Zustrombegrenzungsgesetz
Das Zustrombegrenzungsgesetz (vollständiger Titel: Gesetz zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland) war ein Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Er sollte die Migrationspolitik in Deutschland verändern. Dafür sollte die Begrenzung von Einwanderung wieder als Ziel des Aufenthaltsgesetzes formuliert, der Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürfnisse ausgesetzt und die Zuständigkeit der Bundespolizei erweitert werden.
Er wurde am 31. Januar 2025 in zweiter Lesung im Bundestag bei einem Unterschied von 11 Stimmen knapp abgelehnt. Für den Antrag stimmten die allermeisten Abgeordneten von CDU/CSU, FDP, AfD und BSW, dagegen die SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Eine Mehrheit an Zustimmung kam nicht zustande, weil 28 Abgeordnete von CDU und FDP der Abstimmung fernblieben bzw. weitere sich enthielten oder dagegen stimmten.
Das Gesetzesvorhaben löste in Deutschland eine große politische Kontroverse aus, da erstmals die Stimmen der AfD für die Annahme eines Gesetzes im Bundestag ausschlaggebend gewesen wären. Infolgedessen kam es zu zahlreichen Protesten gegen Rechtsextremismus und eine Zusammenarbeit mit der AfD.
Hintergrund
BearbeitenDer bereits im September 2024 nach dem Messeranschlag in Solingen von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachte Gesetzesentwurf wurde nach der ersten Lesung zunächst nicht weiterbehandelt. Grund dafür war nach dem Auseinanderbrechen der Ampel-Regierung eine Absprache zwischen den ehemaligen Ampel-Parteien und der Union. Da Grüne und SPD dem Vorhaben nicht zustimmen wollten, verzichtete die Union zunächst auf weitere Lesungen.
Nach dem Messerangriff in Aschaffenburg im Januar 2025, bei dem ein mutmaßlich psychisch kranker abgelehnter afghanischer Asylbewerber einen zweijährigen Jungen und einen 46-jährigen Mann mit einem Messer getötet haben soll, brachte die Union den Gesetzesentwurf – gegen den Willen von SPD und Grünen – wieder in den Bundestag ein.
Zwei Tage vor der Abstimmung war bereits ein Entschließungsantrag zu einem Fünf-Punkte-Plan von CDU/CSU zur Flüchtlingspolitik mit knapper Mehrheit verabschiedet worden. Dabei wurde erstmals ein Beschluss des Bundestages in einer Sachfrage gefasst, der nur durch die Stimmen der AfD zustande kam.
Inhalte des Entwurfs
BearbeitenDer Gesetzentwurf[1] hätte das Aufenthaltsgesetz an drei Stellen geändert: In § 1 Abs. 1 S. 1 sollten die im Jahr 2023 gestrichenen Worte „und Begrenzung“ wieder eingefügt werden. Der erste Satz würde somit lauten:
„(1) Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland.“
Der Gesetzentwurf sah außerdem im Kern die Abschaffung des Familiennachzugs für Personen mit subsidiärem Schutzstatus (also insbesondere Kriegsflüchtlingen aus Afghanistan und Syrien, die Kriege sind seit 2021 bzw. Dez. 2024 zu Ende[2]) vor. Das bisherige Kontingent von bis zu 1000 Personen pro Monat wäre dadurch entfallen.
Weiterhin wären Zuständigkeiten, die bisher bei den Länderpolizeien liegen, zeitlich begrenzt und unter Aufsicht der örtlich zuständigen Ausländerbehörde auf die Bundespolizei übertragen worden. Anknüpfungspunkt ist die Feststellung von ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei – etwa an Bahnhöfen. Durch die erweiterte Zuständigkeit der Bundespolizei für aufenthaltsbeendende Maßnahmen entsteht bei der Bundespolizei ein erhöhter Erfüllungsaufwand; dem steht auf Seiten der Länder eine entsprechende Verringerung des Erfüllungsaufwands gegenüber. Konkret sollte die Bundespolizei, sofern sie in ihrem Zuständigkeitsbereich Ausreisepflichtige antrifft, selbst für eine Abschiebung sorgen können.[3]
Gesetzgebungsverfahren
BearbeitenDer Gesetzesentwurf wurde am 9. September 2024 durch die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag als Drucksache 20/12804 in den Deutschen Bundestag eingebracht. Danach wurde es zunächst im Innenausschuss behandelt.
