Wikipedia Diskussion:Oversightkandidaturen/Stefan64

Das Meinungsbild beginnt am 25. Mai 2009 um 00:00 Uhr und endet am 8. Juni 2009 um 00:00 Uhr.
Stimmberechtigung zu dieser Wahl überprüfen

Chat-Verfügbarkeit

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Ein paar Worte zu den Bedenken des Hexers, ausführlich vorgetragen dort: Ich bin selten im allgemeinen Channel, weil der mE ziemlich viel weißes Rauschen produziert. Wenn ich das verfolgen würde, könnte ich nicht konzentriert an anderen Sachen arbeiten - meine Multitaskingfähigkeit hält sich, womöglich altersbedingt, in Grenzen. Allerdings kann Chat auch sinnvoll sein, im Schiedsgericht lief z.B. ein Großteil der Arbeit darüber. Ich würde ihn also gern nutzen, um mich bei Bedarf mit Kollegen abzustimmen o.ä., zumal ich durchaus ein Freund kurzer Dienstwege bin. Aber ständige Präsenz dort ist unmöglich, allein schon deswegen, weil ich an meinem Arbeitsplatz (ja, ich habe einen Job!) keinen Chat-Client nutzen kann. Ich würde versuchen sicherzustellen, dass Mails mich schnellstmöglich erreichen, evtl. durch Push aufs Handy. Wenn das nicht reicht, sorry. Gruß, Stefan64 15:11, 26. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Die Einstellung finde ich sehr löblich (und für die Ausübung des Oversightrechtes auch nötig)! Bei meinen Stimmen beurteile ich die Erreichbarkeit, mit der ich die Kandidaten in den Fällen ansprechen kann, die mir begegnen. Und aus den geschilderten Erfahrungen ist für mich eine erhöhte Präsenz im Chat dazu ziemlich wichtig. Es tut mir auch bei dir sehr leid, dann so abstimmen zu müssen; und ich bin natürlich davon überzeugt, dass du die erweiterten Rechte nicht missbrauchen wirst. Für mich ist jemand ohne regelmäßige Präsenz im Chat aber leider nicht erreichbar. Liebe Grüße, —DerHexer (Disk.Bew.) 17:40, 26. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Alles klar, gut dass wir mal zeitnah ;-) drüber gesprochen haben. Gruß, Stefan64 17:43, 26. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Artikel über lebende Personen

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Hallo Stefan64,

Du hast im März 2008 die Seite Wikipedia:Artikel über lebende Personen ergänzt um eine Regel für branchenübliche Diskretion:

"Sofern bestimmte persönliche Informationen, wie z.B. das Geburtsdatum eines Künstlers, von der betreffenden Person üblicherweise verschwiegen werden und dies in der entsprechenden Branche gängige Praxis ist, sollten sie im Artikel nicht genannt werden. Das Streben nach Vollständigkeit der biographischen Information hat in diesem Fall gegenüber den materiellen Interessen der Person zurückzustehen."

Würdest Du in so einem Fall auch Artikelversionen oversighten? Gruß, --Rosenkohl 16:54, 27. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Es ging damals um einen konkreten Fall, ich fasse ihn nochmal kurz zusammen: Eine Künstlerin wollte ihr Geburtsdatum nicht im Artikel haben. Ich war in der Diskussion zunächst dagegen es rauszunehmen, und zwar aus folgenden Gründen: Es war unbestritten korrekt, reputabel belegt, und das Geburtsdatum ist ein wünschenswerter Bestandteil eines biographischen Artikels (was für Adresse, Telefonnummer etc. nicht gelten würde). Ein nachweislicher Kenner der Branche hat jedoch überzeugend dargelegt, dass es tatsächlich zu gravierenden materiellen Nachteilen führen könnte. Daher haben wir letztlich entschieden, auf die Nennung zu verzichten, aber nicht weil die Dame einen Anspruch darauf hätte, sondern weil wir ihr nicht schaden wollen. Eine Versionslöschung oder gar Oversight stand überhaupt nicht zur Debatte, das Geburtsdatum ist über die Versionsgeschichte übrigens immer noch herauszufinden. Zusammenfassend gesagt: Nein, das wäre kein Grund für Oversight. Gruß, Stefan64 22:22, 27. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Danke für Auskunft, --Rosenkohl 10:10, 28. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Bitte um Deine Einschätzung bezüglich einiger Oversight-Fragestellungen

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Hallo! Da ich auch noch Stimmen vergeben möchte, würden mich Deine Einschätzungen bezüglich einiger Oversight-Fragestellungen interessieren. Neben einem Ja-Nein ist für mich natürlich auch eine Differenzierte Betrachtung der Fragestellungen von Interesse, wenn Du magst.

