Die Markgräfler Landstände (Landschaft genannt) waren die Landstände im südlichen Teil der Oberlande der Markgrafschaft Baden-Durlach die bis 1668 tätig waren. Bereits Mitte des 15. Jahrhunderts finden sich Hinweise auf Landstände in der Markgrafschaft Hachberg-Sausenberg zu der das Markgräflerland bis 1503 gehörte.
Geschichte
BearbeitenDie Markgräfler Landstände bestanden nur aus der Landschaft, womit die Gesamtheit der waffenfähigen Mannschaft gemeint war. Der Adel und die Geistlichkeit waren in diesen Landständen nicht vertreten und da die wenigen Städtchen (Schopfheim und Sulzburg) kaum entwickelt waren, hatten auch diese keine eigenständige Vertretung, sondern waren Teil der bäuerlichen Landschaft. Räumlich waren die Markgräfler Landstände in die Landschaft der Herrschaft Rötteln und der Landgrafschaft Sausenburg (Oberamt Rötteln) einerseits und in jene der Herrschaft Badenweiler andererseits unterteilt.
Der Versammlungsplatz
BearbeitenDie Versammlung der Landschaft erfolgte auf dem Sausenhart[1] einer großen, leicht ansteigenden Mulde im Feld zwischen Mappach und Tannenkirch auf dessen Gemarkung das Feld liegt. Noch heute bestehen die Gewannnamen Auf dem äußeren Sausenhart und Auf dem inneren Sausenhart. Von alters her soll einer der Landgerichtsplätze im südlichen Breisgau bei Schliengen gewesen sein. Nachdem die Rechte über Schliengen lange Streitpunkt zwischen den Markgrafen und den Fürstbischöfen von Basel waren, wurde vermutlich der Landgerichtsplatz auf den Sausenhart verlegt. Die Versammlung der Landschaft fand dann später auf diesem Landgerichtsplatz statt.
Exkurs Sausenhard
BearbeitenExkurs landsässiger Adel
BearbeitenIn der Herrschaft Rötteln, der Landgrafschaft Sausenberg und der Herrschaft Badenweiler gab es nur wenige landsässige Adelsfamilien:[3]
- von Bärenfels - Grenzach
- von Rotberg - Hertingen
- Schilling von Canstatt - Wangen [4] (Herrschaft Badenweiler) Wüstung LeoBW
bei Lünig fehlen
Mitwirkung bei wichtigen Geschäften
Bearbeiten1450 die Landschaft genehmigt ein Ohmgeld zur Finanzierung der Schulden der Markgrafschaft[5]
1490 Vertreter der Landschaft sind beim Abschluss des Erbvertrags (Röttler Gemächt) zwischen den Markgrafen Philipp und Christoph zugegen und wirken als Garanten des Vertrags.[6]
1503 beim Eintritt des Erbfalls sichert die Landschaft Markgraf Christoph die Burgen vor dem Zugriff durch Philipps Witwe und Tochter Johanna (später: Haus Orléans-Longueville)[7]
1511 im Streit um die Regelung der Nachfolge von Markgraf Christoph verweigert die Landschaft die Huldigung bis zu einer Einigung in der Fürstenfamilie[8]
1514 die Landschaft unterstützt den Markgrafen bei der Abwehr von Ansprüchen der Habsburger auf Teile des Markgräflerlands[9]
1515 nach Einigung in der Fürstenfamilie über die Nachfolge von Markgraf Christoph huldigt die Landschaft Markgraf Ernst[10]
1517 die Landschaft wirkt bei der Erneuerung der Landesordnung mit[11]
1525 die Landschaft trägt die Beschwerden der Gemeinden vor und verhandelt den Vertrag mit Markgraf Ernst zur Beilegung des Bauernkriegs im Markgräflerland[12]
1582 die Landschaft bewilligt eine Sondersteuer zur Finanzierung der Zahlungen an das Haus Orleans-Longueville für dessen Verzicht auf die Ansprüche auf das Markgräflerland[13]
