Abkürzung: WD:SG/A, WD:SGA
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Neues Förderprogramm Mental-Health-First-Aid- und Erste-Hilfe-Kurse

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Liebes Schiedsgericht, hier kommt keine Anfrage sondern ein Hinweis: Wir haben ein neues Förderprogramm zur Teilnahme an Mental-Health-First-Aid- und Erste-Hilfe-Kursen veröffentlicht. Zielgruppe sind u. a. Ehrenamtliche, die Orga- und erweiterte Funktionsrollen übernehmen und sich im Umgang mit entsprechenden Vorfällen sicherer fühlen wollen, um richtig reagieren zu können. Falls jemand von euch das Förderangebot wahrnehmen möchte oder Fragen dazu hat, kann er*sie sich gerne wie auf der verlinkten Seite beschrieben melden. --Nico (WMDE) (Diskussion) 14:44, 24. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Lieber Nico (WMDE), vielen Dank für das Kurs-Angebot. Ich hoffe, dass die Wichtigkeit dieser Weiterbildung wahrgenommen und Anklang finden wird. Beste Grüsse --Falten-Jura (Diskussion) 06:29, 25. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Prüfungspunkt "Revision eines Sperrprüfungsergebnisses"

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Hallo und mir ist bei der Lektüre von WP: SGA aufgefallen, dass die Zuständigkeit des Schiedgerichts auf die aufgezählten vier Fälle beschränkt ist. Der im Anschluss an diese Aufzählung folgende Absatz behandelt sodann die Annahmevoraussetzungen des Prüfungspunktes "Revision eines Sperrprüfungsergebnisses", was imho etwas misslich ist, da für einen oft betroffenen Neuling nicht ganz klar wird, unter welchen der vier vorstehenden Punkte ein solcher "Fall" genau abgehandelt wird, wobei nach reiflicher Überlegung wohl nur Fall 2 "Auseinandersetzungen um Adminfunktionen" passen würde.

Ist es von daher nicht besser, eine weiteren Annahmesachverhalt mit der expliziten Formulierung "5. Revision eines Sperrprüfungsergebnisses" ausdrücklich aufzunehmen, zumal der Erfahrung nach gerade "Neulinge" oft davon betroffen sind als auch mit dem Regelwerk zuweilen überfordert werden. Btw würde ich im Absatz an passender Stelle auch ergänzen, dass ein solcher Antrag gemäß WP: Schiedsgericht/Regeln auch stellvertretend gestellt werden kann, was andererseits wiederum neue Probleme aufwirft, namnentlich eine (manuelle) Sperrfreigabe und Information des Betroffenen, also des Vertretenen, für die SGA, was man dann ggf. halt auch technisch irgendwie automatisieren sollte.