Am 31. Januar 2025 wurde er in zweiter Lesung in den Bundestag gebracht. Dabei signalisierten sowohl CDU/CSU als auch FDP, AfD und BSW vorab Zustimmung.[4] Um eine demokratische Mehrheit zu erzielen, legte nach Darstellung des Stern CDU-Parteichef und Kanzlerkandidat Friedrich Merz SPD und Grünen nahe, die inhaltliche Position der CDU zu teilen, sonst würde die CDU notfalls mit der AfD stimmen.[5]
Die 733 Bundestagsabgeordneten stimmten 338-mal mit Ja, 349-mal mit Nein, 41-mal nicht ab und enthielten sich 5-mal. Von der Union stimmten 184 Abgeordnete zu – darunter alle der CSU –, 12 Abgeordnete der CDU stimmten nicht ab. Bei der AfD stimmten 75 Abgeordnete zu und Klaus Stöber nicht ab. Bei der FDP-Fraktion gab es 67 Zustimmungen, 5 Enthaltungen, 16 nicht abgegebene Stimmen und 2 Nein-Stimmen (Anikó Glogowski-Merten und Ulrich Lechte). Beim BSW gab es 7 Zustimmungen und 3 nicht abgegebene Stimmen. Bei den Fraktionslosen stimmten von den 7 ehemaligen AfD-Abgeordneten 5 zu und 2 nicht ab; der ehemalige FDP-Abgeordnete Volker Wissing und der SSW-Abgeordnete stimmten mit Nein. In der SPD stimmten 203 Abgeordnete mit Nein und 4 nicht ab. Bei den Grünen gab es 115 Gegenstimmen und 2 nicht abgegebene Stimmen. Bei den Linken stimmten 27 mit Nein und Gökay Akbulut nicht ab.[6]
Damit entfiel die dritte Lesung mit der Schlussabstimmung.
Reaktionen
BearbeitenPolitik
BearbeitenAndrea Lindholz (CSU) argumentierte, dass die SPD dem Gesetz zustimmen können müsse, da sie bereits in der Großen Koalition 2016 für die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten gestimmt und 2021 die Befugniserweiterung für die Bundespolizei gemeinsam mit der Union beschlossen hatte.[7]
Der regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner (CDU), kündigte schon vor der Abstimmung im Bundestag an, dass Berlin dem Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zustimmen würde, weil eine Mehrheit im Bundestag nur mit Unterstützung der AfD-Fraktion möglich gewesen wäre.[8] Ebenso plane das Land Niedersachsen, dem Entwurf die Zustimmung zu versagen, wie Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) mitteilte. Laut FAZ wäre allein die Zustimmung Bayerns sicher gewesen, womit das Gesetz höchstwahrscheinlich im Bundesrat gescheitert wäre.[9] Auch die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach sich am Tag gegen Mehrheiten mithilfe von Stimmen der AfD und stattdessen für eine Zusammenarbeit aller demokratischen Parteien aus, was als eindeutige Missbilligung des Vorgehens von Friedrich Merz gewertet wurde.[10]
In Ostdeutschland formierten sich in der CDU AfD-nahe Mitglieder, die die „Brandmauer“ gegen die AfD abschaffen möchten.[5] Friedrich Merz erklärte, schuld an der Ablehnung seien SPD und Grüne, aber auch die FDP. Mit sich selbst sei er „sehr im Reinen“.[11] Er würde alles noch mal genauso machen. Die Bundestagsdebatte vor der Abstimmung sei „ein Highlight für die Demokratie“ gewesen, die Wähler wüssten nun, woran sie seien. Zudem bestritt er, dass es eine Zusammenarbeit mit der AfD gegeben habe.[12]
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) warf Merz vor, Deutschland nach der tödlichen Messerattacke von Aschaffenburg nicht zusammenzuhalten, sondern „auseinanderzuführen, zu spalten und Unsicherheit zu säen“. Merz habe sich „verzockt“. Noch viel schlimmer sei es aber, dass er überhaupt „gezockt habe“. Boris Pistorius, ebenfalls SPD, erklärte, Merz habe „Vertrauen zerstört und an Glaubwürdigkeit eingebüßt“, da er im Widerspruch zu seinen vorhergehenden Aussagen doch mit der AfD zusammengearbeitet habe. Dieser Wortbruch wiege auch im Hinblick auf Koalitionsbildungen nach der Bundestagswahl 2025 schwer.[12]