1614 die Landschaft bewilligt eine Sondersteuer um im Hinblick auf den sich bereits abzeichnenden Krieg gegen die katholischen Fürsten bei der Finanzierung der Armee von Markgraf Georg Friedrich zu helfen[14]
1633 Mitglieder des Landesausschusses wenden sich an Bürgermeister und Rat der Stadt Basel und bitten um Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Markgräflerland[15]
1668 de facto Auflösung aller baden-durlachischen Landstände durch Markgraf Friedrich VI.[16]
Mitwirkung bei wichtigen Geschäften - NEU
Bearbeiten1450 | Genehmigung einer indirekten Steuer | |
1490 | Garantie des Erbvertrages (Röttler Gemächt) | |
1503 | Landschaft besetzt bei Eintritt des Erbfalls die Burgen | |
1511 | Verweigerung der Huldigung | |
1514 | Mithilfe bei Abwehr habsburgischer Ansprüche | |
1515 | Huldigung nach Erbeinigung im Fürstenhaus | |
1517 | Mitwirkung bei Erneuerung der Landesordnung | |
1525 | Vertrag mit Markgraf Ernst, wobei die Forderungen des Bauernaufstandes teilweise durchgesetzt werden können | |
1582 | Bewilligung einer Sondersteuer zur Finanzierung der Ansprüche des Hauses Orléans-Longueville | |
1614 | Steuerbewilligung zur Finanzierung der Rüstungen im Vorfeld des 30-jährigen Krieges | |
1633 | Bitte an Basel wegen Aufnahme von Flüchtlingen | |
1668 | de facto Auflösung aller baden-durlachischen Landstände durch Markgraf Friedrich VI. |
Die älteste Nachricht über die Existenz einer bäuerlichen Interessenvertretung im Markgräflerland datiert von 1450. Die Landschaft genehmigte Markgraf Rudolf IV. ein Ohmgeld zur Finanzierung der Schulden der Markgrafschaft.[17]
1490 waren Vertreter der Landschaft beim Abschluss des Erbvertrags (Röttler Gemächt) zwischen den Markgrafen Philipp und Christoph zugegen und wirkten als Garanten des Vertrags.[18] Als 1503 Markgraf Philipp ohne männlichen Erben starb, besetzten die Miliztruppen der Landschaft die markgräflichen Burgen Rötteln, Sausenburg und Badenweiler. Damit wurde deren Übernahme durch den von Philipps Witwe und Tochter Johanna neu ernannten Landvogt verhindert und Markgraf Christoph konnte nach Zusicherung der alten Rechte die Burgen und das ganze Markgräflerland vertragsgemäß übernehmen.[19] Johanna heiratete 1504 den Herzog von Longueville und das Haus Orléans-Longueville versuchte auf dem Rechtswege den Erbvertrag bis zur Einigung von 1582 anzufechten. Der 1503 begonnene Rechtsstreit vor dem Reichskammergericht wurde erst am 28. August 1581 auf Vermittlung von Bern beigelegt. Die vormundschaftliche Regierung der Markgrafschaft Baden-Durlach, vertreten durch die Mutter des Markgrafen Ernst Friedrich von Baden-Durlach, Anna von Pfalz-Veldenz, erklärte sich bereit, eine Abstandszahlung von 225 000 Gulden an das Haus Orléans-Longueville zu leisten. Für das Haus Orléans-Longueville verzichtete Marie de Bourbon-Saint-Pol, die Witwe von Herzog Léonor d’Orléans-Longueville und Mutter von Henri und François von Orléans-Longueville, auf alle Ansprüche auf die Herrschaften im Breisgau.[20] Das Haus Orléans-Rothelin führte allerdings weiterhin den Titel marquis de Rothelin. Die Landschaft bewilligte 1582 eine Sondersteuer zur Finanzierung der Zahlungen an das Haus Orleans-Longueville für dessen Verzicht auf die Ansprüche auf das Markgräflerland[21]
