Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Sperrumgehung vs. Neubeginn

Diese Diskussionsseite dient dazu, unklare Punkte an der Projektseite Sperrumgehung vs. Neubeginn zu diskutieren, sachdienliche Hinweise zu liefern und auf eventuelle Fehler oder Probleme aufmerksam zu machen, die bei der Bearbeitung der Anfrage durch die Schiedsrichter auftreten.

Allgemeine Betrachtungen zum Projektzustand, Ad-personam-Diskussionen und süffisante Spitzen gegen einzelne Beteiligte gehören nicht hierher.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.

Formulare und Regeln

Bearbeiten

Noch schwerer könnt ihr es wohl nicht machen? Na hoffentlich habe ich alle Klippen umschifft. In diesem Sinne... --R-B-S (Diskussion) 20:18, 23. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

WP:Disk

Bearbeiten

(BK mit der Entfernung wegen VM) Guten Morgen R-B-S, bitte Vorwürfe versachlichen, genauer beschreiben (was genau soll gelogen inkorrekt sein) und belegen, denn eine solche Argumentationsweise führt zur Eskalation und vermutlich nicht zu einer Entsperrung. Wie kann man darin Einsicht erkennen, selbst wenn Du möglicherweise nicht alleine am Vergangenen schuld gewesen sein solltest? Grüße, --Ghilt (Diskussion) 10:41, 24. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Moin, na Hauptsache er kann unbelegt von projektschädlichem Verhalten PA und Polit-POV schreiben. --R-B-S (Diskussion) 10:53, 24. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Es geht hier in erster Linie darum, dass Du Einsicht zeigst, denn was andere falsch machen kommt erst nach der Selbstkritik. Eine Orientierung an dem, wie man etwas nicht macht, taugt zudem nicht zur Verbesserung, und das meine ich ganz generell. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 11:01, 24. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

emails

Bearbeiten

Umseitig steht "Ich weise noch einmal darauf hin, daß Mails vertraulich sind und bisher noch nie als Grundlage für irgendwelche Sanktionen dienten. Zumindest soweit ich mich erinnern kann." Das ist nicht korrekt, s. [1]. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 10:57, 24. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Ja, diese Aktion hat schon Gschmäckle. --R-B-S (Diskussion) 11:04, 24. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Das ist kein Argument, momentan sehe ich nur einen Kommentar, der am Thema vorbei geht. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 11:09, 24. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Im Moment habe ich das Gefühl, was ich auch mache, es ist immer verkehrt. Also bin ich jetzt mal im RL unterwegs. Da mag man mich. Tatsächlich! --R-B-S (Diskussion) 11:13, 24. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Bisher hatten wir beide keinerlei Kontakt. Unser Verhältnis ist m.E. dadurch vergleichsweise unbelastet, ich kann nicht von mir behaupten, Dich nicht zu mögen. Und dennoch geht so eine Argumentationsweise m.E. gar nicht. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 11:18, 24. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Wenn du dich seit Jahren ducken mußt um unter dem Radar zu bleiben, wenn du deine Meinung nicht mehr äußern kannst und wenn man völlig ungestraft Kübel voller Dreck über dir auskippen kann, dann kann die Argumentationsweise schon mal was komisch werden. --R-B-S (Diskussion) 11:26, 24. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Das kann ich nachvollziehen, aber versetz Dich mal in meine Lage: kann man dann guten Gewissens entsperren und damit sehenden Auges die dadurch zwangsläufigen künftigen Eskalationen in Kauf nehmen? Grüße, --Ghilt (Diskussion) 11:30, 24. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Mal ganz langsam. Diese Emails wurden mir ungefragt zugesandt und beinhalten keinen Verweis auf irgendwelche Vertraulichkeit. Davon abgesehen wäre eine solche Erklärung, wie im geschäftlichen Verkehr per Disclaimer angezeigt, nur eine einseitige und nach deutscher Rechtssprechung nicht rechtsverbindlich. Anders als verschlossene Briefe unterliegen Emails keinem besonderen Schutz bzgl. der Vertraulichkeit. Insofern ließe sich auch kein besonderer Schutz oder gar Verstoß auf der Grundlage z.B. § 202 StGB herleiten, da es sich nicht um verschlossene Schreiben handelt. Als berechtigter Empfänger einer solchen Mail darf ich über deren Verwendung selbst entscheiden und mache ggf. davon auch Gebrauch, insofern diese Mails in diesem Verfahren eine gewichtige Rolle spielen. Den Vorwurf der Lüge weise ich jedenfalls deutlich zurück.
Um Mögen oder nicht Nichtmögen geht es hier auch nicht, sondern dass der Benutzer in sein altes Verhaltensmuster zurück fiel. Dazu zählen eben auch diese andauernden und störenden Mails, die allein von RBS ausgingen, zumal es innerhalb des BNR oder ANR kaum Berührungen gab. Für die Tatsache, dass er in einem Moment der eigenen Selbstüberschätzung eine alte Mail inhaltlich unbedingt kopieren und an mich senden musste, mit dem süffisanten Vermerk "Kuck mal was ich in meinem Archiv gefunden habe." kann ich nun wieder nichts. Vorher hatte ich den Account R-B-S nicht ansatzweise mit Anton-Josef in Verbindung gebracht und auch nicht weiter beachtet, da es keine weiteren Berührungspunkte gab. Wer sich selber aber in solch eindeutiger Weise outet, muss auch die Konsequenzen tragen. --Label5 (L5) 11:33, 24. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
E-Mails von Anton-Josef spielten bereits in einem SG-Fall vor 5 Jahren eine Rolle. --94.222.60.172 11:40, 24. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Ein Hinweis