Jedenfalls sehe ich einen gewissen Klarstellungsbedarf und wäre für erhellende Hinweise und Diskussionsbeiträge dankbar. --MfG, Michael E. alias Triomint69 (Diskussion) 19:52, 13. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Die Präzisierung und Überarbeitung der SG-Seiten fiel in den Zeitraum von 2013, als ich im SG mitgearbeitet habe. „Revision eines Sperrprüfungsergebnisses“ ist kein gesonderter Punkt, der Absatz ist nur eine Erläuterung zu einem möglichen Fall innerhalb der Punkte 1 bis 4.
Was meinst du mit „dass ein solcher Antrag gemäß WP: Schiedsgericht/Regeln auch stellvertretend gestellt werden kann“?
Gruß, --Alraunenstern۞ 20:22, 13. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Hallo und danke für die Erläuterungen.
Es bleibt jedoch gerade für Neulinge doch eher missverständlich bzw. etwas unklar formuliert. Zum anderen Punkt heißt es auf der oben verlinkten Regelseite im Abschnitt „Beteiligte Benutzerinnen und Benutzer" wie folgt:
"Der oder die Erstellende einer Anfrage ist automatisch beteiligt. Demnach kann auch eine Anfrage stellvertretend für jemanden gestellt werden."
Es wird jedoch im Abschnitt Antragstellung davor, wie ich jetzt erst auf deinen Hinweis genauer nachgelesen habe, genau andersrum mit "grundsätzlich persönlich zustellen" formuliert und die zugehörige FN 5 verweist auf die Festlesung durch das Schiedsgericht und nicht durch ein Meinungsbild. Also zumindest auch etwas widersprüchlich formuliert.
Btw: Vielleicht sind damit auch Anträge für eine „IP" gemeint, die als solche gerade keine eigenen SGA stellen kann?
Aber erstmal vielen Dank für die Hinweise. --MfG, Michael E. alias Triomint69 (Diskussion) 20:39, 13. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
"Der oder die Erstellende einer Anfrage ist automatisch beteiligt. Demnach kann auch eine Anfrage stellvertretend für jemanden gestellt werden." Das bedeutet nur, dass du eine Anfrage stellen kannst, wenn du dich selbst für beteiligt hältst und weitere andere deiner Meinung nach Beteiligte benennst. Damit sind keine Anträge für IPs gemeint. Was meintest du mit dem Hinweis auf "grundsätzlich persönlich zustellen"? --Alraunenstern۞ 22:54, 13. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Wozu benötigen IPs eine SG-Anfrage??? --Itti 22:57, 13. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Naja, wie ich schon schrieb: Es ist halt etwas widersprüchlich formuliert... Einmal im Absatz „Antragserstellung"heißt es „...grundsätzlich persönlich zu stellen." und dann kann auch im nächsten Absatz „Beteiligte Benutzerinnen und Benutzer"...kann auch „stellvertretend gestellt werden."
Und es geht mir wie gesagt um die Klarheit der Formulierungen und etwaige widersprüchlich anmutende derselben. Man kann es doch einfach genauer ausdrücken oder nicht? --MfG, Michael E. alias Triomint69 (Diskussion) 00:40, 14. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Dann kannst du ja auch genau erläutern, warum IPs eine SG-Anfrage stellen müssten, oder nicht? --Itti 00:50, 14. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Es gab einmal eine SG-Anfrage zu einer IP (Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Raum-Frankfurt-IP) und ich kann mich an eine Anfrage erinnern die von einer offensichtlichen Sockenpuppe gestellt wurde die ich aber gerade nicht auf die Schnelle finde – beide wurden vom SG angenommen. --codc senf 01:03, 14. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Jo, nur da ging es um einen Troll unter IP, gegen den ein Antrag gestellt wurde, nicht eine "IP, die einen Antrag gestellt hätte, um, um ihr Recht zu kämpfen" wie hier suggeriert. Deswegen würde mich ja auch die Antwort von T69 interessieren, der hier wohl zukünftig als "Generalstaatsanwalt" auftreten möchte. Beste Grüße --Itti 01:12, 14. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Zu meiner Zeit im SG galt, dass es ein Benutzerkonto für eine SG-Anfrage bedarf damit derjenige ansprechbar ist. Eine IP-Anfrage wäre damals wahrscheinlich abgelehnt worden. Ich wollte damit eigentlich nur sagen, dass auch unangemeldete Benutzer durchaus Bestandteil einer SG-Anfrage sein können. Da wir aber hier keine Justizsimulation sind bedarf es auch keinen Staatsanwalt und die Rolle eines Verteidigers wurde irgendwann auch mal verworfen. Das SG ist eher in der Rolle eines Schiedsgerichts eines größeren Vereins und bildet kein Recht im Sinne von RL ab da wir auch nur Regeln haben aber kein Rechtssystem wie ein Staat. --codc senf 01:31, 14. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
es gab mehrere Anfragen von Einzweckkonten/Sockenpuppen. Zuletzt war eine von Benutzer:Moderation ist eine Lösung. M.E. unschön, aber formal korrekt - mir wäre das Hauptkonto lieber, aber ich habe Verständnis dafür, dass es in bestimmten Situationen so gemacht werden will. Grüße ausm Urlaub. --Ghilt (Diskussion) 17:45, 15. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Hm, meinst du den folgenden als Frage, sprich Erklärungsansatz, gedachten Einschub
„Btw: Vielleicht sind damit auch Anträge für eine „IP" gemeint, die als solche gerade keine eigenen SGA stellen kann?"
(Teil-) Edit? Dann achte einfach auf den Kontext und insbesondere auf das Wort "Vielleicht" am Fragenanfang und das Fragezeichen am Frageende und deine Gegenfrage sollte damit erledigt sein. Ansonsten siehe auch die Ausführungen von Mitarbeiter codc. Unabhängig davon kann auch eine (statische) IP ein Adminproblem haben und z.B. dauerhaft gesperrt werden oder sonst durch eine Adminfunktion betroffen sein oder beispielsweise auch persönlichen Angriffen ausgesetzt sein, oder nicht? Und wie gesagt dieser Aspekt ist auch nicht der Kern meiner Nachfrage hier.
Allseits eine gute Nacht. --MfG, Michael E. alias Triomint69 (Diskussion) 01:32, 14. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Der Kern deiner Anfrage wurde durchaus erkannt und beantwortet. --Itti 10:48, 14. Sep. 2024 (CEST)Beantworten