Markgraf Christoph wollte bereits 1511 seine Nachfolge regeln und seinen 5. Sohn, Philipp, als Haupterben einsetzen. Einerseits wollte er damit eine Teilung der Markgrafschaft vermeiden und andererseits hielt er Philipp für den fähigsten seiner Söhne. Dessen Bruder Ernst war damit nicht einverstanden und drohte gar mit Krieg. Als Christoph am 18. Juni 1511 der versammelten Landschaft seinen Plan darlegte und die Huldigung für Philipp verlangte, lehnte die Landschaft das ab. Die große Mehrheit der Versammlung wollte nicht in die Streitigkeiten des Fürstenhauses hineingezogen werden. Hier und an zwei weiteren Treffen mit dem Ausschuss der Landschaft und nochmals mit der ganzen Landschaft konnte Christoph seinen Wunsch nicht durchsetzen und musste sich stattdessen mit Klagen der Landschaft wegen Verletzung ihrer alten Rechte auseinandersetzen.[22] Erst nachdem Christophs Söhne Philipp und Bernhard am 26. Juli 1515 den Landschaften der von Ernst verwalteten Herrschaften mitgeteilt hatten, dass sie mit der Teilung einverstanden wären huldigte die Landschaft Markgraf Ernst[23]
1514 versuchte das Haus Habsburg einmal mehr seine Ansprüche auf die Landeshoheit über Rötteln und Schopfheim durchzusetzen. Diese Teile des Markgräflerlands waren von den Habsburgern einst als Lehen an die Markgrafen von Hachberg-Sausenberg vergeben worden. Markgraf Christoph informierte die Landschaft über diesen Vorstoß und war einverstanden, dass die Landschaft eine eigene Delegation zur vorderösterreichischen Regierung in Ensisheim entsandte. Habsburg konnte damals seine Ansprüche nicht durchsetzen.[24] Der Rechtsstreit konnte allerdings erst 1741 durch einen Vergleich mit Kaiserin Maria Theresia beigelegt werden. Diese verzichtete auf alle Hoheits- und Lehensansprüche bzgl. der Landgrafschaft Sausenberg, sowie der Herrschaften Rötteln und Badenweiler. Hierfür und für den österreichischen Anteil an Grenzach bezahlte die Markgrafschaft 230.000 Gulden. [25]
Am 5. Februar 1517 erließ Markgraf Ernst eine neue Sausenberger Landesordnung für die Herrschaften Rötteln und die Landgrafschaft Sausenburg, die die alte Landesordnung des Markgrafen Rudolf IV. ersetzte. Die Landschaft wirkte bei der Erneuerung dieser Landesordnung mit.[26]
Am 17. April 1525 brachte der Ausschuss der Landschaft in Kandern die Beschwerden der Gemeinden vor den Markgrafen. Im weiteren Verlauf übernahm die Markgräfler Bauernschaft die 12 Artikel der oberschwäbischen Bauern und besetzte am 15. Mai die markgräflichen Schlösser. Die Geschütze der Landschaft wurden am 18. Mai bei der Beschießung von Freiburg eingesetzt. Nach der blutigen Niederschlagung des Bauernaufstandes in Oberschwaben und im Elsass gelang es den Vertretern der Landschaft unter Vermittlung von Basel und Straßburg am 13. Juni in Offenburg einen Vertrag mit Markgraf Ernst abzuschließen. Die Landschaft musste dem Markgrafen Ersatz für Schäden aufgrund des Bauernaufstands leisten, aber sie wurden vor der in den Nachbargebieten üblichen Rachejustiz geschützt und konnten eine Anzahl kleinerer Zugeständnisse zur Abstellung ihrer Beschwerden erreichen - so wurde der kleine Zehnte abgeschafft. Nach mehreren weiteren Detailverhandlungen erfolgte am 12. September 1525 der definitive Friedensschluss in Basel.[27]
