Benutzer:Ludger1961/Liste der Flaggen im Landkreis Rostock

Die Liste der Flaggen im Landkreis Rostock beinhaltet alle in der Wikipedia gelisteten Flaggen im Landkreis Rostock. In Mecklenburg-Vorpommern spielen hochrechteckige Flaggen wie Banner eine untergeordnete Rolle, wenn überhaupt, dann nur als Hochformatflaggen.

Wichtiger Hinweis
Zur Zeit der Erstellung dieses Artikels befinden sich darin nur wenige Flaggenabbildungen, dafür aber die Platzhalter für Hissflaggen. Entsprechende Platzhalter sind auch auf den Wappenlisten üblich und eine Aufforderung, die noch fehlenden Abbildungen zu finden oder zu erstellen und hochzuladen.

Landkreis Rostock und Vorgängerkreise

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Landkreis Hissflagge Kommentare
Rostock    
2:3  
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 15. November 2011:

Der Landkreis Rostock führt folgendes Wappen: „Von Gold und Blau geteilt, darauf zwei schräg gekreuzte von Rot und Gold geteilte Krummstäbe mit zugewendeter Krümme. Oben ein hersehender, goldgekrönter schwarzer Stierkopf mit geschlossenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und silbernen Hörnern; unten ein abgerissener, rotgezungter, goldener Greifenkopf.“ [1][2]

Von diesem Wappen abgeleitet ist die nachstehend beschriebene Flagge: „Die Flagge des Landkreises ‚Rostock‘ ist gleichmäßig längsgeteilt von Gelb und Blau. Die Streifen sind mit den Figuren des Wappens belegt: Zwei schräg gekreuzte, von Rot und Gelb geteilte Krummstäbe mit zugewendeter Krümme, die 1/3 der Höhe und 2/3 der Länge des Flaggentuchs einnehmen; in der Mitte des gelben Sreifens ein hersehender, goldgekrönter schwarzer Stierkopf mit geschlossenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und silbernen Hörnern und in der Mitte des blauen Streifens ein abgerissener, rotgezungter, goldener Greifenkopf, die 3/4 des jeweiligen Streifens einnehmen. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 2 zu 3.“ [2]

Bad Doberan    
3:5  
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 1. August 1996:

Der Landkreis Bad Doberan führte das folgende Wappen: „Geteilt durch einen liegenden, mit der Krümme nach vorn und oben gekehrten silbernen Abtstab; oben in Blau ein schreitender goldener Greif mit aufgeworfenem Schweif und ausgeschlagener roter Zunge; unten in Gold ein hersehender schwarzer Stierkopf mit geschlossenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und silbernen Hörnern, auf der Stirn eine goldene Fürstenkrone, von der fünf abwechselnd mit Lilien und Perlen besteckte Zinken sichtbar sind.“ (Wappen genehmigt am 5 Dezember 1995)[3]

Der Landkreis Bad Doberan führte die nachstehend beschriebene Flagge: „Die Flagge des Landkreises ist gleichmäßig längsgestreift von Gelb und Blau. In der Mitte liegt, auf jeweils zwei Drittel der Höhe des gelben und des blauen Streifens übergreifend, das Wappen des Landkreises. Die Höhe der Flagge verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“[3]

Güstrow    
laut Hauptsatzung
keine Flagge
Der Landkreis Güstrow führte Wappen und Dienstsiegel, aber keine eigene Flagge.[4]

Folgende Ämter führen kein eigenes Wappen und keine eigene Flagge. Als Dienstsiegel führen sie das kleine Landessiegel mit dem Wappenbild des Landesteils Mecklenburg, einem hersehenden Stierkopf mit abgerissenem Halsfell und Krone:

Amtsfreie Gemeinden

Bad Doberan, Stadt * (12.491)✓ Dummerstorf (7459)✓ Graal-Müritz (4079)✓ Güstrow, Stadt * (29.241)✓ Kröpelin, Stadt (4784)✓ Kühlungsborn, Stadt (7896)✓ Neubukow, Stadt * (3918)✓ Sanitz (5969)✓ Satow (5767)✓ Teterow, Stadt * (8470)✓

Städte und Gemeinden

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Stadt oder Gemeinde Hissflagge Kommentare
Gemeinde
Alt Bukow
 
 
 
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 15. Mai 2000 und unter der Nr. 207 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Die Flagge der Gemeinde ist quergestreift von Grün, Gelb und Grün. In der Mitte des gelben Querstreifens, der die Hälfte der Länge des Flaggentuchs einnimmt, liegt das Gemeindewappen, das zwei Drittel der Höhe und ein Drittel der Länge des Flaggentuchs einnimmt. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3.“[18]

„Das Wappen zeigt in Grün eine goldene Buche mit vier Wurzeln und vier beblätterten Ästen, begleitet: oben von einem von Rot und Gold geteilten und mit zwei schräggekreuzten Bischofsstäben in verwechselten Farben belegten gotischen Schild; vorn von einem von Silber und Rot geteilten gotischen Schild, hinten von einem dreifach von Silber und Rot geteilten gotischen Schild.“[18]

Stadt
Bad Doberan
 
 
5:3  
Die ehemalige Kreisstadt nahe der Ostsee war seit 1793 Nebenresidenz und Erholungsort der mecklenburgischen Herzöge und erhielt 1879 Stadtrechte. Seitdem verwendet die Stadt die ehemals Rostocker und später mecklenburgische Seeflagge in den Farben Blau-Weiß-Rot als seine Stadtflagge:
„Die Farben der Stadt Bad Doberan sind Gold und Blau.
Die Flagge der Stadt Bad Doberan ist gleichmäßig längsgestreift von Blau, Weiß und Rot. Die Höhe des Flaggentuches verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“[19]
Gemeinde
Bastorf  
 
5:3  
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 20. Juli 2001 und unter der Nr. 248 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Die Flagge der Gemeinde ist quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Gelb, Rot und Gelb gestreift. Die gelben Streifen nehmen jeweils ein Viertel, der rote Streifen nimmt die Hälfte der Länge des Flaggentuchs ein. In der Mitte des roten Streifens liegt das Gemeindewappen, das zwei Drittel der Höhe und ein Drittel der Länge des Flaggentuchs einnimmt. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3.“[20]

Das Wappen zeigt „In Gold auf grünem Hügel ein roter Leuchtturm mit silberner Laterne und silbernen Lichtstrahlen“.“[20]

Gemeinde
Bentwisch
 
 
 
Die Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch führt nur [[:Datei:|Wappen]] und Dienstsiegel, aber keine Flagge.[21]

(Das Wappen wurde genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am … und unter Nr. … der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen.)