Bearbeiten

Ich habe soeben dieses CU-Verfahren beantragt. --94.222.60.172 11:40, 24. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Und für diese Meisterleistung hast du dich extra abgemeldet? Reschpekt! --R-B-S (Diskussion) 00:10, 25. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Ich fürchte das wird uns nicht weiter bringen, denn Logdaten sind nur 90 Tage verfügbar und bei zwei der genannten Accounts sind sie älter. gebraucht wird es eh nicht, denn R-B-S bestreitet ja die Identität gar nicht. --Label5 (L5) 11:55, 24. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Ein Schlußwort

Bearbeiten

Danke SG, ihr habt es Euch sicher nicht leicht gemacht mit der Entscheidung meinen Antrag nicht anzunehmen. Danke auch, daß irgendwer überhaupt mal meine Artikelarbeitungen angesehen hat. In diesem Sinne:

„Schnell wird der Einzelne Opfer des Mobs; die Gefahr von Wiki-Lynchjustiz halte ich für sehr real. In der Wikipedia-Welt bestimmen jene die Wahrheit, die am stärksten besessen sind. Dahinter steckt der Narzissmus all dieser kleinen Jungs, die der Welt ihren Stempel aufdrücken wollen, ihre Initialen an die Mauer sprayen, aber gleichzeitig zu feige sind, ihr Gesicht zu zeigen.“

Jaron Lanier - DER SPIEGEL Nr. 46/2006, S. 182f spiegel.de

(nicht signierter Beitrag von R-B-S (Diskussion | Beiträge) 00:20, 25. Apr. 2016 (CEST))Beantworten

Wenn du das Meinungsbild gelesen hättest dann würdest du wissen, dass die Anfrage nicht anzunehmen ist egal wie man über den causa Anton-Josef denkt. --codc Disk 01:12, 25. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Es gibt immer Aushahmen, so sind doch eine Menge Sockenspieler hier unterwegs, inkl. ehemalige Admins. Ihr hättet zumindest eine Empfehlung abgeben können.So oder so. Aber wie immer, seit ihr als Institution eigentlich zu nichts zu gebrauchen. --R-B-S (Diskussion) 01:51, 25. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Ja klar, schuld am eigenen Versagen sind natürlich immer die anderen. Du kannst froh sein wenn du mit einer einfachen Ablehnung der Anfrage davon kommst. --Label5 (L5) 08:00, 25. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Aus Dokumentationsgründen um wen es sich bei diesem Account handelt, hätte ich das einfach stehen lassen. Es ist sehr aussagefähig und gereicht mir zur Ehre, ja es adelt mich fast. --Label5 (L5) 13:03, 25. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Das erfüllt wohl leider "keine Besserung erkennbar", Grüße, --Ghilt (Diskussion) 14:14, 25. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Sperrumgehung als Sperrgrund

Bearbeiten

Im Gegensatz zu einigen umseitigen Behauptungen ist bei nicht durch BSV ausgesprochenen Sperren eibe Sperrumgehung einer infiniten Sperre nach einiger Zeit an sich kein Sperrgrund. Nur dadurch, dass man sein sperrwüdiges Verhalten dabei nicht ablegt, ergibt sich ein Sperrgrund. --MGChecker – (📞| 📝|  ) 18:51, 25. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Jep Sperrumgehung, keine Besserung --Itti 18:53, 25. Apr. 2016 (CEST)Beantworten