Markgraf Georg Friedrich wurde 1608 Mitglied der protestantischen Union. Im Hinblick auf die zunehmenden Spannungen im Reich zwischen katholischen und protestantischen Fürsten, betrieb er eine massive Aufrüstung. Zu deren Finanzierung benötigte er die Unterstützung der Landschaften. Im Gegenzug zur Bewilligung von Steuern zur Finanzierung seiner Rüstungspolitik räumte er den Landschaften Mitwirkungsrechte ein.[28] 1614 bewilligte die Landschaft eine Sondersteuer.[29]
1633 wendeten sich Mitglieder des Landesausschusses an Bürgermeister und Rat der Stadt Basel und baten um Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Markgräflerland.[30]
Markgraf Friedrich VI. betrieb 1668 die de facto die Auflösung aller baden-durlachischen Landstände, da der Markgraf das bisherige Finanzwesen der Landschaften in eigene Regie übernahm und diese damit ihrer letzten Funktion beraubt wurde.[31]
Organisation der Landschaft
BearbeitenDie Landschaft umfasste die beiden Verwaltungseinheiten der Markgrafschaft Hachberg-Sausenberg, die Herrschaft Rötteln und die Landgrafschaft Sausenberg, die in insgesamt vier Viertel eingeteilt waren. Die fürstliche Landesverwaltung fasste das Gebiet im Oberamt Rötteln zusammen.[32] Die ebenfalls zur Markgrafschaft Hachberg-Sausenberg gehörige Herrschaft Badenweiler hatte eine eigene Landschaft. Einschaltung einer Zwischeninstanz zwischen den Ämtern und den Vogteien/Gemeinden gab es in der Markgrafschaft Baden-Durlach nur in den breisgauischen Ämtern Hochburg, Badenweiler und Rötteln.[33]
- Herrschaft Rötteln
- Röttler Viertel
- Weiler Viertel (auch: das Rheintal)
- Landgrafschaft Sausenberg
- Sausenharder Viertel (auch: der Sausenhardt)
- Schopfheimer Viertel
Ende des 18. Jahrhunderts wurde das Schopfheimer Viertel aufgeteilt und mit dem Steinemer Viertel ein fünftes Viertel geschaffen.[34]
Das fünfte Viertel im Oberamt Rötteln stellte einen Sonderfall aufgrund der hohen Anzahl von Gemeinden dar.[Anm. 1] Die fürstliche Landesverwaltung fasste das Gebiet im Oberamt Rötteln zusammen.[35]
- Steinemer Viertel[Anm. 2]
Organigramm der Landschaft
BearbeitenGedenken
BearbeitenAn und in einer Anzahl von Dorfkirchen des Markgräflerlandes (z.B. Rötteln, Blansingen; Niedereggenen, Holzen) befinden sich noch Epitaphe zum Gedenken an Mitglieder des Ausschusses der Landschaft. Da diese Grabtafeln oft nur schwer zu entziffern sind, hilft ein Blick in die Dokumentation von Karl Seith.[36]
Ein Zustandsbericht über die Burg aus dem Jahr 1654 benennt den in die innere Ringmauer integrierten massiven Rundturm[37] zum Schutz des Nord-Tors der Vorburg von Burg Rötteln in Anlehnung an die landständische Verwaltung und Gerichtsbarkeit auf Rötteln Die Landschaft.[38]
Während das Gedenken an die Ereignisse der badischen Revolution 1848/49 im Landkreis Lörrach sehr präsent ist und durch Kommunen, Kreis und Land gefördert wird, ist die Demokratiegeschichte der Markgräfler Landstände heute fast vergessen. Ausgehend von einer beim Hebelschoppen entstandenen Idee wurde am 9. Juli 1976 vom Schwarzwaldverein Kandern auf dem Sausenhard ein Moränenfindling aus Kaltenbach als Gedenkstein aufgestellt und mit einer Tafel versehen.[39] Die Tafel trägt die Inschrift: „SAUSENHARD = Versammlungsort - des Markgräfler Landtages - 14. - 17. Jahrh.“ Eine zusätzliche Informationstafel des Schwarzwaldvereins zeigt die wichtigsten Daten der Landschaft.[40] Anlass für die Errichtung des Gedenksteins war die 1200-Jahr Feier von Kandern.