Gemeinde
Bernitt
 
 
 
Die Hauptsatzung der Gemeinde Bernitt führt nur Wappen und Dienstsiegel, aber keine Flagge.[22]

(Das Wappen wurde genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 18. Mai 1999 und unter Nr. 188 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen.)

Gemeinde
Blankenhagen  
 
 
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 8. September 2008 und unter der Nr. 320 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Die Flagge der Gemeinde Blankenhagen ist quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Gold (Gelb), Grün und Gold (Gelb) gestreift. Die goldenen (gelben) Streifen nehmen jeweils ein Viertel, der grüne Streifen nimmt die Hälfte der Länge des Flaggentuchs ein. In der Mitte des grünen Streifens liegen die Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tingierung: zwei schräg gekreuzte goldene Rodehacken über sechs (3:2:1) goldenen Rapsblüten. Die Figuren nehmen insgesamt 13/15 der Höhe des Flaggentuchs ein. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3:5.“[23]

Wappenbeschreibung: „In Grün zwei schräg gekreuzte goldene Rodehacken über sechs goldenen Rapsblüten.“[23]

Gemeinde
Börgerende-Rethwisch  
 
5:3  
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 9. August 2000 und unter der Nr. 223 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Die Flagge ist gleichmäßig längsgestreift von Blau und Weiß, in der Mitte liegt, auf jeweils zwei Drittel des blauen und weißen Streifens übergreifend, das Gemeindewappen. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3.“[24]

Das Wappen zeigt: „Geteilt durch einen Wellenschnitt, oben in Silber zwei schräg gekreuzte rote Giebelbretter mit abgewendeten Pferdeköpfen, unten in Blau ein silberner Fisch.“[24]

Gemeinde
Broderstorf  
 
5:3  
Wappen und Flagge beschlossen von der Gemeindevertretung Broderstorf am 10. Januar 2001, genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 3. April 2001 und unter der Nr. 241 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Die Flagge der Gemeinde Broderstorf ist quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Blau, Gelb und Blau gestreift. Die blauen Streifen nehmen jeweils ein Viertel, der gelbe Streifen nimmt die Hälfte der Länge des Flaggentuchs ein. In der Mitte des gelben Streifens liegt das Gemeindewappen, das zwei Drittel der Höhe und ein Drittel der Länge des Flaggentuchs einnimmt. Die Länge des Flaggenstücks verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3.“[25]

Die Gemeinde Broderstorf führt das folgende Wappen: „In Blau über zwei erniedrigten silbernen Wellenfäden ein abgerissener, rot gezungter goldener Greifenkopf.“[25]

Stadt
Bützow  
 
5:3  
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 13. Mai 2002:
„Die Stadtfarben sind Rot und Gelb.“ […]
„Die Flagge der Stadt Bützow ist gleichmäßig längsgestreift von Rot und Gelb; in der Mitte des Flaggentuches liegt, auf jeweils zwei Drittel der Höhe des roten und des gelben Streifens übergreifend, das Stadtwappen in flaggengerechter Tingierung. Die Höhe des Flaggentuches verhält sich zur Länge wie 3 zu 5“[26]

Das Wappen ist folgendermaßen beschrieben: „In Rot zwei schräggekreuzte goldene Krummstäbe mit zugewendeten Krümmen, belegt mit einer goldenen Bischofsmütze.“[26]

(Das Wappen geht zurück auf das älteste bekannte Stadtsiegel aus dem 14. Jahrhundert und ist unter der Nr. 70 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen.)

Gemeinde
Dahmen  
 
5:3  
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 14. Mai 2001 und unter der Nr. 243 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Die Flagge der Gemeinde ist gleichmäßig quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Gelb und Blau gestreift. In der Mitte des Flaggentuchs liegt, auf jeweils ein Drittel der Länge beider Streifen übergreifend, das Gemeindewappen. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3.“[27]

Die Gemeinde führt das folgende Wappen: „Gespalten; vorn in Blau zwei goldene Hasenköpfe übereinander; hinten in Gold ein pfahlweise gestellter blauer Fisch.“[27]

Gemeinde
Elmenhorst/Lichtenhagen
 
 
 
Die Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen führt nur [[:Datei:|Wappen]] und Dienstsiegel, aber keine Flagge.[28]

(Das Wappen wurde genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 17. September 1993 und unter Nr. 59 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen.)

Gemeinde
Gelbensande
 
 
 
Die Hauptsatzung der Gemeinde Gelbensande führt nur Wappen und Dienstsiegel, aber keine Flagge.[29]

(Das Wappen wurde genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 24. September 1996 und unter Nr. 113 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen.)

Stadt
Gnoien
 
 
5:3  
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 22. Mai 1997 und unter der Nr. 118 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Die Stadt Gnoien führt folgende Flagge: Gleichmäßig quergestreift von Gelb und Blau. In der Mitte des Flaggentuchs liegt, auf jeweils ein Drittel der Länge beider Seiten übergreifend, das Wappen der Stadt. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3.“[30]

„Das Wappen ist gespalten; rechts in Blau eine halbe silberne Lilie, aus der ein silbernes Kleeblatt hervor wächst, am Spalt; links in Gold ein halber hersehender schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone und geschlossenem Maul, am Spalt.“[30]

Gemeinde
Graal-Müritz  
 
5:3  
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 24. Januar 1996:
„Die Flagge der Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz zeigt in fünf Längsstreifen die Farben Weiß, Blau, Gelb, Grün und Weiß. Die beiden äußeren Streifen nehmen je ein Drittel, die mittleren Streifen je ein Neuntel der Flaggenhöhe ein. Auf der Mitte des Flaggentuches liegt, jeweils auf die halbe Höhe der weißen Streifen übergreifend, das Gemeindewappen. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3.“[31]

„Das Wappen zeigt im gespaltenen Schilde vorn in Blau einen senkrecht stehenden, nach außen gekehrten, silbernen Fisch, hinten in Gold ein grünes aufrecht stehendes Eichenblatt.“[31]

(Das Wappen wurde genehmigt am 10. Juli 1955 und unter der Nr. 30 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen.)

