risiko besteht, dass es rechtliche Probleme geben könnte darf man das MB auch unter keinen Umständen starten und ich denke auch nicht dass irgendwer es in Kauf nehmen würde den Bestand der Wikipedia zu riskieren (ist ja auch bereits archiviert)! Allerdings ging es mir mit diesem MB eher nicht darum, dass festgeschrieben werden soll, dass jeder Edit inhaltgeprüft werden muss sondern primär nur darum das was bereits weitgehende Praxis ist in bindende Richtlinien festzulegen. --Wnme Fragen?/ Bew. 22:04, 28. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Späte Einmischung

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MMn sollte man unbedingt erst einmal die geprüften Versionen einführen, dann weiß man, was man daran hat und kann im nächsten Schritt das Sichten dementsprechend justieren. Faltenwolf 19:10, 27. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Du hast Recht, wenn man die gesichteten Versionen anpassen will sollte man nicht einfach die die geprüften Versionen komlett übergehen. Allerdings bin ich bier eher nicht davon ausgegangen, das die in nächster Zeit eingefürt werden (sind ja eher eingeschlafen). Aber das MB ist ja sowieso schon archiviert (Grüde s.o.). --Wnme Fragen?/ Bew. 20:14, 27. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Hi Wnme, mit MB-Formalien/-Metaspeak kenn ich mich nicht so aus: Bedeutet archiviert = gestorben?
Wenn man geprüfte Versionen für beerdigt hält, dann sollte man sich nicht im MB darauf beziehen, sondern eine Neuregelung für die gesichteten Versionen ohne Rücksicht auf Rückfallebene geprüfte Versionen formulieren. Das heißt dann aber auch, dass Sichten nicht nur Vandalen- und URV-Bekämpfung sein kann, wenn man WP-Qualitätsniveau halten will. (Denn die jetzige Formulierung zielt ja darauf ab, dass Qualitätsaspekte - wenn auch erst irgendwann - per geprüfte Version gesichert werden.)
Wenn man geprüfte Versionen nicht für beerdigt hält, dann sollte man zunächst per MB klären, ob geprüfte Versionen eingeführt oder beerdigt werden und dann ggf. deren Einführung abwarten.
Wenn geprüfte Version endgültig beerdigt ist, muss dieses MB neu formuliert werden, weil es ansonsten keine qualitative Absicherung gibt (und Benutzer, die beim Nachsichten „entfernen“, ggf. Gefahr laufen, eine VM zu kassieren).
Gruß Faltenwolf 21:32, 27. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Es wäre in der Tat mal interessant, ob man noch mit den GSV planen kann oder nicht, aber endgültig werden das nur die Foundation bzw. die Entwickler wissen, da es wohl vor allem davon abhängt, ob die Entwicklung technisch weitergeführt wird und ob das System überhaupt noch von den Chefs der WMF gewollt ist (die letzten Diskussionen hier sind jedenfalls auch schon ein wenig her).
Nunja archiviert heißt wohl Archiv ;), ich denke aber nicht, dass etwas dagegen spricht es trotzdem wieder zu reaktivieren wenn doch noch einige an der Idee interessiert sind! Wobei mir provezeite rechtliche Probleme (Grauzone) dann doch ein wenig verunsichern... --Wnme Fragen?/ Bew. 22:59, 27. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Was passiert, wenn man sich nicht an diese Regeln hält?

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Was passiert, wenn man sich nicht an diese Regeln hält? Bisher konnte man relativ frei sichten, werden nun Sichtern die Rechte entzogen? Das wäre keine gute Idee. --Grim.fandango 22:07, 28. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Stimmt, den Sichtern gleich die Rechte zu entziehen fände ich auch nicht sinnvoll, da das ja z.B. auch überhaupt nicht damit vergleichbar wäre wenn jemand Vandalismus o.ä. sichten würde. --Wnme Fragen?/ Bew. 22:16, 28. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Siehe auch

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Dieses MB ist bereits archiviert und sollte daher nicht mehr bearbeitet werden.

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Dieses MB ist bereits archiviert und sollte daher nicht mehr bearbeitet werden.

Ist es nicht, ich hatte Dich doch im Chat gefragt … -- ianusius ✆ Disk. ✪ (Art.) 07:09, 29. Jun. 2011 (CEST)Beantworten