Literatur
Bearbeiten- Friedrich von Weech: Die badischen Landtagsabschiede von 1554–1668. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Band 29 (1877), S. 323–423 im Internet Archive
- Karl Seith: Wesen und Bedeutung der landständischen Einrichtung des Markgräflerlandes am Ausgang des Mittelalters. In: Basler Jahrbuch 1927, S. 147–166 pdf
- Johannes Gut: Die Landschaft auf den Landtagen der markgräflich badischen Gebiete. Unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse in der noch ungeteilten Markgrafschaft Baden und den durlachischen Besitzungen bis zum Regierungsantritt Markgraf Georg Friedrichs in allen Landen. Inauguraldissertation zur Erlangung der Doktorwürde der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karl-Universität Heidelberg, Schriften zur Verfassungsgeschichte, Band 13, Duncker & Humblot, Berlin 1970
- Christian Martin Vortisch: Über die Anfänge der Selbstverwaltung in der Oberen Markgrafschaft. In: Das Markgräflerland, Heft 1/2 1979, S. 7–29 Digitalisat der UB Freiburg
- Volker Press: Landstände und Landschaften im deutschen Südwesten : Vorformen d. Parlamentarismus im alten Reich. In: Beiträge zur Landeskunde. - 5/1982, S. 1-12; hier insbesondere S. 4–5
- Johann Jacob Moser: Von der Teutschen Reichs-Stände Landen, deren Landständen, Unterthanen, Landes-Freyheiten, Beschwerden, Schulden und Zusammenkünfften, Franckfurt und Leipzig 1769, S. 372 Digitalisat und S. 1448 Digitalisat
- Johann Jacob Moser: Einleitung in das Markgräflich-Badische Staatsrecht, Frankfurt und Leipzig 1772, S. 361-364 Digitalisat
- Richard Fester: Ein Siegel der Landschaft Röteln von 1494. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, N.F. Band 6 (1891), S. 705–706 im Internet Archive
- A.E. Adam: Zur Geschichte der badischen Landstände. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, N.F. Band 6 (1891), S. 178-180 im Internet Archive
- Rudolf Carlebach: Badische Rechtsgeschichte. Band 2: II. Das Zeitalter des dreißigjährigen Kriegs unter Mitteilung einiger bisher ungedruckter Aktenstücke. Heidelberg 1909, S. 36-41 Digitalisat und S. 143 Digitalisat
- Eberhard Gothein: Die Landstände am Oberrhein. In: Fünfundzwanzig Jahre der badischen historischen Kommission : 1883 - 1908, Heidelberg 1909, S. 29-50; hier insbesondere S. 40-46
- Eberhard Gothein: Die badischen Markgrafschaften im 16. Jahrhundert. In: Neujahrsblätter der badischen historischen Kommission, NF 13 (1910), Winter, Heidelberg 1910. im Internet Archive
- Karl Seith: Das Markgäflerland und die Markgräfler im Bauernkrieg des Jahres 1525, Karlsruhe 1926
- Karl Seith: Grabtafeln von Mitgliedern der alten baden-durlachischen Landstände im Markgräflerland und deren Bedeutung. In: Das Markgräflerland, Heft 1, 1929, S. 11–36 Digitalisat der UB Freiburg
- Karl Seith: Grabtafeln von Mitgliedern der alten baden-durlachischen Landstände im Markgräflerland und deren Bedeutung. Teil 2 In: Das Markgräflerland, Heft 2, 1929, S. 37–51 Digitalisat der UB Freiburg
- Karl Seith: Abermals eine Grabtafel eines Ausschußmitgliedes in Haltingen. In: Das Markgräflerland, Heft 1/1937, S. 23–26 Digitalisat der UB Freiburg
- Karl Seith: Wehrverfassung in den Herrschaften Rötteln und Sausenberg in den Jahren 1517, 1618 und 1672. In: Das Markgräflerland, Heft 4, 1929/30 S. 109–113 Digitalisat der UB Freiburg
- Karl Seith: Wehrverfassung in den Herrschaften Rötteln und Sausenberg in den Jahren 1517, 1618 und 1672. In: Das Markgräflerland, Heft 1, 1930/31 S. 13–15 Digitalisat der UB Freiburg
