Zusatzweiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement

Die Zusatzweiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement ist eine in der Musterweiterbildungsordnung der deutschen Bundesärztekammer von 2018 (MWBO) aufgeführte Zusatz-Weiterbildung im Bereich Ärztliches Qualitätsmanagement für Ärzte aller Fachgebiete.

Definition

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Die Zusatzweiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement umfasst die Grundlagen für eine kontinuierliche Verbesserung von Strukturen, Prozessen und Ergebnissen in der medizinischen Versorgung.

Mindestanforderung

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Um die Zusatzbezeichnung Ärztliches Qualitätsmanagement führen zu dürfen, müssen Ärztinnen und Ärzte

  • über 24 Monaten Weiterbildung in einem Gebiet verfügen und
  • einen Weiterbildungskurs in Ärztlichem Qualitätsmanagement mit einem Umfang von 200 Stunden absolviert haben.[1][2]

Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die MWBO vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung.[1]

Inhalte der Weiterbildung

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Zur Weiterbildungsprüfung muss man darlegen können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat:

  • Qualitäts- und Risikomanagement
  • Methoden und Instrumente des Qualitäts- und Risikomanagements
  • Grundlagen der Qualitäts- und Ergebnismessung
  • Qualitätsmodelle, Darlegungskonzepte und Zertifizierungen einschließlich deren Unterschiede sowie Schwerpunkte.[1]

Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. a b c Zusatz-Weiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement. (PDF) In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 315f. Bundesärztekammer, abgerufen am 26. Oktober 2024.
  2. Bundesärztekammer (Hrsg.): (Muster-)Kursbuch Ärztliches Qualitätsmanagement. 2. Auflage. 18. Februar 2022 (bundesaerztekammer.de [PDF]).