Auch die Grünen warfen Merz „Wortbruch“ vor, auch in Hinblick auf mögliche zukünftige Koalitionen mit der AfD.[12] Vizekanzler Robert Habeck äußerte, Merz habe zweimal gegen alle Warnungen mit Absicht Wortbruch begangen, womit er sich für das Amt des Bundeskanzlers disqualifiziert habe. Entscheidend sei aber, wie man mit den Fehlern umgehe und ob man sie zugebe. Dieses Fehlereingeständnis sehe er bei Friedrich Merz und Christian Lindner jedoch gerade nicht.[13] Die Bundestagsfraktionsvorsitzende Katharina Dröge erklärte, sie frage sich schon, was man Merz noch glauben könne. Wer einmal sein Wort breche, dem sei nur schwer abzunehmen, dass er es in Zukunft nicht auch ein zweites Mal tue.[12]
Alice Weidel (AfD) sagte, das Scheitern des Gesetzentwurfs sei eine schwere Niederlage für Friedrich Merz, und sprach ihm ab, die Fähigkeiten eines Kanzlers zu besitzen. Die Abweichler in der Union hätten Merz „abgesägt“. In der AfD hingegen habe es keine Abweichler gegeben.[11]
Der bayrische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte, die Union stehe „geschlossen und entschlossen wie seit vielen Jahren nicht“. Er stehe voll hinter dem verschärften Migrationskurs von Friedrich Merz. Die Kritik der Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel wies er zurück; sie spreche nicht für die CSU.[12]
Heidi Reichinnek (Die Linke) äußerte, die deutsche Demokratie sei an einem Punkt angekommen, wo sie in eine gefährliche Richtung kippe. Die Union habe es ermöglicht, dass Rechtsextreme hierzulande wieder Macht hätten. Sie erwarte von Merz nicht nur eine Entschuldigung, sondern auch den Rücktritt als Kanzlerkandidat. Ansonsten müssten die Unionsmitglieder ihn zum Rücktritt drängen.[14]
Wolfgang Kubicki (FDP) sagte angesichts einiger Abweichler bei den Liberalen, er sei „fassungslos über das Abstimmungsverhalten einiger meiner Fraktionskollegen“. Dieses Verhalten werde der FDP im Wahlkampf nicht nutzen. Die von Friedrich Merz geäußerte Kritik, die FDP sei daran schuld, dass das Gesetz nicht beschlossen worden sei, wies FDP-Fraktionschef Christian Dürr mit Verweis auf die Abweichler in der Union zurück.[15]
Wissenschaft
BearbeitenBereits im Vorfeld hatte der Historiker Dominik Rigoll die CDU gewarnt, im Hinblick auf die Wahlerfolge der AfD und der Präsidentschaft Donald Trump erscheine es ihm „historisch blind“, eine „Kurswende“ zu vollziehen. Die CDU müsse eine demokratische konservative oder auch rechte Politik verfolgen, die aber keine „bloße Übernahme von Talking Points der AfD“ sein dürfe, da das die AfD normalisieren könne. Nach den Geschehnissen im Bundestag könne eine „Zäsur“ eintreten: Sie könne entweder zu einer Zusammenarbeit von CDU und AfD führen oder zu einem „Weckruf“ für die CDU.[16][17]
Politische Beobachter
BearbeitenNikolaus Blome kommentierte, dass Friedrich Merz einen Fehler im Umgang mit der AfD gemacht hat. Dass die Partei während der Regierungszeit der Ampel in den Umfragen von 10 % auf 20 % anstieg, ist jedoch nicht die Schuld von Merz, das ist das Resultat der Ampelpolitik.[18]
Jasper von Altenbockum gab zu bedenken, dass die SPD keinen vernünftigen Grund nennen konnte, warum sie dem Gesetz nicht zustimmen wollte. Der Aussetzung des Familiennachzugs, der Einfügung des Wörtchens „Begrenzung“ und einem größerer Aktionsradius für die Bundespolizei hatte sie in der Vergangenheit schon einmal zugestimmt. Taktisch ging es SPD und Grünen von Anfang an nur darum das „Tor zur Hölle“ zu öffnen, wie es Rolf Mützenich in grotesker Übertreibung nannte. Es sollte SPD und Grünen aber zu denken geben, dass die große Mehrheit der Bevölkerung für eine Begrenzung der Asylmigration ist. Das zu ignorieren macht die AFD groß.[19]
Organisationen