Gemeinde
Groß Wokern  
 
5:3  
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 11. Februar 2002 und unter der Nr. 257 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Die Flagge der Gemeinde ist gleichmäßig längsgestreift von Gelb und Grün. In der Mitte liegt, auf jeweils zwei Drittel der Höhe des gelben und des grünen Streifens übergreifend, das Gemeindewappen. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3.“[32]

Die Gemeinde Groß Wokern führt das folgende Wappen: „Geteilt; oben in Grün ein schwebendes silbernes Balkenkreuz, bewinkelt von vier goldenen Ringen; unten in Gold ein schwarzer Lindenzweig mit sechs grünen Blättern.“[32]

Gemeinde
Gülzow-Prüzen
 
 
5:3  
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 7. Juli 2008 und unter der Nr. 319 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Als Flagge führt die Gemeinde die Farben Rot, Gelb, Rot, Gelb und Rot gleichmäßig und quer zur Längsachse gestreift. Die Höhe des Tuches verhält sich zu seiner Länge wie 3:5.“[33]

Das Wappen zeigt: „In Rot ein goldenes Nesselblatt, belegt mit 11 (3:3:3:2) roten Kugeln.“[33]

Kreisstadt
Güstrow  
 
5:3  
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 8. Juni 1999 und unter der Nr. 72 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Die Stadtflagge ist gleichmäßig längsgestreift von Gelb und Grün. In der Mitte des Flaggentuchs liegt – auf jeweils zwei Dritteln der Höhe des gelben und des grünen Streifens übergreifend – das Stadtwappen in gelb. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3.“[34]

Wappenbeschreibung: „In Gold ein stehender, nach links gewendeter, hersehender schwarzer Stier mit zwischen die Hinterfüße genommenem Schweif vor einem nach rechts gelehnten grünen Baum, oben mit vier fünfzackigen Blättern, unten mit einem fünfzackigen und einem dreizackigen Blatt.“[34]

Gemeinde
Gutow
 
 
 
Die Hauptsatzung der Gemeinde Gutow führt nur Wappen und Dienstsiegel, aber keine Flagge.[35]

(Das Wappen wurde genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 4. Juni 1999 und unter Nr. 190 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen.)

Gemeinde
Hohenfelde
 
 
 
Genehmigt am 3. Dezember 2012:
„Die Flagge der Gemeinde Hohenfelde ist gestreift von Grün, Gelb und Grün. Die grünen Streifen nehmen jeweils 1/6, der gelbe Streifen 2/3 der Höhe des Flaggentuchs ein. In der Mitte des gelben Streifens liegt, 5/6 der Streifenhöhe einnehmend, eine Figur des Gemeindewappens: ein grünes Kastanienblatt. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“[36]

Das Wappen zeigt: „In Gold über grünem Hügel ein grünes Kastanienblatt.“[36]

(Das Wappen wurde genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 28. Januar 2002 und unter der Nr. 256 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen.)

Gemeinde
Hohen Sprenz
 
 
 
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 8. Juni 2009 und unter Nr. 325 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Gleichmäßig längsgestreift von Blau und Weiß. In der Mitte des Flaggentuchs liegt das Wappen der Gemeinde.“[37]

Wappenbeschreibung: „In Silber eine eingebogene blaue Spitze, belegt mit drei (2:1) nach links gewendeten silbernen Fischen; vorn zwei schräg gekreuzte schwarze Dreschflegel; hinten eine rote Kirche mit zwei Rundbogenfenstern und einem Hallenanbau mit einem rechteckigen Fenster.“[37]

Gemeinde
Jürgenshagen
 
 
 
Die Hauptsatzung der Gemeinde Jürgenshagen führt nur Wappen und Dienstsiegel, aber keine Flagge.[38]

(Das Wappen wurde genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 8. Juni 2009 und unter Nr. … der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen.)

Stadt
Krakow am See  
 
5:3  
Genehmigt am 8. Mai 1998:
„Die Flagge der Stadt Krakow am See ist gleichmäßig längs gestreift von schwarz und gelb. Auf der Mitte des Flaggentuchs liegt, auf jeweils zwei Drittel des schwarzen und des gelben Streifens übergreifend, das Stadtwappen. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3.“[39]

„Das Wappen zeigt in Gold einen hersehenden, goldgekrönten schwarzen Stierkopf mit geschlossenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und silbernen Hörnern.“[39]

(Seit 1516 führt Krakow am See sein Stadtwappen. Es wurde festgelegt durch Friedrich Franz II., Großherzog von Mecklenburg-Schwerin, am 10. April 1858, bestätigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 8. Mai 1998 und unter der Nr. 157 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen.)

Gemeinde
Kritzmow  
 
3:2  
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 29. April 2002 und unter der Nr. 260 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Die Flagge der Gemeinde Kritzmow ist gleichmäßig vom Liek unten zum oberen Flugsaum schräggeteilt von Blau und Gelb. Die Schrägstreifen sind jeweils mit den Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tingierung belegt: der blaue Schrägstreifen mit einem abgerissenen, rot gezungten goldenen Greifenkopf, der gelbe Schrägstreifen mit einem schrägrechts liegenden, gestürzten roten Abtstab mit abgebrochenem Schaft. Die Figuren nehmen je 2/3 der Höhe des Flaggentuchs ein, wobei sie mittig 1/10 nach oben bzw. nach unten verschoben sind. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 2 zu 3.“[40]

Wappenbeschreibung: „Das Wappen zeigt schräglinks geteilt; oben in Blau ein abgerissener, rot gezungter goldener Greifenkopf; unten in Gold ein schräglinks liegender, gestürzter roter Abtstab mit abgebrochenem Schaft.“[40]

Stadt
Kröpelin  
 
5:3  
Angenommen 1999 aus Anlass des 750-jährigen Stadtjubiläums und genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 8. Juni 1999:
„Die Flagge der Stadt Kröpelin ist quer zur Längsachse des Flaggentuchs gestreift von Blau, Weiß und Blau. Die blauen Streifen nehmen je ein Fünftel, der weiße Streifen nimmt drei Fünftel der Länge des Flaggentuchs ein. In der Mitte des weißen Streifens – fünf Neuntel der Länge desselben einnehmend – liegt das Stadtwappen. Die Länge des Flaggenstücks verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3.“[41]

„Das Wappen der Stadt Kröpelin zeigt in Blau einen nach links kriechenden Krüppel im silbernen Gewand, natürlicher Fleischfarbe, mit goldenem Hut, silbernem Haar und goldenen Klötzen an den Unterschenkeln und in den Händen, über dem Krüppel ein nach links gelehnter goldener Schild mit einem hersehenden schwarzen Stierkopf mit silbernen Hörner und einer goldenen Fürstenkrone, von der fünf Zinken sichtbar sind.“[41]

(Das Wappen wurde in der heutigen Fassung genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 8. Juni 1999 und unter der Nr. 66 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen. Es geht zurück auf das älteste bekannte Stadtsiegel aus dem Jahre 1306.)

