Zahlbetrag
Bruttobetrag einer Zahlungsverpflichtung
Der Zahlbetrag oder auch Zahlungsbetrag oder "Überweisungsbetrag" ist ein insbesondere im Zahlungsverkehr bzw. im Geschäftsverkehr regelmäßig verwendeter Begriff, der besagt, dass alle Auf- und Abschläge in einem zu zahlenden Betrag enthalten sind. Die Gesetzesgrundlage dafür ist § 675q BGB[1].
Aufschläge
BearbeitenTypische Aufschläge auf einen Nettopreis, die dann im Zahlbetrag bereits enthalten sind, können sein:
- Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer
- Ggf. bestehende anzurechnende Guthaben
- Bezugskosten wie u. a.
- Kosten für Vorhaltung
- Kosten für Verpackung und Versand/ Transport
- andere Steuern und Gebühren wie Zollgebühren
- im Flugverkehr können Sicherheitsgelder und Kerosinzuschläge anfallen
Abschläge
BearbeitenTypische Abschläge von einem Nettopreis sind:
- vor allem das Skonto
- vereinbarte Gutschriften
- bereits in Abzug gebrachte Anzahlungen
- eventuelle Ermäßigungen z. B. für unübliche Eigenleistungen des Leistungsempfängers
Beispiele für Bereiche, in denen der Begriff sehr präsent ist
Bearbeiten- Zu- und Abschläge bei Krankenhausrechnungen: Im Bereich der Krankenhausrechnungen zeigt sich sehr anschaulich, wie sehr sich die Grundpreise der Krankenhausbehandlung gegenüber den dann dort abschließend zu zahlenden Beträgen durch jeweils krankenhausspezifische Zu- und Abschläge noch sehr stark verändert, in der Regel erhöht.
- Düsseldorfer Tabelle mit Nennung des Zahlbetrags[2]
- Beim Rentenzahlbetrag[3]
Siehe auch
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Zahlungsbetrag - Definition im Online-Lexikon. In: gabler-banklexikon.de. Abgerufen am 20. Dezember 2024.
- ↑ Düsseldorfer Tabelle 2024 mit Zahlbetrag. In: gut-alleinerziehend.de. Abgerufen am 20. Dezember 2024.
- ↑ Was ist zahlbetrag der rente? In: dasfinanzen.de. Abgerufen am 20. Dezember 2024.