- Karl Seith: Das alte Maifeld des Markgräflerlandes. In: Markgräfler Jahrbuch 1939, S. 74–78 Digitalisat der UB Freiburg
- Karl Seith: Bäuerliches Führertum im Markgräflerland. In: Markgräfler Jahrbuch 1940/41, S. 23–30 Digitalisat der UB Freiburg
- Karl Seith: „Ehrenfester und wohlvorgeachteter Herr“. Landständische Volksvertretung und Landgericht des Markgräflerlandes vom 15. Jahrhundert bis zu ihrer Auflösung durch Markgraf Friedrich VI. in den Jahren 1668 und 1669. In: Das Markgräflerland, Heft 1/1961, S. 84-90 Digitalisat der UB Freiburg
- Christian Martin Vortisch: Orts–„Vorgesetzte“ von 1366–1756 und ihre Zeit. In: Das Markgräflerland, Heft 1/1984, S. 68–72 Digitalisat der UB Freiburg
- Christian Martin Vortisch: Die historischen Ämter in der Landes- und Selbstverwaltung der Oberen Markgrafschaft. In: Das Markgräflerland, Heft 1/1984, S. 73–91 Digitalisat der UB Freiburg
- Herbert Strittmatter (Autor), Landratsamt Lörrach (Hrsg.): Vom Oberamt Rötteln zum Landratsamt Lörrach. Anfänge und geschichtliche Entwicklung der Verwaltungsgliederung 1382 - 1982/83, Lörrach-Haagen 1983
- Christian Martin Vortisch: Die programmatische Erklärung der Markgräfler Landschaft im Bauernkrieg 1525. In: Das Markgräflerland, Heft 1/1985, S. 163–165 Digitalisat der UB Freiburg
- Volker Press: Landstände und Landschaften im deutschen Südwesten : Vorformen d. Parlamentarismus im alten Reich. In: Beiträge zur Landeskunde. - 5/1982, S. 1-12; hier insbesondere S. 4–5
- Christian Martin Vortisch: Ursprünge der historischen Selbstverwaltung (Obere badische Markgrafschaften). In: Das Markgräflerland, Heft 1/1986, S. 23–64 Digitalisat der UB Freiburg
- Erhard Richter: Die Geschichte des "Sausenhart". In: Das Markgräflerland, Band 1/2012, S. 50-52 Digitalisat der UB Freiburg
- Fritz Schülin: Die Heimat setzte am 9. Juli 1976 einen Gedenkstein ihrer Geschichte. Der Gedenkstein auf dem „Äußeren Sausenhard“ bei Tannenkirch, In: Das Markgräflerland, Heft 3/4 1976, S. 373-375 Digitalisat der UB Freiburg
- August Eberlin: Geschichte der Stadt Schopfheim und ihrer Umgebung, im Zusammenhang mit der Zeitgeschichte, Druck und Verlag von Georg Uehlin. Schopfheim, 1878, S. 10 Google Digitalisat
- Christian Martin Vortisch: Ein Wiedertäufer als Vogt und Mitglied des „Engeren Ausschusses“. In: Das Markgräflerland, Jg. 1988, H. 2, S. 174–175 http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1988-02/0176 Digitalisat der UB Freiburg]
Weblinks
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Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ auch Susenhard oder Sausenhart geschrieben; siehe Karl Seith: Das alte Maifeld des Markgräflerlandes. In: Markgräfler Jahrbuch 1939, S. 74–78 Digitalisat der UB Freiburg mit einer Lageskizze auf S. 75
- ↑ Erhard Richter: Die Geschichte des "Sausenhart". In: Das Markgräflerland, Band 1/2012, S. 50-52 Digitalisat der UB Freiburg
- ↑ Siehe Johann Christian Lünig: Collectio Nova, worinn der mittelbahren, oder landsäßigen Ritterschaft in Teutschland, welche unter d. Kayser, auch Chur-Fürsten u. Herren angesessen … Praerogativen u. Gerechtsamen, auch Privilegia u. Freyheiten, enthalten sind, Franckfurt und Leipzig, Friedrich Lanckischens Erben, 1730, S. 834 Google Digitalisat
- ↑ Siehe Adolf Poinsignon: Ödungen und Wüstungen im Breisgau, Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Band 41, 1887, S. 472 Internet Archive
- ↑ Siehe August Eberlin: Geschichte der Stadt Schopfheim und ihrer Umgebung, im Zusammenhang mit der Zeitgeschichte, Druck und Verlag von Georg Uehlin. Schopfheim, 1878, S. 10 Google Digitalisat
- ↑ Siehe Gut S. 67.
- ↑ Siehe Gut S. 67.