A Schutz der Privatsphäre
  1. Würdest Du beim Gewähren eines Oversights einen Unterschied machen, je nachdem ob es sich um einen regelmäßigen Mitarbeiter, einen gelegentlichen oder unter IP mitarbeitenden Benutzer oder einen gesperrten Benutzer handelt?
    Nein.
  1. Manchmal gibt es indirekte Outings, bei denen auf eine externe Website verwiesen wird und ein Hinweis gegeben wird, mit dem sich dann die Identität eines Benutzers erschließen lässt. Ein Beispiel wäre etwa der Link auf die dienstliche Homepage einer Person, verbunden mit der Behauptung, diese Person wäre ein bestimmter Benutzer auf Wikipedia. Dies wird dann noch unterlegt mit Hinweisen auf übereinstimmende Initialien oder Interessensgebiete. Wäre ein derartiger Edit für Dich oversightfähig, wenn der betroffene Benutzer darum bittet und den Zusammenhang plausibel macht?
    Wikipedia ist ein transparentes System, in dem so gut wie jeder Mitarbeiter direkt oder indirekt, freiwillig oder unfreiwillig Informationen über sich preisgibt. Es lässt sich nicht verhindern, dass sich jemand Gedanken macht, wer hinter einem bestimmten Account stecken könnte. Dies jedoch öffentlich zu machen ist unerwünscht, zumal es sich notwendigerweise um eine Spekulation handelt. Wenn ein Antragsteller plausibel macht, dass ihm diese Angabe schaden könnte, wäre ein Oversight dieses Edits möglich. Wobei ich ihn darauf hinweisen würde, dass sich der Outer gerade durch die Oversight-Aktion in seiner Annahme bestätigt sehen könnte, und er nicht daran zu hindern wäre, das auf anderen Wegen (Mail, Chat etc.) weiterzuverbreiten. Ein knappes Dementi könnte den Datenschutzinteressen daher möglicherweise eher dienlich sein. Was ich aber nicht machen würde: Oversighten vieler kleiner Mosaiksteinchen, die für sich genommen kein Outing ermöglichen, in der Summe aber eine entsprechende Vermutung zulassen. Wer in Wikipedia wirklich anonym bleiben will, muss sehr diszipliniert sein, da kann ihm auch kein Oversight helfen.
  1. Wieviel persönliche Information muss angegeben werden, damit ein Oversight gerechtfertigt ist? Reicht ein Vorname aus oder ein Nachname ohne Wohnort?
    Als Faustregel würde ich formulieren: Die Identität müsste aufgrund dieser Informationen mit gängigen Recherchemöglichkeiten zu ermitteln sein. Nur der Vorname würde mir wohl nicht reichen, in Kombination mit Wohnort o.ä. wird es aber kritisch.
  1. Ein angemeldeter Benutzer hat versehentlich abgemeldet als IP auf einer vielbesuchten Metaseite editiert. Dabei er hat den Zusammenhang zu seinem Benutzeraccount recht eindeutig hergestellt durch "Wie ich oben schon schrieb (Difflink)...". Aus der IP ist die Arbeitsstelle des Benutzers zu ersehen. Er bittet um Oversight, es sind aber zwischenzeitlich 30 Versionen hinzugekommen, die zu Oversighten wären. Führst Du den Oversight durch? Wäre das abhängig von der Anzahl der zu oversightenden Versionen?
    Oversight ist ein schwerwiegender Eingriff, da müsste der Antragsteller schon hinreichend deutlich machen, warum das für ihn erforderlich ist. Wenn z.B. aus dem Edit lediglich hervorgehen würde, dass aus einer bestimmten Uni geschrieben wurde, würde ich das eher nicht oversighten, da sich daraus nicht die Identität erschließen lässt.
B Transparenz
  1. Angenommen, Du entdeckst einen durchgeführten Oversight, der nicht im Pseudo-Logbuch steht. Würdest Du ihn - mit der gebotenen Anonymisierung nachtragen? Würdest Du dabei angeben, wer den Oversight durchgeführt hat?
    Zunächst würde ich den Kollegen ansprechen, es selbst nachzutragen. Normalerweise sollte sich das Problem dadurch erledigen lassen. Nachtragen würde ich nur in Ausnahmefällen, dann aber mit allen üblichen Angaben.
  1. Angenommen Du entdeckst einen nach Deiner Einschätzung unberechtigten aber nicht missbräuchlichen Oversight im Logbuch (etwa die Entfernung eines Vornames in einer Diskussion, der aber schon an meheren Stellen im Wiki publiziert wurde). Würdest Du ihn wieder rückgängigmachen bzw. Dich in der internen Diskussion für ein Rückgängigmachen aussprechen?
    Ich würde das zunächst intern diskutieren, meine spontane Einschätzung muss ja nicht richtig sein. Ein Oversight-Wheelwar wäre jedenfalls so ziemlich das Letzte.
  1. Angenommen, Du entdeckst eine Oversight-Entfernung, die nach Deiner Überzeugung missbräuchlich eingesetzt wurde, etwa um die Fehlleistung eines angemeldeten Benutzers - wie etwa Sockenpuppenmissbrauch - unsichtbar zu machen. Würdest Du nach Rücksprache mit demjenigen, der den Edit "geoversightet" hat, der Community mitteilen, dass dieser Oversighter einen in Deinen Augen missbräuchlichen Oversight durchgeführt hat?
    Wenn es wirklich mal einen Fall von Missbrauch geben sollte, was ich nicht hoffe, wird das sicherlich Konsequenzen haben müssen.
  1. Ein regelmäßiger Wikipedia-Mitarbeiter hat einen anderen geoutet. Der Edit wurde berechtigeterweise durch Oversight entfernt. Würdest Du selbst Sanktionen gegenüber dem Outer durchführen oder die Tatsache, dass durch ihn ein Dritter geoutet wurde, öffentlich machen? Oder was wäre das angemessene Vorgehen?
    Ich würde selbst keine Sanktion verhängen, wenn ich als Oversighter bereits involviert wäre. Das Problem für einen VM-Admin wäre dann natürlich, dass er nicht über alle Fakten verfügen würde, um eine geeignete Sanktion festzulegen. Wie das zu handhaben wäre, sollte vielleicht mal auf AN diskutiert werden.

