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Siboto VI von Falkenstein (* 1226; † 7. Oktober 1272 am Badanger von Burgstall Neuburg an der Mangfall) war ein Fürst des Mittelalters.

Genealogie

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Siboto II. und seine Frau Adelhaid von Sulzbach hatten zwei Kinder. Sohn Siboto III. starb bereits als Kind. Die Tochter und Alleinerbin Gertrud heiratete ihren Cousin dritten Grades Rudolf von Falkenstein. Dieser Ehe entsprang als Gesamterbe von Neuburg und Falkenstein Siboto IV. mit dem erweiterten Titel “Graf Siboto I. von Neuburg und Falkenstein”.

Werdegang

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Siboto VI. trat 1133 noch im Knabenalter als Zeuge der Stiftung seines Großvaters an das Salzburger Domkapitel auf. Sibotos VI. Gemahlin hieß Irmengrad. Am 7. Oktober wurde er, während er im Bade saß, zu Neuburg an der Mangfall, von seinem ehemaligen Vasallen, dem Ritter Otto von Branneburg, erschlagen. Die Ursache des Mordes ist in Dunkel gehüllt. Da er keine Erben hinterließ, endete mit ihm die Dynastie der Falkensteiner. Die Vogtei Aibling hatte sein Vater Siboto III., welcher 1247 im Kampf erschlagen wurde oder 1248 zu Burghausen im Kerker starb, bereits verloren. Die Güter fielen an die Wittelsbacher Herzöge von Bayern.[1]

„Nachdem nun Erzbischoff Conradus des Grafen Sigebothi Stüfftung genemb gehalten, bestätigt und in seinen Schutz aufgenommen, hat die gräfliche Famili von Valckenstain noch 139 Jahr, nemblich bis Anno 1272 floriert, zu welcher Zeit Graf Sigebothus der VI und letzte diß Namens durch einen Edelmann zu Franßberg im Bad erstochen worden war“

Michael Wening, schrieb im Jahr 1701

Rupert Sigl (1727-1804) von 1765 bis 1803 letzter Propst des Kloster Weyarn recherchierte die “Genealogia Comitum de Neuburg et Falkenstein” diese nennt den erstochene “Sigebothus” als letzter seines Geschlechts, und zwar als IV. in der Reihe derer, die den Titel “Neuburg und Falkenstein” trugen.[2]

Siboto VII.

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Weder Wening noch Sigl unterschieden zwischen Siboto I und II.. Jan H. Marbach zeigte in seinem Vortrag auf, dass die von Siboto I bewältigte Lebenssignierleistung realistischer von Vater (Siboto I) und Sohn (Siboto II) bewältigt wurde. Der von Wening als Siboto VI bezeichnete Graf wäre nach der hier zugrunde gelegten Zählung demnach als Siboto VII anzusprechen.[3]

Einzelnachweise

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  1. Oberbayerisches Archiv für vaterländische Geschichte, S. 383
  2. Rupert Sigl (1727-1804), Genealogia Comitum de Neuburg et Falkenstein, S. 43
  3. Jan H. Marbach (1943), Die Gründung des Weyarner Chorherrenstifts und die Rolle der Neuburg-Falkensteiner, Vortrag im Rahmen der Weyarner Klosterwoche, 13. Dezember 2002, [1]


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