Amtsgericht Papenburg

Amtsgericht in Niedersachsen

Das Amtsgericht Papenburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von sieben Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Osnabrück.

Gerichtsgebäude

Sitz des Gerichts ist Papenburg im Landkreis Emsland in Niedersachsen. Das Amtsgericht wurde bereits am 1. Oktober 1852 gegründet. Dem Amtsgericht Papenburg ist das Landgericht Osnabrück übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Oldenburg.

Geschichte

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Im Jahre 1826 wurde das Herzogtum Arenberg-Meppen als Standesherrschaft im Königreich Hannover wieder eingerichtet. In Papenburg bestand das Standesherrlich Herzoglich-Arenberg’sche Amt Papenburg als Verwaltungsbezirk und Gericht erster Instanz. Diesem war die Standesherrliche Herzoglich-Arenbergische Justiz-Kanzley zu Haselünne als Gericht zweiter Instanz übergeordnet.

Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.[1] Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Papenburg.[2] Das Amtsgericht war dem Obergericht Meppen (ab 1875 dem Obergericht Osnabrück) untergeordnet.[3] Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover. Zum 1. Oktober 1875 wurde das Amtsgericht Aschendorf aufgehoben und dessen Gerichtsbezirk dem Amtsgericht Papenburg zugeordnet.[4]

Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden reichsweit einheitlich Amts-, Land- und Oberlandesgerichte geschaffen. Das Amtsgericht Papenburg blieb bestehe und war nun dem Landgericht Osnabrück nachgeordnet.

Sein Gerichtsbezirk umfasste nun aus dem Landkreis Meppen den Stadtbezirk Papenburg und das Amt Aschendorf.[5] Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Lathen gehalten.[6]

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 207http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10510358~SZ%3D239~doppelseitig%3D~LT%3DGesetz-Sammlung%20f%C3%BCr%20das%20K%C3%B6nigreich%20Hannover%2C%20S.%20207~PUR%3D)
  2. Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 76; Textarchiv – Internet Archive
  3. Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche. Band 3, 1852, S. 135 books.google.de
  4. Verordnung, betreffend die Bildung von Gerichten für die Kreise Meppen und Lingen in der Provinz Hannover vom 4. August 1875, PrGS 1875, S. 557 (Textarchiv – Internet Archive)
  5. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 514, Digitalisat
  6. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 410 online

Koordinaten: 53° 5′ 1,5″ N, 7° 23′ 25,6″ O