Mir ist bewusst, dass diese Fragen alle nicht einfach zu beantworten sind, auch wenn einges davon in der Oversight-Policy generell behandelt ist. Du hast in Deiner Vorstellung ja auch schon einiges zur Transparenz geschrieben. Darüberhinaus würden mich aber Deine Vorstellungen zu den hier geschilderten konstruierten Fällen interessieren, die einen realistischen Hintergrund haben. Vielen Dank und beste Grüße --Hei_ber 11:05, 1. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Interessante Fragen, ich habe mich mal daran versucht. Wenn Du Rückfragen hast, gerne. Gruß, Stefan64 16:32, 3. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für die differenzierte Antwort. Die Formulierung "Oversight-Wheelwar" gefällt mir, ich hoffe, dass es dazu nicht kommt.--Hei_ber 00:30, 4. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Fragen von DerHexer

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Auch mich interessierten ein paar Einschätzungen zu bestimmten Fällen. Die Aufteilung von Hei_ber gefällt mir so gut, dass ich sie einfach mal auf meine Fragen anwende.

A Schutz der Privatsphäre
  1. In einem Artikel wird eine E-Mail-Adresse der Form derhexer921 anbieter.de ergänzt, in einem anderen <vorname>.<nachname> anbieter.de . a) Wie reagierst du auf die jeweilige Meldung? b) Wie würdest du handeln, wenn du selbst es entdecken würdest?
    Zunächst eine Vorbemerkung zu Teilfrage b, die bei mehreren Fragen vorkommt: Ich würde in der Regel nur auf Antrag tätig werden. Ich sehe die Oversighter nicht als „Super RC Patrol“, zumal sich bei RC schnell mal Schludrigkeiten einstellen, die bei OS tunlichst vermieden werden sollten. Zur eigentlichen Frage: Bei E-Mails, die keine Rückschlüsse auf die Identität zulassen, reicht eine normale Versionslöschung. Klarname oder Arbeitsplatz in der E-Mail-Adresse entsprechen jedoch einem Outing und sind daher zu oversighten.
  2. In einem Ortsartikel wird im Abschnitt Bildung unter/neben dem Namen einer Schule ergänzt: „unser Lehrer P. <Nachname> ist toll“. Diese Bearbeitung wird von einem Benutzer gesehen und dir gemeldet. a) Wie reagierst du? b) Wie würdest du handeln, wenn du selbst es finden würdest? c) Würde sich etwas ändern, wenn dort stünde „[…] ist pädophil/ein Idiot“?
    Das erste Beispiel ist „normaler“ Schülervandalismus, nicht schwerwiegend genug für Oversight. Sobald es strafrechtlich relevant wird sieht die Sache anders aus.
    Ist das so korrekt verstanden: Beim ersten also Revert? Oder doch schon Versionsbereinigung? Bei b) wäre Oversight angebracht? —DerHexer (Disk.Bew.) 15:21, 4. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
  3. In einem Artikel über eine Firma ergänzt jemand folgenden Hinweis: „<Vorname Nachname, Adresse> wird am DD.MM.YYYY einen Anschlag auf den Firmensitz in <Ort> begehen“. a) Wie reagierst du auf die Meldung? b) Wie würdest du handeln, wenn du selbst darauf stoßen würdest?
    Sofortige Meldung an die Polizei und Versionslöschung. Oversightfähig, sobald nicht mehr als Beweismittel benötigt.
  4. Ein Artikel wurde auf Nachfrage im Supportteam aufgrund von WP:BIO gelöscht, da der Klarname von einem Pseudonym angegeben wurde. Der abarbeitende Administrator war leider etwas nachlässig und hat in der Zusammenfassung folgendes nicht entfernt: „<Pseudonym> (eigentlich <Vorname Nachname> geb. DD.MM.YYYY …“. a) Unter welchen Bedingungen würdest du den Logbucheintrag oversighten? b) Was wäre, wenn du der abarbeitende Administrator gewesen wärest? Würdest du selbst deinen Fehler korrigieren?
    Wenn BIO hier tatsächlich einschlägig wäre (Tron wurde bekanntlich nicht oversightet), würde ich den Fehler des Admins auf Antrag korrigieren. Wenn mir das selbst passiert wäre: Ich nehme den Grundsatz „Nicht in eigener Sache“ ernst und bitte einen Kollegen darum.