Gemeinde
Kuchelmiß  
 
5:3  
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 18. Februar 1999 und unter der Nr. 182 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Die Flagge der Gemeinde Kuchelmiß ist quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Rot, Weiß und Rot gestreift. Die roten Streifen nehmen jeweils ein Viertel, der weiße Streifen nimmt die Hälfte der Länge des Flaggentuchs ein. In der Mitte des weißen Streifens liegt das Gemeindewappen, das zwei Drittel der Höhe und ein Drittel und Länge des Flaggentuchs einnimmt. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3.“[42]

„Das Wappen zeigt in Rot unter einem sechsblättrigen silbernen Buchenzweig ein aus zwei Tragsteinen und einem Deckstein bestehendes silbernes Steingrab.“[42]

Stadt
Kühlungsborn  
 
5:3  
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 8. September 1999:
„Die Flagge zeigt drei nach rechts fliegende silberne Möwen mit aufgerichteten, schwarz auslaufenden Schwingen auf blauem Grund.“[43]

„Das Wappen zeigt drei nach rechts fliegende silberne Möwen mit aufgerichteten, schwarz auslaufenden Schwingen in blauem Feld.“[43]

(Das Wappen wurde genehmigt durch den Reichsstatthalter von Mecklenburg am 2. September 1940, bestätigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 8. September 1999 und unter der Nr. 20 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen.)

Stadt
Laage
 
 
5:3  
Mit Beschluss vom 10. Februar 2016[44] in die Hauptsatzung der Laage aufgenommen und genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 4. April 2016:
„Die Flagge der Stadt Laage besteht aus gelbem Tuch und ist in der Mitte mit der Figur des Stadtwappens belegt, die zwei Drittel der Höhe des Flaggentuchs einnimmt: ein hersehender schwarzer Stierkopf mit geschlossenem Maul und ausgeschlagener roter Zunge, zwischen dessen silbernen Hörnern eine rote Lilie aufwächst, Die Höhe verhält sich zur Länge des Flaggentuches wie 3 zu 5.“[44]

„Das Stadtwappen zeigt in Gold einen hersehenden schwarzen Stierkopf mit geschlossenem Maul und ausgeschlagener roter Zunge, zwischen dessen silbernen Hörnern eine rote Lilie aufwächst.“[45]

(Das Wappen festgelegt in seiner ursprünglichen Fassung durch Friedrich Franz II., Großherzog von Mecklenburg[-Schwerin], am 10. April 1858, und unter der Nr. 5 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen. Es wurde 1998 neu gezeichnet.)

Gemeinde
Lalendorf  
 
5:3  
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 19. März 1998 und unter der Nr. 151 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Die Flagge der Gemeinde ist quer zur Längsachse des Flaggentuches von Rot, Weiß und Rot gestreift. Die roten Streifen nehmen je ein Viertel, der weiße Streifen nimmt die Hälfte der Länge des Flaggentuches ein. In der Mitte des weißen Streifens liegt das Gemeindewappen, das zwei Drittel der Höhe und ein Drittel der Länge des Flaggentuches einnimmt. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3“[46]

„Das Wappen zeigt in Rot einen silbernen Leistenschragen, bewinkelt von vier zweiblättrigen goldenen Eichenzweigen mit einer Eichel.“[46]

Gemeinde
Lambrechtshagen  
 
5:3 
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 2. November 2001 und unter Nr. 253 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Die Flagge ist quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Blau, Gelb und Blau gestreift. Die blauen Streifen nehmen je ein Viertel, der gelbe Streifen nimmt die Hälfte der Länge des Flaggentuchs ein. In der Mitte des gelben Streifens liegt das Gemeindewappen, das zwei Drittel der Höhe des Flaggentuchs einnimmt. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“[47]

„Das Wappen zeigt in Blau einen goldenen Wellenschrägfaden begleitet beiderseits von je einer ausgerissenen goldenen Kopfweide.“[47]

Gemeinde
Mönchhagen  
 
5:3  
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 7. Juli 2004 und unter der Nr. 291 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Die Flagge der Gemeinde Mönchhagen ist quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Blau, Gelb und Blau gestreift. Die blauen Streifen nehmen je ein Viertel, der gelbe Streifen nimmt die Hälfte der Länge des Flaggentuchs ein. In der Mitte des gelben Streifens liegt das Gemeindewappen, das zwei Drittel der Höhe des Flaggentuchs einnimmt. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“[48]

Die Gemeinde Mönchhagen führt das folgende Wappen: „In Blau ein schreitender goldener Mönch, beseitet von je einem goldenen Eibenzweig mit drei goldenen Früchten.“[48]

Gemeinde
Mühl Rosin
 
 
 
Die Hauptsatzung der Gemeinde Mühl Rosin führt nur Wappen und Dienstsiegel, aber keine Flagge.[49]

(Das Wappen wurde genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 6. April 1994 und unter Nr. 19 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen.)

Stadt
Neubukow  
 
5:3  
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 27. September 1999 und unter Nr. 80 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Die Flagge der Stadt ist quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Grün, Weiß und Grün gestreift. Die grünen Streifen nehmen jeweils ein Fünftel, der weiße Streifen nimmt drei Fünftel der Länge des Flaggentuchs ein und ist in der Mitte mit den Figuren des Stadtwappens belegt, die sieben Neuntel der Höhe und zwei Fünftel der Flaggenlänge einnehmen. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3.“[50]

„Das Wappen zeigt in Silber eine ausgerissene grüne Buche mit Wurzeln und Blättern, in deren Zweigen ein goldener Schild steht, auf dem Schild ein hersehender schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, göffnentem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und abgerissenem Halsfell, das bogenförmig ausgeschnitten ist und sieben Spitzen zeigt sowie einer goldenen Krone, die fünf abwechselnd mit Blattornamenten und Perlen besteckten Zinken zeigt.“[50]

(Das Wappen wurde in seiner ursprünglichen Fassung genehmigt am 10. April 1858 durch Friedrich Franz II., Großherzog von Mecklenburg[-Schwerin].)