- ↑ Karl Seith: Wesen und Bedeutung der landständischen Einrichtung des Markgräflerlandes am Ausgang des Mittelalters. In: Basler Jahrbuch 1927, hier: S. 158–160. pdf
- ↑ Karl Seith: Wesen und Bedeutung der landständischen Einrichtung des Markgräflerlandes am Ausgang des Mittelalters. In: Basler Jahrbuch 1927, hier: S. 161. pdf
- ↑ Karl Seith: Wesen und Bedeutung der landständischen Einrichtung des Markgräflerlandes am Ausgang des Mittelalters. In: Basler Jahrbuch 1927, hier: S. 161. pdf
- ↑ Landesordnung für Röteln, Sausenberg und Badenweiler vom 5. Februar 1517. In: Rudolf Carlebach: Badische Rechtsgeschichte. I. Das ausgehende Mittelalter und die Rezeption des römischen Rechts. Heidelberg 1906, S. 138–154 Internet Archive
- ↑ Karl Seith: Das Markgäflerland und die Markgräfler im Bauernkrieg des Jahres 1525, Karlsruhe 1926
- ↑ Friedrich von Weech: Die badischen Landtagsabschiede von 1554–1668. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Band 29 (1877), S. 368–371 im Internet Archive
- ↑ Friedrich von Weech: Die badischen Landtagsabschiede von 1554–1668. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Band 29 (1877), S. 340–344 im Internet Archive
- ↑ Karl Seith: Von der Kranken- und Elendenherberge zum Städtischen Krankenhaus. Zur Geschichte der Stadt Schopfheim, Stadtverwaltung Schopfheim, Schopfheim 1950, S. 17
- ↑ Johannes Gut: Die Landschaft auf den Landtagen der markgräflich badischen Gebiete. Unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse in der noch ungeteilten Markgrafschaft Baden und den durlachischen Besitzungen bis zum Regierungsantritt Markgraf Georg Friedrichs in allen Landen. Inauguraldissertation zur Erlangung der Doktorwürde der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Schriften zur Verfassungsgeschichte, Band 13, Duncker & Humblot, Berlin 1970, S. 379–382; für Rötteln insbesondere S. 381.
- ↑ Siehe August Eberlin: Geschichte der Stadt Schopfheim und ihrer Umgebung, im Zusammenhang mit der Zeitgeschichte, Druck und Verlag von Georg Uehlin. Schopfheim, 1878, S. 10 Google Digitalisat
- ↑ Siehe Gut S. 67.
- ↑ Siehe Gut S. 67.
- ↑ Johann Christian Sachs: Einleitung in die Geschichte der Marggravschaft und des marggrävlichen altfürstlichen Hauses Baden. Dritter Theil. Lotter, Carlsruhe 1769, S. 65–66 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Friedrich von Weech: Die badischen Landtagsabschiede von 1554–1668. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Band 29 (1877), S. 368–371 im Internet Archive
- ↑ Siehe Karl Seith: Das Markgräflerland und die Markgräfler im Bauernkrieg des Jahres 1525. Karlsruhe 1926, S. 28–29.
- ↑ Siehe Karl Seith: Das Markgräflerland und die Markgräfler im Bauernkrieg des Jahres 1525. Karlsruhe 1926, S. 130, Anmerkung 78.
- ↑ Karl Seith: Wesen und Bedeutung der landständischen Einrichtung des Markgräflerlandes am Ausgang des Mittelalters. In: Basler Jahrbuch 1927, hier: S. 161. pdf
- ↑ Siehe C.W.F.L. Freiherr von Drais: Geschichte der Regierung und Bildung von Baden unter Carl Friedrich vor der Revolutionszeit – Erster Band, im Verlag der C.F. Müller’schen Hofbuchhandlung, Carlsruhe 1816, S. 24 Google Digitalisat
- ↑ Landesordnung für Röteln, Sausenberg und Badenweiler vom 5. Februar 1517. In: Rudolf Carlebach: Badische Rechtsgeschichte. I. Das ausgehende Mittelalter und die Rezeption des römischen Rechts. Heidelberg 1906, S. 138–154 Internet Archive
- ↑ Karl Seith: Das Markgäflerland und die Markgräfler im Bauernkrieg des Jahres 1525, Karlsruhe 1926
- ↑ Siehe Eberhard Gothein: Die badischen Markgrafschaften im 16. Jahrhundert, Heidelberg 1910, S. 47 Internet Archive
- ↑ Friedrich von Weech: Die badischen Landtagsabschiede von 1554–1668. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Band 29 (1877), S. 340–344 im Internet Archive
- ↑ Karl Seith: Von der Kranken- und Elendenherberge zum Städtischen Krankenhaus. Zur Geschichte der Stadt Schopfheim, Stadtverwaltung Schopfheim, Schopfheim 1950, S. 17.