  5. Die Wikimedia Foundation Inc. beauftragt dich, eine Verleumdung zu oversighten. Du selbst findest bzw. nach Absprache mit deinen künftigen Kollegen findet ihr, dass der Kommentar nicht verleumdend ist. Wie reagierst du/ihr?
    Die Foundation hat den Hut auf, ich würde das also machen. Falls ich mir wirklich überhaupt nicht erklären könnte, warum das oversightfähig sein sollte, würde ich rückfragen, ob es sich um einen falschen Difflink handelt.
  6. Ein Scherzkeks meint, seine (sinnvollen) Änderungen durch Zusammenfassungen mit Links auf nimp[dot]org zu verschandeln. a) Wäre es in diesem Falle angebracht, die Zusammenfassung zu verstecken, um Schaden an den Rechnern der Wikipedianutzer und -autoren zu reduzieren? Vielleicht ja so, dass auch Administratoren dies noch sehen können? b) Wie steht ihr überhaupt dazu, das RevisionDelete-Feature auch so zu nutzen, dass nicht nur noch ihr die Änderung sehen könnt? Kann das sinnvoll sein? Wenn ja, wo?
    Hört sich nach einem sinnvollen Fall für RevisionDelete an. Die Oversighter sollten sich zu Beginn ihrer Tätigkeit absprechen, wie sie die Funktion handhaben wollen.
    Würdest du dann bei Datei:Oversight neu 2.png das Häkchen unten setzen? —DerHexer (Disk.Bew.) 16:12, 4. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
  7. Ein Benutzer meldet sich unter folgendem Namen an: a) „Sparkasse <Ort Telefonnummer>“; b) ein anderer schreibt „DerHexer wohnt in Berlin, <Straße >“; c) ein dritter „DerHexer = Martin <Nachname>“; d) ein vierter „DerHexer onaniert beim Scheissen.“; e) ein fünfter „DerHexer = Keith Abbott“ (also ein Bezug, der falsch ist [auch wenn ein Vandalenwiki meint, dass ich so heiße]); f) ein sechster „Killing jews is fun“. Wie würdest du jeweils reagieren, wenn ein beliebiger Benutzer dies meldet?
    a und f sind keine Oversight-Fälle, weil ohne konkreten Personenbezug (wenngleich f ekelhaft ist und zu einer sofortigen Benutzersperre führen muss). Fälle vom Typ b, c, e wären oversightfähig. Fälle vom Typ d sind natürlich Vandalismus der dämlichen Sorte, solange sie sich aber nicht auf einen Klarnamen beziehen, finde ich persönlich das eigentlich keiner Aufregung wert. Solche Typen werden ja meist von den RC-Admins erwischt, noch bevor sie den ersten Edit schaffen und damit in einer Versionsgeschichte auftauchen. Ich akzeptiere jedoch, dass mancher sowas nichtmal in einem Logbuch lesen möchte, und würde mich einer gängigen Praxis das zu oversighten nicht verschließen.
    zu d): Passiert global leider häufig, dass mehr als zehn Bearbeitungen mit solchem Benutzerkonto produziert werden können. Bei uns geschieht dies zwar nicht ganz so oft, häufig genug aber leider doch. Ganz ärgerlich wird es dann, wenn Admins ihren Zurücksetzenknopf verwenden und auch gleich noch die Zusammenfassungen mit den unschönen Namen versehen. Deswegen meine Bitte auf den Adminnotizen, dies zu vermeiden: Wikipedia:Administratoren/Notizen#Reverts_beleidigender_Benutzernamen. —DerHexer (Disk.Bew.) 16:47, 4. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
  8. Nun ist ein mich verleumdender Benutzername einmal aufgetaucht und ich bat darum, ihn verstecken zu lassen. Der Bitte wurde nachgekommen. Alle zwei Tage tauchen jetzt Benutzernamen ähnlichen Kalibers auf. Muss ich mich jedesmal erneut an dich wenden, um ihn entfernen zu lassen? Interpretierst du meine (einmal gestellte) Bitte als dauerhaft? Erbittest du eine dauerhafte Oversight„erlaubnis“ bei mir?
    Wenn ich wüsste, dass in bestimmten Fällen ein Oversight gewünscht ist, würde ich vergleichbare Fälle ebenso behandeln.
  9. a) Würdest du beleidigende Benutzernamen nur dann verstecken, wenn die betroffene Person (egal, ob Wikipedianer oder externe Personen) darum bittet? b) Was siehst du als beispielhaft oversightwürdige Beleidigung an?