Gemeinde
Nienhagen
 
 
5:3  
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 8. Dezember 1997:
„Die Flagge ist quergestreift von Blau, Weiß und Blau. Die blauen Streifen nehmen je ein Viertel, der weiße Streifendie Hälfte der Länge des Flaggentuches ein. In der Mitte des weißen Streifens liegt das Gemeindewappen, das zwei Drittel der Höhe und ein Drittel der Länge des Flaggentuches einnimmt. Die Länge des Flaggentuches verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3.“[51]

„Das Wappen zeigt in Blau über zwei erniedrigten silbernen Wellenleisten eine fliegende silberne Möwe.“[51]

(Das Wappen wurde angenommen durch die Gemeindevertretung Nienhagen am 11. November 1971 und unter der Nr. 100 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen.)

Gemeinde
Pölchow
 
 
5:3  
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 18. November 2004 und unter der Nr. 292 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Die Flagge ist quer zur Längsachse des Flaggentuchs vom Blau, Gelb und Blau gestreift. Die blauen Streifen nehmen je ein Viertel, der gelbe Streifen nimmt die Hälfte der Länge des Flaggentuchs ein. In der Mitte des gelben Streifens liegt das Gemeindewappen, das zwei Drittel der Höhe des Flaggentuchs einnimmt. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“[52]

„Das Wappen zeigt in Blau einen rechten goldenen Flankenpfahl, begleitet von einem rot gezungten goldenen Greifenkopf über drei (2:1) goldenen Ziegelsteinen.“[52]

Stadt
Rerik
 
 
 
1997 eingeführt:
„Die Flagge der Stadt Ostseebad Rerik besteht aus gelbem Tuch und ist in der Mitte mit dem Stadtwappen belegt.“[53]

„Das Wappen zeigt in Rot eine dreimastige goldene Kogge mit je einem Kastell auf dem Vorder- und Achterdeck, die Masten mit geblähten Segeln, Mastkörben und Krönchen auf den Spitzen, der Hauptmast mit langem Wimpel.“[53]

(Das Wappen wurde genehmigt durch den Reichsstatthalter in Mecklenburg am 1. April 1938 und unter der Nr. 217 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen.)

Gemeinde
Retschow
 
 
5:3  
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am ????:
„Die Flagge der Gemeinde Retschow ist quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Schwarz und Gelb gestreift. Der schwarze Streifen nimmt dabei ein Viertel, der gelbe Streifen drei Viertel der Länge des Flaggentuchs ein. In der Mitte des gelben Streifens liegt, zwei Drittel der Höhe des Flaggentuchs einnehmend, das Wappen der Gemeinde. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“[54]

Das Wappen zeigt: „Unter fünffach gezinntem roten Schildhaupt in Grün eine gestürzte, eingeschweifte goldene Spitze, belegt mit einem schreitenden schwarzen Hahn; vorn und hinten je eine schräg nach außen liegende goldene Ähre.“[54]

(Das Wappen wurde genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 26. Oktober 2000 und unter der Nr. 231 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen. Enwurf Michael Zapfe.)

Gemeinde
Roggentin
 
 
5:3  
Wappen und Flagge beschlossen von der Gemeindevertretung Roggentin am 10. Februar 2002, genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 11. Oktober 2002 und unter Nr. 267 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Die Flagge der Gemeinde ist quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Rot, Gelb und Rot gestreift. Die äußeren roten Streifen nehmen jeweils ein Viertel, der gelbe Mittelstreifen nimmt die Hälfte der Länge des Flaggentuchs ein. In der Mitte des Flaggentuchs liegt, zwei Drittel der Höhe des Flaggentuchs einnehmend, das Wappen der Gemeinde. Die Länge des Flaggenstücks verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3.“[55]

Die Gemeinde Roggentin führt das folgende Wappen: „In Rot über einer silbernen Wellenleiste eine goldene Lilie.“[55]

Gemeinde
Rövershagen
 
 
 
Die Hauptsatzung der Gemeinde Rövershagen führt nur Wappen und Dienstsiegel, aber keine Flagge.[56]

(Das Wappen wurde genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 6. Januar 1998 und unter Nr. 147 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen.)

Gemeinde
Rühn
 
 
5:3  
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern 2007:
„Die Flagge besteht aus einem gelben Tuch. Sie ist mit den Figuren des Gemeindewappens belegt: Schräglinks geteilt durch eine blaue Wellenleiste, am Liek oben eine schwarze gotische Dreifenstergruppe, am fliegenden Ende unten ein schwarzes sechsspeichiges, zwölfschaufliges Mühlrad, aus dem schräglinks ein schwarzes Hopfenblatt mit Ranke und silberner Dolde herauswächst. Die gotische Dreifenstergruppe nimmt die Hälfte, das Mühlrad mit Hopfenblatt und Dolde 11/18 der Höhe des Flaggentuches ein; die Höhe des Flaggentuches verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“[57]

Das Wappen ist folgendermaßen beschrieben: „In Gold eine schräglinke blaue Wellenleiste, begleitet: oben von einer schwarzen gotischen Dreifenstergruppe, unten von einem schwarzen sechsspeichigen, zwölfschaufligen Mühlrad, aus dem schräglinks ein schwarzes Hopfenblatt mit Ranke und mit silberner Dolde herauswächst.“[57]

(Das Wappen wurde genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 5. April 2007 und unter der Nr. 309 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen.)

Gemeinde
Sanitz
 
 
5:3  
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 5. September 2005:
„Die Flagge der Gemeinde ist gleichmäßig längsgestreift von Grün, Weiß und Grün. In der Mitte des Flaggentuches liegt, auf jeweils die Hälfte der Höhe der grünen Streifen übergreifend, das Gemeindewappen, umgeben von einem weißen Bord, dessen Stärke ein Zwanzigstel der Höhe des Flaggentuches beträgt. Die Höhe des Flaggentuches verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“[58]

Das Wappen zeigt „In Grün ein liegender, mit der Krümme nach vorn und aufwärts gerichteter goldener Abtstab, begleitet: oben von drei (2:1) silbernen Apfelblüten mit goldenen Staubgefäßen, unten von einem sitzenden goldenen Hasen.“[58]

(Das Wappen wurde genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 1. November 1995 und unter der Nr. 92 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen.)

