Zolltarif
Ein Zolltarif ist eine Nomenklatur, in der Waren aufgezählt werden (meist in Form eines Nummerncodes gelistet) und ihre Zollsätze festgehalten werden, sowie Angaben über die Steuersätze, Einfuhrverbote und -beschränkungen und Besonderheiten über die Herkunftsländer und Bevorzugungen oder sonstige handelspolitische Maßnahmen. Er kommt bei der Zollabfertigung zum Einsatz und dient als Grundlage für die Abgabenerhebung. Historischer Vorläufer war die Zollrolle.
Beispiele waren der Deutsche Gebrauchszolltarif (DGebrZT) oder der Österreichische Gebrauchszolltarif (ÖGebrZT). Moderne Varianten sind z. B.:
Sonstiges
BearbeitenFür einige Aufmerksamkeit hatte die Rede des Schweizer Politikers Hans-Rudolf Merz gesorgt, als er im Jahr 2010 im Schweizer Nationalrat eine Passage aus den Erläuterungen über Bündnerfleisch aus dem Schweizer Zolltarif vorlas und dabei einen Lachanfall erlitt.[1]
Siehe auch
Bearbeiten- Harmonisiertes System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS)[2]
- Gemeinsamer Zolltarif (TARIC, Gemeinsamer Zolltarif der Europäischen Union, auf Basis der Kombinierten Nomenklatur (KN))
- Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)
- Unverbindliche Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke (uvZTA)
- Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik (WA)
- Internationales Warenverzeichnis für den Außenhandel (SITC)
- Zollwarencode
- Gesömmertes Höhenfleckvieh (Unterwanderung der Meistbegünstigtenklausel)
- Smoot-Hawley Tariff Act
Literatur
Bearbeiten- Carsten Weerth: Einheitliche Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs beim Zugang zum Europäische Binnenmarkt? Anwendungsprobleme der zolltariflichen und statistischen Nomenklatur und deren wirtschaftliche und fiskalische Auswirkungen. Sierke, Göttingen 2007, ISBN 978-3-940333-61-2 (Dissertation Oldenburg).
Weblinks
Bearbeiten- Gemeinsamer Zolltarif – TARIC
- EZT-Online (www.zoll.de)
- Schweizer Zolltarif (Tares)