    Wie schon weiter oben gesagt, würde ich in der Regel auf Antrag tätig werden. Wenn der Betroffene das mit einem Schulterzucken abtun möchte, würde ich das akzeptieren. Kurz gesagt, ich sehe den Oversighter als Dienstleister, nicht als Oberzensor. Als oversightwürdig sehe ich grob gesagt alles, was auch strafrechtlich relevant wäre.
B Transparenz
  1. Einem Steward ist bei seiner Beobachtung der neuen SUL-Accounts ein Account aufgefallen, der persönliche Informationen enthält und hat diesen global gelockt und versteckt, er geht er durch die einzelnen Projekte, in denen der Account angemeldet war, und versteckt den Benutzernamen auch lokal. Er tut dies auch in der deutschsprachigen Wikipedia. a) Trägst du diese Aktion im Pseudologbuch nach? Wirst du speziell erwähnen, dass bzw. welcher Steward dies getan hat? b) Erachtest du es überhaupt als richtig, dass er in einem Wiki, in dem es ja auch lokale Berechtigte gibt, einen Benutzernamen versteckt? c) Was tust du, wenn du seine Aktion als nicht richtig empfindest; was, wenn ein Steward mit Heimatprojekt „dewiki“ die Aktion durchgeführt hätte?
    Im Pseudolog sollte jeder Oversight dokumentiert werden, dabei sollte angegeben werden, wer wann tätig wurde. Wenn ich davon ausgehen kann, dass der Steward mit unserem Pseudolog nicht vertraut ist, würde ich das für ihn nachtragen. Da ich bei Stewards grundsätzlich AGF zugrunde lege, würde ich bei korrekten Aktionen keine Wallung deswegen machen. Sollte mir die Aktion jedoch suspekt vorkommen, würde ich denjenigen natürlich kontaktieren und nachfragen.
    Wie ist das mit Stewards, deren Heimatiki die deutschsprachige Wikipedia ist? —DerHexer (Disk.Bew.) 18:52, 4. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
  2. Laut Policy darf ein Steward in der deutschsprachigen Wikipedia unter anderem bei Nichterreichbarkeit der lokalen Oversights deren Funktion ausüben. Wie legst du in diesem Falle die Policy aus? Ab wann gilt ein Oversight als für dich nicht erreichbar? Ab wann dürfte ein Steward die Aktion durchführen, ohne dass du dich danach beschweren (oder zumindest wundern) würdest?
    Kommt auf die Eilbedürftigkeit des Falls an. Wenn die Aktion dringlich geboten erscheint, würde ich sie auch akzeptieren.
  3. Nun ist das neue Interface ja noch nicht ganz perfekt: Wenn man ein Löschlogbuch bereinigt, wird unter Special:Log/suppress nicht angegeben, welchen Artikel das betraf, sondern nur das Löschlogbuch verlinkt (siehe bugzilla:18335). a) Wie wirst du im Pseudologbuch dies markieren? b) Wirst du überhaupt den Ort angeben, an dem geoversightet wurde; bzw. wann würdest du dies tun? Wann wäre dies nicht sinnvoll?
    Über diese Fragen sollten sich die Oversighter verständigen, damit das einheitlich gehandhabt wird.
  4. a) Wie sollen deine Kollegen einen Fall nachvollziehen können, der ausschließlich an deine E-Mail-Adresse angetragen wurde? b) Wäre eine Mailingliste bei pipermail vielleicht anzuregen? Dann eine rein interne (also wie eine Art privater Chat zur Diskussion kritischer Anträge), oder von außen erreichbare, an die auch Anfragen gesendet werden können? Dazu bräuchte man dann aber einen Listenadministrator; dieser sollte natürlich gewählter Oversight sein. Könntest du dir vorstellen, so etwas zu übernehmen? Besitzt du die technischen Kenntnisse dazu? c) Oder erscheint dir ein OTRS-Zugang zu einer für euch eingerichteten E-Mail-Adresse sinnvoller? Sollten dann alle Oversights OTRS-Zugriff darauf erhalten?
    Wenn ein Kollege zu einem Fall eine Nachfrage hätte, könnte man das per E-Mail klären. Eine Mailingliste wäre sicher keine schlechte Idee, als Listadmin gäbe es aber vermutlich bessere Kandidaten.