Gemeinde
Satow
 
 
 
Die Hauptsatzung der Gemeinde Satow führt nur Wappen und Dienstsiegel, aber keine Flagge.[59]

Wappenbeschreibung: „unter einem goldenen Schildhaupt, worin balkenweise sieben grüne Eicheln, von Rot und Silber gespalten; vorn ein ausgerissener silberner Apfelbaum mit drei Früchten; hinten ein schreitender Mönch“[59]

(Das Wappen wurde genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 26. Juni 1998 und unter Nr. 165 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen.)

Stadt
Schwaan
 
 
 
Die Hauptsatzung der Stadt Schwaan führt nur Wappen und Dienstsiegel, aber keine Flagge.[60]

(Das Wappen wurde genehmigt durch den Reichsstatthalter in Mecklenburg am 14. September 1940 und unter Nr. 218 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen; in seiner ursprünglichen Fassung festgelegt durch Friedrich Franz II., Großherzog von Mecklenburg [-Schwerin], am 10. April 1858.)

Gemeinde
Stäbelow
 
 
5:3  
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 24. Januar 2007:
„Die Flagge ist quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Blau, Gelb und Blau gestreift. Die blauen Streifen nehmen je ein Viertel, der gelbe Streifen nimmt die Hälfte der Länge des Flaggentuchs ein. In der Mitte des gelben Streifens liegt das Gemeindewappen, das zwei Drittel der Höhe des Flaggentuchs einnimmt. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“[61]

„Das Wappen zeigt in Blau drei zusammengewachsene, fächerförmig gestellte goldene Ähren.“[61]

(Das Wappen wurde genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2003 und unter der Nr. 282 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen.)

Stadt
Tessin
 
 
 
Die Hauptsatzung der Stadt Tessin führt nur Wappen und Dienstsiegel, aber keine Flagge.[62]

(Das Wappen wurde festgelegt durch Friedrich Franz II., Großherzog von Mecklenburg-Schwerin, am 10. April 1858, bestätigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 1996 und unter Nr. 103 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen.)

Stadt
Teterow
 
 
5:3  
Die von der Stadt Teterow seit der 1930er Jahren geführte Stadtflagge geriet zu DDR-Zeiten außer Gebrauch und wurde nach der Wende wieder eingeführt. Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern 1997 und unter der Nr. 57 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Die Stadtflagge ist gleichmäßig längsgestreift von Blau, Gelb und Grün. Die Länge des Flaggentuches verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3.“[63]

(Die von der Stadt Teterow seit der 1930er Jahren geführte Stadtflagge geriet zu DDR-Zeiten außer Gebrauch und wurde nach der Wende wieder eingeführt. Die Flaggenfarben sind abgeleitet vom Wappen der Stadt Teterow: „In Gold ein blauer Topfhelm mit zwei gekreuzten Stäben, an deren Enden je sieben grüne Pfauenfedern eine Rosette mit goldenen Butzen bilden; überhöht von einem sechseckigen gekanteten blauen Stern; beseitet von je einem roten Tatzenkreuz.“[63])

(Das Wappen wurde festgelegt durch Friedrich Franz II., Großherzog von Mecklenburg-Schwerin, am 10. April 1858, bestätigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 1996 und unter Nr. 103 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen. Es geht zurück auf das seit 1353 bekannte zweite Siegel der Stadt.)

Gemeinde
Thulendorf
 
 
5:3  
Wappen und Flagge beschlossen von der Gemeindevertretung Thulendorf am 5. Februar 2002, genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 20. März 2002 und unter der Nr. 259 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Die Flagge der Gemeinde ist gleichmäßig längsgestreift von Rot und Weiß. In der Mitte liegt, auf jeweils zwei Drittel der Höhe des roten und des weißen Streifens übergreifend, das Gemeindewappen. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3“[64]

Die Gemeinde Thulendorf führt das folgende Wappen: „Unter silbernem Schildhaupt, darin drei rote Rosen balkenweise, in Rot eine silberne Holländerwindmühle.“[64]

Gemeinde
Warnow
 
 
5:3  
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 3. März 2010 und unter der Nr. 330 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Die Flagge der Gemeinde Warnow besteht aus einem gelben Tuch. Sie ist mit den Figuren des Gemeindewappens belegt (schräggeteilt durch einen blauen Wellenbalken, am fliegenden ende oben ein schwarzer Rabe, am Liek unten ein schräg gelegter schwarzer Eichenzweig mit neun Eicheln). Der Rabe nimmt die Hälfte, der Eichenzweig 4/9 der Höhe des Flaggentuches ein. Die Höhe des Flaggentuches verhält sich zur Länge wie 3:5.“[65]

„Das Wappen zeigt in Gold einen blauen Wellenschrägbalken, begleitet: oben von einem schwarzen Raben, unten von einem schwarzen Eichenzweig mit neun Eicheln nach der Figur.“[65]

Gemeinde
Wiendorf
 
 
 
Die Hauptsatzung der Gemeinde Wiendorf führt nur Wappen und Dienstsiegel, aber keine Flagge.[66]

(Das Wappen wurde genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2002 und unter Nr. … der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen.)

Gemeinde
Wittenbeck
 
 
5:3  
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 3. April 1997 und unter Nr. 124 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Die Flagge ist längsgestreift von Grün, Weiß und Blau; der grüne und der blaue Streifen nehmen je ein Neuntel der Flaggenhöhe ein, der weiße Streifen nimmt sieben Neuntel der Flaggenhöhe ein und ist in der Mitte mit dem Gemeindewappen belegt, wobei sich die Höhe des Wappenschildes zur Höhe des Flaggentuches wie 6 zu 9 verhält, die Länge des Flaggentuches verhält sich zur Höhe 5 zu 3.“[67]

„Das Wappen zeigt geteilt durch einen silbernen Wellenschrägbalken; oben in Blau drei silberne Muscheln; unten in Grün ein schrägrechter silberner Sanddornzweig mit goldenen Früchten.“[67]