BearbeitenDie kirchlichen Verbände reagierten uneins über das Einbringen des Gesetzesentwurfs gegen den Willen der Regierungsparteien: Die Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und das Berliner Büro des römisch-katholischen Kommissariats der Deutschen Bischöfe erklärten am 28. Januar 2025 in einer gemeinsamen Stellungnahme, dass die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen „nach aktuellem Wissensstand keinen der Anschläge verhindert hätten. Die Attentate von Magdeburg am 20. Dezember 2024 und Aschaffenburg am 22. Januar 2025 wurden von offensichtlich psychisch kranken Personen begangen. Die Taten zeigen aus Sicht der Kirchen daher ein Defizit hinsichtlich des Informationsaustausches unterschiedlicher Behörden und einen eklatanten Mangel an adäquater Versorgung psychisch Kranker auf.“[20] Die Stellungnahme des Kommissariats der Deutschen Bischöfe gegen Friedrich Merz stieß jedoch auf Kritik der Bischofskonferenz. Deren Generalsekretärin Beate Gilles erklärte in einem offenen Brief, dass das Vorgehen nicht abgestimmt war. „Zeitpunkt und Tonlage der aktuell geführten Debatte befremden uns zutiefst“, hieß es in dem Brief an die Fraktionen im Bundestag. Es sei daher empfohlen, „von weiteren Stellungnahmen abzusehen“. Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer erklärte: „Die aktuelle Stellungnahme gegen einen Gesetzentwurf der CDU/CSU spricht nicht in meinem Namen“.[21]
Amnesty International sieht das Konzept des Zustrombegrenzungsgesetzes als Angriff auf die Menschenrechte und forderte am 29. Januar 2025 die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf, den Gesetzentwurf wieder zurückzuziehen, da er klar Europa- und Völkerrecht verletze.[22]
Demonstrationen
BearbeitenIn Deutschland kam es zu großen Demonstrationen gegen einen Rechtsruck und eine Zusammenarbeit von Union und FDP mit der AfD. Am 1. Februar fanden u. a. Demonstrationen in Augsburg, Braunschweig, Bremen, Essen, Erlangen, Hamburg, Karlsruhe, Kempten, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Neu-Isenburg, Passau, Stuttgart und Würzburg statt.[23] Es demonstrierten in Hamburg nach Polizeiangaben 65.000 Menschen, in Leipzig und Bremen jeweils 10.000, in Stuttgart etwa 44.000.[24] Alleine am 31. Januar und 1. Februar waren deutschlandweit zwischen 550.000 und 700.000 Menschen auf der Straße.[25]
Am 2. Februar gab es weitere Demonstrationen in verschiedenen Städten. Dabei zählte die Polizei alleine in Berlin 160.000, die Veranstalter bis zu 250.000 Menschen, die für die Brandmauer zur AfD demonstrierten.[26]
Umfragen
BearbeitenLaut einer repräsentativen Befragung des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur unterstützten rund die Hälfte der deutschen Wahlberechtigten das Vorgehen der Union, zur Durchsetzung ihrer Vorschläge zur Migrationspolitik eine Mehrheit mit der AfD in Kauf zu nehmen. 52 Prozent fanden das Vorgehen richtig oder eher richtig und 38 Prozent falsch oder eher falsch. Die Zurückweisung an der Grenze befürworteten 63 Prozent der Befragten, während 25 Prozent dies ablehnten.[27] Laut einer Umfrage von Infratest dimap gewannen sowohl CDU als auch AfD nach den gemeinsamen Abstimmungen im Bundestag leicht an Unterstützung. Gut vier von zehn Befragten (43 %) bewerteten das Unionsvorgehen im Bundestag als „grundsätzlich richtig“, während 27 Prozent das Vorgehen als „grundsätzlich falsch“ ablehnten.[28][29]
Siehe auch
BearbeitenWeblinks
Bearbeiten- Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU – Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland (Zustrombegrenzungsgesetz) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU. In: bundestag.de, 9. September 2024.
- ↑ Nach Sturz des Assad-Regimes Hunderttausende Syrer kehren in ihre Heimat zurück. In: T-Online. 19. Januar 2025, abgerufen am 3. Februar 2025.
- ↑ Worum geht es im Zustrombegrenzungsgesetz – und wer ist dafür? In: stern.de, 31. Januar 2025.
- ↑ Darum geht es beim „Zustrombegrenzungsgesetz“. In: Tagesschau.de, 31. Januar 2025. Abgerufen am 1. Februar 2025.
- ↑ a b Die Folgen für Merz, die SPD und die Politik – drei Erkenntnisse des Tages. In: Stern. 31. Januar 2025, abgerufen am 1. Februar 2025.
