Zahlbetrag

Bruttobetrag einer Zahlungsverpflichtung

Der Zahlbetrag oder auch Zahlungsbetrag oder "Überweisungsbetrag" ist ein insbesondere im Zahlungsverkehr bzw. im Geschäftsverkehr regelmäßig verwendeter Begriff, der besagt, dass alle Auf- und Abschläge in einem zu zahlenden Betrag enthalten sind. Die Gesetzesgrundlage dafür ist § 675q BGB[1].

Aufschläge

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Typische Aufschläge auf einen Nettopreis, die dann im Zahlbetrag bereits enthalten sind, können sein:

Abschläge

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Typische Abschläge von einem Nettopreis sind:

  • vor allem das Skonto
  • vereinbarte Gutschriften
  • bereits in Abzug gebrachte Anzahlungen
  • eventuelle Ermäßigungen z. B. für unübliche Eigenleistungen des Leistungsempfängers

Beispiele für Bereiche, in denen der Begriff sehr präsent ist

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  • Zu- und Abschläge bei Krankenhausrechnungen: Im Bereich der Krankenhausrechnungen zeigt sich sehr anschaulich, wie sehr sich die Grundpreise der Krankenhausbehandlung gegenüber den dann dort abschließend zu zahlenden Beträgen durch jeweils krankenhausspezifische Zu- und Abschläge noch sehr stark verändert, in der Regel erhöht.
  • Düsseldorfer Tabelle mit Nennung des Zahlbetrags[2]
  • Beim Rentenzahlbetrag[3]

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Zahlungsbetrag - Definition im Online-Lexikon. In: gabler-banklexikon.de. Abgerufen am 20. Dezember 2024.
  2. Düsseldorfer Tabelle 2024 mit Zahlbetrag. In: gut-alleinerziehend.de. Abgerufen am 20. Dezember 2024.
  3. Was ist zahlbetrag der rente? In: dasfinanzen.de. Abgerufen am 20. Dezember 2024.