Gemeinde
Ziesendorf
 
 
3:2  
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern ????. Aufgenommen in die Hauptsatzung mit Beschluss der Gemeindevertretung Ziesendorf vom 27. Januar 2016[68]:
„Die Flagge der Gemeinde Ziesendorf ist gleichmäßig längsgestreift. Der obere Streifen ist von Rot und Weiß im Zinnenschnitt heraldisch schräglinks geteilt. Der untere Streifen ist blau und mittig mit der Figur des Gemeindewappens belegt, die vier Fünftel der Höhe des Streifens einnimmt; einem aus drei Tragsteinen und einem Deckstein bestehenden weißen Steingrab. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 2 zu 3.“[69]

„Das Wappen zeigt: Geteilt. Oben von Rot und Silber im Zinnenschnitt schräglinks geteilt. Unten in Blau ein aus drei Tragsteinen und einem Deckstein bestehendes silbernes Steingrab.“[69]

Ehemalige Städte und Gemeinden

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Stadt oder Gemeinde Hissflagge Kommentare
Langhagen,
Gemeinde Lalendorf
 
 
5:3  
Genehmigt ????:
„Die Flagge der Gemeinde ist quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Rot, Gelb und Rot gestreift. Die roten Streifen nehmen je ein Viertel, der gelbe Streifen nimmt die Hälfte der Länge des Flaggentuchs ein. In der Mitte des gelben Streifens liegt das Gemeindewappen, das zwei Drittel der Höhe und ein Drittel der Länge des Flaggentuchs einnimmt. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3.“[70]

Das Wappen zeigt: „In Rot unter zwei schräggekreuzten goldenen Rodehacken eine goldene Lilie.“[70]

(Das Wappen wurde genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am … und unter der Nr. … der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen.)

Zum 25. Mai 2014 wurde die bisherige Gemeinde Langhagen in die Nachbargemeinde Lalendorf eingemeindet.

Historische Flaggen

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Stadt oder Gemeinde Hissflagge Kommentare
Stadt Gnoien  
5:3  
Angenommen 1990:
„Gleichmäßig viergeteilt von Blau und Gelb. In der Mitte des Flaggentuchs liegt, auf jeweils ein Drittel der Länge beider Seiten übergreifend, das Wappen der Stadt. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3.“[71]

Wappenbeschreibung: „Das Wappen ist gespalten; rechts in Gold ein halber hersehender schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone und geschlossenem Maul, am Spalt; links in Blau eine halbe silberne Lilie, aus der ein silbernes Kleeblatt hervor wächst, am Spalt.“

(Das Wappen wurde festgelegt durch Friedrich Franz II., Großherzog von Mecklenburg-Schwerin, am 10. April 1858.)

1997 änderte die Stadt Wappen und Flagge. Im Wappen wurden die beiden Felder vertauscht, womit ein jahrzehntelanger Streit zur korrekten Wappengestaltung ein Ende fand.