- ↑ Johannes Gut: Die Landschaft auf den Landtagen der markgräflich badischen Gebiete. Unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse in der noch ungeteilten Markgrafschaft Baden und den durlachischen Besitzungen bis zum Regierungsantritt Markgraf Georg Friedrichs in allen Landen. Inauguraldissertation zur Erlangung der Doktorwürde der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Schriften zur Verfassungsgeschichte, Band 13, Duncker & Humblot, Berlin 1970, S. 379–382; für Rötteln insbesondere S. 381.
- ↑ Die Zuordnung der Gemeinden zu den Vierteln ist im Artikel Oberamt Rötteln zu finden.
- ↑ ?
- ↑ Viertel im Sinne von Bezirk, wie heute Stadtviertel
- ↑ Die Zuordnung der Gemeinden zu den Vierteln ist im Artikel Oberamt Rötteln zu finden.
- ↑ Siehe Karl Seith: Grabtafeln von Mitgliedern der alten baden-durlachischen Landstände im Markgräflerland und deren Bedeutung. In: Das Markgräflerland, Heft 1, 1929, S. 11–36 Digitalisat der UB Freiburg; Karl Seith: Grabtafeln von Mitgliedern der alten baden-durlachischen Landstände im Markgräflerland und deren Bedeutung. Teil 2 In: Das Markgräflerland, Heft 2, 1929, S. 37–51 Digitalisat der UB Freiburg; Karl Seith: Abermals eine Grabtafel eines Ausschußmitgliedes in Haltingen. In: Das Markgräflerland, Heft 1/1937, S. 23–26 Digitalisat der UB Freiburg
- ↑ Bei Seith Die Burg Rötteln im Wandel ihrer Herrengeschlechter. irrtümlich als Flankierungsturm bezeichnet.
- ↑ Karl Seith: Die Burg Rötteln im Wandel ihrer Herrengeschlechter. In: Das Markgräflerland, Heft 3 (1931/32), S. 22 dl.ub.uni-freiburg.de Digitalisat und S. 27 [1].
- ↑ Fritz Schülin: Die Heimat setzte am 9. Juli 1976 einen Gedenkstein ihrer Geschichte. Der Gedenkstein auf dem „Äußeren Sausenhard“ bei Tannenkirch, In: Das Markgräflerland, Heft 3/4 1976, S. 373-375 Digitalisat der UB Freiburg; Schülin erwähnt den Schwarzwaldverein nicht, aber in dessen Chronik und bei Volker G. Scheer: Kandern. Stadt seit 1810. Ereignisse, Personen und Bilder der Kanderner Stadtgeschichte seit der Stadterhebung und bekannte und bedeutende Personen aus der älteren Geschichte Kanderns, Todtnauberg: Scheer, 2. erweiterte und ergänzte Auflage 2006, S. 388 wird er genannt. Bei Scheer ist die Einweihung auf den 10. Juli 1976 datiert. Schülin nennt als Initiator F. Schächtelin, beim Schwarzwaldverein wird Adolf Schöpflin genannt.[2]
- ↑ Siehe Fotografien auf Commons
Anmerkungen
Bearbeiten- ↑ siehe Karl Stiefel: Baden 1648 – 1952. Band I, Karlsruhe 1979, S. 156–157.
- ↑ Hof- und Staats-Handbuch Baden - 1775; ältere Staatshandbücher zeigen noch keine Details zu den Oberämtern, so dass die Datierung der Einführung des 5. Viertels hieraus nicht abzuleiten ist. Noch 1652 war von vier Vierteln die Rede. Ernst Friedrich Bühler: Steinen. Chronik eines Dorfes. Herausgegeben von der Gemeinde Steinen, Druckerei Gebrüder Weber, 1982, Lörrach, S. 44
Kategorie:Geschichte der Territorien im Europa der Frühen Neuzeit
Kategorie:Ständegesellschaft
Kategorie:Recht (Mittelalter)
Kategorie:Rechtsgeschichte der Frühen Neuzeit