Die Fälle sind teilweise recht komplex, dennoch sind sie so (oder so ähnlich) schon vorgekommen und können auch wiederkommen. Dementsprechend interessiert mich deine Auslegung der jeweiligen Fälle (es muss natürlich nicht alles auf einmal beantwortet werden), vielleicht bietet sich ja wirklich ein direkter Kommentar unter der jeweiligen Frage an. Liebe Grüße und vielen Dank für das Beantworten der Fragen, —DerHexer (Disk.Bew.) 15:49, 1. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Gelesen, bin aber momentan auf Achse, Beantwortung wird daher nicht vor morgen möglich sein. Gruß, Stefan64 21:35, 1. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Siehe meinen Kommentar bei Superbass. Keine Eile! Grüße, —DerHexer (Disk.Bew.) 21:39, 1. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Puh, lange keine Klausur mehr geschrieben ;-) Gruß, Stefan64 01:37, 4. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Zunächst einmal vielen Dank für das Beantworten der Fragen, die Antworten helfen mir, meine Auslegungen von Oversightanfragen zu prüfen und deine näher kennenzulernen. Anmerkungen und meine Auslegungen werde ich nachreichen, sobald alle Kandidaten geantwortet haben werden oder das Ende der Wahl anstehen wird. Sollte ich noch Nachfragen haben, ergänze ich diese jeweils unter deinem Kommentar. Grüße, —DerHexer (Disk.Bew.) 14:13, 4. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Zu meiner Auswertung und meinen Auslegungen siehe Benutzer:DerHexer/Fragen zur Oversightwahl. Liebe Grüße, —DerHexer (Disk.Bew.) 21:09, 6. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Rückgabe der Rechte

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Hallo Stefan64, Du schreibst bei Deiner Kandidatur Sollte es berechtigte Kritik an meiner Tätigkeit geben, werde ich das Oversight-Recht ohne viel Palaver zurückgeben.
Kannst Du das noch ein bischen deutlicher machen? Gruß, --3268zauber 00:56, 4. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Ich halte es für notwendig, dass man dafür sowohl das Vertrauen einer deutlichen Mehrheit der Community hat als auch das Vertrauen der anderen Oversighter, mit denen man zusammenarbeitet. Sollte mir begründet vorgeworfen werden, dass ich die Funktion missbräuchlich eingesetzt habe oder mir zu viele Versehen unterlaufen, würde ich es nicht auf ein formelles "Amtsenthebungsverfahren" ankommen lassen, sondern das Recht freiwillig zurückgeben. Gruß, Stefan64 02:15, 4. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Danke für Deine Antwort. Gruß, --3268zauber 09:21, 4. Jun. 2009 (CEST)Beantworten