Einzelnachweise und Anmerkungen

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  1. Wappengenehmigung des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 15. November 2011
  2. a b § 3 Absatz 1 und 2 der Hauptsatzung des Landkreises Rostock (Memento vom 3. Mai 2014 im Internet Archive)
  3. a b § 1 Absatz 1 und 2 der Hauptsatzung für den Landkreis Bad Doberan (Memento vom 7. Juni 2008 im Internet Archive)
  4. § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung für den Landkreis Güstrow vom 17. März 2004 lautet:
    „Der Landkreis Güstrow führt keine Flagge.“
    (zitiert nach kommunalflaggen.de: Landkreis Güstrow)
  5. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Bad Doberan-Land. (PDF) 29. November 2010, abgerufen am 16. August 2019.
  6. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Bützow-Land vom 20.06.2012. (PDF) Abgerufen am 16. August 2019 (Lesefassung, zuletzt geändert durch die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 23.09.2016, in Kraft getreten am 06.10.2016).
  7. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Carbäk. (PDF) Abgerufen am 20. August 2019.
  8. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Gnoien. (PDF) 18. Oktober 2017, abgerufen am 20. August 2019.
  9. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Güstrow-Land vom 16. November 2016. (PDF) Abgerufen am 11. August 2019 (Lesefassung).
  10. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Krakow am See. (PDF, 312.61 kB) 7. März 2016, abgerufen am 20. August 2019.
  11. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Laage, Abbildung siehe Haushaltssatzung des Amtes Laage für das Haushaltsjahr 2019. (PDF) Abgerufen am 16. August 2019.
  12. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Mecklenburgische Schweiz vom 9. August 2004. (PDF; 67 kB) Abgerufen am 22. August 2019.
  13. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Neubukow-Salzhaff. (PDF, 56 kB) 20. Juni 2017, abgerufen am 22. August 2019.
  14. § 1 der Hauptsatzung Amt Rostocker Heide vom 27.03.2015. (PDF) Abgerufen am 23. August 2019.
  15. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Schwaan. (PDF) 19. Mai 2014, abgerufen am 26. August 2019.
  16. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Tessin
  17. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Warnow-West vom 18. November 2010. (PDF) Abgerufen am 26. August 2019.
  18. a b § 1 Absatz 2 und 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Alt Bukow. (PDF, 69 kB) Abgerufen am 22. August 2019.
  19. § 2 Absatz 3 und 4 der Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan. (PDF) Abgerufen am 11. August 2019 (Lesefassung einschließlich der 5. Änderungssatzung vom 12.03.2019).
  20. a b § 1 Absatz 2 und 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Bastorf vom 30.08.2017. (PDF, 73 kB) Abgerufen am 22. August 2019.
  21. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch. (PDF) Abgerufen am 22. August 2019.
  22. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Bernitt vom 03.06.2014. (PDF, 108 kB) Abgerufen am 18. August 2019 (beschlossen von der Gemeindevertretung Bernitt am 18.02.2014).
  23. a b § 1 Absatz 2 und 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenhagen. (PDF) 2014, abgerufen am 22. August 2019.
  24. a b § 1 Absatz 3 und 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Börgerende-Rethwisch. (PDF) 7. Juni 2012, abgerufen am 16. August 2019 (Textausgabe).
  25. a b § 1 Absatz 3 und 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Broderstorf vom 06.04.2014. (PDF, 490 kB) Abgerufen am 20. August 2019.
  26. a b § 3 Absatz 1, 2 und 3 der Hauptsatzung der Stadt Bützow vom 22.05.2012. (PDF, 145 kB) Abgerufen am 18. August 2019 (Beschlossen von der Stadtvertretung der Stadt Bützow am 12.03.2012).
  27. a b § 1 Absatz 1 und 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Dahmen vom 27.10.2011. (PDF, 24 kB) Abgerufen am 22. August 2019.
  28. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 28. April 2011. (PDF) Abgerufen am 26. August 2019.
  29. § 1 der Hauptsatzung Gemeinde Gelbensande vom 02.09.2014. (PDF) Abgerufen am 22. August 2019.
  30. a b § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Gnoien. (PDF) 7. Mai 2012, abgerufen am 20. August 2019.
  31. a b § 1 Absatz 2 und 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz. (PDF) 28. Februar 2019, abgerufen am 11. August 2019.
  32. a b § 1 Absatz 1 und 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Wokern vom 24.10.2011. (PDF, 22 kB) Abgerufen am 22. August 2019.
  33. a b § 1 Absatz 2 und 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Gülzow-Prüzen. (PDF) 22. Juli 2009, abgerufen am 11. August 2019.
  34. a b § 1 Absatz 4 und 5 der Hauptsatzung der Barlachstadt Güstrow vom 14. Dezenber 2015. (PDF) Abgerufen am 11. August 2019.
  35. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Gutow. (PDF) 9. Juli 2009, abgerufen am 11. August 2019.
  36. a b § 1 Absatz 3 und 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenfelde. (PDF) Abgerufen am 16. August 2019 (Textausgabe).
  37. a b § 1 Absatz 2 und 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Hohen Sprenz vom 29. Oktober 2019.
  38. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Jürgenshagen vom 15.05.2014. (PDF, 107 kB) Abgerufen am 18. August 2019.
  39. a b § 1 Absatz 3 und 4 der Hauptsatzung der Stadt Krakow am See. (PDF; 573.46 kB) 29. Mai 2015, abgerufen am 22. Juni 2017.
  40. a b § 1 Absatz 2 und 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Kritzmow. Abgerufen am 11. August 2019 (Lesefassung einschließlich der Vierten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kritzmow vom 26.11.2015).
  41. a b § 2 Absatz 2 und 3 der Hauptsatzung der Stadt Kröpelin. (PDF) 20. September 2012, abgerufen am 29. September 2014.
  42. a b § 1 Absatz 3 und 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Kuchelmiß. (PDF, 265.74 kB) 10. März 2015, abgerufen am 20. August 2019.
  43. a b § 1 Absatz 3 und 4 der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn. (PDF) Abgerufen am 11. August 2019 (Lesefassung einschließlich der 2. Änderungssatzung vom 10.12.2015).
  44. a b Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Laage vom 27.04.2015. (PDF) Abgerufen am 21. Juni 2019.
  45. § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Laage vom 27. April 2015. (PDF) Abgerufen am 21. Juni 2019.
  46. a b § 1 Absatz 3 und 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Lalendorf. (PDF, 263.68 kB) 7. Juli 2015, abgerufen am 20. August 2019.
  47. a b § 1 Absatz 2 und 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Lambrechtshagen vom 29. Juni 2011. (PDF) Abgerufen am 26. August 2019.
  48. a b § 1 Absatz 2 und 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Mönchhagen. (PDF) 2014, abgerufen am 22. August 2019.
  49. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Mühl Rosin. (PDF) 20. Juli 2009, abgerufen am 11. August 2019.
  50. a b § 1 Absatz 2 und 3 der Hauptsatzung der Stadt Neubukow (Memento des Originals vom 22. April 2016 im Internet Archive; PDF)
  51. a b § 1 Absatz 3 und 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Nienhagen. (PDF) 1. Dezember 2011, abgerufen am 16. August 2019 (Textausgabe).
  52. a b § 1 Absatz 2 und 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Pölchow. (PDF) Abgerufen am 26. August 2019.
  53. a b § 1 Absatz 2 und 3 der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Rerik vom 08.06.2017. (PDF, 37 kB) Abgerufen am 22. August 2019.
  54. a b § 1 Absatz 3 und 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Retschow. (PDF) 15. Dezember 2011, abgerufen am 16. August 2019 (Textausgabe).
  55. a b § 1 Absatz 3 und 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Roggentin vom 10.06.2013. (PDF, 3 MB) Abgerufen am 20. August 2019.
  56. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Rövershagen vom 04.09.2014. (PDF) Abgerufen am 22. August 2019.
  57. a b § 1 Absatz 3 und 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Rühn vom 20.08.2013. (PDF, 108 kB) Abgerufen am 18. August 2019.
  58. a b § 1 Absatz 4 und 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Sanitz. (PDF) 27. März 2012, abgerufen am 11. August 2019.
  59. a b § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Satow. (PDF) 17. Juni 2014, abgerufen am 29. September 2014.
  60. § 1 der Hauptsatzung der Stadt Schwaan. (PDF) 18. September 2013, abgerufen am 22. August 2019.
  61. a b § 1 Absatz 2 und 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow vom 13. April 2011. (PDF) Abgerufen am 26. Juni 2019.
  62. § 1 der Hauptsatzung der Stadt Tessin. (PDF) Abgerufen am 26. August 2019.
  63. a b § 1 Absatz 3 und 4 der Hauptsatzung der Stadt Teterow. (PDF) 26. Februar 2019, abgerufen am 11. August 2019.
  64. a b § 1 Absatz 3 und 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Thulendorf vom 11.06.2013. (PDFF, 680 kB) Abgerufen am 20. August 2019.
  65. a b § 1 Absatz 2 und 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Warnow vom 20.08.2013. (PDF, 149 kB) Abgerufen am 18. August 2019.
  66. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wiendorf. (PDF) Abgerufen am 22. August 2019.
  67. a b § 1 Absatz 3 und 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Wittenbeck. (PDF) 13. Dezember 2011, abgerufen am 16. August 2019 (Textausgabe).
  68. Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ziesendorf vom 18.02.2016 (Memento des Originals vom 18. April 2016 im Internet Archive; PDF)
  69. a b § 1 Absatz 2 und 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Ziesendorf - Lesefassung einschließlich der Fünften Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ziesendorf vom 17.02.2017 (Memento des Originals vom 9. Dezember 2019 im Internet Archive)
  70. a b § 1 Absatz 2 und 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Langhagen vom 10. April 2005. Archiviert vom Original am 28. September 2007; abgerufen am 29. September 2018.
  71. Stadt Gnoien bei kommunalflaggen.de. Abgerufen am 26. August 2019.

Siehe auch

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Commons: Flags from the Landkreis Rostock – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien


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