- ↑ Namentliche Abstimmungen | „Zustrombegrenzungsgesetz“ der Fraktion der CDU/CSU. In: Deutscher Bundestag. 31. Januar 2025, abgerufen am 31. Januar 2025.
- ↑ Worum geht es im Zustrombegrenzungsgesetz – und wer ist dafür? In: stern.de, 31. Januar 2025
- ↑ Nach Unions-Abstimmung mit AfD: Wegner will Merz-Gesetz im Bundesrat ablehnen. In: Der Tagesspiegel Online. ISSN 1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 31. Januar 2025]).
- ↑ F.A.Z.-Bibliotheksportal. Abgerufen am 31. Januar 2025.
- ↑ Altkanzlerin zu CDU-Antrag zur Migration. Eine Ohrfeige für Merz . In: Die Tageszeitung, 1. Februar 2025. Abgerufen am 2. Februar 2025.
- ↑ a b SPD nennt Abstimmung historisch, AfD spricht Merz Kanzlerfähigkeit ab. In: Die Zeit, 1. Februar 2025. Abgerufen am 2. Februar 2025.
- ↑ a b c d e Nachwehen einer turbulenten Woche. In: Tagesschau.de, 1. Februar 2025. Abgerufen am 1. Februar 2025.
- ↑ Habeck: Merz für Kanzleramt disqualifiziert. In: heute, 1. Februar 2025. Abgerufen am 1. Februar 2025.
- ↑ Merz ging beim Asyl-Gesetz „All-in“ – und hat alles verloren. In: Der Westen, 1. Februar 2025. Abgerufen am 1. Februar 2025.
- ↑ Kubicki ist fassungslos über Abweichler in FDP-Fraktion. In: n-tv.de, 1. Februar 2025. Abgerufen am 2. Februar 2025.
- ↑ Bettina Menzel, Florian Naumann: Merz‘ „all in“ mit der AfD entsetzt Historiker: „Parlamentarische Demokratie ist kein Pokerspiel!“. In: Frankfurter Rundschau, 31. Januar 2025. Abgerufen am 2. Februar 2025.
- ↑ Historiker über Antrag mit AfD-Stimmen: „Adenauer würde sich im Grab umdrehen“. In: Web.de, 30. Januar 2025. Abgerufen am 2. Februar 2025.
- ↑ SPD und Grüne verdienen ihr Glück nicht. In: Der Spiegel. 3. Februar 2025, abgerufen am 5. Februar 2025.
- ↑ Kommentar zum Migrationsgesetz: Es war das Risiko wert. In: FAZ. 31. Januar 2025, abgerufen am 5. Februar 2025.
- ↑ Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland (Zustrombegrenzungsgesetz) BT-Drs. 20/12804. In: Kommissariat der deutschen Bischöfe. 28. Januar 2025, abgerufen am 3. Februar 2025.
- ↑ Katholische Bischöfe uneins über Unions-Kritik. In: Vatican News. 30. Januar 2025, abgerufen am 4. Februar 2025.
- ↑ Zustrombegrenzungsgesetz ist Angriff auf die Menschenrechte. In: Amnesty International – Deutschland, 30. Januar 2025.
- ↑ „Fritz, hör auf Mutti“ – Zehntausende bei bundesweiten Demos gegen Merz und AfD. In: welt.de. Abgerufen am 1. Februar 2025.
- ↑ Zehntausende demonstrieren gegen Rechtsruck. In: Tagesschau.de, 1. Februar 2025. Abgerufen am 1. Februar 2025.
- ↑ Mehr als eine halbe Million auf der Straße. In: Die Tageszeitung, 2. Februar 2025. Abgerufen am 4. Februar 2025.
- ↑ Mindestens 160.000 Menschen demonstrieren in Berlin für Erhalt der „Brandmauer“. In: RBB24, 2. Februar 2025. Abgerufen am 3. Februar 2025.
- ↑ Mehrheit der Deutschen hält Merz‘ Vorgehen und Zurückweisungen an der Grenze für richtig. In: welt.de. 5. Februar 2025, abgerufen am 5. Februar 2025.
- ↑ ARD-Deutschlandtrend: Union und AfD legen in Umfrage leicht zu. In: Spiegel Online. 6. Februar 2025, abgerufen am 6. Februar 2025.
- ↑ Johannes Wiedemann: Deutschlandtrend: Aufwind für die Union – Wie sich Merz‘ „All in“ jetzt auszahlt. In: welt.de. 6. Februar 2025, abgerufen am 6. Februar 2025.